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herrsel-er Kreisblatt

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Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

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Nr. 7. Sonnabend, den 1b. Januar 1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 31. Dezember 1907.

Die Militärpflichtigen des Kreises, welche beabsichtigen, die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzusuchen, mache ich zur Vermeidung etwaiger Versäumnisse aus die nach­stehenden Bestimmungen der Wehrordnung aufmerksam. Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben diese Bestimmungen alsbald auf ortsübliche Weife bekannt zu machen.

M. 2578. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

1. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahms­weise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahr zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. Beibringung der für die Erteilung des Berechtigungsscheins erforder­lichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres (§ 22,2 der W.-O.) bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nichtinnchaltung dieses Zeitpunktes darsder Berechtigungs­schein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz erteilt werden.

2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.)

3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres bei der unter Ziff. 2 bezeichneten Prüfungskommission schrift­lich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militärpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungskommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).

4. Der Meldung (Ziffer 3) ist bcizufügen:

a. ein Geburtszeugnis,

b. die Einwilligung des Vaters oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß auS dem Vermögen des Bewerbers die Kosten für die Bekleidung und Ans- rüstung, Wohnung und Unterhalt während des einjährigen Dienstes bestritten werden sollen, oder die Erklärung eines dritten (des Vaters, des Vormundes ober einer anderen Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm als Selbst­schuldner übernommen werden.*)

Die Unterschrift der Einwilligung und der Erklärung, sowie die Fähigkeit des Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Er­klärung der gerichtlichen oder notariellen Form.

e. ein Unbesckoltenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal­schulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.

Sämtliche Papiere sind im Originale einzureichen. Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Früh­jahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsgesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89, 1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.

*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (§ 15,4 der W.-O.)

Hersfeld, den 15. Januar 1908.

Der Herr Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau hat dem Magistrat der Stadt Fulda zu der am 12. März 1908 beabsichtigten Verlosung von Pferden, Wagen, Ackergeräten pp. zum Besten der Hebung des Fulda'er Pserdemarkres die Ge­nehmigung erteilt.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, dafür Sorge tragen zu wollen, daß dem Vertriebe der Lose keine Hindernisse bereitet werden.

! 495. Der Königliche Landrat

_____________ von Grunelius.

Hersfeld, den 6. Januar 1908.

Der auf Donnerstag, den 30. Januar d. Js. in der Stadt

Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekannt­gegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb darf um 73/< Uhr morgens begonnen werden.

I. 163. Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersfeld, den 13. Januar 1908.

Die unter dem Schweinebestande des Landwirts Karl Thiel zu SolmS ausgebrochene Rotlausseuche ist erloschen. I. 460. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 6. Januar 1908.

Die unter der Schafherde des Schäfers Heinrich Merle zu Berfa Kreis Ziegenhain ausgebrocheue Räude ist erloschen. I. 394. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 11. Januar 1908.

Die Schafherde des Johs. George Kühn zu Rückershaufen Kreis Ziegenhain ist für räudefrei befunden worden. I. 395. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 15. Januar 1908.

Die unter dem Schweinebestande des Bergmanns Konrad Bach zu Ransbach ausgebrocheue Rotlausseuche ist erloschen. 1. 504. Der Königliche Landrat.

I. V.

T h a m e r.

nichtamtlicher teil

Politischer Wochenbericht.

Wenn auch die lächerlichen Wahlrechtsdemou- strationen der HerrenGenossen" nichts weniger als ein politisches Ereignis oder eine politische Tat bedeuten, so ist es doch erklärlich, daß sie wegen ihres tumultuarischen Charakters unter den inneren Vorgängen, die gegenwärtig die öffentliche Meinung Preußens und Deutschlands beschäftigen, mit an erster Stelle stehen. Die verständige Haltung, die von den freisinnigen Führern während der Verhandlungen des Abgeordnetenhauses am 10. Januar in der Wahlrechtsfrage eingenommen worden ist, erweist sich hoffentlich von Dauer.

Der Reichs-Disziplinarhof hat das Urteil der Disziplinar­kammer über den früheren Gouverneur von Kamerun, I e s k o von Puttkamer, wenn auch nicht gänzlich beseitigt, so doch wesentlich gemildert und dem Beschuldigten nur einen Verweis zuerkannt. Damit ist einer unserer anerkannt tüch­tigsten und verdientesten Kolonialbeamten, dem das Vaterland großen Dank schuldet, endlich in seiner Ehre rehabilitiert worden. Zugleich aber hat der Reinigungsprozeß unserer kolonialpolitischen Atmosphäre von den Bazillen der Klatsch- und Verleumdungssucht einen weiteren Fortschritt zu ver- zeichnen und die geheiligten Grundsätze der Demokratie, nach denen jemand schuldig und strafbar ist, weil er den Namen von Puttkamer trägt und der Sohn eines der bestgehaßten Männer der Zeitgeschichte ist, haben eine erneute gründliche Diskreditierung erfahren.

In unserm Nachbarstaate Oesterreich-Ungarn bietet sich uns zurzeit auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens das Bild regster Spannung und Tätigkeit dar. Einzelne Länder der österreichischen Reichshälste stehen unter dem Zeichen der Landtagswahlbewegung, und da diese Bewegung mehrfach zugleich mit einer Wahlrechtsbewegung verknüpft ist, so gehen die Wogen des Kainpscs doppelt hoch. Ferner treten die Delegationen demnächst zusammen, unb an ihren Zusammentritt knüpfen sich mancherlei Erörterungen und Erwartungen. So blickt man mit besonderem Interesse dem Schicksal der Vorlage über die Erhöhung der Offiziersgehälter entgegen. Diese Erhöhung ist einfach ein Gebot der Ge­rechtigkeit und eine wirtschaftliche Notwendigkeit, und auf österreichischer Seite ist man auch fest entschlossen, sie unver- züglich ins Werk zu setzen. Der nationale Chauvinismus der Ungarn dagegen sucht anscheinend auch diese rein wirt­schaftliche Angelegenheit zu einem politischen Schachergeschäft zu benutzen, indem er dabei die gesamte militärische Frage aufzurollen und Zugeständnisse auf militärischem Gebiete, also besonders wohl die selbständige ungarische Kommandosprache, herauszuschlagen trachtet. Ueberhaupt liegen Anzeichen vor, daß der wirtschaftliche Ausgleich der beiden Reichshälften, der ja vor kurzem bis zum Jahre 1917 glücklich gesichert ist, nur ein Provisorium bedeutet, nach dessen Ablauf die auf völlige Trennung gerichteten Bestrebungen der Magjaren mit erneuter und verstärkter Heftigkeit einsetzen werden.

In Marokko ist über Nacht eine Aenderung der Situation eingetreten. Mulay Hasid wurde von der über­wiegenden Mehrheit des marokkanischen Volkes und insbesondere von der machtvollen islamitischen Geistlichkeit als Sultan an­erkannt, so daß Abdul Asis gegenwärtig nur noch dem

Namen nach Herrscher von Marokko ist. Für die Franzosen entstehen dadurch gewaltige Schwierigkeiren. Mit der Penetration pacifique, der friedlichen Eroberung Marokkos, für die man sich bereits ein so schönes System ausgeklügelt hatte, ist es nun nichts mehr. Mischt sich Frankreich aber in die inneren marokkanischen Angelegenheiten ein und versucht mit Waffengewalt für Abdul Asis einzutreten, so bedeutet dies zweifelsohne den heiligen Krieg. Ein solcher Krieg aber würde ebenso zweifellos ganz ungeheure Anforderungen von Gut und Blut, von Opfern und Mühen an das französische Volk stellen. Zudem steht jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten Marokkos in schreiendstem Widersprüche zu den Bestimmungen der Algecirasakte, wenngleich dies von einem Teile der öffent­lichen Meinung Frankreichs nicht zugegeben wird. Deutschland wird jedenfalls gut tun, die weitere Entwickelung der marokka­nischen Angelegenheit in ihrem neuen Stadium aufmerksam zu verfolgen, um etwaige Schädigungen unserer Handelsinteressen, die sich aus einer Nichtbeachtung der Abmachungen der Sig­natarmächte ergeben könnten, bei Zeiten abzuwehren. Der Grundsatz der offenen Tür und der Selbständigkeit MarokkoS ist durch die Algecirasakte festgelegt, und hieran darf nicht gerüttelt werden.

$tr AM in IM-SiWMW.

In Südwestafrika hat ein BondelzwartSführer mit kleiner Gefolgschaft den Frieden gebrochen und Raubzüge unternommen. Der Gouverneur von Schuckmann meldet unter dem 13. d. Mts. folgendes darüber: Der Bondcl Klein-Jakobus ist mit elf Mann und vier Gewehren aus dem Bondels-Reservat entwichen; er hat am 3. d. Mrs. die Farm Außenkehr am unteren Oranje, etwa 100 km westlich Warmbad, beraubt und das bort stehende Vieh abgetrieben. Die Räuber werden durch Patronillen verfolgt.

Die Oftseefeage.

Seit den letzten großen überseeischen Kriegen ist die alte Welt Europas von dem Bedürfnis erfüllt, friedliche Abkommen zu treffen und durch Deklarationen den Status quo zu be­festigen. Besonders geschäftig darin zeigt sich der Westen Europas. England, Frankreich und Spanien tauschten Noten auS, wonach sich jeder Teil verpflichtete, den Besitzstand in den Gewässern des Südwestens von Europa und an der Nord­westecke von Afrika zu achten und aufrecht zu erhalten. In den Erörterungen über die Möglichkeit einer deutsch-französischen Annäherung kehrt der Gedanke wieder, man müsse plaudern miteinander, etwas ausfindig machen, worüber ein Mord ge­schlossen werden könne. Man will ein Geschäft machen, bloß um deS Geschäfts willen, selbst wenn es an geeigneten Gegen­ständen zum Paktieren fehlt. Diese Tendenz mag lobenswert sein, schließlich kommt es aber doch darauf an, wirkliche Streit­punkte zu erledigen oder da, wo Reibungen entstehen könnten, eine Garantie für den Frieden zu schaffen.

Wir lesen jetzt von einer Ostsecsrage. Diese Sache ist aus­gekommen infolge der Teilung Skandinaviens, der Lostrennung Norwegens von Schweden. Das junge Königreich Norwegen schloß Verträge ab, die ihm die Unverletzlichkeit seines Landes garantierten, Schweden wollte keine solare Garantie, sondern als selbständiger Staat in der Lage bleiben, Verträge auf Gegenseitigkeit zu schließen. Seit einiger Zeit sind verttauliche Besprechungen zwischen Deutschland, Rußland, Schweden und Dänemark im Gange, die eine gegenseitige Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes in der Ostsee zum Gegenstand haben, und zwar auf Grundlage des freien Ver­kehrs aus und nach der Ostsee. Norwegen gehört nicht zu den Userstaaten des Ostseebeckens. Seine Teilnahme hätte nur in Betracht kommen können, wenn auch über die Verkehrs­straßen zwischen Nordsee und Ostsee Vereinbarungen hätten getroffen werden sollen. Dann wären auch andere Staaten, die keine Uferstaaten sind, namentlich England an der Frage interessiert. Da dies nicht der Fall ist und keiner der User- staaten daran denkt, die Ostsee abzusperren, so beschränken sich auch die vertraulichen Besprechungen auf die vier Userstaaten.

In denTimes" war angeregt worden, den ganzen Norden Europas in einen Topf zu tun und Frankreich und England an einem Abkommen zu beteiligen. Die Lage ist _ aber ver­schieden in der Nord- und in der Ostsee; hier ist England so wenig beteiligt wie wir an den Gegenden, auf die sich der englisch-französisch-spanische Notenwechsel bezog. Bei einem Abkommen über die Nordsee kämen in erster Linie England, Deutschland, Dänemark und Holland in Betracht. Ueber ein solches wird jedoch nicht verhandelt, und wir warten ab, ob es etwa nach Abschluß der Ostsccfrage dazu kommt.

Reichstag.

Am Mittwoch folgte nach Beendigung der Beratung der Interpellation Kanitz die Diskussion über die polnischerseitS mit Unterstützung deS Zentrums eingebrachte Interpellation nach, wie der Reichskanzler die im Werke befindlichen neuen Maßnahmen der preußischen Regierung gegen die Polen mit