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Herrsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 91

Donnerstag, den 6. August

1908.

Amtlicher teil.

Hersseld, den 3. August 1908.

Im Monat Juli d. Js. sind diesseits den nachbenannten

Persönlichkeiten Jagdscheine ausgestellt worden:

A. Jahresjagdscheine:

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a. entgeltliche:

Sattler Jakob Gluth in Asbach, Versicherungs-Jnspektor I. H. Stelzner in Hersfeld, Bierbrauereibesitzer Wilhelm Steinweg in Hersfeld,

Bierbrauereigeschäftsführer Wilhelm Steinweg jun. in Hersseld,

Landgräflicher Hofgärtner H. Petzold in Philippsthal,

Landwirt Theodor Nieder in Landershausen, Bauunternehmer Georg Lämmerzahl in Hersfeld, stud. ing. Richard Jordan in Hersfeld, Siegfried Ernesti aus Chemnitz, Oeconomen August Hoßbach zu Hof Weißenborn, Arzt Dr. Prüß in Heringen,

Apotheker A. Castendyk in Hersfeld, Oberleutnant Baumann zu Eichhof,

b. unentgeltliche:

von Baumbach'schen Waldwärter Philipp Paul in Willingshain,

Landgräfl. Hossekretär Heinrich Claus in Philippsthal,

Königlichen Oberförster Müller-Hillebrand in Philippsthal,

Förster Radeck zu Forsthaus Hilmes, Breitenstein in Friedewald, Curth in Lautenhausen,

Klotz zu Forsthaus Stöckig.

B. Tagesjagdscheine:

9/7. Gerichtsvollzieher Heinrich Vockeroth aus Mülhausen i/E.

Der Königliche Landrat.

I. V.: Fellinger, Regierungs-Referendar.

Hersfeld, den 3. August 1908.

Der Schmied Heinrich Stein aus Kleinensee hat am 1. d. Mts. die nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. Juni 1884 vorgeschriebene Prüfung vor der staatlichen Husschmiede- Prüfungs-Commission für den Regierungsbezirk Cassel zu Cassel bestanden.

I. I. 8045. Der Königliche Landrat.

I. V.: Felling er, Regierungs-Referendar.

Wem die Berge Andern.

Eine Geschichte von Haß und Liebe von Karl Bienenstein.

(Fortsetzung.)

Der Brandebner hätte noch eine gute Weile gebraucht, bis er aus dem Geißbuben alles herausgebracht hätte, was er wissen wollte, doch da kam auch schon der Wast heran und der erzählte nun, wie sich alles zugetragen hatte, und schloß mit der Entschuldigung:Länger hab' i auf der Alm nit warten können, und sür zwei allein is halt das Abtreiben keine leichte Sach'. Und wie i schon g'sagt, eigentlich hat nur der Bergschießl selber die Schuld. Das beeid' ich auf der Stell', wanns sein muß."

Dem Brandebner war der Zwischenfall in höchstem Grade Peinlich, denn sein rechtlicher Sinn sagte ihm, daß im Grunde das Verschulden doch bei seinen Leuten liege. Wäre der Geiß­bub an seinem Platz an der Spitze des Zuges gewesen, so hätte das für den Bergschießl immerhin empfindliche Unglück nicht geschehen können. Anderseits konnte er seinen Leuten keinen Vorwurf machen und den Bergschießl nicht ganz frei­sprechen.

Teufel hinein, was kann man da tun? I mein', eS is das beste, i red' gleich mit dem Bergschießl", sagte nach einer Weile Ueberlegens der Brandebner.

Der Wast war aber damit nicht einverstanden.I mein wieder nit. Der Bergschießl is a Dickschädl und, wann ihm du kommst, ein dreidoppelter. Du richtst sicher mit ihm nix aus. Laß ihn tun, was er tun will! Er soll nur klagen! Wird schon sehn, was er damit aussteckt!"

Toni hatte sich bisher schweigsam verhalten; nun aber nahm er das Wort und sagte:Aber das geht doch nit, daß wir jetzt von da davontreiben, als wär' nix g'schehen. A paar Wort muß man doch zum Bergschießl sagen, daß er sieht, es is einem selber nit alles eins."

Der Brandebner sah seinen Sohn forschend an. Sprach

HerSfeld, den 27. Juli 1908.

Der Herr Kreisarzt hat für die noch ausstehenden Impfungen bezw. Wiederimpfungen für Hersfeld Stadt und Land folgende Termine angesetzt, die sämtlich im Saale des Gastwirts Konstantin Otto hier abgehalten werden.

1. Impfung für Hersfeld Stadt.

Mittwoch, den 5. August d. Js. Vormittags 9V2 Uhr.

Am gleichen Tage und zur gleichen Stunde müssen die Impflinge aus den Gemeinden Kalkobes, HeeneS und M e i s e b a ch anwesend sein, die zu je 50 im Zeitraum von einer halben Stunde vorzuführen sind.

2. Die Nachsch au für die Impflinge aus HerSfeld Stadt und für die aus den Gemeinden Kalkobes, Heenes und Meisebach findet am Mittwoch, den 12. August d. Js. Vormittags 9V2 Uhr statt..

3. Die Wiederimpfung für HerSfeld Stadt und Land zu Hersfeld Land gehören die Gemeinden Bingartes, Meisebach, Kalkobes, Heenes, AllmershausenmitHählgans erfolgt am Sonnabend, den 8. August d. Js. Vormittags 9V2 Uhr, d i e Nachs ch au am Sonnabend, den 15. August d. Js. Vormittags 9V2 Uhr.

Zu den letzten beiden Terminen sind vorzustellen: a) um 9V2 Uhr die Mädchen, b) um 10 Uhr die Knaben der Volksschulen, c) um IOV2 Uhr die Schülerinnen der Töchterschule, d) um 11 Uhr die Schüler des Gymnasiums.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1908.

1. jedes im Jahre 1907 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat,

2. die Kinder, die im Jahre 1907 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher a. in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurückgelegt, bezw.

b. zurücklegt, oder den Nachweis her geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wieder­impfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber ge­waschen und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig aus­drücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuchs der An­stalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts er- gangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impf-

da der Sohn, der um seinen Vater besorgt war, oder der Ge­liebte der Bergschießl-Tochter?

Eine kurze Ueberlegung sagte ihm aber, daß der Rat Tonis für jeden Fall gut sei und daß es unbedingt seine Pflicht sei, dem Bergschießl daS Bedauern auszudrücken.

Der Wast schüttelte zwar sehr bedenklich den Kopf, aber der Brandebner blieb bei seinem Entschluß und stieg mit dem Toni die Halde aufwärts, wo in der Hut des Sennen die Schar der Bergschießl-Rinder ihres Herrn harrte. Der war zur verendenden Kalbin hinabgestiegen und hatte ihrem Leiden ein Ende gemacht, indem er ihr die Halsschlagadern ge­öffnet hatte. Morgen wollte er dann das Tier holen und zu Hause ausschroten. Da kam der Brandebner mit Toni heran.

Grüß di Gott, Bergschießl!" sprach er mit ruhiger Stimme, in der aber Toni doch die große innere Erregung des Vaters zittern hörte.Muß doch nachschau'n, ob's wahr is, was mir meine Leut' g'sagt haben."

Der Bergschießl schoß einen Blick voll Haß auf den Brand­ebner, maß ihn herausfordernd und erwiderte dann:Daß eS wahr is, daß meine schönste Kalbin hin iS, das siehst da, Fragt sich nur, ob du auch die andere Wahrheit weißt, wie das geschehen is. I weiß nit, ob die Leut auf der Brand- eben so ehrlich sind, daß sie die Wahrheit sagen!"

Der Brandebner tat, als hätte er den giftigen Hohn, der in den letzten Worten lag, nicht verstanden und erwiderte: Der Wast ist ein grundehrlicher Kerl und hat mir alles genau erzählt. Weißt, Bergschießl, daß meine Leute nit ganz unschuldig sind, das gib i recht gern zu, aber du hast auch einen Fehler g'macht. Du hätt'st nit so dreindreschen sollen!"

So?" höhnte der andere,i hätt' also ruhig zuschauen sollen, wie mir dein Vieh vielleicht ein Stück umS andere über die Wand hinabstoßt. Du Hätt'st freilich keinen Schaden gehabt."

Das wäre nit g'schehen", erwiderte der Brandebner, wenn das Vieh nit wild g'macht wird, so geht's ganz ruhig fort. Wie g'sagt, i sag' ja nit, daß meine Leute keine Schuld

geschäftStermine zur Unterstützung des Jmpsarztes und Aufrecht­erhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforder­lichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. Das Jmpf- lokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpf- geräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.

I. 7462. Der Königliche Landrat.

J. A.: Fellinger,

Regierungs-Referendar.

nichtamtlicher teil.

Graf Zeppelin auf der große« Fahrt.

Schneller als angekündigt, ist die Instandsetzung des Zeppelinschen Ballons und seine Füllung beendigt worden, und mit raschem Entschluß hat Graf Zeppelin den gestrigen, durch die Witterungsverhältnisse besonders begünstigten Tag benutzt, um seineGroße Fahrt" anzutreten. Unter dem Jubel der Bevölkerung aller der Orte, über die das Lustschiff des genialen Erfinders hinweggleitet. geht das Fahrzeug die ihm vorgeschriebene Bahn. Seinen Lenker begleiten die Sympathien des gesamten Vaterlandes und der aufrichtige Wunsch, daß die Fahrt ebenso glücklich enden möge wie sie begonnen.

Friedrichshafen 4/ August. Ein wunderbarer Frühmorgen lag über dem Bodensee, und bei Tagesanbruch wurde es in der Ballonhalle in Manzell lebendig. Man hatte dort offenbar die ganze Nacht gearbeitet, um den Ballon sür die große Fahrt tüchtig zu machen. Auch die Beteiligung des Publikums war eine außerordentlich rege; schon von 4 Uhr morgens ab eilte man zum Strande bei Manzell, und aus dem See wimmelte es von Ruderbooten. Der Ballon flog ohne Hilfe eines Dampfbootes glatt und vollkommen ruhig aus der Halle und stieg um 610 Uhr auf. Der Graf hatte vorher von seinen Freunden und seiner Tochter herzlichen Abschied genommen. Im Ballon befanden sich im ganzen 12 Personen, darunter der Reichskommissar Baron Bassus. Das Luftschiff erhob sich sicher und elegant zu einer Höhe von etwa 100 m. Das MotorbootWürtemberg" begleitete es eine Strecke weit. Der Ballon fuhr zunächst am Lande entlang bis Jmmenstadt und kreuzte dann quer über dem See in der Richtung nach Konstanz, worauf er nach etwa ^ständiger Sichtbarkeit im Dunst verschwand. Die Fahrt des Ballons war wundervoll stabil und ging ohne jede Störung vor sich und machte im allgemeinen einen bedeutend sichereren und gefestigteren Eindruck als bei der letzten Auffahrt. Wie man hört, erfolgt diesmal keine Automobilbegleitung,

haben, aber die einzige sind sie auch nit, und drum mein ich wir sollen den Schaden halbieren."

Der Bergschießl schlug eine höhnische Lache auf.Hal­bieren meinst? Geh, so gut meinst du's mit mir? Und des­wegen bist eigens heraufgegangen und redst so freundschaftlich mit mir? Schau, schau! Schad' drum. Denn weißt, Brand­ebner, i kenn di schon länger und weiß, wie du mir g'sinnt bist. Daß du nit auf meinen Nutzen denkst, weißt du so gut wie ich. Du möchst mich jetzt nur überrumpeln, daß dir was in den Taschen bleibt."

Der Brandebner machte eine Bewegung des Unwillens, und der Toni, der nun selbst einsah, daß man hätte dem Wast folgen sollen, stieß den Vater an und sagte leise:Gehn wir!"

Aber dieser wollte, nachdem er nun einmal den für ihn so schweren Gang zum alten Feinde getan hatte, nicht fort­gehen, ohne versucht zu haben, eine Verständigung herbeizu- führen.

Was verlangst also von mir?" fragte er den Berg­schießl.

Dieser warf einen lauernden Blick zu ihm hinüber und er­widerte dann nicht ohne Selbstgefälligkeit:Die Red lass' i mir schon besser g'falln. Also wennst dir schon durchaus die Gerichtskosten ersparen willst, so zahlst halt 250 Gulden und" ein häßliches Grinsen zog über das Gesicht des Bergschießl dann bleiben wir die Alten."

Der Brandebner und Toni starrten den Bergschießl an, als ob sie einen Verrückten vor sich hätten.

250 Gulden sagst?" fragte der Brandebner, als hätte er nicht richtig gehört.

Ist dir da§ zu viel?" gab der andere die Frage zurück.

Zu viel? Da kann man überhaupt nit reden. Die Kalbin is ja höchstens einen Hunderter wert. Und weißt was, daß jeder Streit aufhört, den Hunderter zahl i dir aus, und wir sind gleich!"

Nun aber mischte sich der Toni ein:Einen Hunderter will der Vater zähln? Das gibt's nit. Wir zahlen die ganze Kalbin nit allein, und wenn der Bergschießl nit will mit der Hälfte, so gehn wir.