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herssel-er Armblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8 .
Nr. 106. Donnerstag, den 10. September 1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 4. September 1908.
Die durch meine Verfügung vom 30. Dezember 1884 I Nr. 16653 — Kreisblatt Nr. 1/85 — getroffene Anordnung, wonach den Besitzern räudekrankerPferde oder Schafe, welche einem Heilverfahren unterworfen waren, jedesmal aufzugeben ist, bei Erstattung des im § 121 Abs. 3 der Instruktion zur Ausführung der §§ 19—29 des GesetzeS vom 23. Juni 1880 — 1. Mai 1894 — betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vorgeschriebenen Anzeige ein Attest deS behandelnden Tierarztes über den Erfolg des Heilverfahrens einzureichen, wird hiermit aufgehoben.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich künftig aus die Anzeige des Schafbesitzers von der Beendigung des Heilverfahrens hin gemäß Abs. 4 des § 121 der Bundesrats- Jnstruktion zu verfahren.
Die in dieser Beziehung ergangene Verfügung vom 18. März 1901 I Nr. 1399 — Kreisblatt Nr. 36 — tritt außer Kraft. I 9005. Der Königliche Landrat.
J. V.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Anordnung, betreffend die Behandlung der Anträge aus Veranstaltung von Gegenstandslotterien innerhalb der Provinz Hessen-Nassau.
1. Alle Anträge aus Veranstaltung von Gegenstandslotterien sind künftig für jeden Regierungsbezirk besonders bis zum 1. Oktober des vorhergehenden JahreS an den Regierungspräsidenten einzureichen. Später eingehende Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis für die Lotterie besteht und der Antrag nicht früher eingereicht werden konnte. Den Anträgen ist der vorgeschriebene VerlosungS- Plan in dreifacher Ausfertigung beizufügen.
2. Die Regierungspräsidenten erstatten biS zum 15. November Bericht.
Es wird den Regierungspräsidenten überlassen, für ihre Bezirke je eine Kommission zu bilden, bestehend aus Vertretern der beteiligten Behörden (namentlich Polizei-Präsidenten, -Direktoren), zuverlässigen Lotteriesachverständigen und Interessenten, die vor der Berichterstattung gutachtlich zu hören ist:
a) über Zeit und Ort des Losevertriebs und der Verlosung,
b) über die sonstigen Bedingungen der Verlosung, insbesondere die Anzahl der Lose im Verhältnis zu dem Absatz- gebiet, die zu verlosenden Gewinne und die Angemessenheit ihres Gesamtwertes zu dem LoSertrage, die Lotterieunkosten und die Zuverlässigkeit der mit dem Vertriebe der Lose betrauten Personen.
Die Kosten dieser Kommission haben die Lottericinhaber zu decken und es kann von ihnen zu diesem Zwecke ein von dem Regierungspräsidenten zu bestimmender Prozentsatz des
Ulelcbe von beiden ?
Novelle von Adols Stern.
(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
„Gute Nacht für heute. Und — und", setzte Friedrich Gerland zögernd hinzu, „und ich hoffe, Fräulein Addenhoven Sie nehmen doch das wunderliche Erlebnis dieses Abends für ein Zeichen, Ihren Entschluß noch einmal, noch vielmal zu bedenken. Sie sahen, wieviel besser und freier wir Draußenstehenden unserm Mitleid folgen dürfen, als die Schwestern vom Kreuz."
Sie waren unter diesem Gespräch die Treppe emporgestiegen, Klara Addenhoven stand jetzt unter der Lampe des Vorsaals, deren weißes Licht auf ihre klaren Züge fiel und das mildironische Lächeln erkennen ließ, mit dem sie die Beschwörung des jungen Landsmannes aufnahm. Sie reichte chm die Hand zur Gutenacht und erwiderte ruhig: „Erlebnisse werden immer verschieden gedeutet, Doktor Gerland. Ich sehe m der Sorge für den armen Landsmann, die wie vom Himmel ^, nur eine Vorbereitung für künftige Aufgaben.
Da wir wieder einmal nicht wissen, ob wir recht oder tun so scheint es mir um so viel besser, wenn man N Gehorsam und Unterordnung des eigenen Urteils hierüber begibt. Machen Sie kein so ängstliches Gesicht, ich ?E"te und nicht morgen den Schleier, wenn ich i.)n überhaupt nehme. Gute Nacht noch einmal."
Sie winkte dem Bekannten noch einmal von ihrer Tür aus freundlich zu, Friedrich Gerland sah ihr mit bekümmerter
^ un? stand einige Minuten allein auf dem er- treten" ^"rplatz, ehe er sich entschloß, sein Zimmer zu be- ^«»^ochdem er die Kerzen aus dem Marmorkamin angezündet Me, osiiiete er seine Koffer und begann sich häuslich einzu- nch en. Doch indem er Kleider und Wäsche, Bücher und Hefte auspadtte und mit dem Geschick eines Rciscersahrenen dem großen Gemach ein persönliches Gepräge zu verleihen begann, fiel ihm schwer aufs Herz, wie seltsam und gegen alle
Wertes der auSzugebenden Lose vor deren Ausgabe eingesordert werden.
3. Der Oberpräsident trifft Entscheidung bis zum 1. Dezbr. und benachrichtigt im Falle der Genehmigung das betreffende Hauptzollamt wegen der Versteuerung der Lose.
4. Die Regierungspräsidenten haben alle weiteren Anordnungen zu treffen. Dahin gehören auch die Anweisung der mit der Ueberwachung des LotterieunternehmenS betrauten Ortspolizeibehörden und die erforderlichen Maßnahmen, damit der Vertrieb der Lose nicht beanstandet wird.
5. Den mit der Ueberwachung des Lotterieunternehmens betrauten Ortspolizeibehörden wird hiermit die Prüsung der bei dem Lotterieunternehmen zur Ausgabe gelangenden Drucksachen mit der Maßgabe übertragen, daß sie, falls die Lose und Bekanntmachungen mit den gegebenen Vorschriften und den Verlosungsbedingungen übereinstimmen, selbständig, andern- salls aber erst nach Einholung der Genehmigung des Oberpräsidenten den Vertrieb der Lose bezw. die Veröffentlichung der Bekanntmachungen zulassen können.
6. Diese Anordnung tritt zuerst bei den für das Jahr 1909 beantragten Lotterien in Kraft.
Cassel, am 3. August 1908.
Der Oberpräsident, gez. Hengstenberg. * *
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Wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Befugnis, welche nach Ziffer 5 der Anordnung den mit der Ueberwachung von Lotterieunternehmungen betrauten Ortspolizeibehörden beigelegt ist, schon von jetzt ab Anwendung findet. (A. II. 6492.)
Cassel, am 13. August 1908.
Der Regierungspräsident. Gras v. B e r n st o r s s.
* * *
HerSfeld, den 5. September 1908.
Vorstehendes bringe ich zur öffentlichen Kenntnis.
Interessenten mache ich darauf aufmerksam, daß Anträge auf Genehmigung von Gegenstandslotterien künftig und zwar erstmalig für das Jahr 1909 bis zum 1. Oktober d. Js. für jeden Regierungs-Bezirk besonders bei dem Herm RegierungsPräsidenten einzureichen sind.
Die den mit der Ueberwachung des LotterieunternehmenS betrauten Ortspolizeibehörden nach Ziffer 5 der Anordnung beigelegte Befugnis findet schon von jetzt ab Anwendung.
I. 8758. II. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 5. September 1908.
Der Kaiserliche Automobilklub hat sich entschlossen, im Interesse der Sicherheit des Verkehrs und zur möglichsten Verhinderung von Unglückssällen in ganz Deutschland an den Straßen zur Kennzeichnung besonders gefährlicher Stellen Warnungstafeln anbringen zu lassen. An diesem Unternehmen wünscht sich der mit dem Kaiserlichen Automobilklub nicht
Erwartung sein erster Tag in der ewigen Stadt verlaufen sei. Die großen Bilder, die sein Auge ausgenommen, hatten seine Seele so gut wie gar nicht bewegt — dafür war er wie kaum je im Leben binnen kurzen Stunden in lebendigen und sorgenvollen Anteil an fremden Lebensschicksalen hineingezogen worden. Klara Addenhoven und ihr Vorsatz, gegen den er innerstes Widerstreben empfand — Frank Holters und die unglückliche Frau des Verwilderten, deren dunkle hilfesuchende Augen er fortwährend auf sich gerichtet sah, beschäftigten ihn mehr als Rom. Dazu kam die Ermattung eines anstrengenden Reisetages über ihn, er ließ von seiner Geschäftigkeit ab und suchte sein Lager.
Aber noch im Niederlegen mußte er über die Wege nach- finnen, die Klara Addenhofen in dies Haus geführt hatten und als er das Licht löschte, sah er plötzlich durch daS Dunkel goldene Haarwellen glänzen und dachte an das junge Mädchen, das ihm am Abend gegenübergesessen und mit so stürmischer Hast seine Hilfe für den kranken Landsmann gefordert hatte. Im Halbtraum meinte er in die blauen Augen Erikas von Herbert, wie in die braunen seiner rheinischen Jugendfreundin und in die schwarzen Francescas zu blicken. Plötzlich aber hob er den Kops aus den Kissen und mit dem kräftigen Gedanken, daß er hier ernstlich an kein anderes Schicksal als an das Kaiser Heinrichs, dcS Luxemburgers, denken dürfe, gelang eS ihm, alle wirren Erinnerungen und Halbträume zu verscheuchen und sich in den wohlverdienten traumlosen Schlummer hinüberzuwiegen.
2. Am dreißigsten Tage.
Durch die schönen Anlagen des Monte Pincio rollten am sonnigsten Aprilnachmittag im gewohnten Kreislaus die Hunderte der Wagen; auf der großen Terrasse über der Piazza del Popolo und unter den breitästigen Bäumen beim Standort der Musik drängten sich die Scharen von Hörern und Gaffern zusammen und aneinander vorüber. Das FrühlingS- licht vom blauen Himmel tauchte alle Farben in neuen Glanz: die hellen Gewänder der Damen in den offenen zweisitzigen Wagen schienen doppelt hell, die roten Kittel der Zöglinge
kartellierte Mitteleuropäische Motorwagen-Verein zu beteiligen. Durch die international einheitlich feststehenden WarnungS- zeichen soll auf gefährliche Kurven, Vertiefungen im Straßen» körper, Höcker, Bahnübergänge, Straßenkreuzungen und Doppelkurven aufmerksam gemacht werden. Das in Aussicht genommene Vorgehen wird in gleicher Weise auch den Club nicht angehörigen Automobilfahrern sowie ausländischen Fahrzeugen zu Gute kommen und muß im allgemeinen Verkehrs- Jnteresse als zweckmäßig und erwünscht bezeichnet werden.
Um die erforderliche Einheitlichkeit des Verfahrens sicher zu stellen, haben Verhandlungen mit den Vorständen der genannten beiden Organisationen stattgefunden, die zu dem Ergebnis geführt haben, daß die Ausstellung der Tafeln nach Maßgabe des hierunter abgedruckten Reglements erfolgen soll.
Die Ortspolizeibehörden deS Kreises ersuche ich, die Ausstellung der Warnungstafeln, die von Clubs unterhalten werden, zu gestatten und zu unterstützen, auch empfehle ich in Anbetracht des vorliegenden öffentlichen Interesses auf Ersuchen des Clubs die Anbringung der Tafeln unter Anrechnung lediglich der entstehenden Selbstkosten zu übernehmen.
I. 8939. Der Königliche Landrat.
I. B.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Kaiserlicher Automobilklub.
Reglement für die Ausstellung von Warnungstafeln.
§ 1. Die Arbeiten, betreffend Feststellung derjenigen Punkte, an welchen Warnungszeichen auszustellen sind, werden von den Kartellklubs übernommen.
§ 2. Die Warnungstafeln sind nur da auszustellen, wo sich vom automobilistischen Standpunkte wirklich gefährliche Stellen befinden. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Warnungstaseln nicht auszustellen, mit Ausnahme der Zeichen für Wasserrinnen. -
§ 3. Die Tafeln sind, wenn nicht die örtlichen Verhältnisse eine andere Distanz erfordern, wenigstens 250, höchstens 300 m von der zu kennzeichnenden Stelle anzubringen.
§ 4. Die Warnungstafeln sind rechts zur Fahrtrichtung und möglichst im rechten Winkel zu dieser auszustellen.
§ 5. Die Tafeln sind so anzubringen, daß die Entfernung der oberen Kante vom Erdboden 2 m beträgt.
§ 6. Die Träger dürfen nicht lediglich in den Erdboden versenkt, sondern müssen in geeigneter Weise (z. B. durch Zementierung) befestigt werden.
§ 7. Auf der Tafel selbst sind andere Inschriften als der Name des Stifters nicht gestattet. Die Schrift dars nicht größer sein als diejenige des Wortes „Gestiftet" und der Name ist an der hierfür vorgeschriebenen Stelle anzubringen.
§ 8. Die Kartellklubs haben dem K. A. K. ein Verzeichnis der auszustellenden Tafeln unter genauer Ortsangabe (Bezeichnung der Kilometersteine nach Vio km.) in kürzester Zeit nach Uebernahme der Arbeit einzusenden.
§ 9. Die Ausstellung der Tafeln hat nur routenweise zu erfolgen.
des' Kollegium Germanikum leuchteten doppelt rot, die dunklen Hahnenfcderbüsche an den Hüten der Bersaglieri schimmerten grün und golden und wo ein Sonnenstrahl auf den Haar- schmuck einer Orangenhändlerin oder Stuhlvermieterin fiel, blitzte es in den dunklen Gruppen silbern auf. Die lauten Gespräche der wandelnden Scharen übertönten beinahe daS Militärorchester, daS eben in den Klängen einer Dorizettischen Kantilene schwelgte.
So bunt und laut das Gedränge und Getümmel erschien, so leicht war es dennoch, sich iy stillere Laubgänge zurückzu- ziehen, und Doktor Friedrich Gerland, der auf der ganzen Straße von Trinitk dei Monti bis zum großen Rundteil vergeblich eine bessere Gesellschaft gesucht hatte, als er sich selbst heute war, schlug aus langjähriger Gewohnheit am Ende doch einen der einsamsten Pfade ein, der sich lockend auftat. Er stand von Zeit zu Zeit vor den prächtigen Ziersträuchern, die rechts und links von ihm die Anlagen schmückten, mit so großer Aufmerksamkeit still, daß ein flüchtig Begegnender ihn leicht für einen besonderen Kenner der Rhododendron und Agaven gehalten hätte, an benen das Auge deS stattlichen Mannes hing.
Er selbst wußte wohl, daß er mit diesem Anschauen Gedanken zu entrinnen trachtete, die ihn seit Stunden und heute nicht zum ersten Mal heimgesucht hatten.
Einen vollen Monat war Friedrich Gerland jetzt in der ewigen Stadt und hatte sich aus der Hochflut der ersten Eindrücke auf das Eiland eigener Arbeit und stilleren Genießen- gerettet. Er fand überreich, was er für seine Studien in Rom gesucht hatte, er nahm jeden Tag neue unvergeßliche Wunder im Auge und Seele auf, und hätte alle Ursache gehabt, sich ruhig dem geheimen Glücksgefühl zu überlassen, das ihn umfangen und durchfließen wollte. Doch er hatte zu viele Tage und Stunden der Unruhe hinter sich. WaS er am Abend seiner Ankunft in Rom befürchtet, war eingetroffen: der Anteil, den er an den Menschen nahm, nehmen- mußte, benen er im stillen Hause der Schwestern vom Kreuz begegnet war, störte ihm die völlige Hingabe an Arbeit und Genuß. Eben jetzt wieder hatte er auf dem Wege zu den Anlagen gespürt, wie nahe ihm das Schicksal des jungen Mädchens ging, die