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herrselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 52. Dienstag, den 5. Mai 1908.
Amtlicher teil.
x Hersfeld, den 1. Mai 1908.
Nach Ziffer 2 der Bestimmungen über die Gewährung von Darlehn an einzelne Versicherte seitens der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau in Cassel können diese Darlehn nur an solche Personen gewährt werden, die dauernd und regelmäßig bei der genannten Anstalt versichert sind. Eine Berücksichtigung kann infolgedessen in Zukunft nur stattfinden, wenn von dem
Darlehnsucher mindestens durchschnittlich jährlich 40 Wochen- beiträge entrichtet worden sind.
I. 4454. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersseld, den 29. April 1908.
Vom 2. Mai bis zum 31. Oktober d. Js. wird von Herrn Direktor Schoppmann, wie von Herrn Landwirtschaftslehrer List, an jedem Sonnabend und an jedem Viehmarkttage in Fulda von 8—1 Uhr vorm. Sprechstunde im Geschäftszimmer
Verzeichnis der im Kreise Hersfeld im April 1908 nachgekörten Bullen.
der landw. Winterschule abgehalten werden. Während dieser Sprechzeit werden vorbenannte Herrn in allen landw. Fragen unentgeltlich Rat und Auskunft zu erteilen bereit sein. I. 4441. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersseld, den 28. April 1908.
Nachstehend veröffentliche ich ein Verzeichnis einiger von der Körungskommission nachträglich angekörter Bullen.
I. A. 2345. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
1
Gemeinde.
Anzahl der
Bullen.
Namen
der Bullenhalter
Datum der
Körung.
1908
Resultate der Körung.
Abstammung
Bemerkungen.
Alter und Race der Bullen.
Farbe und Abzeichen.
Befund.
1
2
Ransbach
Heringen
Kirchheim
1
1
1
Asmus Burghardt
Gemeinde Heringen Wilh. Hold
9. 4.
9. 4.
21. 4.
16 Monate, Simmentaler
15
13
Weißgelbsch. w. Kopf
wie vor
Hellgelbsch. w. Kopf
unbrauchbar
brauchbar brauchbar
Wurde bei dem Handels' mann Tannberg in Schenk' lengsfeld vorgestellt.
Weil noch zu jung erst in 4 Wochen zum Sprung zu verwenden.
Berlin W. 64, den 8. September 1905.
Nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des Innern), betreffend die wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten, vom 22. Juli 1902 (Ministerialblatt für Medizinal- und Medizinische Unterrichtsangelegenheiten 1902 S. 246) sind die von den Landesregierungen zu bezeichnenden Behörden oder Beamten der Garnisonorte und derjenigen Orte, welche im Umkreise von 20 km von Garnisonorten oder im Gelände für militärische Uebungen gelegen sind, in Preußen die Ortspolizeibehörden, verpflichtet über das Austreten und den Verlauf gemeingefährlicher Krankheiten den Kommandanten, bzw. den Garnisonältesten Mitteilung zu machen.
Mit Rücksicht auf hervorgetretene Zweifel bemerke ich im Einverständnis mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsamt des Innern), daß im Sinne der Bekanntmachung auch solche Orte, in welchen lediglich ein Bezirkskommando steht, als Garnisonorte anzusehen, und die bezüglichen Mitteilungen an die betreffenden Bezirkskommandeure zu richten sind.
Der Herr Kriegsminister wird die in Betracht kommenden Bezirkskommandos anweisen lassen, vorkommenden Falles die gleichen Mitteilungen über Erkrankungen bei dem Personal des Bezirkskommandos an die Ortspolizeibehörden ihres Standortes zu richten. (M. Nr. 14177.)
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. I. A.: gez. Förster.
An die Herren Regierungs-Präsidenten, den Regierungs- Präsidenten von Allenstein in Gumbinnen und den Herrn Polizei-Präsidenten in Berlin.
* *
Cassel, den 29. September 1905.
Abschrift übersende ich unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom 28. September 1901 (A. II. 10879), 9. Januar und 30. September 1902 (A. II. 14820 u. 12092) und 9. Juni d. Js. (A. II. 5351) zur Beachtung.
Die Herren Landräte ersuche ich die Ortspolizeibehörden mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. (A. II. 8269.)
Der Regierungs-Präsident. I. V.: gez. Meyer.
An die Herren Polizei-Direktoren, Landräte, Kreisärzte und Kreisassistenzärzte des Bezirks.
* ♦
Hersfeld, den 30. April 1908.
Vorstehend abgedruckten Ministerialerlaß bringe ich den Ortspolizeibehörden erneut zur Kenntnis mit der Anweisung, die Mitteilungen an das hiesige Garnisonkommando binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles zu bewirken.
1. 4340. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 15. April 1908.
In der Kreistagssitzung am 4. d. Mts. ist die Erhebung einer allgemeinen Kreissteuer in Höhe von 33% sämtlicher direkter Staats-Steuern für das Etatsjahr 1908 beschlossen worden.
Neben dieser, allgemeinen Kreis st euer sind von den Landgemeinden und Gutsbezirken des Kreises, mit Ausnahme der früher mit Wegebananfgaben nicht belasteten Gemeinden brielingen, Heddersdorf, Kalkobes und Nieder- jossa, noch 7200 <A5 als Beiträge zu der Kreis - wegesteuer auszubringen. Diese Summe stellt weitere 7.5 % der sämtlichen direkten Steuern dar.
Auf die Stadt Hersseld, die vorgenannten 4 Landgemeinden pud den Fiskus entfallen hiernach für das Etatsjahr 1908 =
33 % der sämtlichen direkten Staatssteuern als Kreissteuer, während alle übrigen Gemeinden und Gutsbezirke 33 + 7,5 — 40,5 % zu entrichten haben.
Das diesbezügliche Veranlagungsschreiben werde ich den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern demnächst übersenden.
Ich ersuche um schleunige Anweisung der Gemeindekasse zur portofreien Einzahlung der in diesem Veranlagungsschreiben angegebenen Gesamtbeträge bei der Kreiskommunal- kasse dahier (im Landratsamtgebäude) in vierteljährigen Raten.
Die erste Rate wird am 10. Mai, die zweite Rate am 1. August, die dritte Rate am 1. November 1908 und die vierte Rate am 1. Februar 1909 fällig.
Diese Zahlungstermine sind genau einzuhalten.
Bei jeder Zahlung ist das Veranlagunsschreiben bezw. der Auszug aus der Berechnung zur Quittungsleistung auf ihm vorzulegen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 2110. von Grunelius.
Ueber die Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen zum Hause der Abgeordneten werden, gleichwie bei früheren Wahlen, durch die Wahlvorsteher und Wahlkommissare wieder Zählbogen imb Zählkarten ausgefüllt werden.
Dies bringe ich mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis, daß diese Erhebungen lediglich statistischen Zwecken dienen. (A. I. 1885.)
Cassel am 23. April 1908.
Der Regierungspräsident.
I. V.: Schenk zu Schweinsberg.
Hersseld, den 30. April 1908.
Der auf Donnerstag, den 14. Mai in Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 61/* morgens begonnen werden.
I. 4488. Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersfeld, den 28. April 1908.
Die Räude unter der Schafherde des Konrad Helmerich zu Rotenburg a/F. ist erloschen. ,
I. 3908. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher Ceil.
Reichstag.
Der Reichstag erledigte am Freitag zunächst die Novelle zum Münzgesetz in zweiter Lesung. Die Vorlage, welche in ihrem Kernpunkte die Prägung und Einführung einer 25-Pf.- Nickelmünze Vorsicht, wurde von den Rednern aller Parteien im Prinzip gutgeheißen und bei der Abstimmung in der Kommissionsfassung angenommen. Genehmigung fanden ferner mehrere von der Kommission beantragte Resolutionen, ebenso die Anträge aus dem Hause, welche sich auf die Ausprägung von 3 Mark-Stücken und auf eine handlichere Form der Füns-Mark-Stücke beziehen. Alsdann beriet das Haus in zweiter Lesung den Gesetzentwurf wegen Einführung des Post- überweisungs-Scheckverkehrs und stimmte ihm nach den Kommissionsbeschlüssen zu; konsequenterweise wurde auch der durch das neue Gesetz bedingte Nachtragsetat angenommen.
Zuletzt stimmte der Reichstag noch dem Gesetzentwürfe, betr. den Versicherungsvertrag, in zweiter Lesung zu. — Die Budgetkommission nahm am Freitag die Vorlage, betr. die jährliche Reichsbeihilfe für eine Postdampferlinie von Deutsch- Neuguinea nach 3apan' und Australien an. — Zugegangen ist dem Reichstage ein neuer Nachtragsetat, welcher für Zulagen für die Beamten in den Ostmarken 1011000 Mk. fordert.
Am Sonnabend führte das Haus nach Erledigung mehrerer Rechnungssachen die zweite Beratung des Gesetzes über den Versicherungsantrag zu Ende. Die Vorlage wurde nach längerer Debatte in der Fassung der Kommission angenommen; ebenso ohne wesentliche Diskussion das Gesetz betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes in zweiter und die Novelle zu dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz in dritter Lesung. Das Gesetz über die Haftpflicht des Tierhalters wurde von der Tagesordnung abgesetzt und das Haus wandte sich der zweiten Beratung der Gewerbeordnungsnovelle (kleiner Befähigungsnachweis) zu. Die Diskussion und die Abstimmungen über die Gewerbeordnungsnovelle ergab eine völlige Isolierung . der Sozialdemokratie. Da auch die Freisinnigen im Laufe der Jahre sich zu dem sogenannten kleinen Befähigungsnachweis, Einführung gewisser Kautelen für die Lehrlingshaltung und die Führung des Meistertitels bekehrt haben, wurden die einzelnen Bestimmungen der Vorlage von allen bürgerlichen deutschen Parteien gegen die äußerste Linke angenommen, denen sich nur ein paar Polen zugesellten. Auf der Tagesordnung der am Montag um 12 Uhr beginnenden Sitzung stehen u. a. die Teurungs- und die Ostmarkenzulagen.
Zum ööjührigen Regierungsjubiläum des Kaisers Franz Josef von Oesterreich.
Obwohl der Tag des 60jährigen Regierungsjubiläums des Kaisers Franz Josef von Oesterreich erst der 2. Dezember dieses Jahres ist, so ist über dieses hohe und seltene Fest schon seit dem ganzen Jahre Freude und Jubel in die Herzen der Bewohner Oesterreichs und Ungarns eingekehrt und die Völker Oesterreich-Ungarns feiern mit ihren Regierungen das Jubelfest des allgemein verehrten Kaisers und Königs das ganze Jahr. Und nach den Völkern Oesterreichs und Ungarns sind es unstreitig das deutsche Volk und seine Fürsten und Regierungen, welche an dem 60jährigen Regierungsjubiläum des Kaisers von Oesterreich den herzlichsten Anteil nehmen, denn so manche Prüfungen und Schicksalsschläge der greise Kaiser Franz Josef auch während feiner langen Regierung und während seines langen Lebens hat ertragen müssen, so weiß doch die ganze politische Welt, daß des Kaisers Franz Josef hohe und verehrungswürdige Person es immer und immer wieder gewesen ist, die ein fester Pol in der Flucht der politischen Erscheinungen war, die man auf dem inneren wie auswärtigen Gebiete Oesterreich-Ungarns seit nun 60 Jahren beobachten konnte. An dem Gottvertrauen, der Pflichttreue, der unermüdlichen Ausdauer und edlen Ritterlichkeit des Kaisers Franz Josef haben sich die Völker Oesterreichs in schweren Krisen immer wieder ausrichten können, und in einem Lande, dessen Bewohner so verschiedenen Rassen angehören, ist es ja auch nur durch die Macht und den Zauber einer großen Persönlichkeit möglich, die Autorität und die Macht der Regierung auf der rechten Höhe zu erhalten. Diese Erkenntnis beherrscht heutzutage die ganze politische Beurteilung Oesterreichs und Ungarns, und deshalb ist die Freude über das 60jährige Regierungsjubiläum und die lange Regierungsdauer des Kaisers Franz Josef so groß, und die Jubelfeste werden das ganze Jahr hindurch gefeiert werden. In Deutschland ver-