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fierzjelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 73.

Donnerstag den 35. Juni

1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 23. Juni 1908.

Die diesjährige Pferdevormusterung im Kreise Hersfeld findet an folgenden Terminen statt:

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

4. Juli

6. Juli

7. Juli

8. Juli

9. Juli

10. Juli

11. Juli

13. Juli

14. Juli

21. Juli

22. Juli

830 845 91s 945

1030

11 1130

8 83° 945 730 815

915

10 1030

11

630 abb. 730

8

845 845 9i5 945

7

945 1030

11

H30 ll45

8

830

93°

1030 H45 1145 1216

1

730 845 830

9

945

1030

11

83° 945 1015

11

1146

12

1230

1

230

1015 1020

1030

11

Gersdor^

mit Willingshain

Frielingen

Heddersdorf

Kirchheim mit Goßmannsrode, Recke-

rode, Rotterterode

Gershausen

Reimboldshausen

Kemmerode

Kleba

Hattenbach

Niederjossa

Niederaula

Mengshausen mit Engelbach u. Solms

Kerspenhausen mit Hilperhausen und

Roßback Beiershai Asbach n

äsen

iit Kohlhausen

8

aufen mit'Heenes

Eichhos Bingarter Kalkobes Allmersh

Gittersdorf

Untergeis

Obergeis

Aua

Hersfeld mit Meisebach

Mecklar und Meckbach

Friedlos

Reilos

Rohrbach

Tann mit Biedebach

Wilhelmshof mit Oberrode und Peters-

berg

Sorga mit Hermannshof u. Kathus

Malkomes mit Dünkelrode an der

Straße Friedewa

Hersfeld-Friedewald ld mit Herfa

Lautenhausen

Hillartshausen mit Unterneurode

Ausbach

mit Gethsemane

of hal »shausen

mit Bengendorf und Wölfers-

ausen

rsen

mt Motzfeld

gsfeld mit Oberlengsfeld,

Röhrigsh Philipps: Heimbold Harnrode Lengers

hausen Heringen Leimbach Widdersh Ransbach Wehrshar Hilmes n

Schenkten

Lampert Conrode Wüstfeld Landersh Unterwei Stärklos

sseld und Schenksolz

mit Wippershain

aufen enborn mit Kruspis und Holzheim

n mit Rotensee

Eitra Sieglos Oberhaut Unterhau

Da wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt, sind die früheren piufte- rungsplätze beizubcbalten.

Ich weise die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschl. der Gutsbezirke, an die be­stimmten Cermine alsbald auf ortsübliche Meile be­kannt zu machen und insbesondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.

Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde, (Vor- führungslisten) zu welchen die Formulare übersandt werden, sind alsbald in zwei Exemplaren anzufertigen. Hierbei ist folgendes genau zu beachten:

Die bei der letzten Musterung als dauernd kriegs- unbrauchbar bezeichneten pferde werden weder in die Liften ausgenommen, noch vorgeführt; ebenso

auch nicht die durch Verkauf rc. in Abgang gekommenen Pferde.

2. In die Liften einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:

a. Die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,

b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und

c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (4jährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm rc.) nicht Vorgeführten.

3. Die in Zugang gekommenen pferde sind den betreffenden Besitzern zuzufebreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.

4. Auf die Ausfüllung der Spalte 6 der neuen Vor­führungslistenBestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung aus- zufüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die Aus­füllung ist folgendermaßen abkürzend vorzunehmen:

R. I. für Reitpferde I.

R. II. II.

I. 8. Zugpferde I. Stangen

I. V. I. Vorder

II. 8. II. Stangen

II. V. II. Vorder

b. s. besonders schwere Zugpferde.

5. Sämtliche pferde find durch die ganze Liste durchzunummerieren. Die Nummern müssen deutlich und gross den Pferden an der linken Kopfseite be­festigt werden.

6. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegs- brauebbar bezeichneten pferde sind außerdem an der linken Seite auch die nach § 5 der Pferdeaushebungs­vorschrift vorgefebriebenen Bcftimmungstäfelcben an- zubringen. Etwa noch fehlende können von hier be­zogen werden.

Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Bestimmungen:

pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen pferde nicht rechtzeitig verführen, haben ausser der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, dass die nicht gestellten pferde zwangsweise auf Kosten des pferde- befitzers berbeigefchafft werden.

Die ßerren Ortsvorstände und im ßebtnderungs- falle ihre Stellvertreter haben sich zu den piufterungs- termtnen einzufinden und die angefertigten Vorfüh­rungslisten dem Commissar vorzulegen.

Die Vorführung stiften vorn 7abr 1907 sind gleich­falls mit zur Stelle zu bringen (siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der Vorführungsliste). Dem Musterungs- Commissar ist sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferde­besitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Die Ortsvorstände sind ferner verpflichtet, für die Ge­stellung der zum Ordnen und Vorführer: der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass das Verführen genau in der Reihenfolge der Vorführungslifte stattfindet. hierzu ist erforderlich, dass die pferde pünktlich zur angesetzten Zeit über­einstimmend mit der Liste nebeneinander ohne grosse Zwischenräume aufgestellt sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist ferner streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäselchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern daß sie stets aufs Genaueste überein­stimmend mit der Vorführungsliste belassen werden.

Da in diesem Jahre wiederum eine pfeumufterung der fabr^euge statt^ufinden hat, haben die Herren Ortsvorstände festzustellen, wievielgeeignete Fahrzeuge in der Gemeinde vorhanden sind. Dem Musterungs-Commissar ist hiervon Mit­teilung zu machen. Ein biszwei solcher Wagen sind auf dem Musterungsplatze v 0 rzu - stellen.

Aus den Gemeinden, welche nicht selbst Musterungs­ort sind, sind keine Wagen vorzustellen.

Schließlich bemerke ich noch, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann. Es liegt darum die genaueste Beachtung der getroffenen Be­stimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer.

M. 1095. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Bekanntmachung.

Ich weise darauf hin, daß alle Anträge auf Gestattung von Hauösammlungen für das Jahr 1909 mit dem vorge­schriebenen Kollektenorganisationsplan spätestens bis zum 1. August dieses Jahres unmittelbar bei dem Herrn Ober­präsidenten, hier, einzureichen sind. Bei Kollekten, die sich über den hiesigen Bezirk hinaus auf den Regierungsbezirk Wiesbaden erstrecken sollen, sind für jeden Bezirk getrennte Anträge einzureichen.

Anträge, die nach dem 1. August d. Js. eingehen, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie zur Beseitigung eines Notstandes dienen sollen und nicht vorher eingereicht werden konnten.

Cassel, den 17. Juni 1908.

Der Regierungspräsident: gez. (Unterschrift).

Der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes wird hier- selbst am Freitag den 31. Iulid. I s. abgehalten werden.

Meldungen zu dieser Prüfung sind unter Porto- und be- stellgeldfreier Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 cM bis spätestens den 11. Juli d. Js. an den Unterzeichneten zu richten.

Mit der Meldung zugleich sind einzureichen: 1. der Ge­burtsschein, 2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-, Meisterbrief u. dgl.), 3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Meldende sich schon einmal der Prüfung erfolglos unterzogen hat.

Es werden nur solche Schmiede zugelassen, welche das 19. Lebensjahr vollendet haben und den amtlichen Nachweis erbringen, daß sie die drei letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Cassel sich ausgehalten haben.

Schmiede, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von sechs Monaten zu einer neuen Prüfung zugelassen werden.

Cassel am 25. Mai 1908.

Der Vorsitzende der staatlichen Husschmiede-Prüsungskommission.

Veterinärrat Tietze, Kömgl. Departements-Tierarzt,

Parkstraße 9.

nichtamtlicher teil.

Sie Wierizkeit her

Während die offiziellen Beziehungen Frankreichs zu dem Deutschen Reiche durchaus korrekt und mitunter sogar freund­lich sind, kommt in den Aeußerungen des französischen Volks­geistes immer wieder eine tiefe Abneigung gegen ein wirklich freundschaftliches Verhältnis zu Deutschland zum Vorschein. In der französischen Kammer muß sich der Minister Pichon gegen den Verdacht verteidigen, daß die neuesten Instruktionen an den General d'Amade durch deutsche Vorstellungen gegen die Fortsetzung des Kleinkriegs im Schaujagebiete veranlaßt seien. Als der Sozialist Jaurvs die Regierung wegen der Widersprüche zwischen Worten und Taten in Bezug aus Marokko angreift, entschlüpft dem Minister der Zwischenruf, ob Jaurss etwa im Namen Deutschlands spreche. Die Regierung scheut sich, mit der Heimfendung der Truppen von Casablanca zu beginnen, nicht sowohl wegen Fortdauern der Unsicherheit der Lage an der Küste als vielmehr, weil dies als günstig für Deutschland ausgelegt werden könnte. Aehnliches ist bei der Behandlung der Frage zu beobachten, ob Mulay Hafid als neuer Herrscher über Marokko anerkannt werden soll oder nicht. Pariser Blätter erklären: das darf nicht geschehen, weil darin das Eingeständnis begangener Irrtümer und falscher Beurteilung der Lage und zugleich ein diplomatischer Sieg Deutschlands liegen würde.

Mit andern Worten: die französische Regierung kompro­mittiert sich, wenn sie etwas tut, was Deutschland angenehm sein könnte, mag es auch nach der tatsächlichen Entwickelung der Dinge in Marokko gerechtfertigt sein. Statt zu sagen: Um so besser, wenn das, was wir für richtig halten, auch Deutschland befriedigt, sieht sich die französische Regierung durch den Schein einer Nachgiebigkeit gegenüber den deutschen Interessen gehindert, vernünftige Maßregeln zu ergreifen.

Gegenüber diesem Zustand der Geister sind die Bestrebungen sogenannter Annäherungskomitees vergeblich. In der Politik aber ist meist nur schädlich, was nicht nützt. Mit kühler Zurückhaltung werden wir weiter kommen als mit geflissent­lichen Freundlichkeiten, die uns dem Verdacht der Aufdringlichkeit oder der Schwäche aussetzen. Selbstverständlich muß auch die amtliche Politik des Reichs mit der Aengstlichkeit der fran­zösischen Regierung rechnen, jeden Schein deutscher Beeinflussung zu vermeiden. Unsere amtliche Marokkopolitik ist mit gutem Grunde vorsichtig und behutsam; mit Drängen und eifriger Initiative würden wir es nur erschweren, daß sich die franzö- fische Regierung aus der großen Verlegenheit, in die sie das unvorhergesehene Emporkommen des Gegensultans gebracht hat, in einer Weise zieht, die auch dem deutschen Interesse an einer Beruhigung Marokkos und der loyalen Ausführung der Alge­sirasakte entspricht.

Beschießung Teherans durch den Schah.

Der schwere Verfassungs-Konflikt zwischen Schah und Par­lament soll jetzt durch die Gewalt der Waffen entschieden werden. In den Straßen der persischen Hauptstadt ist heute in aller Morgensrühe Soldatenblut geflossen, für das der Schah