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Hersfelder Kreisblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 154.
Sonnabend, den 28. Dezember
1907.
Atmmnt«-8M«z
auf das ßersfclder Armblatt.
Das „Hersfelder Areisblatt", amtliches Organ des Kreises Hersfeld — ausgestattet mit Publikationskraft — bringt außer den
amtlichen Bekanntmachungen
alle wichtigen Ereignisse in der
Politik des In- und Auslandes, wichtige Gerichts-Entscheidungen rc., vermischte Nachrichten aus aller Welt usw.
Ferner gelangen in jeder Nummer spannende Romane, Erzählungen re.
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Amtlicher teil.
Vorschriften betreffend Zweckbestimmung und Aufnahmebedingungen für mittlere und niedere Fachschulen der Maschinenindustrie und verwandter Gewerbe.
Vom 1. April 1908 ab treten für das der Handels- und Ge. werbeverwaltung unterstehende mittlere und niedere Fachschul- wescnbezüglichderZweckbestimmungund derAufnahmebedingungen der einzelnen Schulgattungen die folgenden Vorschriften in Kraft:
A. Mittlere Fachschulen.
1. Höhere Maschinenbauschulen. Die höheren Maschinenbauschulen sollen mittlere technische Bureaubeamte und mittlere Betriebsbeamte für die Maschinenindustrie und die verwandten Industriezweige heranbilden und künftigen Besitzern und Leitern solcher industrieller Anlagen Gelegenheit,zum Erwerbe der erforderlichen technischen Kenntnisse geben.
Aufnahmebedingungen. Die zur Aufnahme in die unterste Klasse der höheren Maschinenbauschulen erforderlichen Kenntnisse können nachgewiesen werden:
a) durch Vorlegung eines Zeugnisses über den erfolgreichen Besuch der Untersekunda oder einer der Untersekunda entsprechenden Klasse einer höheren Lehranstalt der allgemeinen Unterrichtsver- waltüng, den Nachweis genügender Fertigkeit im grundlegenden Zeichnen und den AuSweiS einer mindestens zweijährigen prak lischen WerkstatiStätigkeit;
b) durch den Nachweis des erfolgreichen Besuchs einer der etwa mit einzelnen Anstalten verbundenen Vorschulen mit zwei- semestrigen KursuS zur Erwerbung der zum Eintritt in die höhere Maschiucnbauschule erforderlichen Kenntnisse.
Zur Aufnahme in diese Vorschulen ist der Nachweis einer guten Volksschulbildung und einer mindestens zweieinhalbjährigen praktischen MerkstattStätigkeit beizubringen;
c) durch Vorlegung des Berechtigungsscheines zum einjährig, freiwilligen Dienst, der durch Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung nach § 91 der Wehrordnung erworben ist, den Nachweis genügender Fertigkeit im grundlegenden Zeichnen und den Aus weis einer mindestens zweijährigen praktischen Werkstatts tätigkeit;
d) durch Vorlegung eines Zeugnisses über den erfolgreichen Besuch einer vom Minister für Handel und Gewerbe für diesen Zweck anerkannten Schule, den Nachweis genügender Fertigkeit im grundlegenden Zeichnen und den Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen WerkstatiStätigkeit:
e) durch Vorlegung deS VefühigungSzeugnisses zur Aufnahme
in die höheren Maschinenbauschulen, welche? durch die Ablegung der von dem Minister für Handel und Gewerbe vorgeschriebenen Prüfung erworben werden kann, und denNachweis einer mindesten? dreijährigen praktischen Tätigkeit, von der mindestens zwei Jahre der Werkstattstätigkeit gewidmet sein mußten.
Die Direktoren können im Einvernehmen mit den Kuratorien hinsichtlich der Dauer und der Art der praktischen Tätigkeit Aus- nahmen zulassen. Ein Verzeichnis der im abgelaufenen Schul, jähre zugelassenen Ausnahmen ist bis zum 15. Mai jedes Jahres dem Minister vorzulegen.
2. Höhere Schiff- und Schiffmaschinenbauschule. Die höhere Schiffbau- und Schiffsmaschinenbauschule soll mittlere BetriebS- beamte und mittlere Konstruktionsbeamte für die Schiffbauindustrie heranbilden und künftigen Besitzern und Leitern solcher industrieller Anlagen Gelegenheit zum Erwerbe der erforderlichen Kenntnisse geben.
Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sind, abgesehen davon, daß die praktische Tätigkeit in einer Schiffswerft oder einer Schiffsmaschinenfabrik ftattfinben muß, die gleichen wie für die höheren Maschinenbauschulen
B. Niedere Fachschulen.
1. Maschinenbauschulen (mit viersemestrigem Kursus, in Cöln mit dreisemestrigem Kursus). Die Maschinenbauschulen sollen künftige niedere technische Betriebsbeamte (Werkmeister usw.) und niedere Bureaubeamte für die Maschinenindustrie heranbilden und Besitzern kleinerer Betriebe die nötigen Fachkenntnisse, insbesondere die erforderliche Fertigkeit im Zeichnen, vermitteln.
Aufnahmebedingungen. Zur Aufnahme in die unterste Klasse der Maschinenbauschulen ist der Nachweis einer guten Volksschulbildung und einer mindesten? vierjährigen praktischen Werkstattstätigkeit erforderlich. Außerdem ist der Besuch einer Fortbildungsschule vor dem Eintritt in die Anstalt erwünscht.
Die Direktoren können im Einvernehmen mit den Kuratorien hinsichtlich der Dauer und der Art der praktischen Tätigkeit Ausnahmen zulassen. Ein Verzeichnis der im abgelaufenen Schuljahr zugelassenen Ausnahmen ist bis zum 15. Mai jedes Jahres dem Minister vorzulegen. rt
2. Hüttenschulen. Die HüttenjajUien zollen niedere Betriebs- beamte für die Hüttenindustrie heranbilden.
Aufnahmebedinguugen. Zur Aufnahme in die unterste Klasse der Hüttenschulen ist der Nachweis einer guten Volksschulbildung und einer mindestens vierjährigen praktischen Tätigkeit im Hütten- betriebe erforderlich. Außerdem ist der Besuch der Fortbildungsschule vor dem Eintritt in die Anstalt erwünscht. Für junge Leute, welche im Besitze des Zeugnisses zum einjährig-freiwilligen Dienst sind, genügt der Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Hüttenbetriebe.
Wegen Ausnahmen hinsichtlich der Dauer und der Art der praktischen Tätigkeit findet die Bestimmung zu 8 1 am Schlüsse entsprechende Anwendung.
3. Kupferschmiedefachschule. Die Kupferschmiedefachschule soll künftige Werkmeister und Betriebsleiter von Kupferschmiedereien heranbilden und künftigen Besitzern solcher Betriebe die nötigen Fachkenntnisse, insbesondere die erforderliche Fertigkeit im Zeichnen, vermitteln.
Aufnahmebedingungen. Zur Aufnahme in die unterste Klasse der Kupferschmiede ist der Nachweis einer guten Volksschulbildung und einer mindestens dreijährigen praktischen Tättgkeit im Kupferschmiedegewerbe erforderlich. Außerdem ist der Besuch der Fortbildungsschule vor dem Eintritt in die Anstalt erwünscht.
Wegen Ausnahmen hinsichtlich der Dauer und der Art der praktischen Tätigkeit findet die Bestimmung zu 8 l am Schlüsse entsprechende Anwendung.
4. Fachschulen mit Werkstättenbetrieb für die Metall- (Bronze-) Eisen- und Stahlindustrie. Diese Fachschulen sollen tüchtige Arbeiter für die Bronze-, Eisen- und Stahlindustrie heranbilden, die sich vermöge ihrer theoretischen und praktischen Vorbildung zu besseren Stellungen (Vorarbeitern, Werkmeistern und selb- ständigen Meistern! emporarbeiten können.
Aufnahmebedingungen, Zur Aufnahme in die unterste Klasse der Fachschulen mit Werkstättenbetrieb für die Metall- lBronze-), Eisen- und Srahlindustrie ist der Nachweis der zurückgelegten 14. Lebensjahres und einer guten Volksschulbildung erforderlich.
5. Abend- und Sonntagsschulen für die metalltechnischen Gewerbe. Die Abend und Sonntagsschulen sind an die Tagesfachschulen für die Metallindustrie oder die Handwerkerschulen ange gliedert.
a) Unterrichtskurse für Maschinenbauer, Schlosser, Schmiede, Schiffbauer usw. Die UnrerrichtSkurse für die Maschinenbauer usw. sollen den genannten Arbeitern die zu ihrem Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse und zeichnerischen Fertigkeiten vermitteln.
Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmesuchenden haben nach zuweisen, daß sie in einem der vorgenannten Gewerbe beschäftigt sind und außerdem, daß sie nicht mehr fortbildungSschulpflichtig oder auf Grund des Besuchs dieser Abendkurse vom Besuche der Fortbildungsschule ganz oder zum Teil entbunden sind.
b) Praktische Kurse zur Vervollkommnung in Präzisionsarbeiten. Diese Kurse sollen Arbeitern des Metallgewerbes Gelegenheit geben, sich weiter praktisch auszubilden.
Aufnahmebedingungen. Zur Aufnahme ist der Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit im Metallgewerbe erforderlich.
c) Unterrichtskurse für Installateure. Die Unterrichtskurse für Installateure sollen Gesellen und Lehrlingen des Installation?- gewerbes oder Gesellen und Lehrlingen anderer metalltechnischer Gewerbe, welche sich später dem JnstallaiionSgewerbe widmen wollen, Gelegenheit geben, sich die für den Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu erwerben.
Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmesuchenden haben nach- zuweisen, daß sie im Jnstallationsgcwcrbe oder in einem Metall gewerbe beschäftigt sind, sodann daß sie nicht mehr fortbildungS schulpflichtig oder auf Grund des Besuches dieser Abendkurse vom Besuche der Fortbildungsschule ganz oder zum Teil ent bunden sind.
d) Unterrichtskurse zur Ausbildung von Personal für Den Lokomottvfahrdienst. Diese IlnterrtchtSkursc sollen Leuten, die sich Dem Lokomottvfahrdienst widmen wollen, Gelegenheit geben. »ch die hierfür erforderlichen theoretischen Kenntnisse zu erwerben.
Aufnahmebedingungen, ätadnuei? einer mindestens dreijädrigen praktischen Tätigkeit im Schlosser oder Schmiedegewerbe.
g Tageskurse von kürzerer (sechswöchiger bis sechSmonattger) Dauer. Diese Kurse werden an höheren Maschinenbanschulen, Maschinenbauschulen uud Handwerkerschulen abgehalten.
U Kurse zur Ausbildung niederen technischen Personals land
wirtschaftlicher Nebenbetriebe. Die Kurse sollen Leuten mit längerer praktischer Erfahrung Gelegenheit geben, sich die für ihren Beruf nötigsten sachlichen Kenntnisse anzueignen.
Aufnahmebedingungen. Zur Aufnahme ist der Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit erforderlich.
b) Jnstallationskurse für Handwerker mit Tagesunterricht. Diese Kurse sollen Besitzern mittlerer und kleinerer JnstallattonS- gejchäfte sowie für GaS-, Wasser- und ElektrizitätSwerke die er- forderlichen sachlichen Kenntnisse vermitteln.
Aufnahmebedingungen. Zur Ausnahme ist der Nachweis einer mindestens vierjährigen praktischen Tätigkeit im Metall- und In- stallationsgewerbe erforderlich.
c) Gasmeisterkurse für Betriebspersonal von Gaswerken mit Tagesunterricht. Diese Kurse sollen Personen, die in Gaswerken tätig sind, diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die von Gasmeistern größerer Betriebe sowie von den Leitern kleinerer Betriebe verlangt werden.
Aufnahmebedingungen Zur Aufnahme in den Gasmeister- kursuS ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Beschäftigung im Gasfach und einer dreijährigen Tätigkeit als Installateur, Schmied, Kupferschmied, Schlosser, Klempner oder Maurer erforderlich.
Berlin, den 5. November 190t.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück.
I AsnigUches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich von 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.
nichtamtlicher teil.
Pslitische MttsmiWM.
Ein politischer Rückblick auf das Jahr 1907 bleibt für uns Deutsche zunächst an der erlauchten Person unseres allverehrten Kaiser Wilhelm haften. In unermüdlicher Arbeitskraft kommt er den so mancherlei Verpflichtungen seines hohen Herrscheramtes nach, immerdar ist er bemüht um die Förderung der Wohlfahrt des Deutschen Reiches und Volkes, wozu vor allem die erfolgreichen Bestrebungen des Kaisers gehören, Deutschland und weiter Europa die so kostbaren Segnungen des Friedens zu erhalten. Diesem Zwecke galten vornehmlich die Zusammenkünfte, welche der Kaiser kurz hintereinander mit dem König von England in Schloß Wilhelmshöhe und mit dem Zaren Nikolaus von Rußland in Swinemünde hatte. Auch im abgelaufenen Jahre führten größere Reisen den Kaiser wiederholt über die Reichsgrenzen hinaus. So unternahm er abermals seine gewohnte allsommerliche Erholungsfahrt nach Norwegen; unmittelbar vorher hatte er in Begleitung der Kaiserin und des Prinzen Adalbcrt, seines dritten Sohnes, der dänischen Königsfamilie in Kopenhagen einen mehrtägigen Besuch abgestattet, welcher als ein erneutes Zeichen der einge- leiteten besseren Beziehungen zwischen den Höfen von.«ftrlin und Kopenhagen registriert werden durfte. Im Spätherbst folgte dann eine gemeinschaftliche Reise des Kaiserpaares nach England nach, bei welcher die Majestäten eine Woche die Gäste des englischen Königspaares waren. Diese jüngste Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem König Eduard, seinem Oheim, hat zweifellos der im Zuge befindlichen Wiederherstellung der alten guten Beziehungen zwischen Deutschland und England wesentliche Dienste geleistet, welche Ueberzeugung durch die geradezu begeisterte Ausnahme Kaiser Wilhelms jenseits des Kanals seitens der gesamten Bevölkerung nur eine Verstärkung ersahren konnte. Im Anschluß an den Besuch am verwandten Londoner Hofe nahm der Kaiser noch einen längeren Aufenthalt in Schloß Highcliffe an der Südostküste Englands, um hierdurch die Nachwirkungen eines Halskatarrhs zu beseitigen, von welchem er noch vor der Abreise nach England befallen worden war; erfreulicherweise zeitigte der Aufenthalt in High' cliffe vollständig den erhofften Erfolg. Die Kaiserin erlitt während ihrer Svmmervilleggiatur in Schloß WilhelmShöhe durch Ausgleiten eine Sehnenzerrung am linken Fuße, doch verheilte die Verletzung ohne bleibende Nachteile. Freudige Teilnahme in den weitesten Schichten der deutschen Nation rief die Geburt eines zweiten Sohnes des kronprinzlichen Paares des Reichs und von Preußen hervor; der jüngste Sprosse des HohenzollernstammeS erhielt in der Saufe, bei welcher Prinz-Regent Luitpold von Bauern, vertreten durch den Thronfolger Prinzen Ludwig, Hauptpate war, den Namen LouiS Ferdinand. Aus der Reihe der deutschen BundeS- fürften wurde Groß Herzog Friedrich I. von Bade u, einer der verdienten Mitbegründer deS neuen Reiches, durch den Tod abberufen, ihm folgte aus dem Throne fein Sohn Friedrich II. nach. Auch die verwitwete Königin K a r v l a von Sachse n, die hinterlassene Gemahlin König AlbertS, mußte der Zeitlichkeit ihren Tribut zollen.
Unter den politischen Ereignissen, welche daS Jahr 1907 für Deutschland zeitigte, waren die infolge der Auflösung des alten Reichstages am 13. Dezember 1906 not- wendig gewordenen allgemeinen Neuwahlen zum Reichstage wohl der wichtigste Vorgang. Die Haupt- wählen sanden am 25. Januar statt, die zahlreichen Stich-