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Herrsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlütz Nr. 8

Nr. 48.

Sonnabend, den 85. April

1908.

Amtlicher teil.

Die Neuwahlen zum Hanse her Ahneorüneten betr.

Hersfeld, den 23. April 1908.

Die Urwahlbezirke zur Wahl der Wahlmänner innerhalb der Landgemeinden hiesigen Kreises werden gemäß der §§ 5, 6 u. 7 der Verordnung über die Aus­führung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer vom 30. Mai 1849, wie aus Spalte 2 der nachstehenden Uebersicht näher zu ersehen ist, abgegrenzt.

Ich ernenne gemäß § 16 Abs. 2der eingangs ge­dachten Verordnung zu W a h l v o r st e h e r n für die auf den 3. Juni d. Js. festgesetzte Wahl der Wahl­männer die in Spalte 6 und zu deren Stellver­tretern in Verhinderungsfällen die in Spalte 7 der Uebersicht bezeichneten Personen.

Als Wahllokal sowie als L o k a l, in dem die

Uebersicht über die im Kreise Hersfeld gebildeten Urwahlbezirke zu den Wahlen der Wahlmänner.

e

Bestandteile der Wahlbezirke

O B 5

Urwahlort

s s

Namen der Wahlvorsteher

Namen der Stellvertreter

_ w OB

o se^

8^

i

2

3

4

5

6

7

8

i

piiederaula

107$

Niederaula

4

Bürgermeister Nuhn in Niederaula

Kaufmann Schuch- ard daselbst,

Geschäfts­zimmer des

Bürger- Meisters im Urwahlort do.

2

Sebenklengsfeld

938

Schenklengsfeld

3

Bürgermeister Rügerin Schenklengsfeld.

Kantor Diebener da­selbst

3

Pbilippstbal

Röhrigshof mit Nippe

852

153

Philippschal

4

Bürgermeister Linge- mann in Philippschal

Lehrer Münch da­selbst

do.

4

fricdewald

1010

Friedewald

4

Bürgermeister Budes­heim in Friedewald

Apotheker Crede da­selbst

do.

5

Beringen

Leimbach

Bengendors

Forsthaus Bengendors

fiscal. Obers. Heringen

1462

148

90

7

Heringe»

6

Bürgermeister Gebauer in Heringen

Kantor Wehnes da­selbst

do.

6

Unterbaun Oberhaun Rotensee Eitra Sieglos

561

333

388

233

219

Unterhaun

6

Bürgermeister Groß- kurth in Unterhaun

Bürgermeister- ring in Sieglos

I do.

7

Hsbaeb

Bingartes (Gutsbezirk) Eichhof (Gutsbezirk)

Beiershausen

Falkenbach (Forsch) (fis­cal. Oberf.Niederaula)

697

37

48

147

4

Asbach

3

Bürgermeister Baum- Hardt zu Asbach

Kantor Quehl da­selbst

do.

8

Obergeis

Aua Rotterterode

556

133

117

Obergeis

3

Bürgermeister Walper zu Obergeis

Bürgermeister Bech- stein in Aua

do.

9

Gittersdorf

Untergeis Biedebach

295

308

158

Gittersdorf

3

Bürgermeister Croll in, Gittersdorf

Bürgermeister Croll in Untergeis

do.

10

friedlos

Reilos Rohrbach Tann

659

183

345

302

Friedlos

5

Bürgermeister Lohr in Friedlos

Bürgermeister Lehn in Reilos

do.

11

Kalkobes

Heenes

Allmershausen mit Hof

Hälgans

Meisebach (Gutsbezirk)

Mönches (Forsthaus)

(fiscal. Obrs. Hersfeld)

406

301

164

18

2

Kalkobes

3

Bürgermeister Seelig zu Kalkobes

Königlicher Förster Buge in Heenes

do.

12

Sorga

Petersberg

Kathus

Oberrode (Gutsbezirk) Wilhelmshos (Gutsbz.) Forsch. Sorga u. Wüst- feld (fisc. Obers. Hers- feld-Wippershain)

649

173

453

14

35

8

Sorga

5

Bürgermeister Heinz in Sorga

Lehrer Hahn daselbst

do.

13

JVIechlar

Meckbach

488

562

Mecklar

4

Bürgermeister Jffland zu Mecklar

Schöffe Claus da­selbst

do.

14

frielingen

Gersdorf Goßmannsrode Heddersdorf Reckerode Willingshain

333

208

146 188 220

249

Frielingen

5

Schöffe C. Battenberg zu Frielingen

Bürgermeister Dip- pelm Willingshain

do.

Abteilungslisten öffentlich auszulegen sind, bestimme ich die in Spalte 8 der Uebersicht näher be­zeichneten Räume.

Die Herren Bürgermeister der Urwahlorte bzw. der Ortschaften, an denen die zu Wahlvorstehern bzw. deren Stellvertreter ernannten Personen wohnen, haben diesen von ihrer Ernennung zu Wahlvorstehern bzw. Stellver­tretern unverzüglich Mitteilung zu machen, ihnen auch das Lokal, in dem die Wahl stattfinden soll, zu bezeichnen und ihnen mitzuteilen, daß die Abteilungs­listen sowie die erforderlichen Formulare zum Wahl­protokoll nebst Instruktion ihnen demnächst zugesandt werden würden.

Auch sind die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter davon in Kenntnis zu setzen, daß der Herr Regierungs­Präsident zum Wahlkommissar für den 6. Wahlbezirk Kreise Rotenburg und Hersfeld umfassend den Unterzeichneten ernannt hat.

Der Königliche Landrat von Grunelius.

Sie Neuwahlen zum Hause 6er Abgeordneten betr.

Nachdem der Herr Minister des Innern für die Wahlen zur einundzwanzigsten Legislaturperiode des Hauses der Ab­geordneten als Wahltermin

für die Wahl der Wahlmäuuer

den 3. Juni d. Js. für die Wahl der Abgeordneten den 16. Juni d. Js. festgesetzt hat, ersuche ich die Herren Bürgermeister und Guts- bezirksvorsteher des Kreises unter Hinweis aus die im Kreis- blatt Nr. 68 vom Jahre 1879 abgedruckte Verordnung vom 30. Mai 1849 sowie auf das dazu neu erlassene Reglement vom 2Q Oktober' 1906 (Sonderbeilage zum Reglerungsamts- blatt Nr. 4 vom 23. Januar 1907 dieUrwählerlisten, zu welchen das nötige Formular Ihnen inzwischen schon zu­gegangen sein wird, unverzüglich aufzustellen.

Folgende Bestimmungen find hierbei besonders zu beachten:

In die Urwählerliste sind aufzunehmen alle selbständigen Preußen, welche das 24. Lebensjahr vollendet und nicht den Vollbefitz der bürgerlichen Rechte infolge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren haben, in der Gemeinde seit sechs Monaten ihren Wohnsitz oder Ausenthalt haben und keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhallen sowie die Militärbeamten.

Für die zum aktiven peer^ gehörigen Militärpersonen mit Einschluß der zum Dienst einberufmen Personen des Beur­laubtenstandes ruht die Berechtigung zum Wählen. (§ 9 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bezw. § 49 Abs. 1 ReichS- Mil.-Ges. vom 2. Mai 1874 R. G. Bl. S. 45.)

In der Liste ist bei dem Namen jedes einzelnen Urwählers der Jahresbetrag der staatlich veranlagten Rcalsteuem (der Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Betriebssteuer), der JahreS- betrag der direkten Staatssteuern (der Einkommen-, Ergänzungs­und Gewerbesteuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen) sowie der Kommunalsteuem (Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinziell- pp. Steuern, den er in der Gemeinde oder in den aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Urwahlbezirken sür 1908 zu entrichten hat, in der dafür vorgesehenen Spalte aufzuführen.

Für jede nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 M. in der dasür vorgesehenen Spalte einzusetzen.

Bei den Urwählern, die vom Staate überhaupt zu keiner Steuer (Einkommen-, Ergänzungs- oder Gewerbesteuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen) herangezogen noch staatlich zur Grund-, Gebäude- oder Gewerbesteuer (vom stehenden Gewerbe) veranlagt worden sind, ist in der dafür vorgesehenen Spalte eine Eins I zu setzen.

Die Urwählerliste ist in der Weise aufzustellen, daß der Urwähler, der in Summa die meisten Steuern zu zahlen hat, als erster eingetragen wird. Dann folgt derjenige, der nächst jenem die höchsten Steuern entrichtet, und sofort bis zu den­jenigen, welche die geringste bezw. gar keine Steuern zu zahlen haben.

Bei Gleichbesteuerten gibt die alphabetische Ordnung der Familiennamen den Ausschlag bezüglich der Reihenfolge.

Auf jeder Seite bezw. am Schlüsse einer jeden Urwähler­liste sind sämtliche Steuerbeträge, und zwar in allen Spalten genau zusammenzuzählen.

Die Urwählerlisten sind alsbald nach Fertigstellung drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginnen der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. *)

Die Urwählerlisten sind hiernach mit der vollzogenen Be­scheinigung über die erfolgte Offenlcgung und der bezüglichen ortsüblichen Bekanntmachung nebst den etwa gegen die Rich­tigkeit oder Vollständigkeit der Listen angebrachten Einwendungen (mit Ausnahme der Stadt Hersfeld) sofort mir vorzulegen.

Spätestens am 9. Mai er. müssen sie sich in meinen Händen befinden.

Listen, die bis zu diesem Termin hier nicht eingegangen sein sollten, würde ich mich veranlaßt sehen, durch einen Warteboten abholen zu lassen.

Hersfeld, den 22. April 1908.

A. L 4200. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

) Die

>ie von den Herrn Bürgermeistern, Gutsbezirksvorstehern erlassende bezügliche Bekanntmachung müßte folgende

dp. zu erlasse, _ _ . , , . _ , . ,

Fassung erhalten:

Die Liste der Urwähler hiesiger Gemeinde für die bevorstehende Landtagswahl liegt am . . . ten am . . . ten und am . . . ten Mai d. Js. in dem Dienstzimmer der unterzeichneten Ortsbehörde zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind innerhalb dreier Tagen nach Beginn der Auslegung und Erlaß der Bekanntmachung hierüber bei dem unterzeichneten Ortsvorstand schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzubringen.

........... den ... ten...... 1908.

....... Bürgermeister.