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Herssel-er Kreisblatt

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Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 43. Donnerstag, den 1L April 1907*

Amtlicher teil.

Auf Grund deS § 38 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. Juli 1900 (R. G. Bl. S. 871) werden hiermit im Anschluß an das Gesetz, betreffend das Psandleihgewerbe, vom 17. März 1881 (Gesetzsamml. S. 265) in der Fassung des Artikels 41 des AuSsührungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 (Gesetzsamml. S. 177) und an die Bekannt­machungen des Ministers des Innern, betreffend den Geschäfts­betrieb der Pfandleiher, vom 16. Juli 1881 (Min. Bl. S. 169) und vom 11. Juli 1902 (Min. Bl. S. 135) über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Psandleiher folgende Vorschriften erlassen.

1. Neue Sachen, die nicht zu den Gebrauchsgegenständen des Verpfänders gehören, dürfen nur aus Grund einer Be­scheinigung der Ortspolizeibehörde als Psandstücke angenommen werden.

2. Zum Zwecke der Ausstellung der Bescheinigung ist der Ortspolizeibehörde vom Verpsänder oder vom Pfandleiher ein Verzeichnis der zu verpfändenden neuen Sachen einzureichen. Die Ausstellung erfolgt durch Ausdrückung deS Amtssiegels aus das dem Antragsteller zurückzugebende Verzeichnis.

3. Die Bescheinigung ist auszustellen von der OrtSpolizei- behörde des Wohnortes oder des Ortes der gewerblichen Nieder­lassung des Verpfänders und, wenn der Pfandleiher sein Ge­werbe an einem anderen, als den genannten beiden Orten betreibt, außerdem auch von der Ortspolizeibehörde deS Ortes der gewerblichen Niederlassung des Psandleihers. Hat der Verpsänder in Preußen keinen Wohnsitz und keine gewerbliche Niederlassung, so genügt die Bescheinigung der letztgenannten Ortspolizeibehörde.

4. Die Ausstellung der Bescheinigung ist von der Orts­polizeibehörde zu versagen:

a. wenn die Sachen zum Zwecke der Verpfändung ange­schafft oder hergestellt sind,

b. wenn es an einem hinreichend begründeten Anlaß für die Verpfändung fehlt, insbesondere, wenn die Verpfändung zum Zwecke des Vertriebes der Sachen erfolgen soll,

c. wenn ein nach Fälligkeit des Darlehns erfolgender Ver­kauf der Psandstücke durch den Pfandleiher eine empfind­liche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden her- beiführen würde.

5. Bei der Verpfändung einer der in Ziffer 1 bezeichneten Sachen ist in das Pfandbuch bei der Bezeichnung des Pfandes (§ 5 No. 6 des Gesetzes vom 17. März 1881) folgende Ein­tragung zu machen:Neue Sache. Bescheinigung der Orts- Polizeibehörde zu . . . (Ortsname) vom . . . (Datum)."

6. Die Bescheinigungen sind vom Pfandleiher zusammen mit den Psandbüchern anfzubewahren.

7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften

Crugglück.

Erzählung von Helene V o i g t. (Nachdruck verboten.) (Schluß.)

Man sah die junge Witwe erst um Begräbnis, in schlep­pende Trauergewänder gehüllt, das Auge matt und vom Weinen gerötet; von ihren Verwandten war niemand gekommen. Als nächster Leidtragender schritt Kapitän Leutmann in ihrer Nähe, doch nicht neben ihr, in voller Uniform, die Brust mit Orden geschmückt und mit tiefernster Miene. Er bot seiner Cousine auch nicht den Arm bei der kurzen Streife vom Trauerhause bis zu dem harrenden Wagen.

Drei Schüsse krachten als Ehrengruß über daS stille Grab, feuchten Auges warf der Kapitän drei Hände voll Erde hinab, bann wandte er sich zurück. Durch die Menge der Seibtragenben drängte sich Frau von Martin jetzt zu ihrem Better und bot ihm die Hand.

Du fährst doch mit mir, Hasso," bar sie weich,ich muß Dich sprechen.

Wenn 6r;e2er$ befehlen," gab er kühl zurück,ich bare ebenfalls noch einen Höfling auSzunchM."

Still und ernst faß er rm Wogen der nervös d.r Umer- dalrung führenden Dame gegenüber.

Und Da willst noch heute abieiicv, Setter?

Allcrd.nz», die Kernigen erwarten muh."

Die Dernizen, Barer? Wen nennst Da je?

Meine Mutter und sie, die mein teure» Weib werden soll," antwortete feierlich da Kapitän.

Der Wagen hielt, Leutmann sprang heraus und hielt den Schlag offen, ohne indes da Genaalin die Hand zu bieten.

Margots Augen flammten zornig, doch schnell beherrscht, reichte sie drin im Wohnzimmer dem Vetter beide Hände. Er nahm sie nicht, sondern schaute mit strengem Blick in ihr schönes Gesicht.

Ich möchte mit Dir über die Zukunft sprechen, Hasso," begann sie befangen.

Gnädige Frau," und Leutmann betonte schwer die for­

eine höhere Strafe eintritt, gemäß § 360 No. 12 des Reichs­strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bestraft. (H b 5034.)

Berlin, den 4. Februar 1907.

Der Minister des Innern, gez. v. B e t h m a n.n - H o l l w e g.

* *

HerSfeld, den 5. April 1907.

Vorstehend abgedruckte Bekanntmachung, betreffend den Ge­werbebetrieb der Pfandleiher, bringe ich zur Kenntnis der Herren Orlsvorstände des Kreises.

Im einzelnen bemerke ich zu den Vorschriften noch fol­gendes :

1. Die Ortspolizeibehörden haben alle Anträge aus Aus­stellung der Bescheinigung gemäß No. 1 der Bekanntmachung mit tunlichstcr Beschleunigung zu erledigen.

2. Die Entscheidung darüber, ob ein Grund zur Ver- sagung der Bescheinigung gemäß No. 4 der Vorschriften vor- liegt, haben die Ortspolizeibehörden auf Grund ihrer Kenntnis der in Betracht kommenden Umstände nach pflichtmäßigem Ermessen zu treffen. Hat der Verpsänder in Preußen keinen Wohnsitz und teilte gewerbliche Niederlassung, so ist der Poli­zeibehörde des Ortes der gewerblichen Niederlassung des Psand- lciherS glaubhaft zu machen, daß Umstände, die eine Versagung der Bescheinigung begründen würden, auf Seiten des Ver­pfänders nicht vorliegen.

3. Bei den polizeilichen Revisionen des Gewerbebetriebs der Psandleiher ist insbesondere auch daraus zu achten, daß sür alle Psandstücke der in No. 1 der Vorschriften bezeichneten Art die vorgeschriebene Bescheinigung vorhanden und die in No. 5 der Vorschriften angeordnete Eintragung in das Pfand- buch gemacht ist.

I. I. 2899. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersseld, den 25. März 1907.

Gemäß der Vorschrift im § 82 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 wird das Ergebnis der KreiStags-Sitzung am 23. d. Mt§. nachstehend zur öffent­lichen Kenntnis gebracht:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde das neugewählte KreistagSmitglied, Tuchfabrikant Georg Braun jun. aus HerSfeld in sein Amt eingeführt.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurden die einzelnen Einnahme- und Ausgabe-Posten des der heutigen Nummer des Kreisblatts beilie­genden Haushalts-Etats des hiesigen Kreises für das Jahr 1/4. 1907/08 einer eingehenden Prüfung unterzogen und allenthalben genehmigt, mit Ausnahme deS Ausgabe­postens unter Titel V Ziffer 17. Dieser Ausgabeposten soll nicht in Form eines Pauschquantums sondern zum speziellen Nachweis gezahlt werden. Er wurde auf den Betrag von 1000 Mk. erhöht. Infolgedessen wurde der Ausgabetitel X

melle Anrede,ich habe nur noch den Abschicdsbrief jenes edlen Mannes Ihnen auszuhändigen, den wir soeben begruben; dann trennen sich unsere Wege für immer!" Zitternd schaute sie zu ihm hinüber, dann nahm sie den Brief.Lesen Sie ihn allein, Exzellenz, fremde Augen sollen Sie dabei nicht stören. Leben Sie wohl."

O Hasso," schrie Margot auf in Zorn und Weh,können Sie mir nicht vergeben? Sie sind edel und gut."

Exzellenz, ich habe Ihnen nichts zu vergeben, das liegt längst vergessen hinta mir. Ihr Gewissen muß Sie freisprcchen und Ihr edler Gatte vagab Ihnen, ehe er starb, denn er liebte Sie von ganzem Herzen."

Weshalb denn ließ er mich allein?" schrie sie, außer sich, von aller Welt gemieden, von Ihnen verachtet."

Der Mensch ist seines eigenen Glückes Schmied. Ich habe gekämpst und gerungen, bis die Sonne mir wieder ins Ha; schien; versuchen Sir eS auch, gnädige Frau."

Ohne Dich, Hasso, was soll mir daS Sehen."

Nich: weiter, Exzellenz" heiße Empörung stammte in dem ernsten Manne auf;muß ich Sie erinnern, daß wir vom Grabe Ihres Gatten kommen? Er baue än beaveS Sah oa- biati, nichi are baza.S'alic Rosette, die ihm noch im Grabe bdtifr.gt Leben Sie wohl, Frau Genaalm; möge unS das £5 ffal ne mehr m amwen-öhrrv."

Er vemcigle sich nah±r^i festen Fußes r nau? bei der tu gebrochen im Sria liegenden Sarg« vorüber. Er würde nie wiederkommen, das rchlte sie in ihrem zuckenden Herzen ; setn-üchllg streckte sie du Arme nach ihm a l, während der Brief des Toren achtlos $u Boden siel.

Heute am Saloeftenage soll« Kavitän Leurmann zu den $ einigen beimkebren and LlzaS Herz pochte laut in seliger Freude. Sie hatte der Majorin unter heißen Tränen ge­beichtet und ihre Verzeihung erfleht, hatte sie auch gebeten, sie zu entlassen, ehe Haffo wiederkam, aber die alte Dame hatte nur lächelnd den Kops geschüttelt, ihren blonden Liebling zätt- lich geküßt und gemeint:Wir müssen warten, bis Hasso loieberfommt; ohne ihn fasse ich keine so wichtige Entscheidung, die mir mein Pflegetöchlerchen nehmen würde."

Ziffer 2 von 163,90 Mk. auf 88,90 Mk. herabgesetzt. Der Betrag zu AuSgabetitel VII b 4 wurde in der Voraussetzung bewilligt, daß eine Verpflichtung deS Kreises hierzu vorliegt.

An dem außerordentlichen Etat fanden sich Bemerkungen nicht zu machen. Genehmigung der einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten fand statt.

Der ordentliche Etat wurde sodann in Einnahme und Ausgabe auf den Berrag von 110000 Mk. und der außer­ordentliche Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 48 240 Mk. scstgestellt.

Die zur Erhebung zu gelangenden Kreissteuern wurden auf 32 % aller direkten Staatssteuern festgesetzt.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung wurden die Herren Apotheker L. Becker hier und Bierbraucreibcsitzer Heinrich Engelhardt hier wiederum mit Prüfung der dem­nächst auszustellenden KreiSkommunalkassen-Rechnung für das Jahr 1/4. 1906/7 betraut.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung wurden zu Vertrauensmännern für den Ausschuß bei den Amtsgerichten deS Hiesigen Kreises zur Mitwirkung bei der in 1907 statl- finbenben Auswahl der Schöffen und Geschworenen für daS Jahr 1908 dieselben Personen wiedergewählt, die im Vor­jahre als solche gewählt und tätig waren.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung fand der von dem KreiSausschusse gestellte Antrag:

ber Kreistag wolle beschließen:

1. sich mit der Erweiterung der Diensträumc des Landrats­amtes durch Hinzumietung der Räumlichkeiten zu ebener Erde einverstanden zn erklären;

2. die Kosten für die Herrichtung der Dienstrüume, soweit sie anteilig vom Kreise zu tragen find, im Höchstbetrage bis zu 1400 Mk. zu bewilligen, und ihre Entnahme aus Titel VIII deS Etats für 1906 zu genehmigen;

3. den Kreisausschuß zu ermächtigen, einen Mietsvertrag mit dem FiSkus über die Mietung der Räume im Hause Im Stift Nr. 671" abzuschließen;

4. den Kreisausschuß ferner zu ermächtigen, einen Vertrag mit dem Landrat abzuschließen, nach welchem dieser be­rechtigt ist, die staatlichen Büreaus in ihrem zeitigen Bestände und der bisherigen Weise gegen eine Ent­schädigung von 100 Mk. in den von dem Kreise ge­mieteten Räumen unterzubringen;

5. zur Ausführung des Beschlusses zu Punkt 3 eine Summe von 450 Mk. in den Etat einzustellen"

auf Antrag des Herrn Apothekers L. Becker hier einstimmige Annabme, mit dem Hinzufügen, daß der Kreisausschuß daraus Hinwicken möge, daß der unter Ziffer 3 erwähnte Mietsvertrag für mindestens 10 Jahre abgeschlossen werde und daß bei den weiteren Verhandlungen mit Rücksicht auf die längere Dauer deS Mietsvertrages auf eine möglichste Herabsetzung des Mietpreises hingewirkt werden möchte.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung wurde der Gemeinde Heimboldshausen zur Bestreitung der durch den

Aber Fuschini war krank. Am ersten Feiertage hatte er angefangen zu husten und dabei oftmals leise stöhnend an die Brust gegriffen Die Majorin ließ ihren Hausarzt kommen und dieser konstatiette eine gefährliche Lungenentzündung.

Darf ich den treuen Fuschini pflegen, Tante Marie," bat Olga herzlich,er hat Deinem Sohne daS Leben gerettet und soll nicht einsam leiden in dieser schweren Krankheit."Ja, mein Liebling," nickte die alte Dame gerührt und küßte deS Mädchens weiße Stirn;Du tust ein gutes Werk an dem armen, braven Japaner und unser Gott wird Dich segnen dafür."

Die beiden Frauen verstanden sich immer, auch ohne Worte, denn sie liebteen sich innigst.

AlS der arme Japaner, vom Fieber geschüttelt, im Bett lag, saß daS blonde Fräulein liebevoll an seinem Lager und flößte ihm kühlmde Arznei ein.

Wenn sie ihre Hand auf fein Haupt legte, wurde er stets ruhiger und ein schwaches Lächeln girrt über 6« groben Z^e; er hielt sie für Dawataia, welche von drüben zu :bm herge- ianbt sei, ihn zu siegen und muptnebmeu in ein besseres JruieitS.

Und Fu'chw.r wurde immer kränker.

Draußen lag an strenger Bw.rer aber her Ilmur. 2*3 JapanerS alternden Röster lonme dies ungewr: nie Klima eicht vertragen, und der Ar;: ichüwelrc täglich des Korn. Hemr am S.-'.rrta botte er den Domen rnug-lnll. daß Fu'w.n: iu: noch weruze Srunden leben werde. OlgaS Träne» PoSen m herzlicher Teilnahme für den braven Mann, der Hc'^o dsS Leben gerettet. Tarnt nun wollte sie ihn pflegen und trösten brS zam leeren Atemzug«!

Fuichmi war >e6t glücklich. In seinem Fieberrvobn glauo:r er, daß Aamataia der ihm sche und ihn hiaLoer nehmen wolle in jene andere bessere Welt und wie gern folgte er .br!

Fuschuai," fragte Olga, sich über un neigend, .Euer Herr kommt bald heim. Soll ich Euch sein Bild zeigen

,3a, ob ja," murmelte der Sterbende,ich muß Ab'chied von ihm nehmen."

Olga holte von dem Schreibti'ch der Majorin das B:!d deS Kapitäns, doch ihre Hand girierte, a!» sie eS aufnabm, ibr Auge