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HerrMer Kreisblatt

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Zernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 5. Dienstag, den 14. Januar 1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 10. Januar 1908.

Die Zinsen für daS Kalenderjahr 1907 von den bei der städtischen Sparkasse hier angelegten Kapitalien der Schul- stellen des hiesigen Kreises liegen zur Abhebung durch die empfangsberechtigten Schulstellen-Jnhaber dahin bereit.

Die Herren Ortsschulinspektoren des Kreises ersuche ich ergebenst, die in Betracht kommenden Lehrer ihres Bezirks ge° älligst veranlassen zu wollen, die fraglichen Beträge baldigst, pätestens aber bis zum 1. Februar d. Js. entweder elbst dahin in Empfang zu nehmen, oder durch Beauftragte, die sich schriftlich auszuweisen haben, in Empfang nehmen zu lasten.

I. I. 370. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 3. Januar 1908.

Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

i. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1888 bis ein- schliesslich 31. Dezember 1888 geboren find,

2. dieses Alter bereits übertchritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr JAilitärverhält- nis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem an­deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufent­haltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze an­gedrohten Nachteile."

Der ßliicksbort

Roman von H. von K l i p h a u s e n.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Julie ist wahnsinnig geworden," stöhnte der Fürst, das erklärt alles."

Wo mag sie sich hingewandtI haben?K Ist sie wirklich nach Rom?" murmelte er dann.Und hatte sie die Flucht schon lange mit Morand beredet oder war das ganze nur ein Werk des Augenblicks, des plötzlichen Entschlusses?"

In zorniger Aufwallung zerriß er den Brief in tausend Stückchen und eilte fort, um Licht in die dunkle Angelegenheit zu bringen.

Aber wie solltte er das beginnen? Vordem Hause blieb er stehen und sann nach, dann aber schlug er den direkten Weg zum Direktor des Theaters ein, derz.ihm auch sofort Morands Adresse gab.

«Es ist ein leichtlebiger Künstler," sagte der Direktor gutmütig,und wenn seine gute Frau nicht wäre, so stünde es noch schlimmer mit ihm."

Ich danke Ihnen," schnitt der Fürst die Rede ab und ging. Eine innere Stimme sagte ihm, daß er nun bald Hedwig selbst gegenüberstehen werde.

* *

Nachdem er im Gefängnis zum Abendbrot geklingelt hatte, machte sich der alte Gefängniswärter langsam auf, um zu Morand zu gehen; er öffnete die Tür und rief hinein. Keine Antwort, nichts rührte sich. Der Alte stutzte, erschrak, schlug krachend die Tür zu und eilte nach einer Lampe.Heilige Jungfrau, da ist irgend etwas nicht in Ordnung!" rief er dann entsetzt.

Und in der Tat, als er wiederkehrte, fand er ausgestreckt aus der Erde liegend eine leblose, weibliche Gestalt, über deren erblaßte Lippen einzelne Helle Blutstropsen sickerten.Barm­herziger Himmel, wer ist das? Wo ist Mr. Morand hin?"

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutirungs-Stammrollen pro 1888 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekrutirungs-Stammrollen der Jahre 1886 und 1887 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungMilitaria einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten:

Die Einträge sind, wie in § 46,2 der W.-O. vorgeschrie­ben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbeurkunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufname zu unterstreichen.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzuzeigen, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand des Letzteren, sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Verfügung vom 29. Januar 1902 J. II. Nr. 247, im Kreis- blatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrasungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragun­gen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist vielmehr alsdann überhaupt nicht auszufüllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig frei­willigen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter ein treten, bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

I. M. 7. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 10. Januar 1908.

Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der Königlich Preußischen Regierungs- und Gewerberäte und Bergbehörden für 1907 wird Ende März k. Js. in der Reichsdruckerei fertig gestellt werden. Für den Bezug des Werkes ist folgendes zu beachten:

1. Die Direktion der Reichsdruckerei wird die bis

schrie der Alte, halb besinnungslos vor Angst und Erregung; dann lief er hin, um die bewußtlose Person am Arme so lange zu rütteln, bis sie langsam die Augen ausschlug.

Wo ist Morand? Wer sind Sie? rief der Polizeidiener; nun er merkte, daß in dem armen Geschöpf noch Leben sei, ward er krebsrot vor Wut:Sie haben ihm jedenfalls zur Flucht geholfen."

Beim Scheine der kleinen Laterne glitt ein Leuchten über Hedwigs blasses Antlitz:Ja gewiß, ich bin Morands Weib und habe ein Recht dazu; klagt mich an, verdammt mich, aber daS nächste Mal würde ich es wieder tun."

Sie verstummte jählings und griff nach der Brust. Hier wühlte und stach eS, daß die unglückliche Frau schon meinte, ihr letztes Stündlein sei gekommen.

Lassen Sie mich hinaus, fort zu meinem Kinde," bat sie flehend,ich sterbe und muß es nochmals sehen."

Oho, eS stirbt sich nicht so rasch," lachte grimmig der Diener des Gesetzes,und ehe ich nicht den Herrn Präfekten und alle andern Herren herbeigeholt habe, dürfen Sie nicht einen Schritt von hier fortrühren. O diese Weiberlist! Kommt sie unter einer Kutte und schlurrt und hustet, daß es nur so 'ne Art hat; inzwischen aber entwischt der Vogel und wir haben's Nachsehen."

Geben Sie mir etwas Wasser, nur einen Tropfen," bat die Unglückliche flehend,und dann holen Sie die Herren, damit ich fortgeschickt werde, denn zu Hause schreit mein Kind nach mir."

Mag's doch!" knurrte der Alte grimmig.Nein, so 'ne Möglichkeit, mich gewiegten Beamten zu hintergehen! Und dabei höre ich eigentlich das GraS wachsen."

Zehn Minuten später war die Gefängniszelle voller Menschen, der Präfekt, die Richter waren erschienen, welche sich mit eigenen Augen von dem geschehenenWunder" über­zeugen wollten. Kühl und stolz stand Hedwig ihnen gegen­über und erwiderte auf all die zahllosen Kreuz- und Querfragen nur immer von neuem triumphierend:

Es ist mein Gatte, den ich befreit, und ich hätte ihn ebenso vom Schafott gerettet, als hier von entehrender Ge­fängnisstrafe, denn er ist unschuldig, er hat nicht falsch gespielt.

spätestens zum 29. Februar k. Js. unmittelbar bei ihr im voraus bestellten Exemplare des Werkes zu einem Vorzugspreise ablassen, der auf 2,75 Mk. für ein broschiertes Exemplar und aus 3,25 Mk. für ein in Ganzleinen gebundenes Exemplar festgesetzt ist. Die Kosten für Verpackung und Ab- sendung trägt die Reichsdruckerei, die Portokosten der Sendungen müssen die Besteller tragen.

Der besonders niedrige Vorzugspreis kann nur gewährt werden, wenn die Bestellungen bei der D i r e k t i 0 n der Reichsdruckerei hier S. W. 68 Oranien - straße 91 rechtzeitig d. h. spätestens am 29. Februar k. Js. eingehen. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob broschierte oder gebundene Abdrücke des Werkes gewünscht werden.

2. Nicht rechtzeitig eingehende Bestellungen werden, wenn etwas anderes im Bestellschreiben nicht ausdrücklich gesagt wird, dem R. v. Decker'schen Verlage hier S. W. 19 Je- rusalemerstraße 56, der den buchhändlerischen Vertrieb des Werkes übernommen hat, zur Erledigung überwiesen werden. Für die Ausführung solcher Bestellungen wie für alle Lieferungen im Wege des Buchhandels ist außer den etwaigen Portokosten der Ladenpreis von 5,25 Mark für ein broschiertes und von 5,75 Mark für ein gebundenes Exemplar zu zahlen.

Die Jahresberichte werden auch diesmal Mitteilungen über die praktische Handhabung der Arbeitschutzgesetzgebung und durch Beschreibungen und Skizzen näher erläuterte Vorschläge für Unfallverhütung und Bekämpfung gewerblicher Krankheiten, sowie auch für weitere Kreise interessante Mitteilungen aus dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrteinrichtungen enthalten.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises setze ich mit dem Ersuchen hiervon in Kenntnis, tunlichst sich die Verbreitung des Werkes zur Förderüng der sachgemäßen Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung angelegen sein lassen zu wollen. I. 246. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m c r.

Hersfeld, den 11. Januar 1908.

Die Ortspolizeibehörden deS Kreises weise ich auf Grund der Bestimmungen im § 1 pos. 7 des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 Kurhess. Ges.-Sammlung Seite 164/66 an, den Kreiswegearbeitern bei der Beseitigung von Schnee- und Eis-Anhäufungen auf den Landstraßen auf deren An­suchen Hilfsarbeiter alsbald unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

I. 328. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 7. Januar 1908.

Im Verlage von L. Schwann in Düsseldorf ist eine zweite vermehrte und verbesserte Auflage des Schriftchens betr. die Bestimmungen über den Verkehr mit Giften, Arznei- und Ge- Heimmittel außerhalb der Apotheken für Medizinalbeamte,

Wir lebten seit Monaten schon in größter Not, und wenn er ein Falschspieler wäre, so müßte er doch manchmal etwas gewonnen haben. Aber er hat nur immer verloren. Und wegen hundert Francs Mietsschulden sperrt man einen großen Sänger nicht ins Gesängnis."

Der Präfekt, ein vornehm aussehender, grauköpfiger Herr, hatte schweigend und nachdenklich in Hedwigs errötende Züge gesehen. Nun trat er vor, reichte ihr die Hände und sagte laut:Gehen Sie im Namen des Hirnmes, denn Sie sind ein echtes, edles Weib, das für den Gegenstand seiner Liebe alles, selbst die eigene Seligkeit zu opfern vermag. Und wenn Sie wieder mit ihm Zusammentreffen, dann sagen Sie ihm, daß ich gemeint, er sei reich, reicher vielleicht als wir alle hier, denn er besitze einen Schatz, köstlicher als Gold und Edelsteine, in seiner Gattin."

Mit leuchtenden Augen nnd beflügelten Schritten eilte Hedwig nun heim zu ihrer kleinen Margot, deren klägliches Weinen schon von weitem an ihr Ohr drang.

Still, mein Liebling, mein Herzblatt!" rief sie schmeichelnd, als sie die Tür öffnete. Wieder kehrten die bösen Herzschmerzen zurück und die Atemnot, aber Hedwig vergaß sie, als jetzt der kleine rote Mnnd Margols zu lächeln und die Tränen zu versiegen begannen. Und dann kniete sie nieder am Bettchen des Kindes und begann mit heller Stimme ein Verschen zu singen, welches Margots seines Stimmchen und Lallen begleitete.

Nun aber muß mein Kindchen schlafen", sagte sie tändelnd, Mama ist wieder da, und geht nicht mehr fort von ihrem Liebling; nicht war, ich soll immer bei Dir bleiben, Margot?" Das Kind nickte fröhlich, dann fuhr eS mit den dicken Händ­chen in der Mutter blondes Haar, und endlich, wie auf Kommando, fielen die großen, blauen Augen des Kiudes zu; es schlief friedlich ein, während die unglückliche Mutter schluchzend ihr Antlitz verhüllte.

Was nun beginnen, und wo ist Ludwig?" murmelte sie, die Hände ringend.Hier können wir nicht bleiben, Geld haben wir nicht viel; ich gab ihm freilich nur einen Teil der Summe für den Dolch, aber auch für mich reicht das nicht weit. O, und ich bin so müde, so sterbensmüde von all dem Ringen und Kämpfen! Ich möchte wieder daheim sein, in