Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hers seid vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, va
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 Psg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.vs^vsvs
herrsel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Sernsprech-Anschlutz Nr. 8
Nr. 33.
Dienstag, den 35. Februar
1908.
Amtlicher teil.
Berlin, den 25. Januar 1908.
Bei Einziehung der durch polizeiliche Strasversügung festgesetzten Geldstrafe verrechnen einzelne Pol-zeiverwaltungen die eingehenden Beträge zunächst aus die entstandenen Kosten und Auslagen und erst die Restbeträge aus die erkannte Strafe. Dieses Verfahren, zu dessen Rechtfertigung auf § 55 der Verordnung, betreffend das VcrwaUungszwangsvcrsahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 15. November 1899 (Gesetzsammlung S. 545) Bezug genommen wird, entspricht nicht den Vollstreckungsvorschriften des Gesetzes vom 23. April 1883 (Gesetzsamml. S. 65), betreffend den Erlaß polizeilicher Straf- versügungen wegen Uebertretung, sowie der Aussührungsan- weisung vom 8. Juni 1883 (M. Bl. S. 152). In § 20 Ziffer 2 der letzteren sind die Bestimmungen des Verwaltungs- zwangsverfahrens nur in Beschränkung auf die Kosten der Beitreibung herangezogen. Sie können also keine Anwendung zur Regelung des Verhältnisses zwischen Strafe und Kosten finden. Vielmehr ist grundsätzlich und in Uebereinstimmung mit der Vorschrift des § 28 Äbs. 4 des Reichsstrafgesetzbuches daran festzuhalten, daß in Höhe der vom Verurteilten eingezogenen Beträge die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unbedingt ausgeschlossen ist. Erst nach Tilgung des staatlichen Strasan- spruches durch Zahlung oder Abbüßung tritt die Verrechnung auf die baren Auslagen ein. Soweit diese nicht beitreibbar sind, fallen sie, wenn die Strasversügung von der Ortspolizeibehörde erlassen ist, dem Träger der ortspolizeilichen Verwaltungskosten zur Last (§ 7 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. April 1883, § 21 der Ausführungsanweisung vom 8. Juni 1883).
Der Minister des Innern. J. V.: gez. Holtz. (II. a. 9587.) *
Hersfeld, den 20. Februar 1908.
Vorstehendes teile ich den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
I. 1798. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 19. Februar 1908.
Gemäß den allgemeinen Grundsätzen über die Verteilung der für die Feuerwehren Allerhöchst bestimmten Rang- und Amtsabzeichen im Regierungsbezirk Cassel —■ veröffentlicht in No. 4 des Kreisblattes vom laufenden Jahre — haben die Führer von Wehren (Ortsbrandmeister), die aus mindestens einem vollständigen Löschzuge bestehen, die im § 1 unter pos. C zu b und e näher bezeichneten Rangabzeichen künftig zu tragen.
Ich habe mich wegen ihrer Beschaffung mit dem Vorstand des Feuerwehr-Kreisvereins verständigt.
Derselbe hat sich bereit gefunden, die erforderlichen Rangabzeichen für die Führer sämtlicher Wehren im Kreise zu
Der 6lück$hort.
Roman von H. von Kliphausen.
(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Wie verzaubert starrte der Graf auf die altertümliche Waffe, er hörte nicht einmal, wenn sein Begleiter ihn ansprach, und erwachte erst aus seiner Erstarrung, als Robert unter brausendem Beifall der Menge die Manege verließ.
Und nun begann die Musik einen rauschenden Marsch zu spielen, eine Menge höchst elegant gekleideter Stallmeister stellte sich auf mit breiten Sprungbrettern in Händen, die sie alle sehr hoch hielten. Die Manege ward geöffnet und herein galoppierte unter brausendem, nicht enden wollendem Jubelgeschrei der Menge die Benefiziantin Donna Margarita.
„Vom Scheitel bis zur Sohle eine voruehme Dame!" flüsterte der Begleiter Freienbergs diesem zu. „Ich mache mir nichts aus gewöhnlichen Kunstreiterinnen, aber für diese schöne Dame ließ ich mir noch heute den Kopf abschlagen. Sehen Sie diese vornehme Sicherheit der Haltung, diese.tadellose Zügelsührung und dabei diese Ruhe und den Ernst, womit sie den Beifall der Zuschauer hinnimmt. Jede andere würde halb verdreht vor Stolz und Eitelkeit."
Laut- und regungslos saß Graf Freienberg auf seinem Platze; alle Farbe war aus seinem Antlitz gewichen, und er starrte mit zusammengepreßten Lippen auf die schöne Reiterin, welche ihr Pferd mit großer Sicherheit im spanischen Tritt vorführte. War es denn möglich? Hedwig, wie sie leibte und lebte, stand vor ihm in all ihrer Lieblichkeit und Anmut. Jahr um Jahr ruhte sie im Grabe und nun mit einem Male lebte sie in der Tochter von neuem auf. Ein schwerer Seufzer hob seine Brust, um die Mundwinkel zuckte es schmerzlich und all der finstere Groll, den er einst gegen die Tote gehegt, schwand mit einem Male. Es drängte ihn, ihr Kind m die Arme zu nehmen und mit innigen Küssen all die Schuld zu sühnen, die er in unbeugsamer Härte einst aus sich geladen. Aber wie? Durfte er denn das? Jene junge Dame dort im Sattel war ihm ja eine völlig Fremde, und
beschaffen und an die Gemeinden gegen Erstattung der Selbstkosten abzugeben. Die Abzeichen, welche von den Ortsbrandmeistern zur Zeit getragen werden, gehen auf ihre Stellvertreter demnächst über.
Hierdurch wird erreicht, daß die vorgeschriebenen Rangabzeichen nicht allein gleichmäßig für den ganzen Kreis beschafft sondern auch sachgemäß und billiger als im Einzelnen geliefert werden.
Sollte eine der Gemeinden es aber vorziehen, die entsprechenden Rangabzeichen selbst für ihre Wehr zu beziehen, so ist dies mir binnen 8 Tagen anzuzeigen.
I. 1913. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Berlin, den 1. Februar 1908.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 1907 beschlossen, daß als amtliche abgekürzte Schreibweise von „Mark" wie bisher das liegende lateinische „<M', jedoch ohne Hinzusügung eines Punktes zu gelten hat. (Vergl. Bekanntmachung im Zentralblatt für das deutsche Reich von 1907 S. 595).
Unter Bezugnahme auf die hierüber der dortigen Regierung zugegangenen Verfügung des Herrn Finanzministers vom 15. Januar d. Js. ersuche ich ergebenst, die unterstellten Behörden, Kassen und Beamten meines Geschäftsbereichs gefälligst mit der erforderlichen Weisung zu versehen, l. a. 3202.
Der Minister des Innern. I. A.: gez. v. K i tz i n g.
* *
Hersfeld, den 20. Februar 1908.
Vorstehendes bringe ich zur öffentlichen Kenntnis.
I. 1756. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
In der Beilage zu Nummer 52 des Zentralblattes für das Deutsche Reich vom Jahre 1907 ist das neue Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenhäuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institute gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901 veröffentlicht worden. Ein ausführlichere Angaben enthaltendes Verzeichnis der preußischen Anstalten enthält die Nummer 2 des Ministerialblattes für Medizinal- rc. Angelegenheiten vom Jahre 1908.
Im Regierungsbezirke Cassel sind zur Annahme von Praktikanten ermächtigt: die Landkrankenhäuser in Cassel, Fulda, Hanau und Hersfeld, die Landeshospitäler in Haina und Merxhausen, die Lungenheilstätten „Stadtwald" bei Melsungen und in Oberkaufungen, das St. Vincenz-Krankenhaus in Hanau und die Landesheilanstalt in Marburg. (A. H. 10020/07.) Cassel am 30. Januar 1908.
Der Regierungspräsident.
I. V.: S ch e n k z u S ch w e i n s b e r g.
ihr Vater würde ihn wohl ohne weiteres befördert haben, wenn er Verwandtschaftsrechte beansprucht hätte.
Nun flog die Künstlerin über die hochgehaltenen Sprungbretter herein und heraus aus der Manege, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, nur die Farbe ihrer Wangen ward tiefer und die roten Lippen preßten sich fester aufeinander. In dem Augenblick flog ein duftender Rosenstrauß zu Füßen des Pferdes. Albrechts Begleiter hatte ihn geworfen und flüsterte ihm ganz erregt zu: „Ob sie ihn ausnehmen wird? Ich könnte für dies herrliche Weib durchs Feuer gehen. Jedenfalls mache ich beim Direktor Besuch, um es kennen zu lernen. Sie produziert sich übrigens noch zweimal, einmal im Jeu de rose und in der Schlußpantomine."
„Die Dame reitet vorzüglich", entgegnete Freienberg mit eigentümlich belegter Stimme; „sie ist doch jedenfalls eine Deutsche? Ich glaube, daß ich ihre Mutter gekannt habe!"
„Ach, gewiß eine romantische Geschichte?" meinte der Kapitän lachend. „Ja, ja, Sie sind auch ganz still geworden, ich glaubs wohl, wenn die Mutter der Tochter glich —"
„Wie ein Ei dem andern! Ich habe ihre Mutter sehr geliebt."
Das frivole Scherzwort erstarb dem Offizier auf der Zunge, er schaute teilnehmend in das zuckende Antlitz des Grafen und schüttelte ihm dann die Hand.
„Nichts für ungut, Herr Graf, ich ahnte nicht, daß ich es mit einer wahren, tiefen Liebe zu tun hatte, daß meine Worte eine tiefe Wunde aufgerissen."
„Sie irren sich, Kapitän, Fräulein Margarete Morands Mutter war meine nächste Verwandte; Ihr Ehrenwort, daß Sie schweigen — es war meine Schwester, die ich verstieß!"
Eine tiefe Stille entstand. Der Kapitän schaute mit erhöhter Teilnahme den Kameraden an. Er wußte nicht, was er sagen sollte, nur den Händedruck erneute er mit verdoppelter Wärme. „Armer Gras! Und nun ?"
„Meine Schwester ist tot, ich kann die Schuld nicht sühnen!" entgegnete tonlos der Mann und eine schimmernde Träne rann in seinen Bart.
„Die Künstlerin soll verlobt sein mit jenem Jongleur, der
Hersfeld, den 19. Februar 1908.
Nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 28. Januar d. Js. ist das im Austrage des Vorstandes des Preußischen Landes-Krieger-Verbandes von dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes, Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Westphal herausgegebene „Handbuch für die Krieger-Vereine des Preußischen Landeskrieger-Verbandes" in zweiter verbesserter und erweiterter Auflage erschienen. Es ist zum Preise von 2 Mark (ausschließlich Porto) von dem Vorstände des Preuß. Landeskrieger-Verbandes in Berlin W. 62 Kursürstenstraße 97 zu beziehen.
Den Ortspolizeibchörden des Kreises empfehle ich jeine Anschaffung.
I. 1793. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 18. Februar 1908.
Es wird beabsichtigt, auch in diesem Frühjahr eine Anzahl Zuchtbullen reiner Sunmentaler Rasse durch die Körungs- kommiffion des Kreises ankausen und demnächst öffentlich versteigern zu lassen.
Interessenten des Kreises, welche auf einen solchen Bullen reflektieren, wollen mir solches bis z u m 1. M ä r z d. I s. mitteilen.
Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Zuchttieres entsteht hieraus nicht.
Bezüglich der Bedingungen, die beim Verkauf der Bullen gestellt werden, verweise ich auf mein Ausschreiben vom 8. Mai 1907 I. No. I. 4156 (Kreisblatt No. 55).
A. 124. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 20. Februar 1908.
Die auf Donnerstag, den 5. und 19. März d. Js. in der Stadt Fulda angesetzten Viehmärkte werden unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf am 5. März um 71/* Uhr und am 19. März um 7 Uhr morgens begonnen werden.
I. 1915. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Ccil.
Sie ätomih
im Sriat
her IritaSitfair
Wenn unten auf der Balkanhalbinsel die Gegensätze der politischen Interessen oder der Religion und Rasse auseinander-
vorhin so unvergleichlich die Messer warf. Er heißt Robert Sullivan, nennt sich aber Williams."
„Ich glaube es wohl! Schon vor zwölf Jahren sah ich sie beide sich auf ungesatteltem Pferde produzieren."
„Und Sie haben keinerlei Verbindung mit der jungen Dame?" forschte der Kapiiän nochmals.
„Nein, und ich will auch nicht", wehrte der Graf." „Freilich es gibt einen Punkt, über den ich Aufklärung verlangen möchte, aber ich würde nie sagen, daß ich ihr Oheim bin."
„Sind Sie noch immer unversöhnlich?"
„Nein, aber Louis Morand würde es sein. Er hängt mit abgöttischer Zärtlichkeit an seiner Tochter."
„Morgen lasse ich mich bei der Probe dem Direktor vorstellen. Soll ich Sie dann auch einführen, Gras Freienberg?"
„Nein", rief dieser hastig, „lassen Sie mich allein meinen Weg gehen, ich darf nicht in ihre Nähe kommen. Wer weiß, es gäbe sonst ein Unglück."
Der Kapitän verstand den Sinn dieser Worte nicht. Er glaubte, Freienberg wolle ein Zusammentreffen mit Robert vermeiden, um nicht beffen Eifersucht herauszufordern. In der glänzenden Schlußpantomine ritt Robert nochmals mit und jetzt befestigte sich bei dem Grafen die Ueberzeugung, daß es sein langvermißter Dolch sei, mit dem der junge Künstler herumagierte. Morgen schon mußte er Gewißheit haben und zwar durch Margarete, Roberts Braut! —
„Wo wohnt Direktor Morand?" fragte Freienberg am nächsten Morgen, und man bezeichnete ihm eine Villa in dem vornehmsten Stadtviertel. Ungesäumt bestieg der Graf einen Wagen und suhr hin. Ein reichgallonierter Neger empfing ihn und erwiderte auf die Frage, ob Fräulein Morand wohl zu sprechen wäre, sehr zuvorkommend: „Gewiß, Mademoiselle ist int Salon. Mit wem habe ich die Ehre?"
Der Graf reichte seine Visitenkarte und der Diener verschwand, um gleich darauf wiederzukommen mit der ehrerbietigen Bemerkung: „Das Fräulein läßt sehr bitten!"
Die Räume, welche Graf Albrecht durchschritt, waren aufs reichste eingerichtet und zeigten einen vortrefflichen Geschmack. In dem hintersten Boudoir erwartete Margarete Morand den