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herrMer Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Sernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 29.

Dienstag, den 10. März

1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, am 5. März 1908.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag den 27. März d. Js., von morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zn Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Sonnabend den 28. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroueberg zu Scheukleugsseld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.

Montag den 30. März d. Js.,

von morgens V28 Uhr an,

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersseld.

Dienstag den 31. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, iu demselben Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus pen Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.

Mittwoch den 1. April d. Js., von morgens 7 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts I. Nuhn zu Niederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Donnerstag den 2. April d. Js., von morgens V29 Uhr an,

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu

Hersfeld,

Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1888 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1887, 1886 und 1885 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften

Der ßlücksbort

Roman von H. von Klip hausen.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Hat der Fürst meine Mutter nie mehr gesehen?" fragte Margarete bebend.

O ja, ich glaube, kurz ehe sie starb."

Wo war denft damals mein Vater?"

Sie fragen viel, Kind," lächelte die Fürstin etwas ge­zwungen,ich kann Ihnen darüber keine Auskunft geben, da sich Hedwig auch feindselig von mir wandte, obgleich ich sie von Herzen lieb hatte."

Wer war bei Mama, als sie starb?"

Anna Neidhardt, eine frühere Dienerin und goldtreue Person. Nur den Dolch hatte dieselbe der Herrin nicht er­halten können."

Den Dolch?" flüsterte Margarete, die Hand aufs Herz pressend.O Gott, und ich dachte, Graf Freienberg habe meine Mutter geliebt"

»^.r. Dolch jst ein Erbstück der gräflichen Familie", fuhr die Fürstin fort,und von dem Augenblick an, wo es in andere Hände überging, war das Glück der Freienbergs ver­nichtet."

Und nun will der Graf ihn zurückerlangen, um dies Glück neu zu errichten", fiel Margarete ein,und dazu ist ihm die Tochter des Kunstreiters gut genug! Aber ich weiß genug, und erkenne nun, was ich tun muß. O Mutter, ich will ihn ebenso hassen, wie er Dich"

Aber sie brach bei diesen letzten Worten in heiße Tränen aus, und als die Fürstin zu ihr trat und sie schmeichelnd umarmte, da schluchzte sie noch lauter, so daß die Dame endlich sich ärgerlich abwandte.

Mein Fräulein, Sie scheinen wenig von dem Charakter Ihrer Mutter geerbt zu haben. Hedwig weinte nicht, als die Freienbergs sie verstießen, sondern trug es mit Energie."

Da richtete Margarete stolz das blonde Köpfchen auf, die Tränen versiegten, und sie sagte kühl und vornehm:Sie

des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs­terminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst be­ansprucht wird, sich im Musterungster­mine ebenfalls einsinden.

3. in den Terminen sich persönlich einznfinden und so lange zur Stelle zu sein, bissämt- liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. JmFalle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stell­vertreters Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs- . gründ im Musterungstermin nicht erscheinen oder berm Aus­ruf ihrer Namen im Musterungslokate nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vor­teile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbalbige Einziehung zu:u Militärdienst als unsichere HeereS- pflichtige ersolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstaude anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen in L. Funk's Buchdruckerei hier stets vor­rätigen Fragebogens sorgt.

Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesund­heitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.

Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 15. d. M hier einzureichen. Militär­pflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf

irren, Durchlaucht, auch ich schlage nicht aus der Art. Von heute an will ich den Bruder meiner Mutter zu hassen suchen."

Ihre Stimme bebte, ihr ganzer Körper zitterte wie Espen­laub, und sie rang nach Atem, als sie gesprochen.

Das freut mich zu hören."

Aber ich denke, Frau Fürstin, Sie lieben meinenden Grasen?"

Ja," sagte die Dame mit finsterem Blick,und gerade deshalb kann ichs nicht ertragen, wenn ihm jemand anders näher steht, sei es auch seine Nichte. Margarete, liebes Kind, wollen Sie mir den Dolch überlassen?"

Ich habe ihn noch nicht, er ist verloren, aber wenn ich ihn bekomme, habe ich ihn schon dem Grasen versprochen!"

Aber Sie werden ihm denselben nicht ausliefern", sagte die Dame hastig,das sind Sie sich und dem Andenken Ihrer Mutter schuldig, daß Sie dem keine Gefälligkeit erweisen, der Sie haßt."

Er weiß vielleicht gar nicht, wer ich bin!"

Glauben Sie das nicht, Sie sehen Ihrer Mutter täuschend ähnlich. Nein, nein, Sie müssen den Talisman behalten, oder besser noch, Sie liefern mir denselben aus, ich bedarf seiner dringend"

Was kann jener Damaszenerdolch Ihnen nützen, Durch­laucht? Der Haß und Streit soll begraben sein, und ich will dem Grasen, wenn er den Dolch aus meiner Hand erhält, nur sagen, daß ich alles weiß."

Sie dürfen ihn nicht mehr wiedersehen", rief die Fürstin zornig,er wird Ihnen sonst nach dem Leben trachten, denn der Dolch ist vergiftet."

Was frage ich nach dem Leben", murmelte das junge Mädchen tief erregt,es hat mir nur Schmerz und Herzeleid gebracht, und je eher ichs verlassen könnte, desto lieber wäre es mir."

Margarete", schrie die Fürstin, ihrer selbst kaum noch mächtig,ich will aber die Waffe haben, und wenn Sie mir nicht versprechen, sie mir zu geben"

Durchlaucht", antwortete die Tochter deS Kunstreiters

ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie ost und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem be­treffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwicrigkeit sestftrllen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz- lewen u. t w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den ReklamationSverhandlungen beizufügen.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder­holt in Ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 20. d. M t s. hierher zu berichten.

J. M. Nr. 430. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich die Zu- und Abgangslisten für das II. Halbjahr 1907 spätestens bis zum 15. d. Mts. an mich einzureichen.

Zu denselben ist nur das neue Formular zu verwenden. Zu- und Abgänge, über die mir ein Kontrollauszug nicht vorgelegen hat, werden in den Listen gestrichen werden.

Hersfeld, den 4. März 1908.

Der Vorsitzende der (Einkommensteuer; Veranlagungs-Kommission.

St. 586. vsn Grunelius.

Hersseld, den 7. März 1908.

Im Monat Februar sind diesseits den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entge ltlich e:

am 4/2. dem Fabrikanten Ludwig Braun in Hersfeld,

Butterhändler Friedrich Ried in Friclingen, 5/2. Hauptmann a. D. Otto Bötticher in Vacha, 18/2. Königlichen Landmesser Rausch in Hersseld, b. unentgeltliche: Keine!

B. Tagesjagdscheine: Keine! Der Königliche Landrat.

I. V.: T h a m e r.

Hersseld, den 5. März 1908.

Die unter dem Schweinebestande des Johannes Jakob Most zu Rotensee auSgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. I. 2485. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

stolz,ich bin durchaus weder verpflichtet noch gesonnen, Ihren Wunsch zu erfüllen; lassen Sie mich hinaus."

Nein" entgegnete drohend die schöne Julie,nur dann, wenn ich Dein Wort habe, sonst"

Ich muß Sie sehr bitten, Fürstin, die Anrede zu ge­brauchen, welche ich fordern kann, zu demdu" liegt keines­wegs Veranlassung vor und ich dulde nicht, daß gleichgültige Fremde mich so nennen."

Welch ein Hochmut, mein Fräulein!"

Nennen Sie es lieber Stolz; das ist unserer Besitz, der unS dem geborenen Edelmanns gleichberechtigt an die Seite stellt. Und nun, Frau Fürstin, lassen Sie mich vorüber."

Nur wenn Sie mir den Dolch versprechen."

Vielleicht erhalten Sie ihn, wenn ich nicht mehr lebe, eher aber nicht, gnädige Frau!"

Mit einem unterdrückten Ausschrei der Wut warf sich die Fürstin auf das schöne, hochaufgerichtete Mädchen und drückte ihm mit beiden Händen die Kehle zusammen.

Ich muß Dich unschädlich machen, Unselige", keuchte sie, sonst kommst Du mir ins Gehege!"

Margarete hatte mit dem letzten klaren Gedanken auf einen elektrischen Klingelknopf gedrückt, dann sank sie ohnmächtig zu Boden.

Als die Fürstin das schrille Klingeln vernahm, ließ sie eilig ihr Opser los, kniete vor demselben nieder und bemühte sich, Margarete wieder ins Leben zurückzubringen. Gleich darauf trat ein Diener ein und fragte unterwürfig nach ihrem Befehl.

Die junge Dame ist ohnmächtig geworden; besorgen Sie einen Wagen, der dieselbe nach Hause bringt."

Der Diener verließ eilig das Boudoir und kam bald darauf mit dem Bescheide wieder:Draußen steht ein Wagen. Soll ich die Dame hineinheben?"

Ja, aber eilen Sie, daß sie nicht aufwacht!"

Der Mensch hob die immer noch bewußtlose Margarete wie eine Feder empor und trug sie in die Droschke, deren Kutscher sich phlegmatisch umwandte:Was ist mit der? Sie ist doch nicht tot?"

Nein, nur ohnmächtig! Hier ist Euer Fahrgeld, nun