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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 9. Sonnabend, den 19. Januar 1997.
Amtlicher teil.
Allgemeine Verfügung No. 61 für 1906.
Berlin, W. 9, den 19. Dezember 1906.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Geschäfts-No. I Ge 12099 M. f. L.
Geschäfts-No. I. M. 9001. M. d. g. A.
Fleischbeschaustatistik.
An die sämtlichen Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten dahier.
I. Infolge der nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. Juni ds. Js. (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 651) eingetretenen Aenderungen der Ausführungsbestimmungen A zum Fleischbeschaugesetze (vgl. Runderlaß vom 18. Juli d. Js. — I Ge 4494 M. f. L., M.'7362 M. d. g. A.) müssen auch die Bestimmungen des Bundesrats über die Fleischbeschau- und Schlachtungsstatistik in einigen Punkten ergänzt werden. Vorbehaltlich einer demnächstigen endgültigen Regelung durch den Bundesrat ordnen wir vorläufig folgendes an:
1. Fleisch einfinniger Rinder darf nach den neueren Vorschriften nach 21tägiger Aufbewahrung in Kühl- oder Gefrierräumen als genußtauglich ohne Einschränkung erklärt werden. Fälle, in denen nach diesen Vorschriften verfahren worden ist, sind in den Jahreszusammenstellungen der tierärztlichen Beschauer über die Ergebnisse der Schlachtvieh- und Fleischbeschau bei Schlachtungen im Inlands auf der letzten Seite des Formulars A wie folgt zu vermerken: „Außer den umstehend bei lfd. No. 13 als beanstandet nachgewiesenen Tieren wurden noch . . . Stück Rindvieh wegen Einfinnigkeit beanstandet, jedoch nach 21tägiger Durchkühlung des Fleisches dem freien Verkehr übergeben." Auf dem größten Teile der in diesem Jahre überwiesenen Formulare A ist der Vermerk bereits vorgedruckt worden.
2. Durch die unter No. 9 des eingangs erwähnten Runderlasses vom 18. Juli d. Js. erläuterte Aenderung der Ausführungsbestimmungen A wegen Behandlung des Fleisches bei Tuberkulose von Fleischlympfdrüsen erleidet auch die Anweisung für die Eintragungen im Formular A der Jahreszusammenstellungen unter No. 2 c eine Aenderung. Nach den neueren Vorschriften find in den Fällen des § 37 unter II der Ausführungsbestimmungen A Fleischviertel, die bei genauer Untersuchung frei von tuberkulösen Veränderungen befunden werden, nicht mehr als im Nahrungs- und Genußwert erheblich herabgesetzt, sondern als genußtauglich ohne Einschränkung zu erklären. Da in den Längsspalten unter IV des Formulars A in den vorbezeichneten Füllen nur die bedingt tauglichen Fleischviertel nachzuweisen sind, so würdeohne eine Ergänzung der formularmäßigen Eintragungen eine Feststellung der tuberkulös befundenen Tiere künftig nicht mehr möglich sein. Um dem zu begegnen; sind vorläufig die als genußt a u g l i ch befundenen Fleischoiertel in einer besonderen Bemerkung am Schlüsse des Formulars A in derselben Weise an» zugebcn, wie es für untaugliche Fleischoiertel unter No. 3 der Erläuterungen I zur Fleischbeschaustatistik vom 29. Januar d. Js. (I Ge 771) bereits angeordnet worden ist. Der Nachweis dcr tauglichen und der untauglichen Viertel ist, wie folgt, zu verbinden : „Von den Tieren, von denen umstehend bei lfd. No. 9 in den Längsspalten unter IV nur Fleischoiertel als bedingt tauglich beanstandet wurden, sind ganze Fleischviertel von Ochsen, Bullen, Kühen, Jungrtndern, Kälbern, Schweinen, Schafen,Ziegen, a. als genußtauglich erklärt: (Zahl der tauglichen Viertel! b. als nicht genußtauglich erklärt: (Zahl der nicht tauglichen Viertel.) Unter Bezugnahme auf No. 3 der Erläuterung I zur Fleischbeschaustatistik vom 29. Januar d. Js. (I Ge 771) wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß in den LängSspalten unter IV des Formulars A die Zahl der bedingt tauglichen Viertel n e b e n der Zahl der bedingt tauglichen ganzen Tiere einzutragen ist (Beispiel: 87/4, d. h. es sind 8 ganze Tiere und 7 Fleischviertel als bedingt tauglich erklärt worden.)
In den Längsspalten unter V des FormulatS A dürfen vom Zeitpunkte des Inkrafttretens der abgeänderten UntersuchungsVorschriften ab nur noch ganze Tiere nachgewiesen werden, da nach der jetzigen Fassung des § 40 der Ausführungsbestimmungen A eine Minderwertigkeitserklärung von Teilen eines Tierkörpers nicht mehr in Frage kommt.
3. Nachdem die Zuständigkeit der nichttterärztlichen Beschauer auf die Beurteilung der Fälle von örtlicher chronischer Schweineseuche ausgedehnt worden ist, trifft die Sperrung der Längsspalte
16 bei lfd. No. 3 im Formular B der Jahreszusammenstellungen nicht mehr zu.
In den neugedruckten Formularen ist diese Aenderung bereits berücksichtigt worden.
11. Es sind Zweifel darüber entstanden, in welcher Weise Schweine, die I e d i g l i ch dem Trichinenschauzwange unterlagen und bet der Untersuchung beanstandet wurden, unter No. 1 der Jahreszusammenstellung A. (Zahl der Schlachttiere, an denen die Beschau vorgenommen wurde) nachzuweisen sind. Teils sind sie bisher auf Zeile 1 des Formulars (Ordnungsmäßige Schlach. tungen) teils auf Zeile 2 (Schlachtungen, bei denen eine Beschau der Tiere im lebenden Zustande nicht stattgefunden hat) gezählt worden. Zur Herbeiführung einer Einheitlichkeit bestimmen wir hierdurch, daß die vorbezeichneten Fälle auf Zeile 2 zu berücksichtigen sind.
III. Zu den JahreSzusammcnstellungen sind häufig aus dem Handel bezogene Formulare kleineren Umfanges verwcndetwordcn. Die Kreistierärzte haben darüber zu wachen, daß künftig nur die amtlich gelieferten Formulare benutzt werden.
IV. Die nichttterärztlichen Beschauer haben in den viertcljähr- lichen Postkartennachwetsen über die Schlachtvieh und Fleischbeschau nach der Anmerkung auf dem Formular diejenigen Schlachtungen nicht zu berücksichtigen, bei denen die Beschau wegen sachlicher Unzuständigkeit dem tierärztlichen Beschauer überwiesen ist. Diese Vorschrift ist häufig unbeachtet geblieben, was zu Abweichungen der VicrtcljahreSergebnisse von den JahreS ergebnissen geführt hat.
Den nichttterärztlichen Beschauern ist die Vorschrift besonders einzuschärfen.
V. Mehrfach haben Tierärzte, die lediglich als ErgänzungS- beschmier tätig waren oder nur die Untersuchung solcher Tiere ausgeführt hatten, zu deren Behandlung oder veterinärpolizei- licher Besichtigung sie zugezogen waren, Vierteljahrcsnachwcise über die erledigten BcschanfäNe nicht cingereicht.
Auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung solcher Fülle bei den vierteljährlichen Ergebnissen der Schlachtvieh- und Fleischbeschau sind die in Betracht kommenden Tierärzte hinzuweisen.
VI. In den vierteljährlichen Postkartennachwetsen über die
Trichinen- und Finnenschau ist die Zahl der trichinös und finnig befundenen Schweine anzugeben. Werden Schweine bei der allgemeinen Beschau finnig befunden und nicht völlig «abgesehen von Fett) verworfen ;§ 34 No. 2 der Bundesratbestimmungen A), fo muß dieses Ergebnis dem später zugezogenen Trichinen- schauer zur Berücksichtigung in seinem Tagebuche und bei der vierteljährlichen Zusammenstellung mitgeteilt werden.
Die vierteljährlichen Nachweise über Finnenfundebei Schweinen haben sich nur auf die Fälle von gesundheitsschädlichen Finnen (Cysticercus cellulssae) zu erstrecken, nicht auch auf die nur in den Jahreszusammenstellungen zu berücksichtigenden dünnhal- sigen (nicht gesundheitsschädlichen) Finnen (Cysticercus tenuicollis.)
Das Beschaupersonal ist hiernach unverzüglich mit den erforderlichen Weisungen zu versehen.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts» und Medizinal-An- gelegenheiten. I. A: gez. F ö r st e r.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
J. A: (Unterschrift.)
Cassel, den 7. Januar 1907.
Abdruck zur Kenntnis und weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. I. A: Schenk.
A. II. 10319. •
An die Herren Landräte, Kreistierärzte, den DepartementS- Tierarzt des Bezirks und die Magistrate Hier und Hanau.
Hersseld, den 15, Januar 1907.
Vorstehend abgedruckten Ministerialerlaß bringe ich zur Kenntnis der Ortspolizeibehörden des Kreises mit der Veranlassung, die Schlachtoiehbeschauer hiernach unverzüglich mit den erforderlichen Weisungen zu versehen und ihnen die Beachtung der obigen Anordnungen zur Pflicht zu machen.
I. 491. " Der Königliche Landrat
von Grünelius.
Hersseld, den 15. Januar 1907.
Die unter dem Schweinebestande des Loreuz Jber und Jakob Rosenkranz zu Niederhülsa, Kreis Homberg, ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen.
1. 542. Der Königliche Landrat
von G r u n e l i u s.
^efannima^itna«
Zum Verding der Laudwege-Unterhaltungsmaterialien für das Etatsjahr 1907 — im Kreise Hersseld — sind nachfolgende Termine festgesetzt:
Hersseld, Montag den 21. Januar 1907 vormittags 10 Uhr
in der Engelhardtschen Gastwirtschaft „Stiftsschenke" am Lingg- Platz für die Ortschaften: Hersseld, Asbach, Ana, Biedcbach, Domäne Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdors, Heenes, Kohl- - Hansen, Meckbach, Mecklar, Hof Oberrode, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sorga, Sieglos, Tann, Unterhaun, Domäne Wilhelmshof.
Niederaula, Dienstag, den 22. Januar 1907 nachmittags V22 Uhr
in der Stein'schen Gastwirtschaft für die Ortschaften: Nieder- anla, Alleudors, Beiersbausen, Hof Engelbach, Gersdorf, Gershausen, Goßniaunsrode, Hattcnbach, Hilperhausen, Holzheim, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Haufeu, Reckerode, Reimboldshaufen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain.
Schenklengsfeld, Mittwoch, den 23. Januar 1907 vormittags 10 Uhr
in der Steinhauerschen Gastwirtschaft für die Ortschaften : Schenk- leugsfeld, Ausbach, Conrode, Dünkelrode,Hilmes, Landershausen, Malkomes, Oberlengsfeld, Ransbach, Unterweisenborn, Wehrs- Haufen, Wippershain, Wüstfeld.
Friedewald, Mittwoch, den 23. Januar 1907 mittags %1 Uhr
in der Zinnschen Gastwirtschaft für die Ortschaften: Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Hillartshausen, Kleinensee, Lantenhausen, Lengers, Philippsthal, Röhrigshöfe, Unterneurode, Widders- Hausen, Wölsershausen.
Die Bedingungen und Steinmengen werden in den Terminen bekannt gemacht.
Hersseld, den 15. Januar 1907.
Der Landes-Bauinspektor Xtilanber, Baurat.
* *
Hersseld, den 16. Januar 1907.
Vorstehende Bekanntmachung des Landes-Bauamts hier bringe ich hiermit zur gefälligen Kenntnis der Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises.
Ich ersuche dieselben, diese Bekanntmachung in ortsüblicher Weise (durch die Schelle) zur öffentlichen Kenntnis der Gemeinde- rc. Angehörigen zu bringen und Letztere zur Beteiligung an dem Verding zu veranlassen.
I. A. 239. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersseld, den 15. Januar 1907.
Unter der Schafherde des Schäfers Alleudors zu Asbach ist die Räude ausgebrochcu.
I. 499. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a in e r.
Gefundene Gegenstände:
Ein Brecheisen. Meldung des Eigentümers bei dem Ortsvorstand in Gittersdorf.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Eine erfreuliche Erscheinung ist es, daß sich täglich die katholischen Stimmen mehren, die sich gegen das . mntinativnale Verhaltender früheren Zentrumspartei richten. In den Wahlkreisen Merzig-Soar- louis, Daun-Prüne-Pittbarg, Arnsberg-Olve-Meschede-Osna- brück und Regensburg sind den bisherigen Zentrumskandidaten kolonialsteundliche Gegenkandidaten gegenübergestcllt worden. In Osnabrück erklärte sogar der frühere Zentrumsabgeordnete v. Korff, daß er nicht für den Zentrumskandidaten stimmen könne; er will sofort für den nationalliberalen Abg. Warmhoff eintreten. Im Wahlkreis Krossen-Züllichau-Schwicbus unterzeichneten zwei Katholische den nationalen Ausruf, der sich gegen das Zentrum richtet. Ein an katholische Wähler gerichteter Wahlaufruf schließt mit den Worten: „Ihr könnt gute Katholiken sein und bleiben, wenn ihr dem nationalen Kandidaten eure Stimme gebt! Keiner baucht aus religiösen Gründen seinem Patriotismus Zwang anzutun. Darum nationale Katholiken, los vom Zentrum! Arm in Arm mit euren nationalen Mitbürgern für Kaiser und Reich, für Kolonialpolitik und deutsche Waffenehre!" Aus alledem geht erfreulicherweise hervor, daß in den deutschkatholischen Kreisen noch ein frischer Hauch nationalen Empfindens weht. Vielleicht wird dies manchen Zentrumsgrößen die Augen darüber öffnen, an welch einen Abgrund ihre Partei durch das Handinhandgehen mit der revolutionären Sozialdemokratie geführt ist.
Mit geradezu pathologischer Hartnäckigkeit werden dagegen die sozialdemokratischen Lügen über die Waffen st reckung der Bondelzwarts, nämlich daß diese schon vor dem 24. Dezember erfolgt sei, immer und immer wiederholt, trotzdem daß sie amtlich und durch Privatbriefe aus Warmbad widerlegt worden sind, und erst neuerdings ist trotz alledem das alte Märchen im „Vorwärts" noch einmal aufgewärmt worden.
Wenden wir unsern Blick nach dem Ausland, so sehen wirinRußlanddiepolitischenMordeweitergehen, der „Vorwärts" aber fährt fort, die elenden Mordbuben als Helden zu verherrlichen. Freilich hat er seine besonderen Vorstellungen vom Heldentum. So brächte er kürzlich unter der Ueberschrift „Heldinnen" wörtlich folgende Notiz auS Kronstadt: Unter den Verhafteten befanden sich auch weibliche Agitatoren, darunter mehrere Kursistinnen, d. h. weibliche Studenten. Vor den Oktoberunruhen in Kronstadt sind viele von ihnen, um Propaganda zn machen, in verrufene Häuser eingetreten. Sie haben sich der Schande in die Arme geworfen, um erfolgreich unter den Untermilitärs agitieren zn können." Und das nennt der „Vorwärts" „Heldinnen!" Welch abgrundtiefe Niedrigkeit der Gesinnung! Bereits 326 522 Mark hat der „Vorwärts" nach der von ihm veröffentlichten Quittung für „die Opfer des russischen Freiheitskampfes" gesammelt. Das Geld, das er so aus den Taschen der deutschen Arbeiter gelockt hat, ist ohne Zweifel russischen ober lettischen Mördern zugute gekommen, die er ja mit besonderer Wut vornehmlich gegen unsere deutschen Stammesgenossen in Rußland hetzt.
Der Thronwechsel in Persien infolge Ablebens des Schahs Mnzaffer ed-Din hat sich bisher ohne Verwickelungen vollzogen. Der neue Herrscher Mobammed Ali Schah hat das Reich aus den Händen des Vaters zwar in unfertigem Zustande, aber doch in aussichtsreichen Verhältnissen übernommen. Von wohlwollender Gesinnung und gerechtem Sinn beseelt, hatte Muzaffer ed-Din von Beginn an sein Streben darauf gerichtet, das Land durch eine gründliche Umgestaltung der öffentlichen Venvaltung auf die Bahn einer fortschreitenden Entwickelung zu führen, und noch vor kurzem hat er seinen Untertanen die Mitwirkung an der Regierung durch Einrichtung einer Volksvertretung gegeben. Ob freilich die Verfassung das an despotisches Regiment und an Willkür gewöhnte persische Volk zu wirklicher Freiheit erzieht, ist die Frage, welche zu lösen der Zukunst vorbehalten fein wird. Jedensalls wünscht Deutschland dem neuen Herrscher eine lange glückliche und für alle Teile des persischen Volkes gedeihliche Regierung.
Inm (8. Januar.
Zwei wichtige Gedenktage bringt uns der 18. Januar, üßor' 206 Jahren nahm Kurfürst Friedrich 111. von Brandenburg die Königskrone au. Das Weck des Großen Kurfürsten, jenes bedeutenden Herrschers, der in schwerer Zeit nicht an Deutschlands Zukunft verzagte, der ohne fremde Hilfe siegreich gegen die Franzosen und Schweden focht, erhielt dadurch die Weihe. Erfüllt von ihrem hoben Herrscherbernfe, haben Preußens Könige in ernster, wohldurchdachter _ Arbeit ihren Staat ausgebaut. Ihnen verdanken wir das Heer, das den siebenjährigen Krieg gegen ganz Europa auSI'ielt, das zwar