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herchlder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 72.

Donnerstag, den 20. Juni

1007.

Wmmis-GckiW

auf das Rersklder Kreisblatt

DasHersfelder Kreisblatt", amtliches Organ des Kreises Hersfeld ausgestattet mit Publikationskraft bringt außer den

amtlichen Bekanntmachungen alle wichtigen Ereignisse in d-r

Politik des 3n= und Auslandes, wichtige Gerichts-Entscheidungen ic., vermischte Nachrichten aus aller Welt usw.

Ferner gelangen in jeder Nummer spannende Romane, Erzählungen re.

fortsetzungsweise zum Abdruck.

8QT* Die Verbindung mit einem der ersten Depeschen-Büreaus setzt uns in die Lage, die neusten Nachrichten des Tages noch in der abends erscheinenden Nummer veröffentlichen zu können. Nötigenfalls werden sehr wich­tige Ereignisse durch Extrablätter bekannt gegeben. *3^8

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Expedition des Hersfelder Kreisblattes.

Das Geheimnis.

Roman von Tea van Hufen.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Dir mag es eine Seligkeit sein", wiederholte sie gedanken­voll so leise, daß er es nicht vermahm.

Hast Du mein Geheimnis nicht lange schon erraten?" fragte er.

Daß Du mich so liebtest, wußte ich nicht", antwortete sie hastig,Ich hätte Dich es dann nie aussprechen lassen, aber als Du es tatest" und hier sank ihre Stimme zum Flüsterton herabhatte ich nicht die Krast, nein zu sagen."

Und würdest Du es jetzt tun?" fragte er lächelnd.

Sie sah ihn lange an, dann senkte sie den Kops auf die Brust herab und drückte die Hand, die sie in der ihren hielt, noch fester.

Fast schweigend fuhren sie in dem rosigen Abendlicht Deubitz zu. Ludolf war das Herz zu voll, als daß er viel Worte gesunden hätte, nur von Zeit zu Zeit ruhte sein Blick tief und innig auf dem lieblichen Antlitz an feiner Seite.

Und sie war auch ihr Herz voll von übermäßiger Wonne? Oder ruhte selbst, wo ihr Auge dem seinen begegnete, ein Geheimnis in ihrem Herzen, daS alles vergiftete? Nur die Zeit konnte das enthüllen.

V.

An dem tiefen Bogenfenster deS Bibliothekzimmers auf Mellwitz saßen Frau von Behringen und Wanda,Komm oft", hatte hie alte Dame gesagt;Du kannst nicht oft genug in Dein neues Heim kommen." Und so war eS zur Regel geworden, daß Wanda allwöchentlich zwei bis drei Mal nach Mellwitz kam, um ein paar Stunden mit Ludols's Mutter zu verplaudern. ES waren für Wanda friedliche, schöne Stunden, die sie in dem alten düsteren Zimmer mit den ge­täfelten Wänden zubrachte, Frau von Behringen's sanfter Stimme lauschte über sie beide schweigend bei einander saßen und der älteren Dame Hand weich und liebkosend über des

Amtlicher teil

Berlin, den 17. Mai 1907.

Auf die Berichte vom 7. April, 16. Mai und 29. De­zember 1905 1830, 3375 und 9439 0. P. 2 Anlagen

2 Hefte, 4 Anlagen, 1 Anlage, 1 Heft.

Nach § 1 Absatz Nr. 3 des Gesetzes über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögens- strascn vom 9. Juni 1895 (R. G. Bl. S. 256) haben die Behörden verschiedener Bundesstaaten einander zum Zwecke der Vollstreckung von Vermögensstrafen, die gemäß § 455 der Strafprozeßordnung durch polizeiliche Verfügung festgesetzt worden sind, aus Ersuchen Beistand zu leisten. Der § 453 der Strafprozeßordnung behält der Landesgesetzgebung die Befugnis vor, die Polizeibehörden in gewissen Grenzen zur Festsetzung der in den Strafgesetzen angedrohten Strafen zu ermächtigen. Er bezicht sich nicht aus polizeiliche Zwangs­strafen im Sinne des 8132 des Gesetzes über die allgcmeineLandes- verwaltung, dieser Gegenstand wird durch die Strafprozeßord­nung überhaupt nicht berührt. Andererseits kommt es nicht daraus an, ob es sich um Reichs- oder Landesstrasrecht, um ein Gesetz im engeren Sinne oder um eine im Verordnungs- Wege erlassene Strafvorschrist handelt.

Vielmehr sind die Polizeibehörden nach § 453 innerhalb ihrer landesrechtlichen Zuständigkeit befugt, wegen jeder rcichs- oder landesrechtlichen Uebertretung im Sinne des § 1 Abs. 3 des Strafgesetzbuches die im § 453 Abs. 2 vorgesehenen Strafen zu verhängen. Alle derartigen Strafverfügungen müssen nach eintretender Rechtskraft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1895 aus Ersuchen vollstreckt werden, insoweit sie eine Vermögensstrase, d. h. Geldstrafe oder Einziehung festsetzen.

Die im § 453 der Strafprozeßordnung als Grundlage der polizeilichen Straffestsetzungsbefugnis vorausgesetzten landes- gesetzlichen Bestimmungen sind für Preußen in dem Gesetze betreffend den Erlaß polizeilicher Strasversügungen wegen Uebertretungen vom 23. April 1883 (Gesetzsammlung S. 65), für Sachsen - Weimar in dem Gesetze über die polizeiliche Straffestsetzung vom 12. April 1879 (Reg. Bl. S. 153) ge- troffen. Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, müssen die nach Maßgabe dieser Gesetze von den zuständigen Polizeibe­hörden rechtskräftig festgesetzten Geldstrafen in jedem anderen Bundesstaate vollstreckt werden. Die Vollstreckungspflicht be­steht auf Grund des Reichsrechtcs unabhängig von einer Uebernahme durch Staatsvertrag oder durch sonstige Verein­barung. Ihre Erfüllung kann namentlich nicht von der Zusicherung oder der Uebung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht werden. Die abweichenden Bestimmungen der Erlasse vom 20. März 1900 II a 1678 und vom 22. Januar 1903 II. A. 107 können nur zur Anwendung kommen, soweit Rechtshilfe über den Rahmen des Gesetzes vom 9. Juni 1895 hinaus beansprucht wird.

Mädchens kastanienbraunes Haar strich. Zuweilen gesellte sich dann auch Ludolf zu ihnen, heute aber war er nicht da und sie sprachen von ihm, von seiner Kindheit, seinen tadel­losen Schuljahren, und was er damals wie bis auf den heutigen Tag seiner Mutter stets für ein Trost und Segen gewesen sei. Bon alledem sprach Frau von Behringen in liebevollster Weise und Wanda lauschte ihren Worten voll Eifer, wobei ihre grauen Augen leuchteten.Er wird Dir ein braver, zärtlicher Gatte sein, habe keine Furcht, mein Kind". schloß die alte Daine in ernstem Ton.

Das ist auch nicht meine Furcht", entgegnete Wanda. Soll ich Dir sagen" und hier zögerte sie einen Moment was ich fürchte?"

Nun?"

Ich habe immer ein so ruhiges und stilles Leben geführt, kenne die Welt so wenig, daß ich fürchte, meinen Platz als seine Frau nicht würdig genug aussüllen zu können. Ich fürchte das oft, sehr oft, wenn ich sehe, wie geliebt und ge­achtet er ist."

Möchtest Du, daß es anders wäre?"

Nein, gewiß nicht", antwortete Wanda,und dennoch flößt mir die hohe Achtung eine gewisse Angst und Scheu vor ihm ein, so wenig er es auch ahnen mag."

Auch ich hätte das nie geglaubt", sagte Frau von Behringen.

Wanda schwieg; sie war in tiefes Sinnen verloren.

Du sagst, Du habest immer still gelebt?" nahm die alte Dame nach einer Weile daS Gespräch wieder auf,das hätte ich nicht gedacht, woher kam das?"

Wir wohnten in einem hannöverschen Dorfe", antwortete Wanda,kamen selten nach der Stadt und sahen noch viel seltener Fremde in unserem Hause. Ich kannte niemand weiter, als die Leute, welche in unserem Dorfe wohnten, den Doktor, den Pfarrer und noch einen."

Und was waren das für Leute?"

Der Pfarrer war ein alter, hinfälliger Mann, aber jeder­zeit so freundlich und gut gegen mich! Und am besten und edelsten von allen zeigte er sich, als ich heimatlos in der Welt stand. Er war der Erste, der an Onkel Hohenstein dachte."

Bot er Dir nicht selbst ein Heim."

Ich sehe davon ab, die Beistandsleistung zwischen Preußen und den Mitteldeutschen Staaten bei Vollstreckung polizeilicher Verfügungen in weiterem als dem reichsgesetzlichen Umfange zu regeln. Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen kann durch Abgabe schwerer Fälle zur gerichtlichen Versolgung erreicht werden.

Der § 168 der Gesindeordnung vom 8. November 1810 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 betreffend die Verletzungen der Dienstpflichten, des Gesinde? und der ländlichen Arbeiter (G. S. S. 214) bietet ein Mittel, dem Entlaufen des Gesindes strafrechtlich entgegenzuwicken. In das Gesetz vom 9. Juni 1895 ist eine Vorschrift über gegenseitige Beihilfe bei der Rückführung entlaufener Dienst­boten im Einverständnisse mit dem Herrn Minister für Land­wirtschaft, Domänen und Forsten nicht ausgenommen worden, weil es nicht zweckmäßig erschien, aus der schwierigen Frage der Regelung des Vertragsbruches bei DicnstvertrSgcn diesen Gegenstand herauszugreifen. (I b 159.)

Der Minister des Jnnem.

J. V.: gez. v. B is ch osss h auj en.

An den Herrn Oberpräsidenten der Provinz Sachsen in Magdeburg. *

Berlin, den 17. Mai 1907.

Im Anschlüsse an meinen Erlaß vom 22. Juni 1903 A. 107 auf den Bericht vom 29. Dezember 1902 A. n. 15805 übersende ich anliegende Abschrift eines Aus­zuges meines Erlasses vom heutigen Tage an den Herrn Ober- präsidenten der Provinz Sachsen zur gefälligen Kenntnisnahme.

Der Minister des Innern.

J. B.: gez. v. B i s ch o f s s h a u s e n.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel. (I b 159.)

* *

Muffel, den 27. Mai 1907.

Abschrift erhalten Sie im Anschluß an meine Rundver­fügung vom 8. April 1907 A. H. 1046 a zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung. (A. II. 4296.)

Der Regierungs-Präsident gez.: B er nst o r ss. An die Herrn Landräte des Bezirks. *

*

Hcrsseld, den 11. Juni 1907.

Vorstehend abgedruckten Ministerialerlaß teile ich den Orts­polizeibehörden des Kreises im Anschluß an mein Ausschreiben vom 13. April d. Js. I. 3289, Kreisblatt Nr. 46, zur Be- achtung mit.

L 5121. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 15. Juni 1907.

Die Herren Ortsvorstände der Gemeinden, die an der Eisenbahn liegen, wollen in geeignet erscheinender Weise daraus hinwirken, daß die Lagerung von Heu und die Aufstellung von (Setreibegarben in der Nähe des Bahnkörpers möglichst ein­geschränkt und nicht länger ausgedehnt wird, als zum Trocknen unbedingt nötig ist, damit der Gefahr einer Entzündung durch

Ja, auch das tat er."

Und Du wolltest es nicht annchmen."

Wer war der Andere, von dem Du sprachst?"

Frau von Behringen stellte die Frage so plötzlich, daß es fast schien, als ob des Mädchens letzte Worte dieselbe ver­anlaßt hätten. Vielleicht dachte auch Wanda so, denn ihr Gesicht sowohl als ihre Stimme nahmen sofort einen andern Ausdruck an.

Es war ein junger, reicher Mann, der eine Strecke von uns entfernt wohnte und erst in späterer Zeit dorthin ge­zogen war."

Während sie sprach, warf sie einen ängstlich forschenden Blick in die Züge der alten Dame, doch da war kein Zweifel, kein Argwohn zu entdecken, denn es keimte kein solcher in ihrem Herzen. Eine Weile aber schwiegen beide.

Horch! Ist das nicht LudolfS Schritt von der Terrasse her?" rief Wanda plötzlich, inbenj sie fröhlich aufsprang.

Ludolf kam und setzte sich zu ihnen, bis eS Zeit war, daß Wanda den Rückweg nach Deubitz antrat. Er geleitete sie heim.

Hast Du Deinen Nachmittag angenehm verbracht, mein Lieb?" fragte er unterwegs.

Ja, Ludolf," antwortete sie, glücklich zu ihm aufblickend. Der größte Schatz, den Dn mir außer Dir selbst gegeben, ist Deine Mutter. Meine Tante könnte mir bei all ihrer Güte nie sein, was sie mir ist."

Wanda", sagte er mit liebevollem Lächeln,wann soll der Tag sein, der mir das Recht gibt. Dich ganz mein eigen zu nennen?"

ES ist nicht das erste Mal, daß Du mir diese Frage vor- legst", sagte sie lachend.

Noch daS letzte Mal, wenn Du mir nicht endlich eine definitive Antwort gibst," entgegnete Ludolf.ES liegt ja kein Grund vor, noch länger zu warten."

Ich denke nicht," stimmte Wanda bei, indessen lag in ihrem Ton ein leiser Zweifel.

Wenn Du wüßtest, wie ungern ich Deubitz stets den Rücken wende," fuhr Ludolf ungestüm fort,und wie schwer es mir wird, mich für Wochen von Dir zu trennen, was