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herchlder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage“
Zernsprech-Alnschlutz Nr. 8
Nr. 33. Donnerstag, den 31. Februar 19C7.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 15. Februar 1907.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschästes für den Kreis Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden:
Dienstag, den 5. März d. Js.,
von Morgens 7 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu
Sckcnllengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Mittwoch, den 6. März d. Js.,
von Morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts Träger zn Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen ans den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Donnerstag, den 7. März d. Js., von Morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Freitag, den 8. März d. Js., von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS Amtsgerichtsbezirks Hersseld.
Sonnabend, den 9. März d. Js., von Morgens 7 Uhr an , und zwar imSaale des Gastwirts I. Nuhn zu Niederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Montag, den 11. März d. Js., von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1887 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1886, 1885 und 1884 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr MilitärverhältniS noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- termincn vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung v 0 m Militärdienst beansprucht wird, sich im Muste rnngs ter- mine ebenfalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich cinzusinden und solangezurStellezusein, bissämt - liche Militärpflichtige der betreffenden G e m e i n d e g e in u st e r t s i n d. I in F a l l e e i n er Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zn tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner W ä s ch c z u erscheinen habe n.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermin nicht erscheinen oder bei Aus- rusuug ihrer Namen im Musternngslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vor^ teile der Lovsung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Hecres- pflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind fdjlcmtiflft bei dem betreffenden Ortsvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung deS
vorgeschriebenen in L. Funk' s Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Mustcrungstermine mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 1. k. M. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine^nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz- leiden u. s. w.) sind gleichsalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamationsverhandlungen beizusügen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 25. d. M t s. hierher zu berichten.
J. M. 221. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m c r.
Hersfeld, den 19. Februar 1907.
Von der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft zu Dahlem bei Steglitz ist ein Flugblatt No. 40 „Der Obstwickler — Carpocapsa pomonella L." Herausgegeben worden, das für Behörden, Körperschaften und Vereine sowie in einzelnen Abzügen auch für Privatpersonen durch die vorgenannte Anstalt unentgeltlich zu beziehen ist.
Ich stelle den Herren Ortsvorständen des Kreises anheim, die Lieferung der erforderlichen Exemplare des Flugblattes direkt zu beantragen.
I. 1550. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 18. Februar 1907.
Der Herr Regierungs-Präsident hat durch Verfügung vom 2. Februar d. Js. A. 1. 385 angeorduet, daß in den gemäß § 54 des Personcnstandsgcsetzes zu erteilenden Bescheinigungen über die Eheschließungen fortan die Registernummer anzu- geben ist.
Ich ersuche die Herren Standesbeamten des Kreises, Vorstehendes zu beachten.
Bei dem dcmnächstigen Neudruck der Formulare wird ein entsprechender Vordruck ausgenommen werden.
A. 736. Der Königliche Landrat
I. V.:
T h a m e r.
Hersseld, den 18. Februar 1907.
Unter den Schweinen des Gutsbesitzers Frank zu Hof Meiscbach ist die Schweinefeuche ausgebrochen. I. 1565. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Gestohlen wurde dahier am 6. Februar 1907 1) eine Double-Remontieruhr mit weißem Ring, römischen Ziffern, goldenen Zeigern, Sekundenzeiger, Rückdeckel glatt. 2) eine Doubltz-Uhrkette, kleingliederig, ineinandergefchlungen, versehen mit Karabinerhacken. 3) ein Paar neue Herrenzugstiefel, 4) ein langer weißer Schlips mit vergoldeter Schlange. 5) zwei Schlüssel (Kleiderschrank und Waschtischschlüssel). Der Täter angeblich der Monteur Eugen Danzer aus Fürth in Bayern 33 bis 35 Jahre alt, 1,66 bis 1,68 m groß, untersetzt, kahl- geschnittenes schwarzes Kopfhaar, in der Mitte eine Glatze am Hiutcrkopf eine blanke Stelle, etwa in der Größe eines Markstücks, rundes volles Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, hochstehendes Kinn, braune Augen, kurzgeschnittenen schwarzen Schnurrbart, trägt dunklen Jackettanzug, dunkelbraunkarrierten Winterüberzieher, einreihig mit blaugestreisten Zanellasutter, weichen schwarzen Filzhut mit breitem Rand, mittelhohen weißen Stehkragen mit umgelegten Ecken, kleinen weißen Schlips, schwarze Schnürschuhe und einen schwarzseidenen Regenschirm mit runden braunen Griff. Spricht bäuerischen Dialekt. Er logierte sich unter dem angegebenen Namen bei einer Familie hier ein, gab an er sei Monteur uud warte noch auf einen Ingenieur und mehrere Arbeiter. Nach 4 Tagen verschwand er unter Mitnahme der oben angeführten
Sachen. Es wird um Fahndung, Festnahme und Drahtnachricht ersucht.
Fulda, den 12. Februar 1907. Königliche Polizei-Direktion
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an den von der Landstraße Hersseld-Homberg nach Gittersdorf und Untergeis abzweigenden Landwegen liegt bei dem Postamte in Hersseld vom 14. Februar ab 4 Wochen aus. Kassel, 11. Februar 1907. Kaiserliche Ober-Postdircktion.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tcle- graphenlinie an den Wegen von Goßmannsrode nach Rotierte- rode und Reckerodc und an dem von der Landstraße Ober- aula-Niederaula abzweigenden Landwege nach Goßmannsrode liegt bei dem Postamte in Hersfeld vom 14. Februar ab 4 Wochen aus.
Kassel, 11. Februar 1907. Kaiserliche Obcr-Postdirektion.
nichtamtlicher teil.
Zur Thronrede
Der neuerwählte Reichstag ist vom Kaiser persönlich mit einer Thronrede eröffnet worden. Wie angesichts der besonderen Zeitumstände, unter denen die diesmalige Parlamentseröffnung erfolgt, vorauszusehcn war, begnügt sich die Thronrede nicht mit einer trockenen, geschäftsmäßigen Ankündigung der dem Reichstage zu unterbreitenden Gesetzesvorlagen, fonbern schlägt vielmehr wärmere Töne an und läßt die höheren, allgemeineren Gesichtspunkte zu ausgiebiger Geltung kommen.
Die Eröffnung des Reichstags vollzog sich heute im Weißen Saale des Königl. Schlosses in den hergebrachten Formen, aber unter einer Beteiligung von Abgeordneten, die weit stärker war als sonst.
Die Thronrede, vom Kaiser mit lauter Stimme und starker Betonung vorgetragen, lautet wie folgt:
Geehrte Herren!
Im Namen Meiner hohen Verbündeten heiße Ich den neugewählten Reichstag willkommen.
Aufgerusen znr Entscheidung über einen Zwiespalt zwischen den verbündeten Regierungen und der Mehrheit des vorigen Reichstags hat daS deutsche Volk bekundet, daß es Ehr' und Gut der Nation ohne kleinlichen Parteigeist treu und fest gehütet wissen will. In solcher Bürger, Bauern und Arbeiter einigenden Kraft des Nationalgefühls ruhen deS Vaterlandes Geschicke geborgen. Wie Ich alle verfassungsmäßigen Rechte und Befugnisse gewissenhaft zu achten gewillt bin, so hege Ich zu dem neuen Reichstage daS Vertrauen, daß er es als feine höchste Pflicht erkennt, unsere Stellung unter den Kulturvölkern verständnisvoll und tatbereit zu bewahren und zu befestigen.
Ihre erste Aufgabe wird die Erledigung des ReichshauS- haltS für 1907, des Nachttagskredits für Südwestafrika und des Bahnbaues von Kcetmannshoop nach Kubub sein. Diese Borlagen gehen Ihnen sofort in der früheren, nur unwesentlich veränderten Gestalt zu.
Die schwere Krisis, die durch die Aufstände der Eingeborenen in Südwcst- und Ostafrika über diese Schutzgebiete hereingebrochen war, ist überwunden. In Ostafrika ist der Aufstand vollständig unterdrückt. In Südwestafrika sind die feindlichen Stämme bis aus wenige Ucberreste unterworfen worden, so daß eine erhebliche Verminderung der dort stehenden Schutztruppe aller Voraussicht nach möglich sein wird. Der Dank des Vaterlandes ist den Tapferen sicher, die in jahrelangen schweren Kämpfen mit einem verschlagenen und hart- näckigen Gegner den Ruhm der deutschen Waffen hochgehalten haben.
Die Entwickelung unserer Kolonie n zu einem wertvollen Teil des nationalen Besitzstandes erfordert vor allem einen sorgfältig auszuarbeitenden Plan für den Ausbau der Verkehrswege. Um allmühlig zu einer gedeihlichen Selbstverwaltung zu gelangen, werden zunächst das Rechnungswesen zu vereinfachen und die Beamtenverhältnisse neu zu ordnen sein. Wie mit dem Vorschläge, ein Kolonialamt zu errichten, so wird der Reichstag auch mit den Beihülfen für die schwer geschädigten Ansiedler in Südwestafrika von neuem befaßt werden.
Der gesunde Sinn in Stadt und Land hat im Wahlkamps einer Bewegung Halt geboten, die sich, alles bestehende Gute und Lebenskräftige verneinend gegen Staat und Gesellschaft in ihrer stetigen friedlichen Entwickelung richtet. Die großen grundlegenden Gesetze zum Schutze der wirtschaftlich Schwachen sind gegen den Widerstand der Fraktion geschaffen worden, die sich als die wahre. Vertreterin der Ar- beiterintercssen bezeichnet, selbst aber nichts für sie und für den Kulturfortschritt geleistet hat. Gleichwohl zählen ihre Wähler immer noch nach Millionen. Der deutsche Arbeiter darf darunter nicht leiden. Jene Gesetzgebung beruht auf dem Grundsatz der sozialen Verpflichtung gegenüber den arbeitenden Klassen und ist daher unabhängig von der wechselnden Partei»