Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für hersseld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, va

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile lOPfg., im amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.^^»^^»

herrMer Armblatt

Gratisbeilagen: Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 19.

Sonnabend, den 15. Februar

1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 10. Februar 1908.

Die Herren Ortsvorstände werden veranlaßt, das im § 8 Absatz 3 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Nr. 15) vorgeschriebene Verzeichnis derjenigen noch nicht ge­impften Kinder, welche in den Gemeindebezirken nicht geboren, sondern dahin verzogen sind, bis z u m 25. F e b r u a r d. J s. mir einzureichen.

Die Herren Standesbeamten ersuche ich, unter Benutzung des Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulars die vorgeschriebenen Jmpflisten durch Eintragung der im Jahre 1907 geborenen noch lebenden Kinder (Spalte 2 bis 5) vorzurichten und bis zum obigen Termine gleichsfalls mir ein­zureichen. Bei Ausstellung dieser Liste ist noch zu beachten, daß die Impflinge einer jeden Gemeinde zu­sammen in unmittelbarer Reihenfolge ein­getragen werden.

Gleichzeitig ersuche ich die Herren Ortsschulinspektoren, unter Benutzung des Ihnen übersandten Formulars durch Eintragung der sämtlichen Schüler, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, die Listen für die Wieder­impfung, seitens der Herren Lehrer vorrichten und bis spä­testens zum 25. Februar d. I s. einreichen zu lassen.

Falls sich Schüler vorfinden sollten, von welchen ein Nach­weis der Erstimpfung nicht erbracht werden kann, sind solche in einem Begleitschreiben besonders namhaft zu machen.

I. 1150. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 8. Februar 1908.

Zur weiteren Ergänzung der Vorschriften über die Behand­lung beanstandeten oder geringwertigen Fleisches wird für den Umfang des Kreises Hersfeld die hierunter abgedruckte Polizei­verordnung, betreffend die Ausstellung von Konfiskatbehältern in den Schlächtereien erlassen.

Die Bestimmungen treten am 1. April d. Js. in Kraft.

Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie hat auf Durchführung der Polizeiverordnung zu achten.

Zu § 5 bemerke ich, daß wegen der Uebertragung polizei­licher Befugnisse an die Fleischbeschauer, welche diesen eine beschränkte Verfügungsgewalt über die Konfiskate verleiht, demnächst besondere Verfügung ergehen wird.

L 1436. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

* *

Kreis-Polizeiverordnnng für den Kreis Hersfeld, betreffend Aufstellung von Konfiskalbehältern in den Schlächtereien.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 21. September 1867 (Gesetzsamml. S. 1529) und des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird unter Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Kreises Hersseld hiermit folgendes verordnet:

§ 1.

In jeder gewerblichen Schlachtstätte ist durch den Inhaber derselben zur Ausnahme der bei der Fleischbeschau beanstandeten Teile und der sonstigen bei den Schlachtungen sich ergebenden festen Abfälle ein hinsichtlich seiner Größe dem Umfange des Schlächtereibetriebes entsprechender Sammelbehälter aufzustellen.

Dieser Behälter soll aus verzinktem Eisenblech bestehen und einen verschließbaren und dicht schließenden Entleerungsdeckel besitzen. An letzterem muß eine Einwurfstrommel angebracht sein, derart beschaffen, daß ein unbefugtes Herausnehmen der Fleischteile unmöglich ist.

Sofern sie den vorstehenden Anforderungen entsprechend umgeändert sind, können auch die Tonnen, welche gemäß Nr. 12 der Konzessionsurkunden in den Schlächtereien aufgestellt sein müssen, beibehalten werden. Zu jedem Behälter sind 2 Schlüssel zu beschaffen. Je einen nimmt der zuständige Fleisch­beschauer und der zuständige Polizeibeamte in Verwahr.

§ 2.

Vor Ingebrauchnahme und nach jeder Entleerung sind die Behälter bis zu etwa Vs ihres Rauminhalts mit Chlorkalk­milch (hergestellt aus 1 Teil frischen Chlorkalk und 20 Teilen Wasser) zu beschicken.

§ 3.

Die Entleerung der Behälter unb die Vernichtung des Inhalts erfolgt nach einem der in § 45 der B. B. A. (Aus- sührungsbestimmungen) zum Fleischbeschaugesetze vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) vorgeschriebenen Verfahren (Verbrennen oder Vergraben) unter polizeilicher Aussicht auf dem von den Polizeibehörden bereitgestcllteu Platze, und zwar durch eine polizeilicherseits damit beauftragte Person.

Der Transport deS Behälters zu dem Verscharrungsplatz ist Sache der Schlächtereiinhaber.

§ 4.

Die Entleerung der Behälter erfolgt an den von den

Polizeibehörden näher zu bestimmenden Terminen, in den Monaten Mai bis einschließlich September mindestens alle Woche, in den übrigen Monaten mindestens alle 14 Tage.

Sofern in einzelnen Fällen eine öftere Entleerung not­wendig werden sollte, hat der betreffende Schlächtereiinhaber oder der Fleischbeschauer der Polizeibehörde Mitteilung zu machen.

§ 5.

Die ordnungsmäßige Benutzung der Sammelbehälter unter­liegt der Beaufsichtigung durch die Fleischbeschauer. Etwaigen Anordnungen derselben ist Folge zu leisten.

§ 6.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei­verordnung werden mit Geldstrafen bis zum Betrage von 30 Mark in jedem einzelnen Falle geahndet, an deren Stelle im Unvermögenssalle verhältnismäßige Haftstrase tritt.

Unabhängig von der Bestrafung erfolgt zwangsweise Durch­führung der Vorschriften dieser Polizeiverordnung nach Maß­gabe des § 132 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883.

§ 7-

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft.

Hersfeld, den 8. Februar 1908.

Der Königliche Landrat von Grunelius.

Polizei-Verordnung.

Aus Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeindeversammlung für den Gemeindebezirk Allendorf folgende Polizeiverordnung erlassen.

Einziger Paragraph.

Wer während der Saatzeit vom 1. April bis 15. Mai und vom 20. September bis 1. November, sowie während der Erntezeit, vom 20. Juli bis 1. September, seine Haus­tauben ins Feld fliegen läßt, wird mit einer Geldstrafe bis zu neun Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.

Allendorf, am 28. Januar 1908.

Der Bürgermeister Jckler.

Gefundene Gegenstände:

Eine Reisedecke mit Namenszug. Meldung des Eigen­tümers bei dem Ortsvorstand in Schenklengsfeld.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

In Berlin gab es diesmal dielandwirtschaft­liche W o ch e." Sie wurde am Montag durch den Zu­sammentritt des deutschen Landwirtschaftsrates eröffnet; am Mittwoch abend fand ein Festmahl für die Mitglieder dieser Körperschaft statt, welchem u. a. der Herzog-Regent Johann- Albrecht von Braunschweig und mehrere Vertreter der Reichs­regierung und der preußischen Regierung beiwohnten.

In Frankreich hat der Minister des Auswärtigen P i ch o n mit Geschick und in seiner maßvollen Art die Jaursssche Interpellation betreffend Marokko beantwortet und nochmals seinen Entschluß wiederholt, in der marokkanischen Aktion nicht über die Grenzen des absolut Notwendigen hinaus- zugehen und an dem Programm von Algeciras festzuhalten. Das Verhalten der deutschen Regierung sei ihm ein Beweis ihrer Courtoisie, und er habe die freundschaftliche und korrekte Haltung Deutschlands in gleich freundschaftlicher Weise er­widert. Diese Worte aber fanden durch die nachfolgenden Ausführungen des Ministerpräsidenten Clemenceau selber ihre Bekräftigung.

Die Erklärungen Pichons sind geeignet, auf uns Deutsche einen umso erfreulichern Eindruck zu machen, als unverzüglich danach unser neuer Staatssekretär des Auswärtigen, Herr v. S ch ö n in der Budgetkommission des Reichstags sich für ihre Loyalität verbürgt hat. Es dürste daraus wohl zu folgern sein, daß Herr v. Schön sich im Besitze von realen Unterlagen für seine Bürgschastsübernahme befindet. Auch sonst ist die Budgetkommission die Stätte von mehrfachen Aeußerungen des Staatssekretärs des Auswärtigen über Fragen unserer aus­wärtigen Politik gewesen. So bemerkte Herr v. Schön hin­sichtlich des englisch-russischen Abkommens, daß eS nur wirt- schaftliche Interessen der vertragschließenden Teile in den betreffenden asiatischen Ländern regle. Betreffs der Bagdad­bahn aber erklärte er, daß diese Bahn mit der Politik nichts zu tun habe, und daß kolonisatorische Zwecke, die man mit ihr in Verbindung bringen wolle, in das Gebiet der Phantasie zu verweisen sein. Die Erklärungen des Staatssekretärs sind durch eingehende Anfragen des sattsam bekannten Zentrums- abgeordneten Erzberger veranlaßt worden, und es läßt sich

daraus vielleicht der Schluß ziehen, daß das Zentrum demnächst eine größere parlamentarische Aktion auf dem Gebiete der auswärtigen Politik zu unternehmen beabsichtige. Von allzu freundlichen Absichten gegenüber unserm Reichskanzler wird sich diese Partei dabei jedenfalls nicht leiten lassen. Nun, Fürst von Bülow dürfte solchem Ansturm mit Ruhe entgegensehen.

Die Verhandlungen in den Delegationen unseres verbündeten Nachbarreiches Oesterreich-Ungarn machen im großen und ganzen einen wenig erfreulichen Eindruck. In der ungarischen Delegation treibt der magjarische Chauvinismus die absonderlichsten Blüten. In der österreichischen Delegation aber macht, wie dies der Delegierte Bärnreither treffend betonte, die Zusammensetzung Oesterreich-Ungarns aus den verschiedensten Nationalitäten ihren Einfluß auf die auswärtige Politik immer mehr geltend. Von zahlreichen Delegierten, insbesondere natürlich von den Vertretern dereblen Polennation, wurde gegen den Dreibund und das verbündete Deutschland heftig Sturm gelaufen und mit täppischer Hand der immer erneute Versuch des Eingriffes in unsere innerpolitischen Angelegen­heiten unternommen. Wir protestieren mit aller Entschiedenheit gegen diese Kundgebungen slawischer Anmaßung. Kein wahr­haft deutsch gesinnter Mann wird sich durch solches Gebelfer auch nur eine Spanne breit von dem Wege abbringen lassen, den er in nationalem Interesse seines Volkes einzuschlagen für gut befunden hat. Das sollte der hochgeborene Herr Graf Dzieduszycki und die Herren Jendrzejowicz, Glombinski, Kramar usw. nun doch endlich auch schon eingesehen haben.

Reichstag.

Der Reichstag beendigte am Dienstag die Spezialberatung des Militäretats, die ihn mehrere Sitzungen hindurch in An­spruch genommen hat, und hielt am Mittwoch einenSchwerins­tag" ab. Derselbe galt zunächst der Fortsetzung der schon vor Wochen begonnenen und dann vertagten Beratung des Antrages des Abgeordneten v. Richthofen (kons.), bctr. die tunlichste Förderung der Vorarbeiten zu der geplanten reichs- gesetzlichen Pensions- und Hinterbliebenenversicherung der Privat- beamten. Nach nur kurzer Debatte wurde der Antrag fast einstimmig angenommen, worauf die Erörterung des Antrages des Abgeordneten Prinzen Schönaich-Carolath (nat.-lib.) betreffs baldiger reichsgesetzlicher Regelung des Automobilverkehrs in Deutschland nachfolgte. Der beantragte Gesetzentwurf ist zum Teil dem unerledigt gebliebenen Automobilhaftpflichtgesetz vom Herbst 1907 nachgebildet und fordert vor allem einen Be­fähigungsnachweis für die Chauffeure. Der Antragsteller begründete in eindringlicher Weise seinen Anttag, zu dem sich der Regierungsvertreter, der Staatssekretär des Reichsjustiz­amtes, Dr. Nieberding, im allgemeinen wohlwollend äußerte. Zugleich teilte der Staatssekretär mit, daß das Reichsjustizamt im Austrage des Reichskanzlers einen Gesetzentwurf über den Automobilverkehr ausgearbeitet und bereits den zuständigen preußischen Ressorts mitgeteilt habe, welcher bezweckt, die volle Haftpflicht für die Automobilbesitzer, einen Befähigungsnachweis für die Automobilsührer und strenge Strasbestimmungen für Verletzung der Verkehrsordnung seitens der Automobilisten ein- zuführen. Alle nachfolgenden Redner, die Abgeordneten v. Mattzahn (kons.), Dircksen (Reichsp.), Gröber (Zentr.), Ledebur (soz.), Werner (Resormp.), Ahlhorn (fr. Volksp.) und Geerke (nat.-lib.), sprachen sich für schärfere Bestimmungen gegenüber dem Automobilverkehr aus. Schließlich wurde der Antrag Carolath mit mehreren vorn Abg. Gröber beantragten Abän­derungen einstimmig angenommen. Am Donnerstag nahm das Haus die Etatsverhandlungen wieder auf.

Der Reichstag hielt am Donnerstag seine hundertste Sitzung ab. Aus diesem Anlaß war der Tisch des Präsidenten mit einem schönen Blumenstrauß geschmückt; eine Aufmerksamkeit der Schriftführer, für die Graf zu Stollberg (Wernigerode) vor Beginn der Verhandlungen seinen Dank aussprach. Erster Gegenstand der Tagesordnung war die dritte Lesung des Nachtragsetats für 1907 mit den Forderungen für den Grafen Zeppelin, der diskussionslos bewilligt wurde. Es folgte die zweite Beratung des Postetats. Es liegt dazu eine Resolution der Budgetkommission vor, die verlangt, daß im Interesse der Durchführung der Sonntagsruhe die Paketschalter an den Nachmittagen vor Sonn- und Festtagen bereits um 6 Uhr geschlossen werden. Ferner beantragt der Abg. v. Damm mit der Wirtschaftlichen Vereinigung in einer Resolution Wieder­einführung des OrtSportos für Postkarten, Drucksachen usw. Beide werden zusammen mit dem Gehalt des Staatssekretärs zur Diskussion gestellt. Der konservative Abgeordnete Dr. Dröscher, der die allgemeine Debatte eröffnete, erklärte, daß seine Freunde die Resolution der Budgetkommission ablehnen werden und daß sie angesichts der Finanzlage den Antrag Damm kaum annehmen könnten. Zur Reform der Telephon­gebühren bemerkte der Redner, daß sie in der öffentlichen Meinung, auch in den Kreisen der Landwirtschaft, starkem Widerspruch begegne, doch wolle er barauf nicht näher ein­gehen, da das Gesetz noch nicht vorliege.