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herchlder Kreisblatt
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Fernsprech-Knschluh Nr. 8
Nr. 57.
Sonnabend, den 16. Mai
1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 9. Mai 1908.
Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis
Hersfeld sind wie folgt anberaumt:
1. Station Hersfeld.
a. Stadt Hersseld, Impfung.
Impfung: Montag, den 25. Mai 1908, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 2. Juni 1908, Vormittags 10 Uhr.
b. Stadt Hersfeld Wiederimpfung u. Land. Impfung: Mittwoch, den 27. Mai 1908, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 3. Juni 1908, Vormittags 10 Uhr.
Jmpflokal bei a und b: Saal des Gastwirts Constantin Otto.
2. Station Sorga.
Impfung: Freitag, den 29. Mai 1908, Nachmittags 3?Uhr, Nachschau: Freitag, den 5. Juni 1908, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.
3. Station Friedlos.
Impfung: Dienstag, den 4. Juni 1908, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Donnerstag, den 11. Juni 1908, Vormittag? 10 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.
4. Station Obergeis.
Impfung: Freitag, den 12. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Freitag, den 19. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.
5. Station Schenklengsseld.
Impfung: Samstag, den 13. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Samstag, den 20. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.
6. Station Ransbach.
Impfung: Montag, den 15. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Montag, den 22. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Schule.
7. Station Philippsthal.
Impfung: Montag, den 15. Juni 1908, Nachmittags 1 Uhr, Nachschau: Montag, den 22. Juni 1908, Nachmittags 1 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.
8. Station As b ach.
Impfung: Mittwoch, den 17. Juni 1908, Nachmittags 2Va Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 24. Juni 1908, Nachmittags 2Ve Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.
9. Station Unterhaun.
Impfung: Donnerstag, den 18. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Donnerstag, den 26. Juni 1908, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.
10. Station Nieder aula.
Impfung: Dienstag, den 23. Juni 1908, Nachmittags 2V2 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 30. Juni 1908, Nachmittags 2^2 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.
11. Station Frielingen.
Impfung: Mittwoch, den 1. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 8. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal:, Saal des Gastwirts Schmidt.
12. Station Kirchheim. Impfung: Mittwoch, den 1. Juli 1908, Nachmittags 4V2 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 8. Juli 1908, Nachmittags 4V2 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.
13. Station Friedewald.
Impfung: Freitag, den 3. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Freitag, den 10. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.
14. Station Widdershausen.
Impfung: Dienstag, den 7. Juli 1908, Mittags 12 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 14. Juli 1908, Mittags 12 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.
15. Station Heringen.
Impfung: Dienstag, den 7. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 14. Juli 1908, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.
16. Station Heimboldshausen.
Impfung: Dienstag, den 7. Juli 1908, Nachmittags 5 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 14. Juli 1908, Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.
17. Station Holzheim.
Impfung: Mittwoch, den 15. Juli 1908, Mittags 2 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 22. Juli 1908, Mittags 2 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Hochhaus.
Dabei gehören zu
Station Hersfeld Land folgende Gemeinden: BingarteS, Meisebach, Kalkobes, Heenes, Allmershausen mit HählganS.
Zu Station Sorga: Petersberg, Katyus, Oberrode, Wilhelmshof, Hermannshof. ~
Zu Station Friedlos: Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach.
Zu Station Obergeis: Neuenstein, Aua, Biedebach, Untergeis, GitterSdorf. , „
Zu Station Schenklengsseld: OberlengSfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, Lampertsseld, Schenksolz, Dünkelrode, HilmeS, Malkomes.
Zu Station Ransbach: Wehrshausen, Ausbach, F. H. Stückig.
Zu Station Asbach: Beiershausen, KerSpenhausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach.
Zu Station Unterhaun: Rotensee, Oberhaun, Sieglos, Ettra, Wippershain. _ ,
. Zu Station Niederaula MengShausen, Solms, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach.
Zu Station Frielingen: Willingshain, GerSdorf, Heddersdors.
Zu Station Kirchheim: Kleba, GerShausen, Reimboldshausen, Allendorf, Kemmerode, Goßmannsrode, Steiferobe.
Z u Station Friedewald: Motzseld, Lautenhausen, Hillartshausen.
Zu Station Widd ers h ausen: Leimbach, Kleinensee. Zu Station Heringen: Bengendors, Wölfershausen, Lengers.
Zu Station Heimboldshausen: Unterneurode, Gethsemane, Harnrode, Röhringshof.
_ Zu Station Holzheim-. KruspiS, Hilperhausen, Stärklos.
Die Impfung ist unentgeltlich.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1908
1- jedes im Jahre 1907 geborene Kind, sofern es nicht nach
ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. die Kinder, die im Jahre 1907 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Prioatschule, welcher a. in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurückgelegt, bezw. zurücklegt, oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.
Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu^führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschan entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuchs der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des JmpfgeschäftS ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrecht- erhaltung der Ordnung zu er'' Heine; haben.
Für Bereithaltung des JmpflokalS und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der JmpfstationSorte Sorge zu tragen. Das Jmpflokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.
I. 4585. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Der Tätigkeit des Reichstages während der letzten Session ist nun auch von Kaiser Wilhelm in einem an den Reichskanzler gerichteten Telegramm hohes Lob und warme Anerkennung gespendet worden. Zugleich hat der Monarch damit seinen aufrichtigen Dank an unsern R^ichs- kanzler Fürsten Bülow verknüpft, auf dessen geschickte und unermüdliche Bemühungen daS erfreuliche Ergebnis in erster Linie zurückzuführen ist. Wenn je ein kaiserlicher Dank verdient war, so ist es dieser. Den Umschwung zum besseren, den unsere innerpolitische Lage seit der Jahreswende 1906/07 ausweist, verdanken wir in der Tat so gut wie ausschließlich der zugleich kraftvollen und klugen Leitung der Dinge durch den mit der Führung der politischen Geschäfte beauftragten Staatsmann. Zentrum und Sozialdemokratie werden die kaiserlichen Worte wenig angenehm in die Ohren geklungen haben, wird diesen Parteim ja hiermit doch von autoritativster Seite die Erfolglosigkeit ihrer auf das Scheitern der Blockpolitik gerichteten Bemühungen bestätigt. Zum Schlüsse seines Telegramms spricht der Kaiser den Wunsch aus, daß die bisherige nutzbringende Arbeit des Reichstages demselben ein Ansporn sein möge, die großen ihm noch bevorstehenden Aufgaben in gleich erfolgreicher Weise zu lösen. In allen patriotischen Kreisen wird dieser Wunsch sicherlich den lebhaftesten Widerhall finden.
Der festliche Tag von S ch ö n b r u n n, an dem unser Kaiser und die Häupter der deutschen Bundesstaaten dem ehrwürdigen Kaiser und König Franz Josef von Oesterreich ihre Glückwünsche zum nahenden Regierungsjubiläum dargebracht haben, ist verrauscht, aber er wird im Gedächtnis der -Völker der beiden verbündeten und engbefreundeten Kaiserstaaten für alle Zeit fortleben als eins der denkwürdigsten und glücklichsten historischen Ereignisse. Die Schönbrunner Kundgebung ist zu einer erneuten Bekräftigung des Bundesverhältnisfes geworden, das seit nahezu einem Menschenalter Deutschland und Oesterreich-Ungarn als Hort des Friedens miteinander verbindet und seine fruchtbringende Wickung aus alle Nationen unseres Weltteils erstreckt hat. Jene Kundgebung ist aber zugleich zu einem Triumphe und einer Bekrästigung des monarchischen Prinzips geworden. Mit aller Entschiedenheit hat Kaiser Franz Josef dieses Prinzip in seiner Ansprache betont. Der gegenwärtige Inhaber der österreichischen Kaiserkrone ist als achtzehnjähriger Jüngling zur Regierung gelangt, als das alte monarchische Europa in allen Fugen krachte und der allgemeine Sieg der republikanischen Staatsform von Millionen als unabwendbar betrachtet wurde. Mit tiefer Genugtuung kann der greise Monarch heute nach
60 Jahren sagen, daß Deutschland auf dem Boden des monarchischen Prinzips groß geworden ist, und daß auch den Völkern Oesterreich-Ungarns nur aus diesem Boden das Gedeihen verbürgt ist. Die Worte Kaiser Franz Josefs klingen wie eine Mahnung. Möge sie gehört und beachtet werden!
In Marokko befinden sich die beiden Sultane Abdul Asis und sein Gegner Mulay Hafid auf dem Wege nach Fez, und es wird angenommen, daß es bei dieser Gelegenheit zu einer Entscheidung kommen wird. In der internationalen Stellungnahme der Mächte zu den marokkanischen Angelegenheiten hat sich, wie das von der deutschen Regierung veröffentlichte Weißbuch ergibt, nichts geändert. Trotz aller Ausstreuungen von interessierter Seite bilden die Algesirasakte nach wie vor die Grundlage der europäischen Marokkopolitik.
Die Verhältnisse in Persien sind noch immer nichts weniger als beruhigend. Zwar ist das neue Ministerium gebildet worden, aber mit dem Parlament dauert der Streit fort. Die Kassen sind erschöpft, und es ist nicht abzusehen, wie die Mittel zur Deckung der laufenden Ausgaben aufgebracht werden sollen. Die Lage der persischen Regierung aber ist um so schwieriger, als die räuberischen Horden in den Grenzgebieten sich deren Machtlosigkeit zunutze machen.
M Wirren in Marokko.
Nach den letzten Nachrichten scheint es, als ob Mulay Hafid aus dem Wettlauf der beiden Sultane nach Fez — nach dem Tempo der Märsche marokkanischer Truppen ist es mehr ein Wettkriechen — als Sieger hervorgehen werde. Aus der Menge widersprechender Nachrichten gewinnt man allmählich den Eindruck, daß eC Aulay Hafid gelungen ist, im Hinterland von Casablanca, d. h. an den französischen Truppen des Schauja genannten Gebietes vorbei, auf Fez vorzurücken, und daß er dort festlich empfangen werden soll, während Abdul Aziz feine Herrschaft, und zwar nur mit Hülfe der französischen Schiffe und Truppen, auf das Küstenland beschränkt sieht.
Die von Mulay Hafid nach Europa gesandten Unterhändler behaupten, daß ihr Herr nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtmäßig Sultan von Marokko sei, nachdem sich die Ulemas (die Geistlichkeit) in einem Gutachten zu seinen Gunsten ausgesprochen hätten. Auch wenn das richtig ist, so fehlt ihm doch noch die Anerkennung der Mächte. Er ist noch kein völkerrechtlich anerkannter Souverän, kann daher auch für seine Sendlinge nicht die Rechte von Gesandten in Anspruch nehmen. Hätten wir die nach Berlin geschickten Marokkaner als Gesandte behandelt und mit ihnen Verhandlungen gepflogen, so wäre darin eine Anerkennung Mulay Hafids als rechtmäßiger Sultan, also auch eine Einmischung in den inneren Thronstreit Marokkos enthalten gewesen.
Die französische Presse zeigte sich anfangs sehr gereizt darüber, daß die deutsche Regierung die Abgesandten Mulay HafidS nicht einfach abweisen, sondern anhören wollte. Ueberhaupt ist eine Zunahme der Gereiztheit bei unseren Nachbarn bemerkbar. Frankreich hatte den Sultan Abdul Aziz und den Wachsen (etwa so viel wie Staatsrat) glücklich nach Rabat geholt und ganz unter französischen Einfluß gebracht. Mulay Hafid, dessen Macht in demselben Maße zunahm wie der Widerwille der Marokkaner gegen die Franzosenfreundlichkeit ihres bisherigen, in Rabat mit der Ehrenlegion geschmückten Sultans, galt in Frankreich bisher nur als Rebell. Ihn zu bekriegen, würde nicht bloß eine erhebliche Verstärkung des französischen Expeditionskorps erfordern, sondern auch die französische Regierung in Widerspruch mit ihren eigenen feierlichen Erklärungen setzen, die lauteten: Wir gehen weder nach Fez noch nach Marrakesch und möchten die zu einem Kriege auS- geartete Sühneaktion bei Casablanca möglichst bald beendigen. Die Nervosität der Franzosen erklärt sich also aus der Besorgnis, daß sich der „Rebell" Mulay Hafid mächtiger im Innern erweisen werde als ihr widerwilliger Schützling Abdul Aziz.
Inzwischen hat man in Paris eingesehen, daß sich gegen die von der deutschen Regierung gewählte Form des Empfangs der Abgesandten des Gegensultans — einfaches Anhören ihrer Wünsche durch einen beauftragten Beamten — nichts Triftiges einwenden läßt. Dieselbe Einsicht wird sich hoffentlich auch bei der deutschen Marokkogesellschaft einstellen, die einen offiziellen Empfang verlangte und diesen Anlaß zu einem Protest gegen die französische Marokkopolitik benutzt sehen wollte. Da, wie oben gezeigt, der Anlaß ungeeignet war, so hätten wir mit einer Uebertreibung der ganzen Gesandtschastsfrage nur Frankreich provoziert und die französisch-englische Entente sowie den ohnehin schon großen Einfluß der französischen Marokkointeressenten gestärkt, ohne uns selber einen Vorteil zu verschaffen. Die Verlegenheit, in der sich die französische Politik durch die fortdauernden Kämpfe bei Casablanca und durch das tiefe Sinken der Macht von Abdul Aziz befindet, ist deutlich genug erkennbar. Es läßt sich auch nicht leugnen, daß an der ungünstigen Entwickelung der inneren Verhältnisse des Scherifen- reichs französischer Uebereifer mitschuldig ist. Demgegenüber kann die deutsche Politik nichts besseres tun, als sich ruhig und fest auf dem Rechtsboden der Algesirasakte zu halten.
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Casablanca, 14, Mai. Hier hat ein ernster Zu-