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Herrjelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernfprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 134
Sonnabend, den 14. November
1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 6. November 1908.
Es kommt immer noch vor, daß mit der Ausführung von baulichen Herstellungen begonnen wird, ohne daß der Bauherr im Besitze der genehmigten Zeichnungen ist, oder daß während der Bauausführung von den genehmigten Zeichnungen abgewichen wird, bevor hierzu die erforderliche Genehmigung eingeholt worden ist. Hierdurch werden oftmals Zustände geschaffen, welche nach den Bestimmungen der Baupolizei- ordnung unzulässig sind und deren Fortbestehen deshalb nicht zugelassen werden kann. Es werden alsdann bei dem Kreis- ausjchufse in vermehrter Weise Dispensationsanträge gestellt, bei denen es sich häufig um bereits sertiggestellte Bauausführungen handelt. Wenn nun auch die Erteilung von rechtzeitig beantragten Dispensen tunlichst da Platz greifen wird, wo es sich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Einzelsall um Abwendung von Härten der baupolizeilichen Bestimmungen handelt, so gestalten sich die Verhältnisse in solchen Fällen besonders schwierig, in welchen die ohne Genehmigung geschaffenen Verhältnisse mit den baupolizeilichen Bestimmungen nicht mehr in Einklang gebracht werden können.
In denjenigen Fällen, in welchen nach den baupolizeilichen Bestimmungen eine Dispenserteilung nicht mehr möglich sein sollte, würde die Beseitigung der bereits aus- gejührten baulichen Herstellungen in Erwägung gezogen werden müssen.
Es liegt daher im eigenen Interesse der Baulustigen, das vorbezeichnete unzulässige VersahM zu vermeiden.
I. B. 5585. ^er Königliche Landrat
von Grunelius.
Zugclausen: ein junger schwarzer Hund mit gelben Backen. Meldung des Eigentümers bei dem Ortsvorstand in Wölsers- hausen.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Zum zweitenmal in diesem Jahre hat unser Kaiser in der abgelausenen Woche seinem treuen Freunde und Bundesgenossen Kaiser Franz Joses einen Besuch abgestattet, der aufs neue das herzliche Einvernehmen der beiden Monarchen und das treue, von gegenseitigem Vertrauen getragene Bundesverhältnis zwischen dem österreichischen und dem Deutschen Reiche in vollem Umfange bestätigt. Das geht auch aus den Begrüßungsartikeln maßgebender Wiener Blätter hervor. So schrieb das „Deutsche Volksblatt": „Der deutsche Kaiser wird zum Besuch bei Kaiser Franz Josef eintreffen, und die Bevölkerung freut sich seines KommenS als des treuen Freundes unseres Kaisers und der Monarchie, der in der jüngsten Phase der Weltpolitik keinen Augenblick zögerte, dorthin zu treten, wo ihn sein Herz, seine Bundespflicht und auch daS Interesse seines Volkes rief. . . . Und war Kaiser Wilhelm II. immer ein treuer Freund, ein sicherer Partner, weil auch Oesterreich- Ungarn gegenüber Deutschland es immer war." Auch mit dem österreichischen Minister des Auswärtigen Baron Aehrental hatte unser Kaiser eine längere Unterredung über die gesamte politische Lage, wobei vollkommene Uebereinstimmung konstatiert wurde. Damit zerfallen die mehrfach aufgetauchten Gerüchte von einer Entfremdung Oesterreichs von Deutschland als leere Phantasiegebilde.
Das wichtige Ereignis in der innern Politik hat sich im Reichstage abgespielt, in dem die große D e b a t t e ü b e r die Veröffentlichung des „Daily Telegraph" stattgefunden hat. Die von den einzelnen Parteien eingebrachten Interpellationen wurden vom Reichskanzler Fürsten Bülow sofort beantwortet, der von vornherein unumwunden zugab, daß die Veröffentlichung großen Schaden angerichtet habe, aber entschieden einige tatsächliche Angaben des Artikels im „Daily Telegraph" bestritt. So hat ein Feldzugsplan deS Kaisers für den Burenkrieg gar nicht existiert, sondern es hat sich nur um „Aphorismen"'über die Kriegführung im allgemeinen gehandelt, die der Kaiser seiner Großmutter, der Königin Viktoria, privatim unterbreitet hat, was die Angelegenheit in einem ganz anderen Lichte erscheinen läßt. Mit aller Schärfe betonte der Reichskanzler, daß der Kaiser nur geleitet gewesen sei von dem besten und reinsten Wollen, Deutschland zu nützen und England seiner Freundschaft zu versichern. Niemals habe der Kaiser ausdrücken wollen, daß die deutsche Flotte im Osten auf kriegerische Abenteuer ausgehen solle. Er versicherte dem Hause auf das bestimmteste und festeste, daß er für ein tadelloses Funktionieren des Auswärtigen Amtes in Zukunft Sorge tragen werde, und bekräftigte, daß der Kaiser künftig auch in Pnvatäußerungen Zurückhaltung üben würde. Mit einem mit lautem Beifall ausgenommenen Appell, nicht durch Uebertreibung die Wirkung des begangenen Fehlers zu verschlimmern, schloß er seine diplomatisch gewandten und bei aller Knappheit bestimmten und packenden Ausführungen. Wir aber wollen
wünschen und hoffen, daß sich Vorkommnisse wie diejenigen, die zu den Interpellationen geführt haben, nicht wiederholen mögen.
Der tschechische Deutschenhaß hat nun gar eine Minister - krisis in Oesterreich herbeigeführt. Das Ministerium Beck, dem die langerstrebte Wahlrechtsreform glücklich gelungen war, hat sich veranlaßt gesehen, zurückzutreten, weil es ihm nicht möglich war, die sich befehdenden Nationaliräten, besonders dre Deutschen und Tschechen, zu fruchtbringendem, gemeinsamem Arbeiten zusammenzuhalten. Der designierte Ministerpräsident Frhr. v. Bienerth hat sein Programm noch nicht bekanntgegeben. Hoffentlich gelingt es auch ihm, auf dem Wege zur Gesundung der innerpolitischen Verhältnisse Oesterreichs einen erheblichen Schritt weiterzukommen. Für uns ist vor allem von wesentlicher Bedeutung, daß das gerade wieder in der letzten Zeit so glücklich erprobte Bündnis auch von ihm gepflegt werden wird.
Das Londoner Lordmayor-Bankett in der berühmten Guild- Hall ist, wie üblich, auch diesmal zu einer wichtigenpoli- tischenKundgebungdeS englischenPremier- Ministers Asquith benutzt worden. Mit Befriedigung darf festgestellt werden, daß er bemüht gewesen ist, auf die allgemeine Stimmung beruhigend einzuwirken. In der Orientfrage wiederholte Asquith mit Nachdruck, daß jede Aenderung des Berliner Vertrages, um rechtsgiltig zu sein, der Zustimmung aller Vertragsmächte, auchder Türkei, bedürfe. Dann erinnerte er an den Besuch KaiseMVilhelms in der Guildhall und seine Erklärung, daß der Hauptzweck seiner Regierung die Erhaltung des europäischen Friedens sei. Die britische Regierung wünsche gegenüber den Mächten im? Grifft des Friedens und Wohlwollens zu handeln, und gegen Deutschland sicher nicht weniger. Wenn, wie er glaube, die andern Mächte von demselben Geiste beseelt seien, so würden die jetzt drohenden Wolken sich zerstreuen, ohne daß es einen Sturm gebe. Daß der englische Premierminister es auch Deutschland gegenüber nicht an freundschaftlichen Versicherungen hat fehlen lassen, muß uns mit ganz besonderer Befriedigung erfüllen.
In dem leidigen Casablanca-Zwischenfall, der eine ernste Spannung in den deutsch-französischen Beziehungen herbeigeführt hatte, ist es erfreulicherweise zu einer Verständigung zwischen der deutschen und der französischen Regierung gekommen, wonach der Zwischenfall einem Schiedsgericht unterbreitet werden soll. Nach dessen Schiedsspruch will jede der beiden Regierungen die Verpflichtung anerkennen, ihr Bedauern über die „Handlungen ihrer untergeordneten Organe" auszu- sprechen. Es dürste daher eine beide Teile befriedigende Lösung der Streitfrage so gut wie gesichert sein.
Die Wehrsteuer.
Unter den neuen Steuervorlagen, die dem Reichstage zugegangen sind, befindet sich auch die Wehrsteuer. Ueber die e vomKyffhäuser-Bunde der deutschen LandeS-Kriegerverbände schon vor vielen Jahren angeregte gerechteste aller Steuern heißt eS in der Begründung: In der Form eines Zuschlags zur Nachlaßsteuer soll von dem Nachlasse derjenigen wehrpflichtigen Personen, die nicht den nach den Militärgesetzen vorgeschriebenen aktiven Dienst geleistet haben, eine Wehrsteuer von 1,5 v. H. des reinen Wertes des Nachlasses erhoben werden. Es soll damit dem vom Reichstage wiederholt gestellten Verlangen nach Einführung einer solchen Steuer in einer Weise entsprochen werden, die diejenigen auch vom Reichstage anerkannten Bedenken vermeidet, die einer auf der Grundlage des Einkommens oder als Kopfsteuer ausgebauten Wehrsteuer entgegenstehen. In der vorgeschlagenen Form läßt die Wehrsteuer vor allem die Unbemittelten frei und entgeht allen Schwierigkeiten der Veranlagung und Einziehung. Den Vorwurf, daß sie eine Krüppelsteuer sei, wird man ihr auch dann nicht machen können, wenn sie einen minder Kräftigen trifft. Denn er soll erst nach dem Betrage dessen, was er am Schlüsse seines Lebens hat erübrigen können, heran gezogen werden.
Daß die Summe dessen, was der Erblasser bei seinem Tode hinterläßt, in keinem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhänge mit den Vorteilen zu stehen braucht, die ihm die freie Verfügung über seine wirtschaftlichen Kräfte während der Jahre der Militärdienstzeit gebracht hat, kann der Be- rechtigung der Steuer gleichfalls keinen Eintrag tun. Denn diese Vorteile sind überhaupt nicht so meßbare Werte, daß sie je der Höhe der Steuer zum unmittelbaren Maßstabe dienen könnten. Es kann für die Gestaltung der Wehrsteuer nur darauf ankommen, daß derjenige, der nicht gedient hat, zum AuSgleich für die ihm zur Gründung oder Festigung seiner wirtschaftlichen Existenz zu gute gekommenen Vorteile nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit ein wirtschaftliche- Opfer bringt, und der vorliegende Entwurf unterscheidet sich hierbei von den sonstigen Wehrsteuersystemen nur dadurch, daß er die Steuerauflage auf diejenigen beschränkt, die bis zu ihrem Tode ein Vermögen haben erübrigen können.
Von der Abgabe befreit sind nach dem Entwürfe Wehrpflichtige, welche bei Einführung des GcfetzeS, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867
schon auf Grund der früheren landesgesetzlichen Bestimmungen Militärdienst geleistet hatten oder vom aktiven Dienste endgültig befreit waren. Die Abgabe haben ferner nicht zu entrichten Weh Pflichtige, welche, zu dreijährigem aktiven Dienste verpflichtet, wenigstens zwei Jahre aktiven Dienst geleistet haben, sowie Wehrpflichtige, welche vor der endgültigen Entscheidung über ihre Dienstpflicht oder zwischen ihrer Aushebung und dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit gestorben find, ohne sich zurzeit ihrer Todes der Gestellungs- oder Dienstpflicht entzogen zu haben, oder die infolge einerDienstbeschädigung für den aktiven Dienst untauglich geworden oder als Kriegsteilnehmer im Sinne der Militärpensionsgesetzgebung anzuschen sind. Die Wehrsteuer era äßigt sich um 2/io, wenn der Erblasser wenigstens 10 Wochen, und 5Ao, wenn er wenigstens ein Jahr aktiven Dienst geleistet hat oder in der zur Unterstützung des Kriegssanitätsdienstes berechtigten freiwilligen Krankenpflege während eines Krieges auf die bezeichnete Dauer verwendet worden ist. Das Vorliegen der für die Steuerbefreiung und -ermäßigung erforderlichen Voraussetzungen ist von den zur Anmeldung des Erbsalls verpflichteten Personen nachzuweisen, wozu die Bescheinigung der Militärbehörde ausrelcht.
Der Ertrag der Wehrsteuer ist auf 14 Millionen Mark im Beharrungszustande veranschlagt. Von dem Roherträge der Wehrsteuer soll das Reich drei Vierteile erhalten. Ein Vierteil soll den Bundesstaatcn verbleiben, für die sich aus der neuen Steuer ein ganz erheblicher GeschästszuwachS ergeben wird, und die sich auch bei der Einnahme aus der Erbschaftssteuer künftig mit einem Vierteil statt bisher mit einem Dritteil begnügen solle r.^ Ihn n ist außerdem überlassen, für eigene Rechnung zur Nachlaßsteuer, nicht aber auch zur Wehrsteuer, Zuschläge ^u erheben.
Reichstag.
Der zweite Tag der Jnterpellationsdebatte deS Reichstages, der Mittwoch, brächte zuerst eine Rede des Abgeordneten v. Gamb von der Reichspartei. Er beklagte die falschen Informationen des Kaisers, wünschte jedoch das Verbleiben des jetzigen Reichskanzlers auf seinem Posten. Konservativer- seits wurde durch den Abgeordneten v. Normann eine kurze Erklärung abgegeben, in welcher die Verteidigungsrede des Fürsten Bülow' vom 10. November gebilligt und die Er- Wartung auSgedrückt wird, er werde feine Versprechungen auch auszujühren wissen. Abg. Schröder von der freisinnigen Vereinigung forderte einheitliche Leitung der deutschen Politik und Einmütigkeit des Reichstages. Entschieden oppositionellere Töne schlugen die Abgeordneten Zimmermann (Rewrmpaitci), Haußmann (südd. Volksp.),und Heine (Loz.) an, von Denen namentlich Abgeordneter Haußmann sehr eindrucksvoll sprach. Er kritisierte scharf die Zustände im Auswärtigen Amte. Von den Erklärungen des Reichskanzlers zeigten sich Haußmann wie Zimmermann unbefriedigt. Fürst Bülow war auch in der Mittwochssitzung erschienen, nahm jedoch nicht daS Wort und entfernte sich schließlich auch bald wieder. Regierungsseitig hielt der stellvertretende Staatssekretär deS Auswärtigen AmteS, v. Kiderlen-Wächter, eine Rede zur Verteidigung dieses in der Angelegenheit des kaiserlichen Manuskriptes so heftig angegriffenen Ressorts. Die Versicherungen Herrn v. Kiderlen- Wächters, daß nirgends so genau und pünktlich gearbeitet werde, wie im Berliner Auswärtigen Amte und daß dessen Beamte vortrefflich organisiert seien, wurden vom Hause mit schallender Heiterkeit ausgenommen. Es ließen sich dann noch die Abgeordneten von Dirksen (ReichSp.), V. Oldenburg (tonf.) und Lattmann (wirtsch. Vereinig.) vernehmen, worauf eine Flut persönlicher Bemerkungen die Debatte und die Sitzung abschloß.
Der Reichstag erledigte am Donnerstag einige Rechnungssachen. Der Zentrumsabgeordnete Erzberger bemängelte, daß sich die Etatsüberschreitungen in den Kolonien wiederholen, und daß insbesondere Abstriche, die der Reichstag beschlossen habe, unberücksichtigt geblieben seien. Es entspann sich hierüber eine längere, teilweise sehr lebhafte Debatte, in der der Direktor im Reichskolonialamt Konze die Gouverneure mit dem Hinweis darauf in Schutz nahm, daß sie jedenfalls in gutem Glauben gehandelt hättem
Der Seniorenkonvent deS Reichstags trat am Donnerstag vor Beginn der Plenarsitzung zu einer erneuten Besprechung über den Arbeitsplan bis Weihnachten zusammen. Die bisherigen Absichten haben eine Aenderung erfahren. Montag und Dienstag der kommenden Woche bleiben frei. Daran schließt sich der Buß- und Bettag. Die erste Lesung der Finanzreform beginnt danach erst Donnerstag. den 19. November, und wird etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Den Etat erwartet man etwa am 2. Dezember ; eS wird sofort dann die erste Lesung stattfinden und damit die Beratung der BeamtenbesoldungSvorlage verbunden werden. Man rechnet damit, am 11. Dezember in die Ferien zu gehen. Morgen und übermorgen werden die Interpellationen über Arbeitslosigkeit und schwarze Listen verhandelt.