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Qersterer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 34.
Sonnabend, den 21. März
1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, am 5. März 1908.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 27. März d. Js., von morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger z» Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Sonnabend den 28. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroueberg zu Schenllengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Montag den 30. März d. Js.,
von morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Boleuder zu
Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Dienstag den 31. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Mittwoch den 1. April d. Js., von morgens 7 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts I. Ruhn zu Niederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Donnerstag den 2. April d. Js., von morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Ausgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1888 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1887, 1886 und 1885 oder früher Geborenen, Welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich tnt Musterungster- mine ebenfalls ein finden.
3. in den Terminen sich persönlichein zu finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämt- liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde g emust ert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Eutschuldigungs- grnnd im Musterungstermin nicht erscheinen oder beim Auf- ,uü ihrer Namen im Musterungslokole nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Losung entzogen werden, Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heeres- pflichlige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst öder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst der dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des
vorgeschriebenen in L. Funk's Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie un Mutterungslermme mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 15. d. M hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 20. d. Mts. hierher zu berichten. x .
J. M. Nr. 430. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 17. März 1908.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Herren Ortsvorstände des Kreises ausgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwaltungen zu- stehenden Mitteln vorzugehen resp. dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach dem § 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.
Die Königliche Gendarmerie wird tun, was ihre Pflicht ist.
Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für tunlichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.
I. 2989. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Die Vertilgung der Kohlweisslinge.
Jeder Landwirt und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen und Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenige des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Tätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.
Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großen Mengen an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.
Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der untern Seite kreuzblütiger Gewächse (Raps, Meerrettig rc.). Nach 10—14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächsen ihre zerstörende Tätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb vier Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.
Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und eS beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auskriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trockenen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen.
Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorgenommen werden, so muß sich diese erstrecken:
1. auf das wiederholte Aufsuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich wie gesagt, auf der untern Seite kohlartiger Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Flüche vorfinden.
2. auf das Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate, besonders während des Januars und Februars und ganz besonders
3. auf das Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.
Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.
Derjenige verführt somit rationell, welcher die Puppen vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einfüngt, denn hierdurch wird das Nebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.
Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Dem Männchen fehlen dieselben.
Das Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühjahr nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung für die Jugend. Schaffe nur jeder Landwirt und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.
Stadt- und Landgemeinden und die landwirffchaftlichen Vereine sollten die Einlieferung derKohlweißlingeebenwohlangemessen prämiieren. Geschehe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekts bald Herr werden.
Hcrsfeld, den 10. März 1908.
Die Körungskommission hat 4 echte reinrassige männliche Simmentaler Zuchttiere angekauft. Diese Tiere werden entsprechend meinem Ausschreiben vom 8. Mai v. Js. — I. 4156 — abgedruckt im Krcisblatt Nr. 55/07 — unter den dort besonders aufgeführten Bedingungen
am Dienstag, den 24. März d. )s.
u m IOV2 Uhr
auf dem Hofe deS Herrn Holzhändlers Heil zu Hersfeld, Neustadt, gegen sofortige Barzahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Tiere können am Morgen des Versteigerungstages dort besichtigt werden.
A. 1550. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Die zweite Schulstelle zu Widdershausen kommt infolge Versetzung des jetzigen Inhabers vom 1. April d. Js. ab zur Erledigung.
Das Grundgehalt der Stelle beträgt neben freier Dienstwohnung 1200 Mark; der Einheitssatz der Dienstalterszulage 130 Mark.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche und Zeugnisse bis zum 10. April d. Js. an den Königlichen Ortsschulinspektor — Herrn Pfarrer Kappes zu Obersuhl — einreichen.
HerSfeld, den 16. März 1908.
Der königliche Schulvorstand:
I. 2956. I. V.:
T h a m c r.
Hersfeld, den 19. März 1908.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hiermit angewiesen, die Losungsschcine von den Militärpflichtigen, welche sich zur Rekrutierungs-Stammrolle angemeldet haben bezw. sich dahier zum Ersatz-Geschäft zu stellen haben, einzuziehen und mir alsbald mit einem namentlichen Verzeichnis einzureichen.
J. M. 615. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Im Reichstage sowohl wie im preußischen A b - geordnete »Hause haben die Verhandlungen während der verflossenen Woche eine lebhaftere Färbung angenommen. Für den Reichstag wurde dies durch die Erörterung des Kolo - nialetats und die Forderung neuer Kolonialbahnen bewirkt. Staatssekretär Dernburg trat mit einem großzügigen Plan für die Schaffung eines kolonialen Eisenbahnnetzes vor die Volksvertretung. Seine Bestrebungen fanden bei allen bürgerlichen Parteien wohlwollende Ausnahme und Unterstützung, nur die Sozialdemokratie machte selbstverständlich Opposition.
Eines Tages staubiger Erinnerung darf sich die verflossene Woche rühmen. Am 1 6. M ä r z 1 8 8 3, also vor 25 Jahren, machte der damalige italienische Minister des Aeußern bei der Debatte über die auswärtige Politik in der Deputiertenkammer zu Rom die erste Mitteilung darüber, daß Italien dem deutsch-österreichischen Bündnisse vom Jahre 1879 beigetreten sei. Man kaun also den 16. März 1883 als den Tag bezeichnen, an dem die erfolgte Gründung des Dreibundes zum erstenmal öffentlich und amtlich konstatiert wurde, und hat damit auch das Recht, von einem Jubiläum des Dreibundes in der verflossenen Woche zu sprechen. Unwillkür- lich stellt sich dabei die Frage nach den Leistungen und dem Werte des Dreibundes ein. Ihre Beantwortung kann nicht anders als in anerkennendem Sinne lauten. Der Bund der drei Mächte Deutschland, Oesterreich und Italien hat sich während der gesamten Zeit seines Bestehens durchaus bewährt und insbesondere als ein wichtiger Faktor des europäischen Friedens gewirkt. Man muß daher von Herzen wünschen, daß er auch fernerhin vor Erschütterungen seines Bestandes bewahrt bleiben möge.
In Oesterreich werden zurzeit von den Linksliberalen große Anstrengungen gemacht, um aus Anlaß deS Falles