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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Kernsprech-Knfchlutz Nr. 8

Nr. 74.

Sonnabend den 37. Juni

1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 23. Juni 1908.

Die diesjährige Pferdevormufternng im Kreise Hersfeld findet an folgenden Terminen statt:

Am

4.

^ün

Anfang Uhr

- 845 915 945

6.

Juli

7.

Juli

IQSO 11 ll30

8 880 945 730 815 915

8.

Juli

9.

10.

Juli Juli

11.

Juli

10 1030

11

630 abd. 730

8

815

845 915

945 7

945 l03O

11 H30 1145

8

Bezeichnung der Gemeinden.

Gersdors mit Willingshain

Frielingen

Heddersdors

Kirchheim mit Goßmannsrode, Recke- rode, Potterterode

Gershausen

Reimboldshausen

Kemmerode

Kleba

Hattenbach

Niederjossa

Niederaula

Mengshausen mit Engelbach u. Solms

Kerspenhaufen mit Hilperhausen und

Röß'hach-----

Beiershausen

Asbach mit Kohlhausen

Eichhof

Bingartes

Kalkobes

Untergeis

Obergeis

Aua

Hersfeld mit Meisebach

Mecklar und Meckbach

Friedlos

Reilos

Rohrbach

Tann mit Biedebach

13.

Juli

14.

Juli

21. Juli

22. Juli

8 30

9 30

lO3o H15 ll45 1216

1 730 815 830

9

945 l030

11

83°

915

1015

11

ll45

12

1230

1

230

1016

1020

1030

11

berg

Sorga mit Hermannshof u. Kathus

Mallomes mit Dünkelrode an

der

Straße Hersfeld-Friedewald Briedewald mit Herfa

autenhausen

Hillartshausen mit Unterneurode

Ausbach mit Gethsemane

Röhrigshof

Philippsthal

Heimboldshausen

Harnrode

Lengers mit Bengendorf und Wölfers- hausen

Leimbach Widdershausen Ransbach Wehrshausen

Hilmes mit Motzfeld .

SHenklengsfeld mit

Lampertsfeld und Schenksolz

Oberlengsfeld,

Conrode

Wüstfeld mit Wippershain

Landershausen

Unterweisenborn

Stärklos mit Kruspis und Holzheim

Eitra

Sieglos

Oberhaun

Unterhaun mit Rotensee

Da wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt, sind die früheren Muste­rung splätze beizubebalten.

Ich weise die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschl. der Gutsbezirke, an die be­stimmten Cermine alsbald auf ortsübliche Meile be­kannt zu machen und insbesondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.

Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde, (Vor- führungslisten) zu welchen die Formulare übersandt werden, sind alsbald in zwei 6xemplaren anzufertigen. Hierbei ist folgendes genau zu beachten:

Die bei der letzten Musterung als dauernd kriegs- unbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Lilien ausgenommen, noch vorgeführt; ebenso

auch nicht die durch Verkauf rc. in Abgang gekommenen Pferde.

2. In die Lilien einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:

a. Die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde, b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters

(4jährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm rc.) nicht Vorgeführten.

3. Die in Zugang gekommenen pferde find den betreffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst amnde der ganzen Lilie nachzutragen.

4. Auf die Ausfüllung der Spalte 6 der neuen Vor­führungslistenBestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung aus- zufüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die AuL. süllung ist folgendermaßen abkürzend vorzunehmen:

R. I. für Reitpferde I.

R. II..... II.

I. S. Zugpferde I. Stangen

I. V. I. Vorder

II. S. II. Stangen

II. V. II. Vorder

b. s. besonders schwere Zugpferde.

5. Sämtliche pferde find durch die ganze Lilie durchzunummerieren. Die Wummern müssen deutlich und gross den Pferden an der linken Kopfseite be­festigt werden.

6. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegs- brauchbar bezeidmeten pferde sind außerdem an der linken Seite auch die nach § 5 der Pferdeaushebungs- vorschrift vorgeschriebenen Bestimmungstäfeichen an- zubringen. Etwa noch fehlende können von hier be­zogen werden.

Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Bestimmungen:

pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben ausser der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, dass die nicht gestellten pferde zwangsweise auf Kosten des pferde- befitzers berbeigeschafft werden.

Die ßerren Ortsvorstände und im Bebinderungs- falle ihre Stellvertreter haben sich zu den Mufterungs- terminen einzufinden und die angefertigten Vorfüh­rungslisten dem Commisfar vorzulegen.

Die Vorfübrungstiften vom 7abr 1907 find gleicb- falls mit zur Stelle zu bringen (siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der Vorführungsliste). Dem Musterungs- Commissar ist sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferde- besitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Die Ortsvorstände sind ferner verpflichtet, für die Ge­stellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass das Verführen genau in der Reihenfolge der Vorfübrungstifte stattfindet. Dierzu ist erforderlich, dass die pferde pünktlich zur angesetzten Zeit über­einstimmend mit der Elfte nebeneinander ohne grosse Zwifchenräume aufgestellt find. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist ferner streng daraus zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern daß sie stets aufs Genaueste überein­stimmend mit der Vorführungsliste belasten werden.

Da in diesem Jahre wiederum eine Pieumufterung der fabr^euge stattgufinden hat, haben die Herren Ortsvorstände festzustellen, wievielgeeignete Fahrzeuge in der Gemeinde vorhanden sind. Dem Musterungs-Commissar ist hiervon Mit­teilung zu machen. Ein biszwei solcherWagen sind auf dem Musterungsplatze vorzu- st e l l e n.

Aus den Gemeinden, welche nicht selbst Musterungs­ort sind, sind keine Wagen vorzustellen.

Schließlich bemerke ich noch, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann. Es liegt darum die genaueste Beachtung der getroffenen Be­stimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer. M. 1095. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 23. Juni 1908.

Der Herr Ober-Präsident hat dem landwirtschaftlichen Kreisverein in Schmalkalden zu der beabsichtigten Verlosung von haus- und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten zum Zwecke der teilweisen Deckung der Kosten der Ausstellung und einer Prämierung gelegentlich der landwirtschaftlichen Ausstellung am 8. Juli d. Js., die Genehmigung erteilt.

Der Vertrieb der Lose findet in den Kreisen Schmalkalden, Fulda, Hersfeld, Hünseld und Rotenburg statt.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der Lose im hiesigen Kreise keine Hindernisse bereitet werden.

I. 6441. Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 24. Juni 1908.

Aus die in Nr. 22 des Regierungs-Amtsblattes zum Ab­druck gekommene Polizeiverordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 9. d. Mts., betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen), mache ich hiermit besonders auf­merksam.

I. 5347. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 23. Juni 1908.

Die Rotlausseuche unter den Schweinen der Frau Gustav Ratonde hier ist erloschen.

I. 6449. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 25. Juni 1908.

Der auf Donnerstag den 9. Juli d. Js. in Fulda an­gesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenm Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb darf um 6 Uhr morgens begonnen werden.

I. 6588. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Der Saatenstrnd Mitte Juni 1908. Regierungsbezirk Caffel, Kreis Hersfeld.

Begutachtungsziffern (Noten): 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittet, 4 = gering, 5 sehr gering Vergleiche den Runderlaß der Herren Minister für Landwirt, schaff ic. sowie des Innern vom 16. November 1901.

I B c 9476 M. f. L. l d 3646 M. d. J.)

Fruchtarten usw.

Durchschnitts­noten für den Staat Reg'-Bez. Eassel

Anzahl der von den Vertrauensmännern ab. gegebenen Noten

(M

ee

Winterweizen . Sommerweizen . Winterspelz (Dinkel) . Winterroggen . Sommerroggen. Sommergerste .

Hafer . Erbsen Ackerbohnen Wicken Kartoffeln . Zuckerrüben Winterraps u. -Rübsen Flachs (Lein) .

Luzerne

Wiesen mit künstlicher Be-(Ent-)wässerung

Andere Wiesen .

2,6

2,2

2,4

2,7

2,6

2,5

2,7

2,6

2,6

2,8

2,7

2,6

2,6

2,1

2,2

2,1

2,4

2,0

2,6

2,5 2,8

2,7 2,7 3,1

2,6 2,7 3,0 3,0 2,7 2,6 2,4

2,3

2,1

2,3

1

1

T

L

2

1

2

LL 1

1

1

1

3

1

3

2

1

2

1

1

1

1

3

1

1

4

3

2

1

2

1

1

1

1

1

Königlich Preußisches Statistisches Landesamt. Dr. Blenk, Präsident.

1

2

2

2

1

2

Königliche Lehranstalt für Wein-, Obst- nnd Gartenbau.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der hiesigen Lehranstalt 1. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 3. bis 8. August d. Js., 2. ein Obstverwertungs­kursus für Männer in der Zeit vom 10. bis 22. August d. Js. abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, fodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben. Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung und Behandlung desselben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine, Bereitung von Essig, Branntwein, Beerenwein, Schaumwein und alkohol­freien Getränken; Untersuchung von Reinhesen, Kahmhefen und Schimmelpilzen, semer des Mostes auf Zucker und Säure. Bereitung von Mus, Gelee, Marmelade und Pasten; Her­stellung und Ausbewahrung von Konserven und Obstsästen, Dörren des Kern- und Steinobstes und deS Gemüses. Obst­ernte, Sortierung, Ausbewahrung und Verpackung des frischen Obstes, Gurken-, Kraut- und Bohnensäuerung usw.

Geiscnheim a. Rhein, den 15. Mai 1908. Die Direktion.

nichtamtlicher feil.

Politischer Wochenbericht.

Das parlamentarische Leben hat gerade jetzt, zu Sommers Anfang, durch den am Freitag erfolgten Zu­sammentritt des neugewählten preußischen Landtages, nochmals einen stärkeren Pulsschlag angenommen. Indessen wird diese erste Session des neuen Landtages vorwiegend nur einen fot-