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herrfelder Armblatt

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Fernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 51.

Donnerstag, den 2. Mai

1907.

Amtlicher teil.

Berlin, den 23. März 1907.

Aus den Bericht vom 15. Januar d. Js. (Nr. 150.)

Klagen darüber, daß die Befestigung des hinteren Er­kennungszeichens an Kraftfahrzeugen nach Maßgabe der Vor­schrift des § 9 der Polizeiverordnung betreffend, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, aus Schwierigkeiten gestoßen wäre, sind bisher nicht zu unserer Kenntnis gelangt. Wenn das Erkenn­ungszeichen weder an dem Karosserierahmen noch oberhalb desselben befestigt werden kann, so müssen daselbst besondere Halter angebracht werden, an denen es zu befestigen ist. So­fern die Hintere Wand der Kraftfahrzeuge zur Unterbringung von Gepäckstücken usw. benutzt wird oder wenn sich dort eine Tür befindet, so sind seitliche Stützen oder Halter anzubringen. Die Aenderung der Vorschrift in § 9 der Polizeiverordnung dahin, daß das Hintere Kennzeichen nicht weniger als 25 cm vom Erdboden entfernt sein darf, erscheint bedenklich. Die Kennzeichen würden dann während der Fahrt allzusehr der Beschmutzung ausgesetzt sein, unleserlich werden und können daher ihren Zweck nicht mehr erfüllen.

Die Zulassung kleinerer Kennzeichen bei Kraftfahrrädern nach dem von dem Herrn Regierungspräsidenten zu Wies­baden vorgelegten Muster ist nicht angängig. Derartige Kennzeichen würden während der Fahrt nicht lesbar sein, wo­durch ihr Zweck, die Feststellung der Fahrer zu erleichtern, vereitelt würde. Um Hängenbleiben oder Beschädigungen an den scharfkantigen Ecken der Erkennungsschilder zu vermeiden, wird es genügen, die Ecken leicht abzurunden. Gegen eine solche Maßnahme wäre von uns nichts zu erinnern.

Gegen den Vorschlag des Regierungspräsidenten zu Wies­baden bei Kraftfahrrädern von der Forderung der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens Abstand zu nehmen, wäre unserer­seits unter der Voraussetzung nichts einzuwenden, daß wie dies im Landespolizeibezirk Berlin üblich ist, das hintere Kenn­zeichen in der vorgeschriebenen Form eines Fahnenschildes senkrecht zur Lenkstange derartig befestigt wird, daß es durch die Laterne vorn am Rande auf beiden Seiten beleuchtet wird. Die schließlich von dem Regierungspräsidenten gegen die Ab- stempelung der Kennzeichen mittels der Schaplone geltend ge­machten Bedenken können wir nicht als begründet ansehen. Im Landesbezirk Berlin werden die öffentlichen Fuhrwerke seit Jahrzehnten in dieser Weise unter Verwendung bester Oellackfarbe abgestempelt, ohne daß Unzuträglichkeilen zu Tage getreten wären. Trotz täglicher Reinigung hält sich die Farbe gut. Dagegen erscheint die vorgeschlagene Abstempelung mittels Bleiblomben unzweckmäßig. Denn abgesehen davon, daß sich ein solches Abstempelungsverfahren erheblich umständlicher ge­stalten und auch teurer stellen würde, ist gerade die weiche Bleiblombe bei häufiger Reinigung der Abnutzung in be­sonderem Maße ausgesetzt, sodaß die Prägung bald nicht mehr zu erkennen sein würde.

Die velebsebau.

Erzählung von Heinrich Smidt. (Fortsetzung.)

Die Reichen zuckten die Achseln und maren im Innern froh, daß sie einen Mann los wurden, der eigentlich nie zu ihnen gehört hatte. Ein Halbsremder, der nicht sestzuhaltcn wußte, was ihm das Glück zuwarf. Die Armen rieben sich die Hände und konnten ihre Freude nicht verbergen, daß einer von denen, die so stolz aus sie herabsahen, wieder zu ihnen herunter mußte. Nur wenige waren, die ein aufrichtiges Mitleid empfanden, und diesen wenigen gebrach es an Kraft, dem Sinkenden eine helfende Hand zu bieten und ihn dem Unter­gänge zu entreißen. Er war unrettbar verloren.

Der Deichgras hatte einen Tag angesetzt, an dem das Spatenland unter den Bedingungen vergeben werden sollte, die daS Gesetz vorschreibt. Es war ein kalter, unfreundlicher Tag, und kein Sonnenblid vermochte sich durch die Wolken eine Bahn zu brechen.

Auf einem Hauklötze, der unfern von der großen Ein­gangstüre stand, saß, den Kops in die Hand gestützt, Peter Bolt und wartete in dumpfer Gleichgültigkeit der kommcudeu Dinge. Neben ihm stand seine Tochter. Sie beugte sich zu ihm nieder und wollte ihn trösten, allein die Sprache versagte ihr, und bittere Tränen rollten die Wangen herab.

Es sammelten sich nach und nach viele Leute auf dein Hofe, aber Vater und Tochter achteten nicht darauf, sondern sie waren mit ihrem Schmerze mitten unter den vielen allein. Unsern von ihnen stak der Spaten in dem Boden. Scheu blickte jedermann daraus hin, allein keiner wagte, sich ihm zu nähern. Er war wie mit einem Bann umgeben.

Da nahte der Deichgraf und die Deichgeschworenen sich dein Bolteuhose. Der erstere trat hinter den Spaten, und die Geschworenen standen um ihn her.

Die herbeigcströmtcn Leute bilbeten einen Halbkreis, und eine lautlose Stille herrschte aus dem Hose, als der Deichgras an hub:Kund und zu wissen, daß der Vollbauer Peter Bolt von dein Deichgrafengericht verurteilt worden ist, seinen schad-

Ein Abänderung der Polizeiverordnung, betresfeud den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, nach den Vorschlägen des Re­gierungspräsidenten zu Wiesbaden ist hiernach nicht erforder­lich, soweit durch den vorstehenden Erlaß Abweichungen von den Vorschriften der Polizeiverordnung nachgelassen werden, wollen Eure Excellenz die Polizeibehörden durch die Regierungs­präsidenten entsprechend verständigen lassen.

Der Minister des Innern.

I. V. gez.: von Bischossshausen.

Der Minister Der öffentlichen Arbeiten, gez. Holle.

An den Herrn Oberpräsidenten in Cassel. III. B.

3 128 M. d. ö. Ola. 2397 M. d. J.

* *

Cassel, den 6. April 1907.

Abschrift erhalten Ew. Hochgeboren zur gefälligen Kennt­nisnahme und mit dem Ersuchen, die Polizeibehörden mit entsprechender Anweisung zu versehen. Nr. 3464.

Der Ober-Präsident gez. von Windhcim.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier. * *

Cassel, am 15. April 1907.

Abschrift zur Beachtung. Die Herren Landräte ersuche ich, die Nachgeordneten Polizeibehörden mit entsprechender Weisung zu versehen. A. II. 2950.

Der Regierungs-Präsident gez. B e r n st v r f f. An die Herren Landräte und Polizeidirektoren des Bezirks.

*

Hersfeld, den 27. April 1907.

Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mitgeteilt. J. I. 3764.

Der Königliche Landrat. I. V. T h a m e r.

Hersfeld, den 29. April 1907.

Diejenigen Herren Bürgermeister, welche meine Verfügung vom 23. März 1880 Kreisblatt Nr. 24, betr. Aus­räumung der Flutgräben sowie der Ent- und Bewässerungs- Anlagcn, noch nicht erledigt haben, werden hiermit erinnert.

Ich sehe der Erledigung vorstehender Verfügung innerhalb 8 Tagen bestimmt entgegen.

I. I. Nr. 3852. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Der Sektionsvorstand.

Tagcb. No. A. 1924.

Hersfeld, den 26. April. 1907.

Die Unternehmer-Verzeichnisse der Hcssen-Nassauischcn land­wirtschaftlichen Berussgenossenschaft sind im Jahre 1907 neu auszustellen.

Zu diesem Zwecke wird den Herren Ortsvorständen des Kreises in den nächsten Tagen

1. eine von dem Herrn Landeshauptmann der Provinz ent­

haft gewordenen Deich binnen einer gewissen Frist wieder her­zustellen.

Diesem gerechten Befehl ist er nicht nachgekommen, und er hat einen Spaten öffentlich vor aller Augen in den Boden seines Gehöftes gesteckt zum sichtbaren Zeichen, daß er fein Recht daran verloren gibt.

So ist nun biefer Hof ein Gut, baS keinem verboten und jedem erlaubt ist, und nur, wenn niemand sich meldet, der ihn haben will, fällt er der Gemeinde als Eigentum und ge­meine Last zu. Wenn aber einer ist, der von dem Rechte Gebrauch machen will, das ihm zustcht, der lege seine Hand an diesen Spaten und ziehe ihn aus der Erde!

Das will ich tun!" sagte Carsten Nagel, indem er auS dem Kreise trat.

Ein lautes Gemurmel lief durch die Reihen. Der Deich- graf hielt ihn zurück und sprach:Er hat erst die Bedingungen zu vernehmen und zu geloben, daß Er sie erfüllen will. Ist Er bereit, zu hören?

Ich höre!"

Zuerst ist eS seine Pflicht und Schuldigkeit, feine Hand an den beschädigten Deich zu legen und ihn so schnell, als es nur geschehen kann, spätestens in vierzehn Tagen, wieder herzustellen!"

DaS gelobe ich!"

Dann soll Er dem Manne, der gezwungen ist, sein Eigen­tum aufzugeben, dieses nach feinem vollen Wert und nach der bestehenden Schätzung ausbezahlen, bar und blank, keinen Heller zu viel und keinen zu wenig. Ist Er dazu bereit und vermögend?

Ich bin bereit und vermögend, es zu tun!

Dann möge geschehen, was ich nicht abzuwehren vermag. Nehme er sein Recht!"

Der Deichgraf sprach es. Bei seinen Worten brach Peter Bolt in ein krampfhaftes Schluchzen aus. Die Tochter riß sich von ihm los und warf sich vor dem Carsten Nagel in die Kniee:Tue Er eS nicht' Er tötet meinen Vater!"

Was will daS Mädchen?" fragte Carsten Nagel kalt.

Die laute Mißbilligung, die sich kundgab, hieß ihn schweigen. Erbarmen! Erbarmen! rief Trina und rang die Hände.

worfeneAnleitung" nebst angehestetem Muster zum neuen Unternehmer-Verzeichnis (Anlage 1), einem todteren mit Mustereinträgen versehenen Verzeichnis (Anlage 2) und dem neu festgestellten Gesahrentaris (Anlage 3),

2. das diesseitige Exemplar des bisher gültigen Unternehmer- verzeichnisses, sowie

3. daS zur Aufstellung erforderliche Formularpapier über- sandt werden.

Die Herren Ortsvorstände ersuche ich, sich mit der oben erwähnten Anleitung ungesäumt auf das Eingehendste vertraut zu machen und unter genauster Beachtung der hierin gegebenen Vorschriften mit der Ausstellung des neuen Ver­zeichnisses baldigst zu beginnen.

Im Speziellen mache ich aus Folgendes noch besonders aufmerksam:

1. Die Namen sind streng in alphabetischer Reihenfolge einzutragcn.

2. Die für Eintragung der Arbeitstage bestimmten Spalten sind nicht auszufüllen.

3. Bei Ermittelung der Flächengrößen der von den Unter» nehmern bewirtschafteten Ländereien pp. ist mit ganz be­sonderer Sorgfalt zu verfahren, damit nicht einerseits Grundstücke (auch die Pachtländereien und die in anderen Gemarkungen liegenden Sleder sind zu berücksichtigen) außer Betracht bleiben, andererseits aber größere Flächen eingetragen, als in Wirklichkeit be­wirtschaftet werden. Auch ist es von besonderer Be­deutung, daß die Flächen richtig getrennt nach Ackerland und mehrschürigen Wiesen, cinschürigen Wiesen, Brach­land, Weideland pp. in die einzelnen Colonnen einge- tragen werden. In Fällen, wo eine zuverlässige Fest­stellung ohne Hinzuziehung des betreffenden BetriebS- unternehmers nicht tunlich ist, ist dieser zur Erteilung der erforderlichen Auskunft unter Hinweis auf die im § 156 und 157 des Unfall-Versicherungs-Gesetzes fürLand- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 angedrohten Strafen amtlich aufzufordern.

4. Persönlich versicherungspflichtig sind nur diejenigen Be- triebsunternehmer, deren aus der Land- und Forstwirt­schaft fließendes Einkommen ohne Abrechnung der Schul- dcnzinsen den Betrag von 2000 Mark nicht übersteigt, oder deren G e s a m teinkommen unter 3000 Mk. beträgt.

5. Wer als Betriebsbeamter ober Facharbeiter anzusehen ist, ergibt sich aus Ziffer 6 und 7 der Anweisung.

6. Bezüglich der Nebenbetriebe verweise ich auf Ziffer 14 der Anleitung.

Nach der Aufstellung des neuen Unternehmer-Verzeichnisses, wobei noch ganz besonders daraus zu achten ist, daß kein Unter­nehmer Übergängen wird, auch die Gemeinde selbst mit etwaiger Forstwirtschaft, Weideland und Obstgewinnungsbetrieb, sowie die bestehenden Jntcressenlcngcmeinschasten und Dreschgenosscn- schasten 2C. mitaufgenommen werden, ist mir dasselbe spä­testens b i s zum 20. M a i d. I s. unter Wiederanschluß

Lafle Er meinen Vater bei Ehren! Jage Er ihn nicht wie einen Heimatlosen in die weite Welt!"

Deichgras! Schaffe Er mir Platz, oder ich tue es selbst!" sagte der Bauer hart.Er hat mir mein Recht zugesprochen und muß mich bei diesem schützen!"

Steh auf, mein Kind!" bat der Deichgras das junge Mädchen und wollte die Trina Bolt entfernen.

Sie aber wehrte ihn von sich ab und sagte entschlossen: Er soll mich zertreten, bevor er meinen Vater tötet! Ich weiche nicht!"

Die Aufmerksamkeit einiger entfernter stehenden Personen wurde jetzt von dieser Szene einer andern zugewendet. Ein leichtes Fuhrwerk, von zwei starken Pferden gezogen, rollte heran. In diesem stand ein Mann hoch aufrecht. Dieser schrie unaufhörlichHalt! Halt!" und schwenkte ein weißes Tuch um den Kopf.

Die eigentümliche Hast, die sich in diesem Rufen aussprach, machte einen soeben Gndruck auf die Anwesenden, daß sie, ohne zu wissen, was es bedeute, mitriefen, immer stärker und stärker, so daß auch der Deichgras samt seinen Geschworenen aufmerksam wurden und fragten, waS eS gäbe.

Der Wagen hatte unterdessen sein Ziel erreicht. Der Mann mit dem weißen Tuche ging durch die Menge, die ihm bereitwillig auswich und hinter ihm herdrängte.

Es war Matthias Heinsohu, der Kornhändler aus Wisch- Hasen, der sich den Schweiß von der Stirn trocknete und tief ausatmend sagte:Gottlob noch ist eS Zeit!"

Carsten Nagel sah ihn höhnisch an und sprach:Wenn Er meint, es sei noch Zeit, das Spatenrecht zu gewinnen, so irrt Er, denn der Deichgraf hat eS mir zugesprochen."

Aber Er hat eS noch nicht in Händen und wird es auch nicht bekommen!" entgegnete Matthias Heinsohn kurzab.Ich weiß, was im Lande Rechtens ist, und habe, Gott fei Dank, die Macht, eS aufrecht zu erhalten. Keine fremde Hand soll sich an Diesem Spaten vergreifen, solange noch eine befreundete es zu tun imstande ist, und diese habe ich gefunden!"

Er trat zu der Tochter des Hofbesitzers und jagte mit herzlichem Tone:Jungfer Katharina Bolt, lege Sie Ihre