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fierrsel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Anschlutz Nr. 8
Nr. 31.
Sonnabend, den 14. März
1908.
Amtlicher teil.
Hersfeld, am 5. März 1908.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 27 März d. Js., von morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Sonnabend den 28. März d. Js., von morgens VeS Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu
Schenllengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Montag den 30. März d. Js.,
von morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersseld.
Dienstag den 31. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.
Mittwoch den 1. April d. Js.,
von morgens 7 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts I. Ruhn zu Riederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Riederaula.
Donnerstag den 2. April d. Js.,
v 0 n" morgens V29 Uhr a n,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Ausgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1888 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1887, 1886 und 1885 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militäryerhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich einzufinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämt- liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustertsind. JmFalle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermm nicht erscheinen oder denn Ausruf ihrer Namen im MusterungSlokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Losung entzogen werden, Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann "ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heeres'- pflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anznbringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des
vorgeschriebenen in L. Funk's Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht rmrd, bedarf es nicht, da sie im Mutterungstermme mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 15. d. M hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weife sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem be- treffenben. Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit seststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamationsverhandlungen beizusügen.
Die Herren Ortsvorstande rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 20. d. Mts. hierher zu berichten.
J. M. Nr. 430. Der Königliche Landrat
v 0 n G r u n e l iu s.
Hersfeld, den 6. März 1908.
Das Ministerium für Ackerbau in London hat zur Verhütung der Einschleppung des Amerikanischen Stachelbeer- Mehltaus durch Erlaß vom 29. November v. Js. die Einsuhr von Stachelbeer- und Johannesbeersträuchern einschließlich Schnittlingen, Sätzlingen oder Sämlingen und von Teilen eines Strauches (ausgenommen von Früchten) nach Großbritannien verboten.
Das Einfuhrverbot ist mit dem 14. Dezember 1907 in Kraft getreten.
Ich verfehle nicht, hierauf aufmerksam zu machen.
I. 2618. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 9. März 1908.
Die Landwirlschaftskammer für die Provinz Sachsen hat eine tabellarische Uebersicht über „die wichtigsten Unkräuter und ihre Bekämpfung" nebst Abbildungen (auf besonderer Tafel) herausgegeben und im Verlage von Paul Parey Berlin, 8. W. Hcdemannstr. 10, erscheinen raffen. Der Preis beträgt für 1 Exemplar 1 Mk., 25 Exemplare 20 Mk., 100 Exemplare 30 Mk., 1000 Exemplare 275 Mk., 5000 Exemplare 1100 Mk., 10 000 Exemplare 1900 Mk. und darüber hinaus für jedes Exemplar 19 Pfg.
Ich verfehle nicht, auf diese Uebersicht aufmerksam zu machen. I. 2619. Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersfeld, den 10. März 1908.
Die Schmiede Philipp Nennstiel zu Landershausen und Heinrich Pfeiffer zu Niederjossa haben am 29. v. Mts. die nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. Juni 1884 vorgeschriebene Prüfung vor der staatlichen Husschmiedeprüfungskommission für den Regierungsbezirk Caffel bestanden.
I. 2644. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Während der Berichtswoche ist es sowohl im Rei chs - tage wie im preußischen A b g e 0 r d n e t e n h a u s e zu bedeutsamen Erklärungen der Regierung gekommen, zu denen Interpellationen aus dem Hause wegen der Beamtenbesoldung den Anlaß gegeben haben. Im Reichstage teilte der neue Staatssekretär des Schatzamtes Sydow mit, daß die Regierung sich leider genötigt sehe, die Erhöhung der Beamtengehälter bis zum Herbste dieses Jahres zu vertagen, da diese Angelegenheit nur im Zusammenhänge mit der Reichsfinanzreform befriedigend geregelt werden könne. Ohne Lösung der Deckungs- srage sei es unmöglich, den Reichsetat noch mit neuen gewaltigen Ausgaben zu belasten. Zu dem genannten Zeitpunkte würde eine großzügige Finanzresorm-Vorlage, die bestimmt sei, der gegenwärtigen Zerrüttung der Reichsfinanzen ein dauerndes Ende zu bereiten, gleichzeitig mit einer BeamtenbesoldungsVorlage eingebracht werden. Um aber die Beamten zu entschädigen, soll jetzt wiederum eine Teuerungs-Zulage beantragt werden, und ferner sei in Aussicht genommen, den geplanten
Gehaltserhöhungen rückwirkende Kraft vom 1. April dieses Jahres zu verleihen. — Das gerechte und unbefangene Urteil wird diesem Standpunkte der Reichsregierung volle Würdigung angedeihen lassen müssen. Wie es schon im privaten Haushalte unverantwortlich ist, Ausgaben zu machen, für die keine Deckung vorhanden ist, so trifft dies in noch wesentlich höherem Maße auch auf die Regierung zu. Erst die Einnahmen, dann die Ausgaben. Sind die Parteien wirklich so beamtenfreund- lich, wie sie sich in Parlament, Presse und Versammlungen täglich geben, nun, dann werden sie gewiß kein Bedenken tragen, dem auch aus andern Gründen unbedingt notwendigen Zustandekommen der Reichsfinanzreform willig ihre Kräfte zu leihen. Von dem bisher stets bewährten gesunden Sinn unserer Beamtenschaft aber steht zu erhoffen, daß sie sich durch oppositionelles Geschrei in ihrer loyglen Haltung nicht beirren und wankend machen lassen wird.
Mit der Besoldung der Reichsbeamten, steht diejenige der preußischen Beamten in untrennbarem Zusammenhänge. Soll der Grundsatz, daß für gleichwertige Vorbildung und Leistungen im Reiche wie im größten Bundesstaate die gleichen Gehälter zu zahlen seien, zur Durchführung gelangen, so muß Preußen unbedingt abwarten, ob und wie die Lösung der Beamten« besoldungs-Frage im Reiche gelingt. Folgerichtig gab denn auch der Vizepräsident des Staatsministeriums v. B e t h - mann-Hollweg im preußischen Abgeordnet e n h a u s e eine entsprechende Erklärung ab. Hierbei rechtfertigte er in klarer und überzeugender Weise das Verhalten der preußischen Regierung und zerstreute gleichzeitig die Bedenken und Besorgnisse hinsichtlich einer etwaigen Schädigung der Beamtenschaft. Auch für die preußischen Beamten soll die kommende Gehaltserhöhung mit rückwirkender Kraft ausgestattet werden, und auch ihnen soll durch Vorausbezahlungen der sofortige Genuß eines gebesserten Einkommens ermöglicht werden. Wir hoffen deshalb, daß auch innerhalb der preußischen Beamtenschaft keinerlei unnötige Beunruhigung Platz greifen wird.
Die Angelegenheit des B r i e f w e ch s e l s zwischen Kaiser Wilhelm und Lord Tweetmouth hat nunmehr mit ihrer Erörterung im englischen Parlamente einen befriedigenden Abschluß gefunden. Die vornehme Art und Weise, in der die beiden Häuser des englischen Parlaments die Sache behandelt haben, ist durchaus angetan, in Deutschland Genugtuung her- vorzurufen, und läßt deutlich erkennen, daß die maßgebenden englischen Kreise entschlossen sind, sich durch deutschfeindliche Treibereien nicht beirren zu lassen. Insbesondere verdienen die von lebhaftem Wohlwollen für Deutschland getragenen Ausführungen Lord Roseberys hervorgehoben zu werden. Seine Mahnung an die Presse, sich ihrer Verantwortung mehr als bisher bewußt zu sein, verdient vollste Beachtung. Nur haben wir leider wenig Hoffnung, daß die deutschfeindliche Hetzprcffe Englands sich dadurch bewegen lassen wird, ihrem schamlosen Handwerk in Zukunft zu entsagen.
Der Ermordung des Königs und des Kronprinzen von Portugal sind bald weitere Mordanschläge auf hochgestellte Personen gefolgt: eine Bombenverschwörung gegen das Leben des Schahs von Persien und ein weiteres Attentat in Teheran, ein Dynamitanschlag gegen den Wagen des argentinischen Präsidenten Alcorta in BuenoS Aires, ein Attentat gegen den Polizeichef Shippy in Oicago und ein Mordanschlag gegen den norwegischen König Haakon. DaS mißglückte Attentat auf König Haakon ist von einem vermutlich irrsinnigen Schweden verübt worden, während der von dem bedrohten Polizeiches Shippy erschossene Mörder ein russischer Anarchist, der Jude Lazarus Aucrbach aus Kischinew, war. Amerika, das in der Bekämpfung der anarchistischen Schreckenstaten uns Europäern zum Vorbilde dienen kann, hat sofort den Ausschluß aller gefährlichen ausländischen Elemente aus seinem Gebiete ins Auge gefaßt.
DaS entschlossene Vorgehen der englischen Regierung gegen die Mißstände in der Verwaltung deSKongostaates scheint jetzt zu rascher Erledigung der zwischen Belgien und König Leopold bestehenden Streitigkeiten zu führen. Der König hat den größten Teil der Forderungen, die er an die Ueberlaffung des Kongostaates an Belgien geknüpft hatte, fallen lassen und insbesondere auf die vielumstrittene Erhaltung der Krondomänen verzichtet. Nach allem, was verlautet, dürste die belgische Kammer mit den neuerlichen Vorschlägen sich einverstanden erklären. Die Schwierigkeiten, die für Belgien aus dem neuen Gesetze erwachsen werden, sind allerdings nicht gering zu veranschlagen.
Reichstag.
Am Mittwoch brächte der Reichstag die ausgedehnte allgemeine Sozialpolitische Debatte über den Ausgabeposten ,Gehalt des Staatssekretärs", des Etats des ReichsamteS des Inneren und die hierzu vorliegenden 26 Resolutionen endlich zum Abschluß. Die Diskussion von diesem Tage, an welcher sich die Abgeordneten Naumonn (sr. Verein.) Graefe (Antis.), Sir (Zentr.), Brockhausen (kons.) und Junck (nat. lib.) beteiligten, betraf nochmals allerlei sozialpolitische Themata, wie die der Schaffung obligatorischer Einigungsämter, der Aus-