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hewsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 55.

Dienstag, den 12. Mai

1908.

Amtlicher teil.

Auf Grund deS § 38 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 1879 (Reichsges. Blatt Seite 267) werden hiermit über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher im Anschluß an das Gesetz betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 (G. S. S. 265) die nachfolgenden Vorschriften erlassen:

1) Das vom Psandleiher nach § 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 zu führende Pfandbuch muß dauerhaft ge­bunden und durchweg mit Seitenzahlen versehen sein. Das­selbe ist, bevor es in Gebrauch genommen wird, der Orts­polizeibehörde zur Prüfung und Beglaubigung vorzulegen. In demselben dürfen weder Rasuren vorgenommen, noch un­leserliche Eintragungen gemacht werden. Das Pfandbuch darf ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde weder ganz noch teilweise vernichtet werden.

2) In dem Pfandbuch sind außer den in § 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 vorgeschriebenen die folgenden Rubriken zu führen und prompt in bestimmungsmäßiger Weise auszufüllen.

sub 3 b. Stand und Wohnung des Verpfänders; Angabe wie er sich legitimirt hat;

sub 8. Falls das Geschäft zur Verlängerung eines früheren Geschäfts dient: Hinweis auf die Nummer der Eintragung des früheren Geschäftes;

sub 9. Tag, an welchem die Einlösung des Pfandes er­folgte, eventl. Hinweis auf die Nummer, unter welcher eine Verlängerung des Geschäftes bemerkt ist;

sub 10. Tag, an welchem der Verkauf des Pfandes er­folgte, Name, Stand, Wohnung des Erwerbers; Betrag des Kaufpreises.

3) Die Pfandstücke sind vom Pfandleiher gegen Feuers­gefahr und gegen Einbruchsdiebstahl angemessen zu versichern und in einem besonderen Raume oder Behältnis getrennt von anderen Gegenständen aufzubewahren. Jedes Pfandstück ist mit einer der Eintragung im Pfandbuche correspondirenden Nummer zu versehen.

4) Es ist an einer in die Augen fallenden Stelle deS Geschästslokals ein Exemplar des Gesetzes, betreffend das Pfandleihgewerbe, vom 17. März 1881, sowie ein Exemplar dieser Instruktion und eine gedruckte Zinstabelle auszuhängen.

5) Alle dem Pfandleiher von Behörden oder Privat­personen zugehenden Benachrichtigungen über verlorene oder dem Eigentümer widerrechtlich entsremdete Gegenstände sind nach der Zeitfolge geordnet aufzubewahren.

6) Bei Einlösung des Pfandes ist dem Verpsänder auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Die eingelösten Pfand­scheine hat der Pfandleiher mindestens ein Jahr lang auf­zubewahren.

7) Der Verkauf von Psandobjekten erfolgt nur auf Grund einer ortspolizeilich beglaubigten Liste, in welcher jedesmal die

Das Stblangenarmband.

Kriminalnovelle von Antonie Heidsieck.

(Nachdruck verboten.

(Schluß.)

Hat er seine Aufgabe gelöst oder kehrt er resultatlos heim aus der Millionenstadt?" so fragte sie sich bang.

Oft tönten in ihr Sinnen trippelnde Kinderschritte und die Freudenrufe aus Kindermund, ehe die Sprache beherrscht wird, denn die kleine Lydia spielte fröhlich und sorglos und ahnte nichts von den wechselnden Gefühlen, von den Hoffnungen und sor­genden Zweifeln der Mutter.

Wohl hatte sie das WortPapa" schon gekannt, aber derselbe war aus ihrem Leben.entschwunden und so hatte sie auch das Wort vergessen, mit dem sie nichts mehr zu bezeichnen wußte.

Wohl hatte ihr Frau Heller von dem fernen Papa ge­sprochen, aber damit kein Verständnis bei ihr gefunden.

Jetzt hielt ein Wagen vor der Hanstür, ein Männerschritt stürmte die Treppe hinauf, die Tür öffnete sich und zwei glückliche Menschen lagen einander in den Armen.

Habe ich Dich endlich wieder, mein Hermann", rief die junge Frau,und frisch und wohl, wie es scheint."

Es scheint nicht nur so, es ist so, ich bin ganz gesund geworden, wenn auch nicht durch die Stahlquellen von Mi- randa. Der Schatten, der lange mein Leben verdüstert, ist von demselben genommen, die Mörder der Gräfin Nelidow sind in den Händen des Gerichts."

Da ertönte ein süßes Kinderstimmchen neben den beiden: Papa."

Jetzt hatte die Kleine die Bedeutung des bis dahin un­verständlichen Wortes wiedergefunden. Am Tage, so lange das Kind auf war, kamen die Gatten nicht zum erzählen, denn die Kleine war dem Vater etwas so neues, daß er den ersten und einzigen Ferientag nur ihr widmete, wußte er doch, daß ihm das später nicht mehr so ungestört vergönnt war, erst als die Schatten des Abends hereingebrochen und Lydia

betreffenden einzelnen Pfänder nach den Nummern des Pfand­buchs unter Angabe des Tages der Verpfändung und der Fälligkeit der Forderung sowie des Betrages der Forderung an Kapital und Zinsen aufzusühren sind.

8) Der Ortspolizeibehörde bleibt vorbehalten, jederzeit Revisionen des gesamten Geschäftsbetriebes der Psandleiher vorzunehmen.

9) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe eintritt, gemäß § 360 Nr. 12 des Reichs­strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft.

Berlin, den 16. Juli 1881.

Der Minister des Innern. I. A.: gez. H e r r f u r t.

*

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern bringen wir mit dem Ansügen zur öffentlichen Kenntnis, daß durch die in derselben enthaltenen Anordnungen unsere Polizei-Verordnungen vom 21. Januar 1878, betreffend den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher und der Rückkausshändler (Amtsblatt S. 20 und 21), abfällig geworden sind und deshalb hiermit außer Kraft gesetzt werden.

Cassel, den 31. Juli 1881.

Königliche Regierung, Abteilung des Innern.

*

*

Hersseld, den 7. Mai 1908.

Vorstehende Bekanntmachung wird nach erfolgtet Aenderung der Ziffer 3 aus Grund einer Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 10. v. Mts. und einer Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel vom 24. v. Mts. A. II. G. 530 neu veröffentlicht. Die Ortspolizei- behörden mache ich darauf aufmerksam, daß die Pfandleiher die Pfandstücke nunmehr auch gegen Einbruchsdiebstahl zu versichern haben.

I. 4709. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Donnerstag, den 21. Mai, soll in Hersseld, im großen Saale des Hotels Stern, die amtliche Konferenz der Ortsschulinspektoren und Lehrer der Aufsichtsbezirke Hersfeld (Land) I und II abgehalten werden, wozu die Herrn Orts­schulinspektoren und Lehrer hiermit nochmals eingeladen werden. Die Konferenz beginnt um 10 Uhr mit einem Orgelvortrage in der Stadtkirche.

Kruspis, den 9. Mai 1908.

Gonnermann Kreisschulinspektor.

in ihrem Bettchen schlummerte, erzählte Heller seiner Frau von seinen Erlebnissen.

Wie er die Schuldigen in New-Iork gesucht und gefunden, wie er sie den amerikanischen Behörden signalisiert und die Ausgelieferten unter der Bewachung deutscher Polizisten nach Berlin gebracht habe.

Trotzdem", fuhr er fort,leugneten beide aus der ganzen Ueberfahrt, Karl Tischer und Emilie Relling zu sein, ohne ihren wahren Namen angeben zu wollen, erst in Berlin schwand ihr Trotz, als die telegraphisch dorthin berufenen Zeugen ihre Identität seststellten. Apotheker Herbst aus S., Tischers lang­jähriger Prinzipal, erkannte ihn wieder, und aus Rußland waren Graf Alexei Nelidow und Gräfin Rostopschin gekommen. Ersteren hatte das Gericht vorgefordert, letztere hatte ihren Neffen freiwillig begleitet. Diesen einwandsfreien Zeugen gegen­über gestanden die Verbrecher ihre Persönlichkeit unb ihre Schuld ein. Es war, wie wir vermutet: ihr Liebesverhältnis war bei ihrer beiderseitigen Armut für diese Erde aussichtslos gewesen, so war denn in ihnen, als Luise Dittrich als Braut des Grafen Nelidow in S. erschienen, der teuflische Plan ge­reist, den sie nachher mit berechneter Kaltblütigkeit ausführten. Luise war tiefgerührt, daß ihre einstige Schulfreundin sie um die Stelle ihrer Zose bat, eine Lage, in die sie durch die Schuld von Luisens Vater geraten, sie sah in ihr fortan mehr die Freundin, als die Dienerin. Aber des verkommenen Weibes Herz war durch nichts mehr zu erweichen. Mit zorn- sprühenden Augen rief Emilie noch vor Gericht aus:Der alte Dittrich ist an allem schuld, hätte er meines Vaters Geld nicht mit in seinen Bankerott gezogen, so wäre ich in Ehren Karls Frau geworden, so aber mußte ich sehen, wie Luise in allen Erdengütern schwelgte, indeß ich darbend daneben stand. Ich haßte sie mit allen Fibern meines Herzens." Bei solcher Gesinnung war eS kein Wunder, daß sie es über sich ver­mochte, ihrer einstigen Freundin den Giftbecher zu reichen. Die Mörderin wurde von ihrem Galan am Abend des 20. Januar von Wiesbaden abgeholt, dann reiste das saubere Paar direkt nach Miranda."

Hat denn keine Trauung stattgefundeu?" fragte Frau Heller.

nichtamtlicher teil.

At mimst Sibiitlnhlt in HMuU

Man hat uns Deutschen stets nachgesagt, daß ein plan­mäßiges Vorgehen aus wissenschaftlichem und sonstigem Gebiete eine besondere Stärke des Deutschen sei, im guten wie im bösen. Daraus sind auch unsere großen Erfolge, besonders auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiete zurückzu- führen. Es ist daher sehr erfreulich, daß unter der tatkräftigen Führung unseres neuen Kolonialdirektors jetzt an die Schaffung einer kolonial-wissenschaftlichen Hauptanstalt in Hamburg heran­gegangen werden soll. Diese Anstalt soll entsprechend der Bedeutung, die unsere Kolonien allmählich für das deutsche Volk gewonnen haben, jene planmäßige Arbeit leisten, die aus dem Gebiete der Wissenschaft und der Technik unsere Uni­versitäten und technischen Hochschulen schon lange vollbringen.

Da unsere Kolonialgeschichte noch nicht alt ist und uns noch immer die Erfahrungen einer sich über Geschlechter er­streckenden kolonialen Tätigkeit fehlen, wie sie zum Beispiel das englische Volk auszeichnen und ihm immer wieder neue Wege eröffnen, so erscheint für uns die Gründung einer der­artigen wissenschaftlichen Anstalt durchaus angebracht, weil dadurch unseren zahlreichen Kolonialinteressenten Gelegenheit gegeben wird, sich wenigstens schnlgemäß und an der Hand von ausreichendem Anschauungsstoff mit unserem Kolonialge­biet bekannt zu machen. Die Entwicklung der Anstalt ist derart gedacht, daß sie sich in die in Hamburg lange bestehenden wissenschaftlichen Vorlesungen einsügt und an die verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen anlehnt. Zur Pflege dieses wissenschaftlichen Geistes ist in Hamburg gegenwärtig ein eigenes hochschulartiges Gebäude im Bau. Neben eigentlichen Kolonialfragen werden auch Vorträge über Handels- und Schiffahrtsbetriebe gehalten werden, die für unsere Kolonial» beamten von großem Vorteil fein werden. In dem großen weltberühmten Tierpark von Hagenbeck sollen außerdem, einer Anregung Hagenbecks folgend, Vorträge über Nutz- und Haus­tiere der Tropen unter besonderer Berücksichtigung der Tier­zucht mit Unterweisungen im Tierpark abgehalten werden. Vom Reiche ist geplant, die Anstalt durch einen Zuschuß zu unterstützen. Außerdem hat sich das Kolonialamt verpflichtet, jährlich zur Ausbildung wenigstens 20 Hörer dorthin zu ent- senden und für jeden 250 M. Vorlesungsgebühren zu ent­richten.

Mit diesem rein praktischen Ziele ist aber die Aufgabe, die der neuen Gründung gesteckt worden ist, nicht erschöpft. Wie Staatssekretär Dernburg in einem Schreiben an den Ham­burger Senat ausführt, soll die Anstalt nicht nur die Ausgabe haben, Beamte und Privatpersonen, die sich für unsere Kolonien interessieren, auszubilden, sondern soll zugleich ein Mittelpunkt werden, wo sich nach Art unserer Universitäten alle wissenschaftlichen und wirtschaftlichen kolonialen Be-

Wozu bei einem Verbrecherpaar solch überflüssiges Zere­moniell? Konnte Emilie Relling, die man doch wohl des Mordes verdächtigen würde, in Wiesbaden im Standesamt aushängen? Der unfreiwillige Aufenthalt in Miranda und die Leichtgläubigkeit des seelenguten Apothekers Fiedler hat beide aus den Gedanken gebracht, sich seiner Papiere zu bemächtigen, weit sie glaubten, mit denselben sicher zu sein. Der Dicbstahl des Armbandes durch die Dohle, das Emilie Relling, der ver­räterischen Inschrift wegen, nur während sie Toilette machte, vom Arme ließ, hat ihre Berechnungen durchkreuzt und ihr Verbrechen an den Tag gebracht. Danken wir Gott, der es mich finden ließ, und mich so zum Werkzeug machte, den Tod des unschuldigen Weibes zu rächen."

Sie haben ja anscheinend mehr als einen Mord begangen", sagte Frau Heller.

Allerdings, da sie Luise Nelidows und Apotheker Fiedlers Ermordung eingestanden haben, hat die russische Grafenfamilie den Tod Graf Iwans nicht weiter untersucht, was eine Aus­grabung der Leiche mit sich gebracht. Das Todesurteil wegen zweier Morde ist sicher, somit wäre die dritte Klage überflüssig gewesen und hätte nichts mehr geändert. Die beiden Ver­brecher erwarten im Zellengesängnis zu Moabit den Spruch aus Richtermund, der ihre Zukunstspläne kreuzen wird und zeigen, daß es auch hier auf Erden noch eine Gerechtigkeit gibt und daß Gottes wunderbares Walten auch die verbor- gendsten Taten ans Licht zu ziehen vermag."

Nun muß ich Dir aber etwas zeigen", damit stand Heller auf und holte aus einem Schubfach seines Schreibtisches ein Etui, das er geöffnet seiner Frau hinhielt.

Die Diamantaugen der goldenen Schlange blitzten ihr entgegen.

Das Schlangenarmband", rief Frau Heller,hast Du es der Familie Nelidow nicht zurückgegeben?"

Selbstverständlich, aber sie haben es mir geschenkt, als Andenken für unsere Lydia, deren sich die Gräfin noch recht wohl erinnerte, da sie mir, der ich in meinem Beruf handelte, doch kein Geld anbieten dursten. Einst ein Brautgeschenk, einen Herzensbund zu besiegeln, dann ein Werkzeug in Gottes