Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. wa
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.*»^««
Herrsel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Anschlütz Nr. 8
Nr. 48.
Sonnabend, den 85. April
1908.
Amtlicher teil.
Die Neuwahlen zum Hanse her Ahneorüneten betr.
Hersfeld, den 23. April 1908.
Die Urwahlbezirke zur Wahl der Wahlmänner innerhalb der Landgemeinden hiesigen Kreises werden gemäß der §§ 5, 6 u. 7 der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer vom 30. Mai 1849, wie aus Spalte 2 der nachstehenden Uebersicht näher zu ersehen ist, abgegrenzt.
Ich ernenne gemäß § 16 Abs. 2der eingangs gedachten Verordnung zu W a h l v o r st e h e r n für die auf den 3. Juni d. Js. festgesetzte Wahl der Wahlmänner die in Spalte 6 und zu deren Stellvertretern in Verhinderungsfällen die in Spalte 7 der Uebersicht bezeichneten Personen.
Als Wahllokal sowie als L o k a l, in dem die
Uebersicht über die im Kreise Hersfeld gebildeten Urwahlbezirke zu den Wahlen der Wahlmänner.
e
Bestandteile der Wahlbezirke
O B 5
Urwahlort
Sä
□ s s
Namen der Wahlvorsteher
Namen der Stellvertreter
_ w OB
o se^
8^
i
2
3
4
5
6
7
8
i
piiederaula
107$
Niederaula
4
Bürgermeister Nuhn in Niederaula
Kaufmann Schuch- ard daselbst,
Geschäftszimmer des
Bürger- Meisters im Urwahlort do.
2
Sebenklengsfeld
938
Schenklengsfeld
3
Bürgermeister Rügerin Schenklengsfeld.
Kantor Diebener daselbst
3
Pbilippstbal
Röhrigshof mit Nippe
852
153
Philippschal
4
Bürgermeister Linge- mann in Philippschal
Lehrer Münch daselbst
do.
4
fricdewald
1010
Friedewald
4
Bürgermeister Budesheim in Friedewald
Apotheker Crede daselbst
do.
5
Beringen
Leimbach
Bengendors
Forsthaus Bengendors
fiscal. Obers. Heringen
1462
148
90
7
Heringe»
6
Bürgermeister Gebauer in Heringen
Kantor Wehnes daselbst
do.
6
Unterbaun Oberhaun Rotensee Eitra Sieglos
561
333
388
233
219
Unterhaun
6
Bürgermeister Groß- kurth in Unterhaun
Bürgermeister Dö- ring in Sieglos
I do.
7
Hsbaeb
Bingartes (Gutsbezirk) Eichhof (Gutsbezirk)
Beiershausen
Falkenbach (Forsch) (fiscal. Oberf.Niederaula)
697
37
48
147
4
Asbach
3
Bürgermeister Baum- Hardt zu Asbach
Kantor Quehl daselbst
do.
8
Obergeis
Aua Rotterterode
556
133
117
Obergeis
3
Bürgermeister Walper zu Obergeis
Bürgermeister Bech- stein in Aua
do.
9
Gittersdorf
Untergeis Biedebach
295
308
158
Gittersdorf
3
Bürgermeister Croll in, Gittersdorf
Bürgermeister Croll in Untergeis
do.
10
friedlos
Reilos Rohrbach Tann
659
183
345
302
Friedlos
5
Bürgermeister Lohr in Friedlos
Bürgermeister Lehn in Reilos
do.
11
Kalkobes
Heenes
Allmershausen mit Hof
Hälgans
Meisebach (Gutsbezirk)
Mönches (Forsthaus)
(fiscal. Obrs. Hersfeld)
406
301
164
18
2
Kalkobes
3
Bürgermeister Seelig zu Kalkobes
Königlicher Förster Buge in Heenes
do.
12
Sorga
Petersberg
Kathus
Oberrode (Gutsbezirk) Wilhelmshos (Gutsbz.) Forsch. Sorga u. Wüst- feld (fisc. Obers. Hers- feld-Wippershain)
649
173
453
14
35
8
Sorga
5
Bürgermeister Heinz in Sorga
Lehrer Hahn daselbst
do.
13
JVIechlar
Meckbach
488
562
Mecklar
4
Bürgermeister Jffland zu Mecklar
Schöffe Claus daselbst
do.
14
frielingen
Gersdorf Goßmannsrode Heddersdorf Reckerode Willingshain
333
208
146 188 220
249
Frielingen
5
Schöffe C. Battenberg zu Frielingen
Bürgermeister Dip- pelm Willingshain
do.
Abteilungslisten öffentlich auszulegen sind, bestimme ich die in Spalte 8 der Uebersicht näher bezeichneten Räume.
Die Herren Bürgermeister der Urwahlorte bzw. der Ortschaften, an denen die zu Wahlvorstehern bzw. deren Stellvertreter ernannten Personen wohnen, haben diesen von ihrer Ernennung zu Wahlvorstehern bzw. Stellvertretern unverzüglich Mitteilung zu machen, ihnen auch das Lokal, in dem die Wahl stattfinden soll, zu bezeichnen und ihnen mitzuteilen, daß die Abteilungslisten sowie die erforderlichen Formulare zum Wahlprotokoll nebst Instruktion ihnen demnächst zugesandt werden würden.
Auch sind die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter davon in Kenntnis zu setzen, daß der Herr RegierungsPräsident zum Wahlkommissar für den 6. Wahlbezirk — Kreise Rotenburg und Hersfeld umfassend — den Unterzeichneten ernannt hat.
Der Königliche Landrat von Grunelius.
Sie Neuwahlen zum Hause 6er Abgeordneten betr.
Nachdem der Herr Minister des Innern für die Wahlen zur einundzwanzigsten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten als Wahltermin
für die Wahl der Wahlmäuuer
den 3. Juni d. Js. für die Wahl der Abgeordneten den 16. Juni d. Js. festgesetzt hat, ersuche ich die Herren Bürgermeister und Guts- bezirksvorsteher des Kreises unter Hinweis aus die im Kreis- blatt Nr. 68 vom Jahre 1879 abgedruckte Verordnung vom 30. Mai 1849 sowie auf das dazu neu erlassene Reglement vom 2Q Oktober' 1906 (Sonderbeilage zum Reglerungsamts- blatt Nr. 4 vom 23. Januar 1907 dieUrwählerlisten, zu welchen das nötige Formular Ihnen inzwischen schon zugegangen sein wird, unverzüglich aufzustellen.
Folgende Bestimmungen find hierbei besonders zu beachten:
In die Urwählerliste sind aufzunehmen alle selbständigen Preußen, welche das 24. Lebensjahr vollendet und nicht den Vollbefitz der bürgerlichen Rechte infolge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren haben, in der Gemeinde seit sechs Monaten ihren Wohnsitz oder Ausenthalt haben und keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhallen sowie die Militärbeamten.
Für die zum aktiven peer^ gehörigen Militärpersonen mit Einschluß der zum Dienst einberufmen Personen des Beurlaubtenstandes ruht die Berechtigung zum Wählen. (§ 9 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bezw. § 49 Abs. 1 ReichS- Mil.-Ges. vom 2. Mai 1874 R. G. Bl. S. 45.)
In der Liste ist bei dem Namen jedes einzelnen Urwählers der Jahresbetrag der staatlich veranlagten Rcalsteuem (der Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Betriebssteuer), der JahreS- betrag der direkten Staatssteuern (der Einkommen-, Ergänzungsund Gewerbesteuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen) sowie der Kommunalsteuem (Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinziell- pp. Steuern, den er in der Gemeinde oder in den aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Urwahlbezirken sür 1908 zu entrichten hat, in der dafür vorgesehenen Spalte aufzuführen.
Für jede nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 M. in der dasür vorgesehenen Spalte einzusetzen.
Bei den Urwählern, die vom Staate überhaupt zu keiner Steuer (Einkommen-, Ergänzungs- oder Gewerbesteuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen) herangezogen noch staatlich zur Grund-, Gebäude- oder Gewerbesteuer (vom stehenden Gewerbe) veranlagt worden sind, ist in der dafür vorgesehenen Spalte eine Eins — I — zu setzen.
Die Urwählerliste ist in der Weise aufzustellen, daß der Urwähler, der in Summa die meisten Steuern zu zahlen hat, als erster eingetragen wird. Dann folgt derjenige, der nächst jenem die höchsten Steuern entrichtet, und sofort bis zu denjenigen, welche die geringste bezw. gar keine Steuern zu zahlen haben.
Bei Gleichbesteuerten gibt die alphabetische Ordnung der Familiennamen den Ausschlag bezüglich der Reihenfolge.
Auf jeder Seite bezw. am Schlüsse einer jeden Urwählerliste sind sämtliche Steuerbeträge, und zwar in allen Spalten genau zusammenzuzählen.
Die Urwählerlisten sind alsbald nach Fertigstellung drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginnen der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. *)
Die Urwählerlisten sind hiernach mit der vollzogenen Bescheinigung über die erfolgte Offenlcgung und der bezüglichen ortsüblichen Bekanntmachung nebst den etwa gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen angebrachten Einwendungen (mit Ausnahme der Stadt Hersfeld) sofort mir vorzulegen.
Spätestens am 9. Mai er. müssen sie sich in meinen Händen befinden.
Listen, die bis zu diesem Termin hier nicht eingegangen sein sollten, würde ich mich veranlaßt sehen, durch einen Warteboten abholen zu lassen.
Hersfeld, den 22. April 1908.
A. L 4200. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
•) Die
>ie von den Herrn Bürgermeistern, Gutsbezirksvorstehern erlassende bezügliche Bekanntmachung müßte folgende
dp. zu erlasse, _ _ . , , . _ , . ,
Fassung erhalten:
Die Liste der Urwähler hiesiger Gemeinde für die bevorstehende Landtagswahl liegt am . . . ten am . . . ten und am . . . ten Mai d. Js. in dem Dienstzimmer der unterzeichneten Ortsbehörde zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind innerhalb dreier Tagen nach Beginn der Auslegung und Erlaß der Bekanntmachung hierüber bei dem unterzeichneten Ortsvorstand schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzubringen.
........... den ... ten...... 1908.
....... Bürgermeister.