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Herchlder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Zernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 40.

Donnerstag, den 4. April

1907.

Bestellungen

auf das Bersfelder Kreisblatt

werden für das

2. Quartal von allen kaiserlichen Postanstalten kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 2. April 1907.

Im Monat März d. Js. sind diesseits den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahrcsjagdscheinc:

a. entgeltliche:

am 24/3. dem Königlichen Landrat von Grunelius hier; am 26/3. dem Lederfabrikanten Jean Rechberg hier.

b. unentgeltliche: Keine!

B. Tagesjagdscheine: Keine!

Der Königliche Landrat.

J.'V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 15. März 1907.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Herren Ortsvorstände des Kreises ausgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwaltungen zu­stehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach dem § 368,2 des Strafge­setzbuches zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird tun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für tunlichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Ginlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.

I. 2518. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m c r.

Crugglück.

Erzählung von Helene V o i g t.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Vor Frau Leutmanns Wohnung hielt ein Taxameter, der Diener sprang vom Bock und trug zwei Visitenkarten ins Haus.

Kapitän Leutmann nahm sie ihm selbst ab und laSi General von Martin und Gemahlin.'

Ich lasse die Herrschaften bitten, näher zu treten, sagte er gleichmütig, kein unruhiges Empsinden regte sich in ihm; es blieb kein Erinnern an damals übrig.

Er wandle sich und v^ncr? die Tür zum Salon, das fe.Dene Kleb der Somalin rentier uns bann narben beide gegenüber, ^entmann suhl oerb ndlich, bnthünigeridi-i. Mmgo: ersten Moment wie erstem, dann nbe: rm: aLe: Semäntdia: »k BenbEUB nun Die Hank entgoternirfenl, be c. ohne Tt st Lrnen. ene SsftrrJ>r -Jünr.t mr-~

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Sudans g wT miene Murmr aoEittlä ruc rrchiö amr eilen neuer Äumnntiüu w>tt-en" .uüw Leurmann mr.itzr wer & Dtte. Bürg zu nehmen, meine qariüc.<a Mama mr2 gleich hier sein. Egeckenz baten ne neulich dien ge» rrnchcn," er wanüre 'ich fegt üircL an die junge Frau, die Den kühlen Blick mit einem üb bittenden aus thren großen fingen erwidenc.

Aber, Hasio, WM alt beharren Sie au- Dreiern sondiern Tone! Haben Sie denn vergeffen, daß wir so nahe Ver­wandte nnd?"

Der Angeredete verneig» sich leicht und ragte im leichten Salontone:Sie gestatten mir also ein verwandtschaftliches Sonett, gnädigste Cousine; ich war natürlich nicht kübn ge­nug, um ein solches vorweg zu nehmen. Haben Sie wobl von Onkel Vierrgge in letzter Zeit etwas gehört?

Die Vertilgung der Kohlweißlinge.

Jeder Landwirt und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen und Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenige des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Tätigkeit überlasten. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel ein greifen wollte.

Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großen Mengen an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt daS Eierlegen an der untern Seite kreuzblütiger Gewächse RapS, Meerrettia 2 c). Nach 1014 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und begimten an den sie beherbergenden Gewächsen ihre zerstörende Täftgkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb vier Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt ver­puppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.

Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die au5 diesen auskriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Ver­puppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind eS, welche in warmen, mehr trockenen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen.

Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorge­nommen werden, so muß sich diese erstrecken:

1. auf das wiederholte Auffuchen und zerdrücken der Eier, welche sich wie gesagt, auf der unteren Seite kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden.

2. auf das Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate, besonders während deS Januars und Februars und ganz besonders

3. auf das Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.

Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Masten dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.

Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen ver­nichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einfängt, denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel ange­griffen und im Keime erstickt.

Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Dem Männchen fehlen dieselben.

DaS Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühjahr nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung für die Jugend. Schaffe nur jeder Landwirt und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge Prämien aus. ES würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.

Stadt- und Landgemeinden und die landwirtschaftlichen Ver eine sollte die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prämiieren. Geschehe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekts bald Herr werden.

Nein," entgegnete Margot kühl; ich korrespondiere nicht mit dem alten Herrn.

Wie zornig konnten jene verführerischen Eboli-Augen blitzen! Also das war der Mann, den die Generalin gebrochen, und unglücklich wiederzufinden meinte ? Kühl und unerbittlich richtete er eine Scheidewand zwischen ihnen auf, die sich nie­mals beseitigen ließ. War das derselbe, der so leidenschaftlich zättlich anUnbine geschrieben?

Es tat mir leid, Vetter, daß ich Sie neulich abend? nichr mehr miethen konnte," jetzt war eS ihr gelungen, ihre vol­lendete Haftung wicderzugewinncn.

Mama ermattete mich, gnädigste Cousine, $ubernhatte ich daS iihönfie Bild ja gesehen.*

Na, na, flmmän, aber das muß man Ihnen leren, Sie sönnen rramimC SÄmttckrltt!» sagen; laben Sie 1:6 r-i-ber bei ver. Jevunen'. relem - *

Mmoo: war rebrg be reiner Wormn doch ir.n B war ir eing, daß ihr Herzottu eofturrir. Hl '; wer »ölbg .'ledbnäfcar geworden, kenne Ennnennir :ü eb :m ;.:>ng.

Jep: »u: d.e M.o omr rm. Olga na5 m und imeuen.uni j ieni-udne.i nennt du Beu'üßunc pe: Itt Drmien.

Hin HÜien: iröiir «tinü "A I« -'-eneee im. LereMur ihr. ,.wm2^ Tmiw tml üue ::t Du £inil Du* 3mai neirnnrrj aieüäe Der 3era£ gier 'sunlt.l u Lmm« iißi iuere.: Du-e fener.mg and curm, oft sie 'm zu Äwgnr man .uz mir noch str ßwmuÄ u icei.i ihr 3t.-e lang.

Frau oen Muuun biß am auf te äuneu and w-witte sich nun aLeumu^ an hren Senzr. ;e§t DireS zum Hagr- üb ergebend.

Kennen Sie feiere Bro-che. §ar; ? ' ~jg sie laLelnd.es tii ein Andenken an meine Hochzeit.'

Jetzt mars an ihm, seine Haftung mehr ;u verlieren. Einen Augenblick schäme er verständnislos Die schöne Frau an, dann schoß eine Blurwelle der Emvörung über fein gebräumes Amlitz und, ohne Margot einer fintmort zu würdigen, manöte er sich an Olga:Ich weiß nicht, ob Die Damen sich kennen.'

O doch,' antwortete daS junge Mädchen etwach, .bne alle Birterfeit,ich hatte schau früher eine Geschäft-iache nur ErzeLciij zu erledigen.'

Anweisung zur Bekämpfung der Lchweineseuche.

(Fortsetzung.)

Der Landrat (in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde) hat bei Genehmigung der Ausführung von Schweinen zum sofortigen Abschlachten folgende Bedingungen vorzuschreiben:

a, Die aus dem Seuchengehöft auSgeführten Schweine müssen auf Wagen oder auf der Eisenbahn befördert werden und dürfen unterwegs nicht mit anderen Schweinen in Berührung kommen oder in fremde Gehöfte gebracht werden.

b) Die benutzten Wagen sind sofort nach dem Ausladen der Schweine an dem AuSladüngsorte gründlichst zu reinigen und mit heißer Sodalauge zu waschen.

c; DaS auf dem Wagen befindliche Stroh ist zu verbrennen oder sonst unichädlich zu beseitigen.

d) Bei Benutzung der Eisenbahn ist die Eisenbahnoerwalmng vor dem Verladen von der Krankheit oder der Verdächtigtest der Schweine in Kenntnis zu setzen.

ej Die Schlachtung der auSgeführten Schweine muß unter polizeilicher Ueberwachur.^ stattfinden, wenn sie nicht in einem unter tierärztlicher Leitung stehenden öffentlichen Schlachthause erfolgt. Letzterenfalls hat der SchlachthofSoorsteher der Orlspo- lizeibehörde des SchlachtorteS eine Bescheinigung über die Schlach­tung einzureichen.

f; Liegt der Ort, an dem die Schlachtung stattfinden soll, in einem andern LrtSpoliz^bezirk, so ist die zuständige Ortspolizei- behörde von dem Zeitpunkte deS Eintreffens der Sendung recht- zettig zu benachrichttgen.

Vorstehende Bestimmungen über die Ausführung von Schweinen aus dem Seuchengehöft gelten nicht für ansteckungSoerdächttge fette Schweine. Der Landrat (in Stadtkreisen die Ortspolizeibe- Hörde) kann vielmehr gestatten, daß solche Schweine aus gesperrten , Gehöften ausgeführt und in den freien Verkehr gebracht werden, wenn der Besitzer der Schweine deren Gesundheit und volle Schlachtreife durch tierärztliche Bescheinigung nachweist. Die Be­scheinigung muß den Zweck ihrer Ausstellung angeben und ver­bleibt bei den Akten des LandratS (in den Stadtkreisen der OrtS- polizeibehörde). Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die Ausfuhr nicht innerhalb von tmei Tagen. noch der Ausstellung erfolgt ist.

5. Es ist an/umou'en, rag in n jer Stall- oder Gehöfe perre unterworfenes Schwein, das verendet oder geschlachtet wird, ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde verwendet ober beseitigt oder aus dem Gehöft entfernt werden darf. Hat die Ortspolizei­behörde eine solche Genehmigung erteilt, so muß sie hiervon spätestens bei der Feststellung des Erlöschens der Seuche (§ 8) den beamteten Tierarzt in Kenntnis setzen. Wenn die Sperrmaß- regeln lediglich wegen Verdachts der Seuche verhängt worden find, so hat die Ortspolizeibehörde vor Erteilung der Genehmigung eine amtstterärztliche Obduktion des Tierkörpers zu veranlafien.

6. Der Besitzer ist anzuhalten, den Zutritt zu den kranken oder verdächtigen Schweinen, namentlich Viehhändlern, Fleischern und Kasttierern, nicht zu gestatten, auch das Betteten des Seuchen- gehöftes durch Schweine anderer Besitzer zu verhüten.

7. Gewinnt die Schweineseuche in einer Ortschaft eine größere Verbreitung, so ist die Abhaltung von Schweinemärkten, sowie der Auftrieb von Schweinen auf Wochen- oder Viehmärkte in dem Seuchenorte und dessen Umgebung von dem Landrat, in Stadt­kreisen von der Ortspolizeibehörde zu verbieten.

DaS Verbot ist öffentlich bekannt zu machen.

8. In den Fällen zu 7 ist durch die dorr genannte Behörde, wenn die Seuche ihrer Beschaffenheit nach eine größere und all- gemeinere Gefahr einschließt, je nach Umständen die Sperre des Ortes oder von OrtSteilen vorzuschreiben, außerdem ist bc3 ge­meinschaftliche Austreiben von Schweinen aus mehreren Gehöften zur Weide zu verbieren.

Für die Ausfuhr der in gesperrten Orten oder OrtSteilen be-

Dicklich?' meinte Die junge Frau nachlässig,ich kann mich in der Tat auf Sie, mein Fräulein, n chr mehr besinnen'.

O doch, Fräulein Linstow,' rief der alte General herzlich und bot dem jungen Mädchen die Hand,ich werde nie vcr- gessen, wie treu und edel Sie einer Verpflichtung nachkamen, für die kein Meroch Sie verantwottlich gemacht hätte. Wenige Frauen würden so gehandeft haben.'

Nicht doch, Er;e2en^' mehrte Olga be'chciden,ich tat nur meine Pflicht im Andenken an meinen geliebten Vater.'

Fragend schaute Seurmann erst die verwirrte Olga, Denn seine Mutter an; erstere vermied reinen ibi. letztere 15theile zärtlich ihr Pflegetöchittchcr. an und Hcmo deiÄoß, die 'ung jenes Rät'els duich die ü/qenn zu erfahren.

Das il wohl ihr :areuer Japaner ."außen?' isr.ie .r General, um dem Geiv'.Lchr eine achr« Wendunz zu geben; c benad etc mwur -reu und m.ch ran k-em c..£. r. cks.o« 5Üe.±mnt r w wm-or iiar.tola um eigen m. 2 och ti zt c uns >icr zu benr-adreu *

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V-rsiaul-n ierwachrete sie Die 'chane Fmu and mmer wieder kam .:: Der «IeLauttz: tote ''ixe e du mäu i. cb schönen Kor ttiu au'gebeu b itten am des ^eneraM willen Oder bereute sie schon heu» taten Tcrubruch?

Sie finden mich noch a2än. lieber Bemer.' iäief:e die islencralm von Aomn, Luanrän Lemmonn Die "eine, brnr n? Hand zum Willkommen bitten»,ureie ar.Dertn i^-ä:r erwarte ich erst später.* _

,S; komme ich leibei zu -mr. Eizellen»' mmscre« rüst