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herrselder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 63.

Sonnabend den 30. Mai

1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 25. Mai 1908.

Sie Neuwahlen zum Hause -er Abaearhueten.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 8. April d. Js. Kreisblatt Nr. 46 und auf meine Verfügung vom 23. April d. Js. Kreis- . blatt Nr. 48 bestimme ich gemäß § 10 des Reglements über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeord- neten vom 20 atober 1906 mbezug auf die Landgemeinden des hiesigen Kreises, daß die Wahl der Wahlmänner am 3. Iuni d. Is. vormittags 9 Uhr in den in meiner eingangs gedachten Verfügung vom 23. v. Mts. näher bezeichneten Wahllokalen vorzunehmen ist.

Ich weise auch besonders darauf hin, daß von den zur Wahl erscheinenden Personen die Vorlegung einer Legitimation gefordert werden kann. (§ 13 Abs. 3 des Reglements.)

Abwesende können in keiner Weise durch Stellver­treter oder sonst an der Wahl teilnehmen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsbezirksvorsteher des Kreises weise ich hierdurch an, folgende entsprechend zu er­gänzende Bekanntmachung in ihren Verwaltungsbezirken sofort auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen zu lassen:

Die Wahl der Wahlmänner für den .... Urwahlbezirk im hiesigen Kreise findet am 3. Juni d. Js. vormittags 9 Uhr in dem Geschäftszimmer des Bürgermeisters zu .... statt. Sämtliche Urwähler im hiesigen Gemeinde- (Guts-)bezirk werden hierdurch mit dem Bemerken zur Wahl zusammenberufen, daß 1) der ... . zu .... als Wahl­vorsteher, 2) der .... zu .... zum Stellvertreter des Wahlvorstehers ernannt worden ist.

Ich weise noch ausdrücklich darauf hin, daß von den zur Wahl erscheinenden Personen die Vorlegung einer Legitimation gefordert werden kann.

...... den . . ten .... 1908.

Der Bürgermeister.

(Gutsvorsteher.)

Diese Bekanntmachung ist nach erfolgter Veröffentlichung mit der Bescheinigung zu versehen, daß sie auf ortsübliche Weise am . . ten .... er. zur Kenntnis der Wahlberech­tigten gebracht worden ist, und dann ungesäumt also vor Beginn der Wahl dem Herrn Wahlvorsteher zu übersenden.

Die Herren Ortsvorstände, die meiner Anordnung nicht pünktlich entsprechen sollten, haben unnachsichtlich ihre Be­strafung zu gewärtigen.

I. Nr. 15 516. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Ich habe die Herren Landräte ermächtigt, Ausnahmen von der Beobachtung der im § 13 Abs. 3 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dezember 1907 (Amtsbl. S. 379) gegebenen Vorschriften, soweit nicht bereits durch meine Bekanntmachung vom 18. März 1908 (Amtsbl. S. 76) für einzelne Orte ein für allemal eine Ausnahme bewilligt ist, in geeigneten einzelnen Fällen zu gestatten. (A. II. 2990 a.)

Cassel, am 8. Mai 1908.

Der Regierungspräsident gez. Graf v. B e r n st o r s f. * *

Hersfeld, den 26. Mai 1908.

Die Ortspolizeibehörden mache ich auf Vorstehendes auf­merksam.

I. 5090. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 21. Mai 1908.

Als bestes bekanntes Mittel zur Sicherung der Obsternten und Obstbäume vor schädlichen Insekten, besonders gegen Obstmaden (Apfelwickler) und Apfelblütenstecher haben sich die Hofheimer Jnsektensanggürte!" bewährt.

Die beste Zeit zu ihrer Anlegung ist Mitte Juni bis Ende Juli, spätestens bis Mitte August (speziell gegen Blütenstecher noch bis November.)

Die Fanggürtel, wie sie von der Firma I. Feierabend in Niedernhausen i/T. offerirt werden, sind in Rollen von 2 Meter Länge hergestellt, damit sie an Ort und Stelle nach der Baumstärke zerschnitten werden können.

Es kosten pro Rolle (2 Meter) 0.40 X 5 Rollen (10 Meter) 1.80 X 10 Rollen (20 Meter) 3.50 X 25 Rollen (1 Postkolli) 8.50 cM.

Obstzüchtern und Obstbauvereinen wird der Gebrauch der Fanggürtel im eigenen Interesse empfohlen.

I. A. 2779. Der Königliche Landrat

[ von Grunelius.

Hersseld, den 23. März 1908.

Die Wahl des Landwirts Carl Battenberg in Frielingen

als Bürgermeister dieser Gemeinde ist von mir bestätigt worden. Die eidliche Verpflichtung des Gewählten hat am 19. d. Mts. stattgesunden.

A. 2823. Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersfeld, den 23. Mai 1908.

Der Landwirt Georg Mohr zu Wölsershausen ist am 21. d. Mts. als Bürgermeister der dasigen Gemeinde eidlich ver­pflichtet worden.

A. 2824. Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersseld, den 23. Mai 1908.

Das Ober-Ersatzgeschäft findet am Donnerstag den 18. Juni d. Js. und Freitag den 19. Juni d. Js. jedesmal von morgens 8 Uhr ab im Saale des Gastwirts Herr« B. Bölender hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.

Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, mit den Militär­pflichtigen in den genannten Terminen pünktlich zu erscheinen und ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche beim Aufruf ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 cM oder Hast bis zu 3 Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un­sichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatzgeschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatzkommission zur Ent­scheidung vorgelegt. Alle Familienglieder, auf deren Arbeits­oder Nichtarbeitsfähigkett es bei der Beurteilung der Reklamation ankommt (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamierten) haben deshalb rm Termin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhafte, persönlich anwesende Zeugen zu führen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen; ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen. Im Uebrigen sind Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.

Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehörigen durch Geldsendung unterstützt haben, außerhalb, sind die diesbezüglichen Postscheine mitzubringen.

Die Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Ge­meinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen und die LoosungSscheme mit zu? Stelle zu bringen haben, da anderenfalls der Betrag von 50 Pfennig für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.

M. 1017. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

nichtamtlicher teil.

Frankreich «n» Marokko.

Die französische Regierung scheint es nun endlich doch für ratsam zu halten, ihr abenteuerliches Unternehmen in Marokko auszugeben oder doch mindestens erheblich einzufchränken. Wenigstens wird aus Paris gemeldet, die Regierung habe eine Einschränkung der militärischen Operationen in Marokko be­schlossen und dem General d'Amade bereits hierauf bezügliche telegraphische Anweisungen zugehen lassen. Ferner sollen die französischen Botschafter im Auslande beauftragt worden sein, den fremden Regierungen von diesen Entschließungen des Pariser Kabinetts Mitteilung zu machen. Eine offizielle Be­stätigung der Nachricht von einer solchen Schwenkung in der französischen Marokkopolitik steht zwar noch au§, aber die Sache klingt keineswegs sehr unwahrscheinlich, denn verschiedene ge­wichtige Gründe sprechen für einen allmählichen Verzicht auf das bisherige EroberungSsystem Frankreichs in Marokko. Vor allem darf nicht vergesfen werden, daß die Marokko-Expedition Frankreich schon bislang ein Heidengeld gekostet hat und daß trotzdem auch in der neuen Tagung des französischen Parla­mentes bereits wieder ein beträchtlicher Nachtragsetat für Marokko vorliegt; selbst für ein so reiches Land wie Frankreich aber werden diese ewigen Marokko-Ausgaben immer unange­

nehmer. Dazu kommt, daß in der breiten Masse deS fron» zösischen Volkes für das Marokko-Unternehmen von Anfang wenig Begeisterung herrschte, und die lange Dauer deS Feld­zuges gegen die marokkanischen Stämme hat nur dazu beige­tragen, die Unlust der Franzosen an der marokkanischen Affäre, in welcher für die landesüblicheGloire" so herzlich wenig zu haben ist, immer mehr zu erhöhen. Außerdem entsprechen die Ergebnisse der militärischen Operationen der Franzosen in Marokko durchaus nicht den hierauf verwendeten Opfern an Geld und Blut, trotz der schon viele Monate währenden Kämpse sind die französischen Truppen in das eigentliche Innere Marokkos noch nicht hinein gekommen, eben weil zu so einem derartigen Vorstöße denn doch ganz andere militärische Kraft- anstrengungen erforderlich sein würden, als sie bisher fran- zösischerseits in den Gefechten in der weiteren Umgebung Casa- blancas und im östlichsten Marokko gemacht worden find. Um aber einen wirklichen Krieg in Marokko im großen Stile zu führen, davor scheut die französische Regierung offenbar denn doch zurück, sowohl aus finanziellen und militärischen, wie aus politischen und diplomatischen Erwägungen. Darum ist eben keineswegs so unwahrscheinlich, daß die ClemenceauSsche Regierung es satt hat, immer weiter in dem marokkanischen Wespennest herumzustöbern, und daß sie es statt dessen mit einem anständigen Rückzug versuchen wird.

Es fragt sich nur, wie weit letzterer gehen soll und ob Frankreich seine Truppen wirklich gänzlich wieder auS Marokko herausnehmen will. Von einem solchen Schritte kann indessen vorerst wohl kaum im Ernste die Rede sein, Frankreich wird gewiß wünschen, als Faustpfand zur Deckung der Kosten seiner Marokko-Expedition Casablanca und noch ein paar andere Küstenpunkte, weiter wohl auch die Bezirke unmittelbar an der algerischen Grenze besetzt zu hätten. Schon vor. einiger Zeit hat indessen der Gegensultan Mulay Hafid erklärt, daß er keinen Frieden mit Frankreich machen könne, so lange noch ein französischer Soldat auf marokkanischem Boden weile, und Mulay Hafid weiß ja, daß er sich in dieser Auffassung mit der Bevölkerung Marokkos im völligen Einklang befindet. Da in der Sache Mulay Hafids eine entschieden günstige Wendung eingetreten ist und sein definitiver Triumph über seinen Bruder, den bisherigen Sultan Abdul Asis, vielleicht nur noch eine Frage von Wochen ist, so würden sich für Frankreich in Marokko doch immer wieder Schwierigkeiten ergeben, selbst wmn eS sich dort auf Cafablanca u. s. w. beschränken wollte. Jedenfalls kann es sich leicht ereignen, daß die Waffen zwischen Frankreich und den siegesgewissen Heerhaufen Mulay HafidS dann eine vorläufige Entscheidung zu bringen hätten.

*

Paris, 26. Mai. Der Agence HavaS wird unter dem 20. Mai aus MekineS gemeldet, seit dem Einzug Mulay Hafids seien alle Häuser, welche dem in Rabat weilenden Maghzen und seinen Freunden gehören, geplündert worden. Hafid habe das Geld der französischen SanitätSstation mit Beschlag belegt. Die Wohnung des ArzteS Dinguizly sei demoliert worden. Hafid beabsichtige, am 28. Mai nach Fez zu gehen.

Madrid, 26. Mai. Der Minister des AuSwärttgen erklärte, die Nachrichten über den Zwischenfall in Casablanca seien äußerst besriedigend. Der algerische Schütze, welcher den Riffsoldaten tötete, wird vor ein Kriegsgericht gestellt. Die anderen Angreifer wurden zu 60 Tagen Haft verurteilt. Der Minister fügte hinzu, die französische Regierung habe den General d'Amade telegraphisch angewiesen, in Gemeinschaft mit den spanischen Behörden eine eingehende Untersuchung einzuleiten. Die Nachricht, daß es bei dem Zwischenfall zwei Tote gegeben habe, sei falsch.

Aus > und Ausland.

Berlin, den 28. Mai 1908.

S e. Majestät der Kaiser traf heute vormittag um 10 Uhr 30 Minuten, von Prökelwitz kommend, aus dem Bahnhof Langfuhr ein. Zum Empfang aus dem Bahnhof hatte sich der kommandierende General v. Mackensen einge­sunden. Der Kaiser, der die Uniform des 1. Leib-Husaren­regiments trug, stieg in der Nähe des Bahnhofs zu Pferde und begab Sich mit Gefolge, von Hochrufen begrüßt, nach dem Großen Exerzierplatz. Das Wetter war schön. Auf dem Großen Exerzierplatz bei Langfuhr hatte die Leib-Husaren- brigade Paradeausstellung genommen. Im rechten Winkel zu ihr standen die alten Leibhusaren, auf deren rechtem Flügel die alten Offiziere. Se. Majestät der Kaiser sprengte quer über das Feld aus die alten Husaren zu, nahm den Front­rapport entgegen und begrüßte die alten Mannschaften mit einem Guten Morgen, Kameraden!" indem er ihre Ausstellung ab- ritt. Der Kaiser zeichnete viele, besonders an Jahren Aeltere durch freundliche Ansprachen aus. Er ritt hiernach unter den Klängen des Parademarsches die Front der Brigade ab und begrüßte auch die Husaren. Die Brigade nahm hiernach Auf­stellung in einem offenen Viereck, und der Führer der Brigade, v. Pfeil begrüßte den Kaiser mit einer Ansprache, die mit den Worten schloß:Unser ernstestes Bestreben soll eS fein, daß der Ausspruch des Generals v. Scharnhorst auf unk An-