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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 13L
Sonnabend, den 7. November
1908.
Amtlicher teil
Der Vorsitzende des Sektions Vorstandes.
A. 5788.
Hersfeld, den 2. November 1908.
Diejenigen Herrn Bürgermeister, in deren Gemeinden im laufenden Jahre Betriebsveränderungen vorgekommen sind, und die fonach mit Einreichung der Betriebsveränderungsnach- weisung noch rückständig sind, werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 7. September 1890 A. Nr. 2082 — Kreisblatt Nr. 107 — erinnert.
Der nunmehrigen Einreichung der gedachten Nachweisung sehe ich bestimmt binnen 8 Tagen entgegen.
von GruneliuS.
nichtamtlicher teil
Politischer Wochenbericht.
Der Reichstag hat nach der Vertagung feine Arbeiten wieder ausgenommen. Der kommende Sessionsabschnitt dürste ein sehr arbeitsreicher und inhaltsschwerer werden, da eine ganze Anzahl wichtiger Gesetzesvorlagen ihrer Erledigung harrt. Insbesondere gilt es, das bedeutungsvolle Werk der Reichsfinanzreform, von dem geradezu das Wohl und Wehe unseres Vaterlandes abhängt, zu glücklichem Abschlüsse zu bringen. Es ist daher düngend zu wünschen, daß unsere Volksvertreter sich mit dem nötigen Maß von Arbeitssreudig- ^ keit und Opferwilligkeit wappnen, um den hohen Aufgaben, deren Bewältigung und Lösung ihnen im nationalen Interesse obliegt, nach allen Seiten hin gerecht zu werden. Vor allem ist es dazu auch erforderlich, die richtige parlamentarische Selbstzucht zu üben, damit die kostbare Zeit nicht mit unnützen Redereien vertrödelt wird. Die Verhandlungen des Reichstages wiesen gleich am ersten Tage seines Wiederzusammen- trittes insofern einen symptomatischen Zug aus, als sie wieder einmal das Schauspiel des gemeinsamen Sturmlausens von Zentrum und Sozialdemokratie gegen unsere Bergwerksindustrie darboten. Weil die Industriellen sich gemeinsam gegen den Kontraktbruch der Arbeiter zu wehren suchen, deshalb müssen sie vor der Oeffentlichkeit angegriffen und befehdet werden. Für die genannten Parteien ist der Arbeitgeber einfach vogel- frei; ihr demagogisches Interesse verlangt die Umschmeichelung der Arbeitermassen, und danach wird unter allen Umständen gehandelt.
Gleich bei seinem Wiederzusammentritte sind dem Reichstage auch die von der Oeffentlichkeit längst mit großer Spannung erwarteten Vorlagen über die Reichsfinanzreform zugegangen. Der Plan der Regierung liegt nun in allen seinen Einzelheiten enthüllt vor uns. Danach soll der auf 500 Millionen Mark bezifferte Mehrbedarf des Reiches gedeckt werden durch Mehreinnahmen auS Branntwein von 100, Tabak von 77, Bier von 100, Wein von 20, Erbschaften von 92, Elektrizität und Gas von 50 und Anzeigen von 33 Millionen Mark. Es ergibt sich somit im Beharrungszustande ein Ertrag von rund 475 Millionen Mark. Der noch verbleibende Rest soll durch Erhöhung der Mat- rikularbeiträge aufgebracht werden.
Trotz des gewaltigen Interesses, das die Reichsfinanzreform zweifellos findet, ist dieses doch gegenwärtig von dem sensationellen Eindrücke, den das Kaiser-Interview allenthalben hervorgerufen hat, etwas in den Hintergrund gedrängt worden. Die Presse aller Parteirichtungen ist zur Zeit immer noch voll von Erörterungen über den Inhalt jenes Interviews und über die Mitteilungen, die der Oeffentlichkeit von der „Nordd. Allg. Ztg.- hinsichtlich seiner Publikation gemacht worden sind. Es muß jeden wahrhaft monarchisch empfindenden Mann mit tiefster Betrübnis erfüllen, wenn er wahrnimmt, wie bei Erörterung dieser Angelegenheit die Rücksichten der Ehrfurcht und Gerechtigkeit gegenüber unserm Kaiser selbst von Blättern, die sich national nennen, vielfach aufs gröblichste verletzt werden. Kommt denn diesen Blättern gar nicht zum Bewußtsein, daß sie mit ihrer Art des Vorgehens nur die Geschäfte des Auslandes besorgen? Das Wohl des Reiches wird sicherlich nicht gefördert, indem man dem Auslande das Schauspiel eines von Hysterie befallenen und völlig aus dem seelischen Gleichgewichte gebrachten Volkes darbietet. Es wäre dringend zu wünschen, daß wir alle insgesamt wieder recht bald zur Selbstbesinnung und Nüchternheit des Urteilens kämen. Arbeiten und nicht verzweifeln heißt es auch in diefem Falle. Nur so vermag, der durch ein entschuldbares Versehen angerichtete Schaden wieder repariert zu werden.
Dienordamerikanische Präsidentenwahl hat mit dem Siege William Tafts, des Kandidaten der republikanischen Partei geendigt. Zum drittenmal ist Bryan, ver demokratische Kandidat unterlegen. Die Stimmenmehr- « ?e Tast auf sich zu vereinigen wußte, ist unerwartet und auffallend groß. Mit William Tast zieht ein enger persön- ucher Freund Roosevelts und ein treuer Anhänger der Politik inues Vorgängers in das Weiße HauS zu Washington ein.
Es ist daher anzunehmen, daß die amerikanische Politik sich während der nächsten Jahre in stetigen Bahnen sortbewegen, und daß insbesondere auch das freundschaftliche Verhältnis zu Deutschland, das unter Präsident Roosevelt eine so warme Pflege und tatkräftige Förderung erfahren hat, unverändert erhalten bleiben wird.
Reichstag.
Der Reichstag hat nach seiner Vertagung am Mittwoch die Beratungen wieder ausgenommen. Der Präsident Graf Stolberg- Wernigerode eröffnete die Sitzung mit geschäftlichen Mitteilungen und machte bekannt, daß bereits eine größere Anzahl von Interpellationen einaelaufen seien, die sich mit der Veröffentlichung der Kaisergespräche im „Daily Telegraph" befassen. Es entstand hierüber eine Geschäftsordnungsdebatte, hervor- gerusen durch einen Vorschlag des Fürsten Hatzfeld (Reichsp.), nur die Petitionen, zu denen keine Wortmeldung vorliegt, zu behandeln, dann aber das Haus zu vertagen, um den Parteien Zeit zur Beratung über die politische Lage zu schaffen. Abg. Singer (Soz.) und Abg. Bassermann (natl.) widersprachen mit der Begründung, daß später noch viel weniger Zeit zu den Petitionsberatungen sein werde. Nach weiteren Reden zog Fürst Hatzfeld seinen Vorschlag vorläufig zurück und es wurde eine große Zahl von Petitionen zum teil ohne Debatte nach den Beschlüssen der Kommission erledigt.
Das Haus trat am Donnerstag bei wiederum sehr guter Besetzung in die erste Beratung des Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ein. Der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding wies darauf hin, daß die gegenwärtige Vorlage von der dem Hause vor zwei Jahren unterbreiteten wesentlich abweiche. Die Wünsche des Reichstages hätten Berücksichtigung gesunden, die Strafen seien verschärft, es seien Bestimmungen ausgenommen, um eine schärfere polizeiliche Kontrolle zu ermöglichen, aber auf der anderen Seite werde den Bedürfnissen des Automobilverkehrs in höherem Maße Rechnung getragen. Der Entwurf wolle in erster Reihe bessere Garantien für den Ersatz der durch Automobile verursachten Schäden schaffen. Von einer gesetzlichen Organisation habe man abgesehen, da ihr große Schwierigkeiten entgegen- stehen und die Erfahrungen in anderen Ländern nicht zur Nachahmung reizen. Er glaube, daß die Vorlage einen Ausgleich zwischen den einander widerstrebenden Interessen darstelle. Der konservative Abg. Wagner gab dem Wunsch Ausdruck, daß das Gesetz möglichst bald verabschiedet werden möge. Etwas ganz Neues sei es, daß eine Grenze sür die Haftpflicht festgesetzt werde; daS müsse geprüft werden, namentlich in der Richtung, ob nicht in besonderen Fällen von der Begrenzung Abstand genommen werden müsse. Der Abg. Prinz Schönaich-Carolath dankt dem Staatssekretär namens der Natronalliberalen für dft Einbringung der Vorlage, daraus aber müsse sich sein Dank beschränken; der Inhalt des Entwurfs entspreche keineswegs allen berechtigten Wünschen. Eine wesentlich sreundlichere Stellung nahm der Abg. Träger ein, der die Ansichten der freisinnigen Fraktionsgemeinschaft in äusterst humorvoller, wiederholt laute Heiterkeit erweckender Weise darlcgte.
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Der Seniorenkonvent des Reichstags trat am Donnerstag mittag vor Beginn der Sitzung zusammen, um sich über die Geschäftslage und den Arbeitsplan der nächsten Zeit zu verständigen. Die Interpellationen kommen am Montag oder Dienstag zur Verhandlung. Dir Verschiebung auf die nächste Woche erfolgt auf Wunsch des Reichskanzlers. Donnerstag und Freitag wird das Automobilgesetz und die Novelle zur Zivilprozeßordnung verhandelt, am Sonnabend findet die erste Lesung des Weingesetzes statt. Die Reichsfinanzreform soll noch die ganze nächste Woche dem Studium der Abgeordneten vorbehalten bleiben; sie kommt am Montag, dem 16. November, zur ersten Lesung, und zwar soll über sämtliche einzelne Steuern eine einheitliche, allgemeine Aussprache stattfinden. Es sind dafür mindestens acht Tage in Aussicht genommen. Die Ferien beginnen voraussichtlich am 10. Dezember; freie Tage wird es bis dahin nicht geben. Der nach Verhandlung der Interpellationen verbleibende Rest der nächsten Woche wird durch die Erledigung kleiner Vorlagen ausgefüllt. Heute bei Schluß der Sitzung wird der Präsident über die Absichten betreffend die Verhandlung der Interpellationen im Plenum Mitteilung machen.
Abgeordnetenhaus.
Die verstärkte Budgetkommission des Abgeordnetenhauses setzte die Debatte über die Gehaltssätze der Lokomotivheizer fort. Auf eine Anfrage aus der Mitte der Kommission nach dem finanziellen Effekt, der von den Freisinnigen und dem Zentrum gestellten Abänderungsanträge, unter Berücksichtigung des AbzugS der Prämien für Materialersparnisse, war die Regierung nicht in der Lage, eine Auskunft zu geben. Dagegen bezifferte sie den finanziellen Effekt des freisinnigen Antrages in Berücksichtigung dieser Abzüge aus 3,300,000 Mk. und den des Zentrums aus 3,000,000 Mk. Bei dem nationalliberalen Antrag würde sich der Effekt aus IV2 Millionen Mk. belaufen.
In der Abstimmung wurden alle diese Anträge abgelehnt. Zur Annahme gelangte lediglich ein Antrag des Zentrums, der das nach der Regierungsvorlage 1700 Mk. betragende Höchstgehalt der Heizer aus 1800 Mk. erhöht. Mit diesem Anträge hatte die Regierung sich einverstanden erklärt, da sein finanzieller Effekt nur 150 000 Mk. betrage. Die Kommission wandte sich sodann der Beratung der Klasse V zu. In dieser Klasse werden die Gehaltssätze sür die Gartengehilfen bei der Domänenverwaltung, für die Unterbeamten bei der Lotterie- und Münzverwaltung, sür die Gärtner bei der Verwaltung des Berliner Tiergartens, für die Präparotoren beim Saalburg- Museum, für Packmeister, Stellwerksweichcnsteller, Eisenbahn- maschinenwärter und für die Stut-, Sattel- und Futtermeister sowie für die sonstigen Unterbeamten bei der Gestütsverwaltung auf 1400—1800 Mk. festgesetzt. Die Gehaltssätze blieben unverändert. Klasse IV sieht für Torf-, Wiesen-, Wege-, Flöß- usw. -meister, für die Schiffer bei der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, für die Unterbeamten bei den Ministerien und für die Unterbcamten beim Herren- und Abgeordnetenhaus ein Mindestgehalt von 1400 Mk. und ein Höchstgehalt von 2000 Mk. vor.
Die Gehattssätze gelangten mit der Abänderung zur Annahme, daß die Aujfteigungsfrist der Gehätter für die Maschinenmeister des Abgeordneten- und Herrenhauses von 21 Jahren aus 12 Jahre herabgesetzt wird.
N MmMWWtMetz.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugegangen. Der Entwurf bestimmt im einzelnen folgendes: Wenn durch ein im Betriebe befindliches Kraftfahrzeug ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird, so ist der Halter des Krastfahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn jder Schaden weder durch Verschulden des Fahrzeughalters oder der von ihm zur Führung bestellten oder ermächtigten Person noch durch fehlerhafte Beschaffenheit des Fahrzeuges oder Versagen seiner Vorrichtungen verursacht ist. Was die Entschädigungssumme betrifft, so hastet der Ersatzpflichtige im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zum Kapitalbetrage von 50000 Mark oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 3000 Mark, im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis nur bis zu dem Kapitalbetrag von insgesamt 150 000 Mark oder bis zu einem Rentenbetrag von insgesamt 9000 Mark, im Falle einer Sachbeschädigung nur bis zum Betrage von 10 000 Mark.
Die Ansprüche ausSchadenersatz verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkte an, wo der Ersatzberechtigte von dem Schaden und der Person Kenntnis erlangt hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Unfall an. Der Ersatzberechtigte verliert die ihm zustehentzen Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb eines Monats, nachdem er von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, dem Ersatzpflichtigen den Schaden anzeigt. Auch der Führer des Kraftfahrzeuges ist zu dem Ersatz deS Schadens verpflichtet. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Verschulden des Führers verursacht ist.
Wer ein Krastsahrzeug führen will, bedarf der E r l a u b n i S der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das ganz- Reich und darf nur erteilt werden, wenn der Nachsuchende seine Befähigung dargetan hat. Ist die Annahme gerechtfertigt, daß eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, kann ihr die Fahrerlaubnis dauernd oder für eine bestimmte Zeit entzogen werden. Die Stras- Vorschriften setzen auf allgemeine Zuwiderhandlungen gegen die entsprechenden polizeilichen Verkehrsanordnungen eine Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft.
Im allgemeinen Teil der Begründung wird auf den raschen Ausschwung des Automobilverkehrs hingewiesen. In Deutschland wurden am 1. Januar 1907 27 026 Krastsahr- zeuge gehalten; bis zum 1. Januar 1908 ist der Bestand auf 36 022 gestiegen, die übrigens mehr als zur Hälfte nicht Kraftwagen, sondern Krafträder darstellen. Neben den einheimischen nehmen auch zahlreiche ausländische Automobile an dem Verkehr im Reichsgebiete teil; in der Zeit vom 1. Okt. 1906 bis zum 30. September 1907 sind 5686 Kraftfahrzeuge, darunter 5254 Kraftwagen zu vorübergehendem Aufenthalt über die Grenze gelangt. Die zunehmende Zahl der Kraftfahrzeuge erhöhe aber auch die Gefahren für den Verkehr auf den öffentlichen Straßen und Wegen. Das Kraftfahrzeug bilde zweifellos ein wichtiges und aussichtsvolleS Beförderungsmittel, und eine gesetzliche Regelung, die dazu führen würde, dre weitere Verwendung und Vervollkommnung desselben zu unterbinden, wäre mit den Bedürfnissen des Verkehrs, dem das Automobil schon jetzt wertvolle Dienste leistet, nicht verträglich. Auch die Interessen der Landesverteidigung kämen dabei in Betracht, und ebenso dürfe die deutsche Automobil- industrie, die in scharfem Wettbewerbe mit dem AuSland eine hohe technische und wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat, auf