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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen: Illustriertes Sonntagsblatt" und Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-slnschlutz Nr. 8

Nr. 4

Sonnabend, den 9. Januar

190«

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auf das

Bersfelder Kreisblatt

werden für das

1. Quartal 1909 von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher teil.

Hersseld, am 5. Januar 1909.

Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

i. in dem Zeitraum vom i. Januar 1889 bis ein- schliesslich 31. Dezember 1889 geboren find,

2. dieses Hlter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer 6rsatz-Behörde zur Musterung bezw. Hushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhält­nis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melde« und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im lausenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem an­deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Hufent: haltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebensalls bei Vermeidung der im Gesetze an­gedrohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) auszustellenden Rekrutierungs-Stammrolle» pro 1889 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekrutierungs-Stammrollen der Jahre 1887 und 1888 bis spätestens zum 5. februar d. Is. unter der BezeichnungHceressache" einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten:

Die Einträge sind, wie im § 46,2 der W.-O. vorgcschrie- ben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Ausnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbcurhunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufnamen zu unterstreichen.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzuzeigen, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand des Letzteren, sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit'diesseitiger Verfügung vom 29. Januar 1902 J. II. Nr. 247, im Kreis- blatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrasungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist viel­mehr alsdann überhaupt nicht auszufüllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zum einjährig-srei- willigcu Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos.

2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Gestellung-ortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheine- ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

Der Königliche Landrat.

I. A.: F e l l i n g e r,

J. M. Nr. 9. Reg.-Referendar.

HerSseld, den 4. Januar 1909.

Die Militärpflichtigen des Kreises, welche beabsichtigen, die Berechtigung zum einjährig-sreiwilligen Dienst nachzusuchen, mache ich zur Vermeidung etwaiger Versäumnisse auf die nachstehenden Bestimmungen der Wehrordnung aufmerksam.

Die Herren OrtSvorstände des Kreises haben diese Bestim­mungen alsbald aus ortsübliche Weise bekannt zu machen.

I. M. III. Der Königliche Landrat.

J. V.: F e l l i n g e r, Regierungs-Reserendar.

* *

1. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, so­fern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, aus­nahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zu­gelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aus­händigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. Beibringung der für die Erteilung des Berechtigungsscheins ersorder- lichen Unterlagen hat b^Vcrlust deS Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres (§ 22,2 der W.-O.) bei der PrüsungSkommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungs­schein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz erteilt werden.

2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommis­sion sür Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Be­zirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.)

3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens biS zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres bei der unter Ziff. 2 bezeichneten Prüfungskommission schrift­lich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militärpflichtjahres eingehende Meldungen bürfen ausnahmsweise von der PrüsungSkommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).

4. Der Meldung (Ziffer 3) ist beizusüg'n:

a. ein Geburtszeugnis.

b. die Einwilligung des Vaters oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß aus dem Vermögen des BewerberS die Kosten für die Bekleidung und Aus­rüstung, Wohnung und Unterhalt während deS einjährigen Dienstes bestritten werden sollen, oder die Erklärung eines dritten (deS Vaters, deS Vormundes oder einer andern Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm alS Selbst­schuldner übernommen werden.*)

Die Unterschrist der Einwilligung und der Erklärung, sowie die Fähigkeit des Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Er­klärung der gerichtlichen oder notariellen Form.

c. ein UnbescholtenheitszeugniS, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal­schulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasicn, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auSzustellen ist.

Sämtliche Papiere find im Originale einzureichen. Alljährlich finden zwei Prüsungen statt, die eine im Früh- jähr, die andere im Herbst. DaS Gefuch um Zulassung zur Prüsung muß für die FrühjahrSprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüsung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsgesuche dürsen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgchabt und der im § 89, 1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht über­schritten ist.

) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung deS Vaters oder Vormundes (§ 15,4 der W.-O.)

Hersseld, den 4. Januar 1909.

Die unter dem Schweinebestande deS Rittergutsbesitzers von Bodenhausen in Kleinenset ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen.

I. 13393. Der Königliche Landrat.

I. V.: Fellinger, RegierungS-Reserendar.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der Jahreswechsel hat sich vollzogen, i .utsch- land hat wieder ein Jahr des FriedenS hinter -- freilich

haben die Gelegenheiten nicht gefehlt, die b ?Srn, daß es nur unsere starke Rüstung ist, die uns dc tei en sichert. Neid und Mißgunst, überlieferter Haß und 1 Verkennung der Ziele, denen unser Volk wie die Verb'' Regierungen

des Reiches zustreben, sind in Hülle un e im Auslande vorhanden gewesen und haben sich bei Anlaß geäußert.

Wir müssen uns mit diesem Zustande weiteren Kreisen unseres Volkes hat gegriffen, daß unsere seit vier Jahr- liebe nicht in ein Werben um hr

arten darf. Wir wollen den Ueberfluß bewiesen, aber den r im Bewußtsein unserer Kra' kündeten Mächten ruhig den sehen. Das vergangene Jab ob das begonnene den gleick wir nicht, immer aber wir' gelten müssen:Toujour und das Pulver trocken!"

Von einer Sorge habev Jahres noch befreit. N' Südwestafricas mußte fr einige Nachwehen des wieder,bemerkbar machen

oen, und in immer Ueberzeugung Platz bewiesene Friedens- anderer Mächte auS-

das haben wir zum üt Ehren, und können reu den mit uns Ver­ven Ereignissen entgegen- n Jahr der Unruhe, und rpel tragen wird, wissen das Wort Bismarcks stts den Kops hoch

te letzten Tage deS alten Urteile ersahrener Kenner mit gerechnet werden, daß ^tenaufftanbeS sich hin und aber als daS nun wirklich eintras,

alS eine dreißig Man Bande mordend und plündernd über die Grenze ur , Schutzgebietes einbrach und sieben Weiße diesen StraßeMäubern zum Opfer fielen, da machten sich doch gewisse Besürchtungen geltend, daß der Feind, durch feinen raschen Erfolg ermutigt, uns ernstlicher zu schaffen machen würde. Indes die sofort aufgenommene Verfolgung durch unsere Schutztruppe hat die Räuberbanden über die Grenze gejagt, und eS scheint doch, daß ein Zusammenwirken der deutschen und englischen Truppen diesseits und jenseits der Grenze gesichert ist.

Die überwältigende Größe deS Unglücks, das kurz vor dem Schlüsse des alten JahreS über das schöne Italien hereingebrochen ist, hat überall das allgemeine Mitgcsühl ge- weckt. Wie ein Mann hat sich das ganze italienische Volk zusammengeschlossen, um nach dem Vorbilde seines KönigS durch äußerste Anspannung aller materiellen und moralischen Kräfte zu retten, was zu retten ist, und das furchtbare Leid aus die Gesamtbevölkerung zu verteilen, damit es so den un­mittelbar Betroffenen weniger unerträglich erscheint. Und mit Italien wetteifert die ganze Welt in Beweisen inniger Teil­nahme und werktätiger Hilfe. Allerorten sind Sammlungen für die Opfer der furchtbaren Katastrophe ins Werk gesetzt worden, und reichlich fließen überall die Gelder, wodurch die internationale Solidarität der Menschheit gegenüber den mit­leidlosen Gewalten der Natur wieder einmal überzeugend zum Ausdruck kommt.

Die französischen S e n a t s w a h l e n, die in der abgelaufenen Woche stattgefunden haben, bedeuten einen weiteren Fortschritt des republikanischen Radikalismus in Frankreich. Die französische Verfassung hat die Dauer der 300 Senatorenmandate auf 9 Jahre angesetzt, derart, daß alle drei Jahre ein ^Drittel von ihnen nach der alphabetischen Reihenfolge der Departements erneuert wird. Jetzt ist die dritte, von Orne bis Ionne reichende und auch noch die beiden Kolonialdepartements Oran und Französisch-Jndicn einschließende Gruppe an der Reihe gewesen. Dazu kamen noch fünf andere, durch Todesfall erledigte Mandatt, so daß im ganzen mit den 98 Mandaten der dritten Serie 103 Senatoren zu wählen waren. Die französischen republika­nischen Blätter sind von dem Wahlergebnis sehr befriedigt. Der Sieg sei vollständig und unbestreitbar. Das Land habe wieder einmal gezeigt, daß eS auf feiten der Republik sei. Die Regierung, die bei den Kammerwahlen so große Erfolge errungen habe, triumphiere nunmehr auch bei den Senats­wahlen.

Im fernen China scheint es der neue Prinzregent Tschun zu lieben, die Well zu überraschen. Noch vor kurzem ließ er fein Regierungsprogramm veröffentlichen, das wegen seines Ernste-, mit dem er den drückendste» Uebelständen des Riesen- reiches aushelsen wollte, im höchsten Grade Vertrauen erweckte, und jetzt ist bereits die Absetzung UuanschikaiS von all feinen Würden erfolgt, auf dessen Mitwirkung bei dem chinesischen Resormwerke alle Wett die größte Hoffnung gesetzt hatte. Uuanschikai ist ohne Zweifel der hervorragendste chinesische Staatsmann, der als Vertrauter der verstorbenen Kaiserin galt und aus die Gestaltung der Dinge in China großen Einfluß ausübte. Seine Entfernung vom Hofe ist wohl daS Ergebnis eines erbitterten Kampses zwischen den rivalisierenden Parteien im Pekinger Kaiserpalaste. Auanschikai war der Führer der Militärpartei; er wußte, daß sein Land dringend reformbedürftig ist, wenn er auch kein Freund von hastigen