teilzunehmen. Damit ist den Preßversuchen, Deutschland zum Sündcnbock zu machen, wenn e5 in der Abrüstungssrage zu nichts kommt, im voraus wirksam vorgebaut. Von Frankreich und Italien ist in der Note nicht die Rede. Sie haben sich auf Annahme deS russischen Programms beschränkt, ohne Wünsche oder Vorbehalte zn äußern.
Ja Wand in JMch-MM-Afrika.
Wie schon am 20. v. M. mitgeteilt wurde, hatte Simon Kopper, der Kapitän der Franzmann-Hottentotten, versprochen gegen Zusage von Leben und Freiheit, seinen ganzen Stamm zu sammeln und die Waffen bei Gochas abzugeben. Er selbst hatte am 7. März den Marsch dorthin angetreten.
Nach einer Meldung aus Windhuk hat Simon Kopper sein Versprechen doch nicht gehalten, sondern ist mit seiner gesamten Werft wieder südostwärts in die Kaladabari-Wüste zurückgckehrt. Dorthin ist ihm Major Picrer sofort gefolgt, um bedingungslose Waffenstreckung zu erzwingen.
Mr 3n- und Ausland.
Berlin, den 4. April 1907.
S e. Majestät der Kaiser ritt gestern nachmittag mit dem Prinzen Oskar im Tiergarten. Heute vormittag machte Se. Majestät den gewohnten Spaziergang, sprach beim Staatssekretär v. Tschirschky vor und besuchte die Ausstellung Cadiner Majoliken im Hohenzollern-Kunstgewerbehaus. Demnächst hörte Se. Majestät im Königlichen Schlosse die Vorträge des Inspekteurs der Verkehrstruppen, des Kriegsministers, des Chefs des Generalstabes der Armee und des Chefs des Mili- tärkabinetts.
Die „N. A. Ztg." schreibt: In mehreren Blättern finden wir Mitteilungen über einen für den kommenden Sommer bevorstehenden Besuch Sr. Majestät des Kaisers in England. Wir möchten feststellen, daß zuständigen Ortes von einer solchen Reise nichts bekannt ist. Die darüber angegebenen Einzelheiten, die den Anschein besonderer Genauigkeit erwecken wollen, sind glatt erfunden.
Der im Rcichseisenbahnamt ansgearbeitete Entwurf einer neuen Eisenbahnverkehrsordnung und die Vorschläge, die hierzu von den Eisenbahnverwaltungen und den gutachtlich gehörten Vertretungen deS Handels, der Industrie und der Landwirtschaft cingegaugen find, sollen am 4. d. M. im Reichseisenbahnamt, zunächst mit Kommissaren der meist- beteiligten Bundesregierungen, einer Beratung unterzogen werden. Der Entwurf sieht neben einer übersichtlicheren Neuordnung des Stoffes zahlreiche Aenderungen vor, die der fortgeschrittenen Entwicklung des Verkehrs Rechnung tragen. Grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten, deren Begleichung auf Schwierigkeiten stoßen könnte, bestehen — soweit bekannt — nicht, vielmehr herrscht über die meisten mistigeren Neuerungen ein erfreuliches Unverständnis. Die Beratungen werden voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Ueber das Halten von Lehrlingen bestimmt ein Erlaß des preußischen Handelsminister u. a.: Die Annahme, daß das Recht der Lehrlingshaltung nach § 41 der Gewerbeordnung nur selbständigen Gewerbetreibenden zusteht, ist irrig. Wie aus der Stellung des § 41 in dem von dem „Umfang" der Ausübung und dem „Verlust der Gewerbebesugnisse" handelnden Abschnitt 3 des zweiten Titels der Gewerbeordnung hervorgeht, hat durch diesen Paragraphen nur die weitestgehende Freiheit der selbständigen Gewerbetreibenden zur Annahme von Hülsskräften aller Art anerkannt werden sollen, ohne daß damit über die Befugnis anderer Personen zur Annahme von Lehrlingen überhaupt Bestimmung getroffen worden ist. Beschränkungen inbezug auf das Halten von Lehrlingen sind in der Gewerbeordnung nur in den §§ 126, 126a, 128, 130, 139 und 144a eingesührt. Die Motive zu § 126a ergeben ausdrücklich, daß auch unselbständige Handwerker, insbesondere die sogenannten Gutshandwerker, zum Halten von Lehrlingen befugt sind.
Der Kampf in der deutschen Holzindustrie gestattet sich immer erbitterter. Am Mittwoch hielt der Arbeitgeberschutzverband für das deutsche Holzgewerbe eine außer- ordentliche Generalversammlung in Dresden ab, in welcher beschlossen wurde, alle möglichen Mittel in Anwendung zu bringen, um die Aussperrung im eigenen Interesse siegreich durchzuführen, da es kein Kampf um Lohn und Arbeitssragen, fonbern ein Machtkampf sei. Der Vorsitzende ecklärte, daß die gesamte deutsche Arbeitgeberschast den Schutzverband für das deutsche Holzgewerbe in jeder Beziehung unterstützen wolle. Die Versammlung beschloß ^daraus, den Vorstand zu ermächtigen, eine Anleihe in Höhe bis zu einer Million Mark aufzunehmen mit der Maßgabe, ihm zunächst 300 000 Mark zur Verfügung zu stellen.
Wie auS Alhucemas vom 21. März nach Tanger gemeldet wird, wurden der Sohn des dortigen Gouverneurs und der frühere Generalstabschef El Roghis Delbrel in Devasseo von Eingeborenen auS dem Inneren geprügelt. Truppen Roghis, die dazukamen, nahmen beide Teile als Gefangene mit sich nach der Kasbah von Sabasta. Der Militärgouverneur von Melilla verhandelt mit El Roghi wegen Freilassung der Gefangenen. Dieselben befanden sich jedoch noch am 31. März in Hast. Delbrel soll vor einiger Zeit von Roghi zum Tode Verurteilt worden sein.
Ueber den Stand der deutsch-amerikanischen Beziehungen hat sich der Botschafter der Union am Berliner Hofe, Charlemange Tower, in einem Gespräch mit einem New-Jorker Journalisten in recht optimistischer Weise geäußert. Er erklärte, er habe nie ein so allgemeineres freundlicheres Wohlwollen Deutschlands gegenüber Amerika gekannt, wie jetzt. Er fei gerührt von dem ausgesprochenen Vertrauen Deutschlands zu der ökonomischen Entwickelung und Zukunft Amerikas und zu dessen Entschlossenheit, aufrichtig zu handeln, wo immer die amerikanischen Interessen die Interessen fremder Länder berühren. —
Die siegreichen Truppen von N i c a r a g u a werden beschuldigt, nach der Einnahme von Tegacagalpa, der Hauptstadt von Honduras, die Stadt geplündert und hierbei mehrere Personen, unter ihnen auch Kinder ermordet zu haben. Der nicaraguanischen Regierung wird es hoffentlich gelingen, das Grundlose dieser schweren Verdächtigungen ihrer Truppen nach- zuweisen.
Aus Provinz u. Nachbargebiet.
* (Personal-Chronik.) Ernannt: der Referendar Tiemann zum Gerichtsassessor, der Bausupernumerar Odenwald zu Cassel zum Bausekretär. — Uebernommen: der Referendar Schafft aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg in den OberlandeSgerichtsbezirk Cassel. — Beauftragt: der Gewerbeassessor Dr. von Finckh zu Cassel vom 1. April dS. Js. ab mit der Wahrnehmung einer Hilfsarbeiterstelle bei dem Ar- beiteramt der Kaiserlichen Werft in Kiel, der Gewerbcreferendar
Perkow in Berlin vom 1. April ds. Js. ab mit der Wahrnehmung der Geschäfte der unbesetzten Hilssarbciterstelle bei der Gewcrbeinspektiou zu Cassel, der RcgieruugS-Zivilsupcruumerar Dclgmauu zu Marburg mit der kommissarischen Verwaltung der Kreissekretärstelle bei dem LandratSainte in Hüuscld, der Schutzmann Haase mit der probeweise» Wahrnehmung der Geschäfte des KreiSbote» bei dem Königlichen Landratsamte zu Witzeuhausen. — Versetzt: der Polizeisekrekretär Deutsch- mann von Danzig nach Fulda, der Gerichtsvollzieher Arnold in Netta an- daS Amtsgericht in Eitors. — Verliehen: dem Kreisarzt, Geheimen Medizinalrat Dr. Lambert in Melsungen der Königliche Kronenorden 3. Klasse mit der Zahl 50, dem LandgerichtSrat, Geheimen Justizrat Kind in Marburg der Königliche Kronenorden 3. Klasse, dem Gerichtsvollzieher Klopp in Fulda der Königliche Kronenorden 4. Klasse, den im Küchendienst angestellten Lehrern Kößcl in Haindorf, Rosenthal in Hilgershausen (Kreis Witzeuhausen) und Wiegand zu Riffen der Kantortitel. — Entlassen auf Autrag: der Rechtsanwalt unb Notar, Justizrat Gervinus aus dem Amte als Notar unter Verleihung des Charakters als „Geheimer Justizrat." — Gestorben: der Gerichtsschreibergehilfe, Assistent Messerschmitt bei dem Amtsgericht in Fnlda.
* (G es i n d e d ie nst b ü cher.) Im Anschluß an den Runderlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 5. März d. J§., betreffend die neuen Vorschriften für den Geschäftsbetrieb der Gesindevermieter und Stellenvermittler (mit Ausschluß der Theateragenten), bestimmt ein Erlaß des Ministers des Innern folgendes: 1. Vom 1. Juli 1907 ab sind neue Gesindedienstbücher nach dem durch die Instruktion des Ministers des Inneren vom 26. Februar 1872 vorgeschriebenen Formular mit der durch die neuen Vorschriften bedingten Abänderung auznlcgen, daß zwischen den Spalten 6 und 7 des bisherigen Musters eine neue Spalte mit der Ueberschrift: „Vor- und Zuname und Geschästslokal des Gesindevermieters. Datum des Vertragsschlusses." eingeschaltet wird, die jedesmal im Anschluß an das Vermittlungsgeschäft, falls ein solches statt- gefunben hat, von dem Gesindevermieter auszufüllen ist. Die vor dem 1. Juli 1907 ausgefertigten Gesindedienstbücher dürfen weiter benutzt werden. In diesen Büchern finden die im vorstehenden angeordneten Eintragungen der Gesindevermieter in Spalte 7 Platz. 2. Den neuen Gesindedienstbüchern ist btr auf der Rückseite des Musters C zu dem „Ausweise" abgedruckte Auszug aus den Vorschriften des Ministers für Handel und Gewerbe vom 5. März 1907 vorzudrucken. 3. Die Ortspolizeibehörden haben sich bei der Anmeldung der Dienstboten neben dem Gesindebuche jedesmal den von dem Gesindevermieter ausgestellten „Ausweis" vorlegen zu lassen.
* (Die v . Züge in den Fahrplänen.) Die Frage der Kennzeichnung der schnell fahrenden Züge in den Fahrplänen ist jetzt, wenigstens für die preußisch hessischen Eisenbahngemeinschaften und das Reichskursbuch, endgültig entschieden. _ Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat die Eisenbahndirektionen angewiesen, in den amtlichen Fahrplänen die Schnellzüge und die künftigen Eilzüge in der Weise zu kennzeichnen, wie dies ursprünglich in Aussicht genommen war und von uns mitgeteilt worden ist. Den übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen ist gleichzeitig empfohlen worden, in ihren Fahrplänen in derselben Weise zu verfahren. Aucb mit dem Reichspostamt ist vereinbart worden, im Reichskursbuch dieselben Zeichen für die schnell fahrenden Züge an- zuwenden. Im Interesse der Einheitlichkeit im deutschen Eisenbahnwesen ist zu wünschen, daß die übrigen Verwaltungen sich dem großen preußischen Netz und dem maßgebenden Kursbuch in dieser Beziehung anschließen werden. In den amtlichen preußischen Fahrplänen und dem Reichskursbuch werden alle Schnellzüge und Eilzüge durch fette Schrift bei der Angabe der Stunden und Minuten der Ankunfts- und Abfahrtszeigen bezeichnet. Die Schnellzüge, für die ein Zuschlag zu entrichten ist, erhalten außerdem links von dem Ankunfts- und Abfahrtszeichen eine gestrichelte Linie. Soweit die Schnellzüge mit Korridorwagen ausgestattet sind, wird dies durch ein D ausgedrückt, das der Nummer des Zuges vorgesetzt wird, als z. B. D 79, wie dies schon bisher geschehen ist. Es bleibt den einzelnen Direktionen überlassen, ob sie die schnell fahrenden Züge ohne Zuschlag nur ausdrücklich als Eilzüge am Kopfe ihres Fahrplanes bezeichnen wollen.
* Die neuen Best immun gen über die zusammen stellbaren Fahrscheinhefte nebst Aus- führungs-Vorschriften, gültig vom 1. Mai d. JS., sind soeben herausgegeben worden. Von den Neuerungen, welche damit zur Einführung gelangen, heben wir die nachfolgenden hervor: Das Fahrscheinheft ist unübertragbar; vor Antritt der Reise hat der Benutzer des Heftes aus den Umschlag, und wenn das Heft mehrere Umschläge hat, auf jeden Umschlag seinen Namen mit Tinte zu schreiben. Fehlt die Namens-Unterschrift, so hat das Dienstpersonal deren Nachholung aus der nächsten sich hierzu eignenden Station zu veranlassen. Auf Verlangen des Dienstpersonals hat der Benutzer des Heftes seine Unterschrift zu wiederholen. Ein unrechtmäßig benutztes Hest wird eingezogen und sein Inhaber wie ein Reisender ohne Fahrkarte behandelt. Die Vorschriften über die (mündliche, schristliche oder telegraphische) Bestellung der Fahrscheinhefte sind unverändert geblieben, neu hinzugekommen ist nur folgender Passus: Von dem Besteller kann die Hinterlegung einer auf den Fahrpreis anzurechnenden Bestellgebühr im Betrage von einer bis drei Mark für jedes Heft verlangt werden. Diese Gebühr ist verfallen, wenn das Heft innerhalb der vorgeschriebenen Frist (14 Tage von Beginn der Gültigkeit an gerechnet) nicht abgenommen worden ist, oder wenn eS als unbenutzt zurückgenommen wird. Die wichtigsten Vorschriften sind dem Umschlag des Fahrscheinheftes aufgedruckt; es finden sich darunter auch die Aenderungen, die sich ans der Abschaffung des Freigepäcks ergeben.
* (Verbrechen und Alkohol) Bekanntlich ist der Alkoholismus in weitem Umfange Ursache von Verbrechen. Nach der Statistik der Straf- und Gefangenenanstalten deS Grohherzogtums Hessen für daS Jahr vom 1. April 1903 bis 31. März 1904 kommen, bei Berücksichtigung bet Zu- und Abgänge für diese Zeitperiode, 1197 männliche und 164 weibliche, zusammen 1361 Gefangenein Betracht. Von diesen hatten 106 männliche und 4 weibliche, zusammen 110 Gefangene, also 9 v. H., das Verbrechen, das die Ursache ihrer Unterbringung in Gesangeucnanstalteu war, in der Trunkenheit begangen. Gewohnheitstrinker waren unter den Gefangenen 81 männliche und 3 weibliche, zusammen 84, also reichlich 6 v. H. Von den in der Trunkenheit ausgcsührten 110 Verbrechen führten 57 zur Jnternierung in der Zellenstrasanstalt, 5 zur Unterbringung im Landeszuchthaus, 48 zur Einlieferung in die Gesängnisanstalten zu Darmstadt und Mainz. Von bon 84 Gewohnheitstrinkern befanden sich 29 in der Zellenstrasanstalt 9 im LandeSzuchthaus und 46 in den Gefängnissen. Nach dieser Zusammenstellung kann man die verderblichen Wirkungen deS Dämons Alkohol ermessen.
* (Zur Forst statistik in unserer Provinz.) Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Forsten und Holzungen,
ihr Einfluß auf die Witterung und damit ihr Wert für die Landwirtschaft sind so offenkundig, daß es nicht wunder nehmen kann, wenn in Preußen daraus gehalteu wird, den Forstbestand nicht nur in feinem Umfange zu erhalten, sondern ihn womöglich noch zu vergrößern. Daß Letzteres geschehen ist, mögen folgende Ziffern beweisen: Von den 34,8 Millionen Hektar Gesamtfläche, die Preußen umfaßt, kamen im Jahre 1878 auf Forsten und Holzungen 8129 485 Hektar. Diese Waldflüche hat sich im folgenden Vicrtcljnhrhundcrt auf 8 270 134 Hektar vergrößert, also um 150 Tausend Hektar. Eine Statistik über die Bewegung int Einzelnen läßt sich natürlich nur über die Staatssorsten aufstellen, deren es im Jahre 2,9 Millionen Hektar gab. Seit 1867 hat sich ihr Besitzstand um 300 Tausend Hektar vermehrt, und zwar zum größten Teil durch Ankauf (250 Tausend Hektar), wofür 52,8 Millionen Mark gezahlt wurden. Für den Verkauf von 21 000 Hektar seit 1867 wurden 30,7 Millionen Mark erzielt, so daß die Verwaltung durchschnittlich 195 Mark für den Hektar bezahlte und 1447 Mark erhielt. Diese hohen Verkaufspreise sind den Verkäufen wegen ihrer Lage forftmirt» schaftlich nicht mehr nutzbarer Flächen, die aber als Baugelände einen hohen Wert hatten, zuzuschreiben. Was nun die Staatssorsten in den einzelnen Provinzen, ihre Vermehrung und Verminderung und die erzielten Erträge angeht, so umfaßt in der Provinz Hessen-Nassau die gesamte Staatssorsten- fläche 261 197 Hektar, wozu noch fast 400 000 Hektar nicht dem FiskuS gehörige Waldungen kommen. Mit dem Um= fange seiner ^Salbungen überhaupt und seiner Staatssorsten im besonderen steht die an Flächeninhalt so kleine Provinz Hessen-Nassan mit an der Spitze der preußischen Provinzen.
) :( Hersfeld, 5. April. Dem prakt. Arzt Herrn Dr. med. Schumann hier ist Allerhöchst der Charakter als Sanitätsrat verliehen worden.
) :( Hersfeld, 4. April. (S ch ö s f e n g e r i ch t.) Ein früher hier ansässiges Ehepaar wurde wegen Diebstahls mit 2 Tagen Gefängnis bestraft. — Ein hiesiger Tuchmacher erhielt wegen Hausfriedensbruchs eine Geldstrafe von 10 Mk. ev. 2 Tage Gefängnis. — Ein Schreinermeister aus einem benach- barren Orte wurde wegen öffentlicher Beleidigung zu 5 Mk. Geldstrafe ev. 1 Tage Gefängnis verurteilt.
Cassel, 4. April. Das hiesige Husarenregiment wird morgen, Freitag, zum Regimentsexerzieren nach dem Exerzierplatz „Altengrabow" abrücken. Nach Beendigung desselben beginnt das Brigadeexerzieren mit dem Regiment Jäger zu Pferde in Langensalza.
Gersfeld (Rhön), 2. April. Ein recht trauriger Todesfall, der zur Vorsicht mahnt, ist im nahen Hattenhausen vorgekommen. An dem Halse deS jungen, vor seinem Staatsexamen stehenden Lehrers Jägers hatte sich kürzlich ein Karfunkel gebildet, den dieser wenig beachtete, weil er solche wiederholt der Heilung ohne ärztliche Hilfe überlieS. Diesmal entstand jedoch Blutvergiftung und der hinzugezogene Arzt konnte das hoffnungsvolle Leben nicht vom Tode retten. Der Verstorbene war die Stütze seiner bedauernswerten Mutter, einer Witwe.
Homberg (Bez. Cassel), 4. April. Die Mardörser Eisensteingrube, welche von einem Berliner Konsortium angekauft wurde, wird in allernächster Zeit in Betrieb gesetzt werden. Es ist das sehr erfreulich für unsere industric- arme Gegend. Nach Ansicht von Fachleuten werden fünfzig Jahre nötig sein, um das Bergwerk vollständig auszubeuten. Der anliegende Grundbesitz ist infolgedessen rapid im Preise gestiegen. '
Eckenheim, 4. April. Das zweijährige Kind des Gärtners Queriuus Zorbach gelangte gestern von feinem Bctt- chen aus au die aus dem Nachttisch stehenden Streichhölzer, spielte mit denselben und entzündete das Bett. Das bedauernswerte Kind hat so schwere Brandwunden erlitten, daß an seinem Auskommen gezweifelt wird.
Fulda, 3. April. Auf der Strecke Elm—Gemünden, bei der Station Vollmerz entgleisten gestern fünf Wagen eines Güterzuges, wodurch der um 11 Uhr abends hier fällige München—Hamburger Schnellzug eine dreistündige Verspätung erlitt. Heute srüh ging von hiesiger Station ein Hilfszug nach der Unfallstätte ab.
Mühlhansen, 3. April. Hier wollte sich eine erst seit einigen Tagen verheiratete Frau aufhängen, weil ihr Mann ihr zum Osterfest keinen neuen Hut taufen wollte. Der Mann konnte die putzsüchtige Frau noch abschneiden, bevor sie tot war.
Nordhausen, 3. April. Der Nordhäuser Zeitung zufolge ist der Wagenwärter Karl Bertuch von hier, dem am 28. März nachts auf der Station Walkenried beide Beine abgefahren wurden, im städtischen Krankenhause seinen Verletzungen gestern erlegen. Man nimmt nunmehr an, daß Bertuch nicht das Opfer eines Unfalles geworden ist, sondern den Tod selbst gesucht hat.
Fürstenberg, 1. April. Ein schweres Unglück hat sich in der Karwoche hier zugetragen. Der Landwirt C. Huhn stürzte am DienStag morgen, als er mit dem Ausbessern seiner Brunnenbedeckung beschäftigt war, plötzlich in die Tiefe und ertrank. Der alte Mann litt schon seit längerer Zeit an Schwindelanfällen, jedenfalls hat ihn ein solcher Anfall getroffen, der den über den Brunnenrand gebeugten Mann in die Tiefe warf.
Aus Thüringen, 4. April. In Koburg und Umgebung tritt der Scharlach epidemisch auf. In einzelnen Fällen sind die Erkrankungen tödlich verlausen. — Einer der beiden an dem Einbruch in dem Heinzmannschen Goldwarengeschäft zu Eisenach beteiligten Verbrecher, die gegenmäetig im Eisenacher Landgerichtsgefängnis sitzen, überfiel am Donnerstag den Ge- sangencnwärter, der ihr» das Essen brächte. Der Wärter, der von dem Verbrecher am Halse geivürgt wurde, konnte sich nur mit Hilfe eines hinzugekommenen Kollegen befreien. — Im Dorfteiche zu Traßdorf bei Stadtilm ertränkte sich ein Dienstmädchen mit seinem neugeborenen Kinde. — In Crossen wurde am Mittwoch der Bahnarbeiter Taubert beim Ueberschreiten der Gleise von einem Personenzuge ersaßt und bei Seite geschleudert. Der Verunglückte erlitt Schädelbruch und eine schwere Gehirnerschütterung.
Darmstadt, 2. April. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich am ersten Feiertag mittags in dem neuen Hotelrestaurant Heß. Der große elektrische Materialienauszug sollte vom dritten Stockwerk in die Tiefe gehe», als plötzlich' das Die»st- mädchen Althaus aus Gießen den Kopf durch eine zerbrochene Glasscheibe in den Fahrstuhl steckte. Dieser fauste in die Tiefe und schnitt dem Mädchen den Kopf glatt vom Rumpfe. Der Borfall rief in dem stark frequentierten Lokal die größte Erregung hervor.
Wochenbericht der Berliner Produktenbörse.
Die am 3. beendigte Berichtswochc umfaßte wegen des Öfter- festes nur vier Geschäftstage. Die Unternehmungslust hielt sich zurück, gleichwohl kam unverkennbar ein festerer Ton am Ge treibemartt schließlich zum Durchbrüche. Die Ursache der besseren