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herrsel-er Armblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 78.
Dienstag, den 7. Juli
1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 3. Juli 1908.
Aus Anlaß eines Spezialsalles weise ich die Herren Bürgermeister des Kreises wiederholt auf genaue Befolgung der Verfügung vom 2. Oktober 1889 in Nr. 119 des Kreisblattes, die Abhaltung von öffentlichen Tanzbelustigungen betreffend, hin. I. 6941. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 2. Juli 1908.
Im Verlage von Ph. L. Jung in München, Frühlingsstraße 20, ist eine „Feuer und Licht" betitelte Schrift erschienen, die mit Rücksicht auf die in den Kapiteln: Selbstentzündung von Heu, Versichert Euch, Brandursachen durch fehlerhafte Bauanlagen, Brandstiftung aus Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, Vorsicht beim Umgang mit Petroleum und Benzin, Nutzen der Brandmauern enthaltenen Belehrung zur Anschaffung besonders für ländliche Volksbibliotheken geeignet erscheint.
Der Preis des Werks beträgt bei Abnahme von 100 Exemplaren 27 Pfg. für das Stück, bei Abnahme von 500 Exemplaren 24 Pfg. für das Stück und bei Abnahme von 1000 Exemplaren 20 Pfg. für das Stück.
Ich empfehle die Anschaffung des Werkchens den Volksbibliotheken des Kreises.
1. 6861. Der Königliche Landrat.
J. A.: F e l l i n g e r, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 3. Juli 1908.
Unter dem Schweinebestand des Landwirts Paul Lenz zu Beiershausen ist die Rotlausseuche ausgebrochen. L 6900. Der Königliche Landrat.
I. A.: F e l l i n g e r, Regierungs-Referendar.
Hersseld, den 2. Juli 1908.
Die ausgebrochene Rotlaufseuche unter den Schweinen des Bierverlegers Johannes Sauer hier ist erloschen. L 6859. Der Königliche Landrat.
J. A.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Hersseld, den 1. Juli 1908.
Dem Maurer Heinrich Pfaff I. zu Ransbach ist ein Schwein an Rotlauf verendet.
I. 6803. Der Königliche Landrat.
I. A.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
Die nordpolfahrt.
Novelle von Theodor Werner.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Crayfords forschendes Auge ruhte noch immer fest auf Wardour und jener fühlte es. Noch einen Schritt weiter und Crayford stellte sich zwischen die Beiden. Selbst Wardour erkannte plötzlich die Notwendigkeit, sich zu beherrschen, koste es, was es wolle.
Mit überströmender Höflichkeit entschuldigte er sich gegen Franz mit den Worten:
„Es wäre unmöglich, dieses Ihr gutes Recht Ihnen streitig machen zu wollen. Sie werden mich aber vielleicht entschuldigen, wenn ich Ihnen sage, daß ich ein alter Freund Fräulein Burnhams bin. Unsere Väter waren Nachbarn. Wir sind einander stets wie Bruder und Schwester begegnet--"
Hier unterbrach Franz großmütig die Entschuldigung.
„Genug, halten Sie ein. Ich war im Unrecht — ich ver- B^te, vergeben Sie mir."
Wardour betrachtete ihn mit sonderbar zögerndem Interesse, wahrend er sprach, und stellte darauf die merkwürdige Frage:
„Hat sie Sie sehr lieb?"
Franz lachte hell aus.
„Mein lieber Freund, kommen Sie zu unserer Hochzeit und urtecken S:e selbst."
„Zu Ihrer Hochzeit soll ich kommen?" — Dabei traf Franz ein Blick, den dieser, mit dem Zuschnallen eines Reise- sackes beschäftigt, nicht bemerkte, der Crayford aber nicht entging und ihm das Blut erstarren ließ.
Verglich er das, was ihm Wardour gesagt, als sie beide allein gewesen, mit den Worten, die soeben in seiner Gegenwart gefallen waren, so konnte er nur einen Schluß daraus ziehen:
Das Mädchen, welches Wardour geliebt und verloren hatte, — war Klara Burnham. Der Mann, der sie ihm gr-
Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffiziervorfchulen einzutreten wünschen.
1. Die Unteroffizieroorschulen haben die Bestimmung, junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Unterofftzierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht und dem Eintritt in das wehrpflichtige Alter kostenfrei derart auszubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse so weil zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hinblick aus den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Beamtenstande wünschenswert ist. — Daneben wird der körperlichen Entwicklung und Ausbildung, unter vor- zugsweiser Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes, besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
2. Der Aufenthalt in der Unteroffiziervorschule dauert im allgemeinen zwei Jahre.
3. Die Aufnahme in eine Unteroffiziervorschule ist von folgenden Bedingungen abhängig:
Die Aufzunehmenden dürfen nicht unter 15, aber nicht über 17 Jahre alt sein und sollen eine Körpergröße von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von 70 hw 76 cm haben.
Sie müssen sich tadellos geführt haben, vollkommen gesund, im Verhältnis zu ihrem Alter kräftig gebaut sowie frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.
Sie müssen leserlich und im allgemeinen richtig schreiben, gedrucktes (in deutscher und lateinischer Druckschrift) ohne Anstoß lesen können und in den vier Grundrechnungsarten bewandert sein.
4. Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14^/2 Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem gesetzlichen Vertreter bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen BezirkSkommando oder bei einer Unteroffizierschule (in Biebrich, Ettlingen, Marienwerder, Potsdam, Treptow a. R. und Weißenfels) oder Unteroffiziervorschule (in Annaburg, Bartenstein, Greisenberg i. Pomm., Jülich, Neubreisach, Weilburg und Wohlau) vorzustellen und hierbei folgende Schriftstücke vorzulegen: .
a) ein Geburtszeugnis (A. V. Bl. 1892 S. 182 Nr. 212),
b) den Konfirmationsschein oder einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,
c) ein Unbescholtenheitszeugnis der Polizeiobrigkeit,
dj etwa vorhandene Schulzeugnisse,
e) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschästigungs- weise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
5. Insoweit Stellen frei sind, erfolgt die Einberufung durch Vermittlung der Bezirkskommandos, nachdem der Anwärter das 15. Lebensjahr vollendet hat. Haupteinstellungstage find der 15. April und der 15. Oktober.
Die Erziehung geschieht unentgeltlich. Die ausführlichen Bestimmungen können bei den Bezirksfeldwebeln eingesehen werden.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizierschulen eingestellt zu werden wünschen.
1. Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, die das wehrpflichtige Alter erreicht haben, und die sich dem Militärstande widmen wollen, kostenfrei zu Unteroffizieren heranzubilden.
2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert im allge- meinen orei Jahre. In dieser Zeit erhalten die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und Unterricht, der sie befähigt,
raubt — Franz Aldersley. Und Wardour hatte daS entdeckt, während er ihn allein bei der Arbeit gelassen hatte.
„Gott sei Dank!" dachte Crayford, „die Würsel haben sie getrennt! Franz geht mit der Expedition und Wardour bleibt hier!"
Diese Gedanken hatten kaum seinen Kopf durchflogen, Franz' unbedachte Einladung war kaum über seine Lippen, als der Leinwandvorhang vor der Türe bei Seite geschoben wurde.
Kapitän Helding und die zu der auswandernden Abteilung gehörenden Offiziere traten marschfertig aus dem inneren Gemach, um das Hauptzimmer nur zu durchfchreiten. Als Helding Crayford erblickte, blieb er noch einmal stehen und sagte:
„Ich habe einen Unfall zu berichten, der die Zahl unserer Partei um eins verringert. Mein zweiter Leutnant, der mit zu uns gehörte, ist auf dem Eife hingefallen und nach dem, was mir der Quartiermeister sagt, fürchte ich, der arme Kerl hat das Bein gebrochen."
„Ich werde seine Stelle ersetzen", rief eine Stimme vom anderen Ende der Stube.
Alle sahen sich um. Richard Wardour hatte gesprochen.
Crayford redete sogleich dagegen, und so eifrig, daß er jeden, der ihn kannte, in Erstaunen fetzte.
„Nein", rief er, „nein, Richard, nicht Sie!"
„Warum nicht?" fragte jener finster.
„Warum wirklich nicht?" fügte Kapitän Helding hinzu. „Wardour ist gerade der Mann, der für so einen Marsch von Nutzen ist. Ok ist kerngesund und der beste Schütze von uns allen. Ich war selbst im Begriff, ihn vorzuschlagen."
Crayford vermochte diesmal nicht den Respekt feinem Vorgesetzten gegenüber zu bewahren. Offen widerriet er den Beschluß des Kapitäns.
„Wardour hat kein Recht, aus freien Stücken mitzugehen. Es ist bestimmt, daß der Zufall entscheiden soll."
„Und der Zufall hat entschieden", schrie Wardour. „Glauben Sie, wir werden noch einmal würfeln und einem Offizier der „Seemöwe" die Chance geben, einen Offizier des „Wanderer"
bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen der Unteroffizierstandes (Feldwebel usw.) und des Beamtenstandes (Zahlmeister usw.) zu erlangen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, Geschichte, Erdkunde, Naturlehre, Stenographie, Hand- und Planzeichnen sowie Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
3. Die Unteroffizierschüler gehören zu den Militärpersonen des Friedensstandes, stehen daher wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen.und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.
4. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß das wehrpflichtige Alter erreicht haben, also mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Er muß mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den FriedenSdienst der Infanterie besitzen.
5. Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und in den vier Grundrechnungsarten be- wandert sein.
6. Die Einberufenen müssen für die Reise zu der Unteroffizier- schule ausreichend mit Schuhzeug, Kleidung und Wäsche und mit 9 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.
7. Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich beim BezirkSkommando seines Aufenthaltsortes oder bei einer Unteroffizierschule (in Biebrich, Ettlingen, Jülich, Marienwerder, Potsdam, Treptow a. R. und Weißenfels) ober Unteroffiziervorschule (in Annaburg, Bartenstein, Greifenberg i. Pomm., Neubreisach, Weilburg und Wohlau) persönlich zu melden und hierbei folgende Schriftstücke vorzulegen:
aj einen von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,
b) den KonfirmationSschein oder einen AusweiS über den Empfang der ersten Kommunion,
c) etwa vorhandene Schulzeuanisse,
d) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige BeschäftigungS- weise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
Eine Einstellung findet nur bei den Unteroffizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder statt und nicht bet den Unterofftzierschulen in Jülich, Potsdam, Treptow a. R. und Weißenfels, da diese sich aus Unteroffizieroorschülern ergänzen.
8. Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der Unter- offizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder werden, soweit angängig, berücksichtigt.
9. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder findet im Monat Oktober, in die Unteroffizrerschule in Ettlingen im Monat April statt.
10. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffizierschulen
entlassen.
11. Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule erhalten bei guter Führung Unteroffizierschüler, die in die Heimat beurlaubt werden, eine einmalige Reiseentschädigung; auch haben die Unteroffizierschüler bei Beurlaubungen auf die den Kapitulanten zustehenden Vergünstigungen Anspruch.
zu vertteten? In unserer Gesellschaft ist eine freie Stelle nicht in der Ihren; und wir beanspruchen das Recht, sie zu besetzen, wie wir wollen. Ich will gehen, und mein Kapitän unterstützt meinen Wunsch. Wessen Gewalt kann mich danach noch zurückhalten?"
„Gemach, Wardour", fiel Kapitän Helding ein, „wer im Recht ist, muß sich bezwingen, mit Mäßigung zu reden." Und zu Crayford gewandt, fuhr er fort: „Sie müssen zugeben, daß Wardour diesmal Recht hat. Der Fehlende gehört unter mein Kommando und nach dem natürlichen Gesetz muß einer meiner Offiziere die Stelle erhalten."
Es wäre nutzlos gewesen, noch ein Wort gegen diese Angelegenheit zu verlieren. Der beschränkteste Mensch mußte sehen, daß des Kapitäns Erwiderung keinen Einwand auf- kowmen ließ.
In gänzlicher Verzweiflung ergriff Crayford Franz' Arm und führte ihn einige Schritte bei Seite. Die einzige Möglichkeit noch, die beiden Männer zu trennen, war, wenn es ihm gelang, Franz zurückzuhalten.
„Mein lieber Junge", begann er, „ich möchte Ihnen noch ein paar freundschaftliche Worte über Ihre Gesundheit sagen. Ich habe schon, wie Sie sich erinnern werden, meine Zweifel darüber geäußert, daß Sie stark genug sind, sich an der Ent- deckungsreise zu beteiligen. Ich fühle diese Zweifel jetzt mehr und mehr. Wollen Sie den Rat eines Freundes, der Ihr Bestes wünscht, befolgen?"
Wardour war Crayford gefolgt und fuhr mißmutig dazwischen, bevor Franz antworten konnte.
„Lassen Sie ihn in Ruhe."
Crayford beachtete die Zwischenrede nicht. Er war zu ernstlich bemüht, Franz zurückzuhalten, als daß er von den Umstehenden etwas gehört oder gesehen hätte.
„Ich bitte Sie, wagen Sie nicht Gefahren, denen Sie nicht gewachsen sind!" fuhr er flehend fort. „Ihr Platz kann leicht ersetzt werden. Treten Sie zurück, Franz, bleiben Sie bei mir."
Wieder sprach Wardour dazwischen, wieder rief er barscher noch als zuvor: „Lasten Sie ihn in Ruhe!"