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Herrselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt' und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 89.
Sonnabend, den 1. August
1908.
Amtlicher teil.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe VI. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3V2 vormals 4%igen Staatsanleihe von 1876—1879 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1918 nebst den Erneuerungs scheinen für die folgende Reihe werden
v om 6. In n i d. I s. a b. ausgereicht, und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin S. W. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Sechandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a,
durch die Preußische Zentral-Genoffenschaftskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis- kassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kassencinrichtung versehene Reichsbanknebenstellen, sowie
durch diejenigen Ob.er-Postkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs- fcheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen ein» zuliesern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf eS zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind. (I. 1126.)
Berlin, den 26. Mai 1908.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. V. BischoffShausen. * ♦
*Cassel, den 1. Juni 1908.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse, den Kreiskassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen deS Bezirks verabreicht werden. (K. 968.)
Königliche Regierung, gez. Lücke.
Jagdverordnung.
Für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel wird auf Grund der §§ 39 und 40 der Jagdverordnung vom 15. Juli 1907 die Eröffnung der Jagd auf Rebhühner und Wachteln auf Mittwoch, den 19. August 1908 festgesetzt.
Cassel, den 16. Juli 1908. (B. A. 1180/08.)
Der Bezirksausschuß zu Cassel. gez. Piutti. * *
He*rsseld, den 27. Juli 1908.
Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
I. A.: Fellinger,
I. A. 4276. Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 27. Juli 1908.
Der Herr Kreisarzt hat für die noch ausstehenden Impfungen bezw. Wiederimpfungen für HerSfeld Stadt und Land folgende Termine angesetzt, die sämtlich im Saale des Gastwirts Konstantin Otto hier abgehalten werden.
1. Impfung für Hersfeld Stadt.
Mittwoch, den 5. August d. Js. Vormittags 9^2 Uhr.
Am gleichen Tage und zur gleichen Stunde müssen die Impflinge aus den Gemeinden Kalkobes, HeeneS und M e i s e b a ch anwesend sein, die zu je 50 im Zeitraum von einer halben Stunde vorzuführen sind.
2. Die Nachschau für die Impflinge aus HerSfeld Stadt und für die aus den Gemeinden Kalkobes, Heenes und Meisebach findet am Mittwoch, den 12. August d. Js. Vormittags 972 Uhr statt.
3. Die Wiederimpfung für HerSfeld Stadt und Land — zu Hersfeld Land gehören die Gemeinden Bingartes, Meisebach, Kalkobes, Heenes, AllmerShausenmitHählganS — erfolgt am Sonnabend, den 8. August d. Js. Vormittags 91/2 Uhr, d i e Nachschau am Sonnabend, den 15. August d.Js. Vormittags 9V2 Uhr.
Zu den letzten beiden Terminen sind vorzustellen: a) um 91/2 Uhr die Mädchen, b) um 10 Uhr die Knaben der Volksschulen, °) um IOV2 Uhr die Schülerinnen der Töchterschule, d) um 11 Uhr die Schüler des Gymnasiums.
Die Impfung ist unentgeltlich.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1908.
1. jedes im Jahre 1907 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat,
2. die Kinder, die im Jahre 1907 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben
3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher a. in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurückgelegt, bezw.
b. zurücklegt, oder den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie
haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.
Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Ausnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuchs der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts er- gangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. Das Jmpf- lokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpf- geräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.
I. 7462. Der Königliche Landrat.
I. A.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 29. Juli 1908.
Der Bürgermeister Valentin Reuber in Rotensee ist als solcher für einen am 16. August d. J. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.
Ich habe diese Wiederwahl bestätigt.
A. 4283. Der Königliche Landrat.
I. A.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Hersseld, den 30. Juli 1908.
A m 1. A ugust d. I s. wird die 2 t e R a t e der für das Rechnungsjahr 1/4. 1908/9 zu entrichtenden Kreissteuer fällig.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorstehcr des hiesigen Kreises, gefälligst dafür zu sorgen, daß die Zahlung bis spätestens zum 8. August d. Js. bei der Kreis- kommunalkasse hier (im Landratsamtsgebäude) erfolgt.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A.: Fellinger, Rcgierun gs-Referendar.
Hersseld, den 30. Juli 1908.
Mit den Protokollen über die stattgehabten Bauabnahmen sind mir auch vielfach die Duplikatzeichnungen, welche in den Gemeindereposituren aufzubewahren sind, mit eingereicht worden.
Dieses ist in keinem Falle erforderlich. Es sind vielmehr nur die Abnahmeprotokolle einzureichen.
Zur Vermeidung unnötiger Schreibereien mache ich die Herren Ortsvorstände hierauf ausdrücklich aufmerksam. Ich erwarte, daß solches künftig genau beachtet wird.
J. B. 3759. Der Königliche Landrat.
I. A.: Fellinger,
Regierungs-Referendar.
$Munuim.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der
Rennplatz nur von dem Zugangswege vom Eichhof aus und anderseits vom Würsel aus betreten werden darf.
Das Betreten der zum Gutsbezirk Eichhof gehörigen Grundstücke außer des zum Rennen freigegebenen Geländes ist verboten, und hat die Polizei die Anweisung, jeden der dieser Anordnung zuwiderhandelt, zu notieren.
Zuwiderhandlungen werden mit 2 Mark bestraft.
Eichhof, den 31. Juli 1908.
Julius Baumann,
Gutsvorsteher.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
In den sommerlichen Zeiten der H u n d s t a g e, in denen die Seeschlange zu spuken beginnt und das Kalb mit den drei Köpfen wieder hervorgesucht zu werden pflegt, werden auch alljährlich vielfach in der Politik die sonderbarsten Gedanken in der Presse erörtert. So hieß es, die braunschweigische Regentschastsfrage werde demnächst wieder aufgerollt werden,
da Herzog Johann Albrecht nach dem Tode seiner Gemahlin die Regentschaft niederzulegen beabsichtige. Es wurden allerhand mehr oder weniger geistreiche Artikel geschrieben, in denen sogar auch behauptet wurde, der Herzog habe durch seine Uebernahme der Regentschaft nur dem Cumberländer Prinzen die Wege ebnen wollen, und jetzt sei die Sache soweit gediehen, daß das Welfengeschlecht wieder das Zepter Braunschweigs übernehmen könne. Aber in all die schönen Phantasien kam plötzlich das offizielle Dementi aus Braunschweig, welches die beabsichtigte Abdankung als völlig erfunden erklärte, und die schöne Hundstagsente war abgetan.
In Oesterreich ist der Rücktritt des deutschen Landsmannmini stersPrade erfolgt, weil dieser angesichts der mangelnden Einigkeit unter den deutschen Parteien seine weitere Wirksamkeit in der Stellung eines deutschen Lands- mannministcrs für zwecklos hielt. Die Neubesetzung des PostenS wird erst im Herbste erfolgen, zumal da ihr Schwierigkeiten entgegenstehen. die nicht über Nacht gelöst werden können. Gegenwärtig liegen die Dinge nichts weniger als günstig. Die deutschen parlamentarischen Parteien sind uneiniger denn je, und wenn auch etwa ein halbes Dutzend Kandidaten für die Nachfolgerschaft Prades vorhanden sind, so gibt es doch unter ihnen leider keinen einzigen, der Ansehen und Autorität genug besäße, um die deutschen Parteien in den Bann seiner Ideen zu zwingen und so durch die Uebernahme des Amtes eines deutschen Landsmannministers ihm auch den richtigen Inhalt zu geben.
Der Präsident der französischen Republik F a l l i s r e s hat eine Besuchsreise nach den nordischen Höfen unternommen. Nachdem er in Kopenhagen mit dem Dänenkönige die üblichen TrmWrüche gewechselt, ist er nach Stockholm, dem nordischen Vettedig, gezogen und dort von dem Könige aus bürgerlichem Geschlecht, einem Bernadotte, in echt schwedischer Ritterlichkeit empfangen worden. Schließlich hat er auch dem russischen Zarenhofe in Rcval einen Besuch abgestattet. Eine besondere politische Bedeutung wird der Fahrt des französischen Präsidenten nicht beigemessen, und die Trink- sprüche, die gewechselt worden sind, waren so gehalten, daß aus ihnen kaum Stoff für eine Kritik herausgesunden werden kann.
Eine überraschende Wendung haben die Dinge in der Türkei genommen. Die neuerwachte jungtürkische Bewegung, deren Träger hauptsächlich Offiziere waren, hat den Sultan veranlaßt, die seit mehr als dreißig Jahren ruhende Verfassung zu neuem Leben zu erwecken und Neuwahlen für das Abgeordnetenhaus anzukündigen. Nach den letzten Meldungen ist jeder Zweifel über den Charakter der neuen Bewegung in der Türkei, die vom Wilajct Monastir ihren Ausgang nahm, behoben. Diese Bewegung ist nach innen jung- türkisch und gerichtet auf die Erlangung der konstitutionellen Freiheit, welchem Verlangen der Sultan durch Zurückgreisen auf die Verfassung von 1876 entgegengekommen ist. Nach außen kann man die Bewegung als großtürkisch bezeichnen in dem Sinne, daß von ihren Trägern jede Verkleinerung des Türkischen Reiches, jede Abbröckelung seiner Grenzen zurück- gewiesen wird. Das Erwachen des türkischen Nationalbewußtseins aber wird nicht ohne Einfluß auf die englischen und russischen Resormvorschläge und ihre weitere Behandlung sein. Die Türken scheinen gewillt zu sein, ohne fremde Einmischung im eigenen Hause Ordnung zu schaffen.
Die jüngsten Vorgänge in Marokko lassen sich wohl am besten dahin charakterisieren, daß nunmehr die Periode einer direkten Auseinandersetzung zwischen Sultan und Gegen- sultan angebrochen ist, die bis jetzt dem Sultan Abdul Aziz eine empfindliche Niederlage gebracht hat, so daß seine Truppen zum Rückzug gezwungen worden sind. Welchen weiteren Verlauf die Dinge in Marokko nehmen werden, ist freilich noch nicht vorauszuschen.
Aus > und Ausland.
S e. Majestät der Kaiser empfing gestern auf der Jacht Hohenzollern in Swinemünde den Architekten Bodo Ebhardt, hörte den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinetts, Regierungspräsidenten v. Valentin!, unternahm Nachmittags mit den Herren des Gefolges eine Ausfahrt im Automobil nach dem Langen Berg und machte dort einen Spaziergang. Abends hörte Se. Majestät noch den Vortrag des Gesandten von Treutler.
Prinz August Wilhelm vonPreußeu bestand in Straßburg das Doktorexamen mit dem Prädikat: Sehr gut. — Prinz August Wilhelm, der zum Doktor der Stoatswissenschaften promoviert worden ist, hatte eine Dissertation über das Thema: Die Entwicklung der Kommissariatsbehörden in Brandenburg-Preußen bis zur Regierung Friedrich Wilhelm I. geschrieben, die von- der rechts- und staatswissen- schastlichen Fakultät angenommen worden ist, worauf das mündliche Examen stattfand. Die Promotion des vierten Kaisersohnes dürfte der erste Fall sein, daß ein Sprosse des preußischen Königshauses den Doktortitel an einer deutschen Universität aus Grund von wissenschaftlichen Leistungen nach