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hersMer Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 144.

Sonnabend, den 8. Dezember

1906.

AE" Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.

Erstes Statt

Amtlicher teil

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 18. Oktober d. I. zu genehmigen geruht, daß der Beginn der Herbstmesse in Cassel, die gegenwärtig am Montag der zweiten Woche nach Mariae-Himmelsahrt anfängt, vom Jahre 1907 ab auf den ersten Montag im Monat Oktober verlegt wird. (A. II. G. 1468.)

Cassel am 22. November 1906.

Der Regierungspräsident. I. B.: M e j e r.

Hersseld, den 30. November 1906.

Die nachstehend namhaft gemachten Personen sind als Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

1. Apotheker Hans Meier in Niederaula, für den I. Be- schaubezirk daselbst, umfassend die Hausnummern 1 bis einschl. 60.

2. Landwirt Heinrich Orth zu Asbach, für den II. Beschau- bezirk daselbst, umfassend die Häuser Nr. 1 bis 49, mit Eichhof und Eichmühle.

3. Pumpenmacher Valentin Stange zu Kirchheim, für den II. Beschaubezirk daselbst, umfassend die Häuser von Nr. 55 ab.

4. Landwirt Adam Weiß zu Landershausen, für den Ge­meindebezirk Landershausen.

5. Arbeiter Johannes Steinhauer zu Motzseld, für den Gemeindebezirk Motzfeld.

6. Maurer Johannes Braun zu Friedlos, für den Ge- meindebezirk Friedlos.

7. Arbeiter Peter Hildebrandt zu Reilos, für den Gemeinde­bezirk Reilos.

8. Weißbinder Christian Lohrbach zu Mecklar, für den Gemeindebezirk Mecklar.

I. 9761. Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersfeld, den 4. Dezember 1906.

Durch Ministerialerlaß vom 3. September d. Js. ist be­stimmt, daß in Ergänzung der Ausführungsanweisung vom 30. November 1903, betreffend Kinderarbeit in ge« werblichenBetrieben (abgedruckt im Kreisblatt No. 1 bis 3 pro 1904) hinter dem ersten Satze des zweiten Absatzes der Ziffer 10 der Anweisung folgende Vorschrift neu einge- sügt wird:

Die Anzeigen sind nach Eintragung in das Verzeichnis und bevor sie zu den Akten genommen werden, in an­gemessenen Zwischenräumen, jedoch mindestens allmonat­lich, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten zur Kennt­nisnahme mitzuteilen."

Die Anzeigen über eine Beschäftigung fremder Kinder sind daher künftig, soweit es sich nicht um Betriebe handelt, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen, sämtlich und ohne Unterscheidung, ob eine nach Ziffer 26 der Anweisung der Aufsicht des Gewerbeaussichtsbeamten unterliegende Beschäfti­gung in Frage steht oder nicht, diesem zur Kenntnisnahme mitzuteilen. Den Gewerbeaussichtsbeamten bleibt überlassen, ihrerseits die Anzeigen nach dem Gesichtspunkte zu prüfen, in­wieweit sie für ihre Aussichtstätigkeit von Bedeutung sind.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden ersucht, künftig hiernach zu verfahren.

I. 8379. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Lehrschmiede in Fulda.

Am 3. Januar 1907 beginnt in der Lehrschmiede zu Fulda ein neuer Kursus von dreimonatlicher Dauer. Der Kursus schließt mit einer Prüfung ab, durch deren Bestehen der Be­fähigungsnachweis zur selbständigen Ausübung des Hufbeschlag­gewerbes erworben wird. Der theoretische und der praktische Unterricht wie auch die Prüfung sind unentgeltlich. Die Kursisten erhalten wöchentlich 1 Mark Taschengeld. Für Prämienzwecke bei der Prüfung stehen 50 Mark zur Ver­fügung. Für Unterkunft und Kost haben die Kursisten selbst zu sorgen.

Anmeldungen sind bis zum 15. Dezember d. Js. an den Leiter der Lehrschmiede, Herrn Krcistierarzt Weber in Fulda, einzureichen. Der Anmeldung sind beizusügen eine Geburts­urkunde, ein Unbescholtenheitszeugnis und ein Nachweis, daß der Aufnahmesuchende drei Jahre ordnungsmäßig das Schmiede­handwerk erlernt hat.

Ferner hat ein jeder Kursist mitzubringen, bezw. aus

eignen Mitteln zu beschaffen : ein Schurzfell, einen Hufhammer, ein englisches Rinnenmesser, einen Falzhammer, einen Stempel und ein Lehrbuch nach Angabe des Leiters der Lehrschmiede. Der Leiter der Lehrschmiede: Weber, Kreistierarzt.

Hersfeld, den 5. Dezember 1906.

Unter dem Schweinebestande des Formers Maykranz zu ier§felb, (Neustadt 531) ist die Schweineseuche ausgebrochen. 9834. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

HerSfeld, den 3. Dezember 1906.

Unter dein Schweinebestande der Witwe Valentin Jffland zu Asbach ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.

I. 9833. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 3. Dezember 1906.

In Hinblick auf die neuerdings an mehreren Stellen wieder ausgetretene Maul- und Klauenseuche hat der Herr Minister für Landwirtschaft rc. eine Zusammenstellung der für die Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche wichtigsten Maßregeln hierher mitgeteilt.

Indem ich sie nachstehend zur Kenntnis der Polizeibehör­den des Kreises bringe, spreche ich die Erwartung aus, daß gegebenenfalls diese Maßregeln, soweit sie von den Ortspolizei­behörden zu treffen sind, strengste Beachtung finden.

I. 9805 Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

I. S perr b ezir k.

Den Sperrbezirk bildet der verseuchte Ort. Zu diesem ge- hörige Vorwerke oder mit ihm im Gemenge liegende Ortschaften oder sehr nahe liegende, besonders stark gefährdete Orte sind in den Sperrbezirk einzubeziehen.

Bei großen Orten kann der Sperrbezirk unter Umständen auf Ortsteile beschränkt werden.

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine in den verseuchten Gehöften unterliegen der Stallsperre. Dieselbe Maßregel ist in der Regel für sämtliche Wiederkäuer und Schweine der verseuchten Ortschaft anzuordnen und aufrecht zu erhalten, bis die Seuche abgeheilt oder die erkrankten Tiere getötet und die Desinfektion ausgeführt ist.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftseingängen sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren. st

3. DaS Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Durch Stationierung von mindestens einem Gendarm in den verseuchten Orten ist für die genaue Beachtung der ange­ordneten Schutzmaßregeln zu sorgen; nötigenfalls sind mehr als 1 Gendarm hierfür zu verwenden.

6. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Per­sonen und Tierärzten gestattet.

7. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu untersagen.

8. Die Abgabe roher Milch aus den verseuchten Gehöften ist zu untersagen.

9. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation der ver­seuchten Orte ist zu untersagen. Eine Ausnahme kann geeigneten, falls bei größeren Städten gemacht werden. Gegebenenfalls ist eine Kontrolle und Beschränkung des Viehoerkehres auf Wasser­straßen einzuführen.

10. Die Einfuhr von Klauenvieh in Sperrgebiete ist verboten.

11. DaS Durchtreiben von Klauenvieh durch das Sperrgebiet ist verboten.

12. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen kann verboten werden.

II. Beobachtungsgebiet.

An den Sperrbezirk ist ein größeres Beobachtungsgebiet zu legen, für das folgende Bestimmungen gelten:

1. Die Viehmürkte im Beobachtungsgebiete (nötigenfalls auch in einem darüber hinausgehenden weiteren Bezirke) können ver­balen werden.

2. Der Auftrieb von Klauenvieh aus den BeobachtungS- bezirken auf Märkte ist verboten.

3. Der Durchtrieb von Klauenvieh kann verboten werden.

4. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen kann verboten werden.

5. Die Ausfuhr von Klauenvieh ohne Erlaubnis des Land- ratS ist verboten. Die Erlaubnis ist nur für Schlachtvieh und nach tierärztlicher Untersuchung des Bestandes auf Grund eines tierärztlichen Attestes zu gestatten, daS nur 24 Stunden Geltung hat.

6. Die Sammelmolkereien. dürfen Magermilch, Butter- milch und Molken nur nach Abkochung abgeben. Der Abkochung ist eine Vrstündige Erhitzung auf 90° C gleich zu rechnen.

Hersfeld, den 5. Dezember 1906.

Unter den Schweinen des Landwirt» Konrad Diebel zu Niederjoffa ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.

I. 9893. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

nichtamtlicher teil.

PolitifchnWoLenbericht.

Im Reich » tags ist die heiße Kolonialschlacht, die rund eine Woche dauerte nun glücklich vorüber. Die Redner der Opposition konnten sich nicht genug tun in dem Breittreten unwichtigen Klatsches und der Wiedergabe un­verbürgter Gerüchte. Daß sie damit dem Ansehen Deutsch­lands die schwersten Wunden schlagen, dafür besitzen diese Herren anscheinend nicht da« leiseste Verständnis. Ihren dramatischen Höhepunkt erreichten die Verhandlungen in dem Rededuell RoerenDernburg. Selten wohl ist ein Abgeordneter grimmiger zerzaust, selten glänzender abgeführt worden als der langjährige, erfahrene Parlamentarier Roeren durch den Neuling im parlamentarischen Leben, den Kolonial» direktor Dernburg. Er wurde von diesem der Nachweis geführt, daß, wenn man von Kolonialskandalen sprechen wolle, einer der größten Skandale jedenfalls dem Abgeordneten Roeren selber zur Last zu legen sei, sofern letzterer durch die Drohung mit parlamentarischen Einflüssen zugunsten seines Schützling» Wistuba auf den Gang de» gerichtlichen Verfahren» einzuwirken versucht habe. Herr Dernburg hat mit der Enthüllung und öffentlichen Brandmarkung solcher Dinge gezeigt, daß er den festen Willen besitzt, sein Ressort von jeder parteipolitischen Beeinflussung fernzuhallen. Hoffen wir, daß ihm die« allezeit gelingen möge.

Auch der Schauplatz einer Poleninterpella tion ist der Reichstag während der verflossenen Woche gewesen. Die Polen glaubten daraus, daß anläßlich ve« p o l n t s ch e n Schulstreik« in einigen Fällen von Vormundschaft»- geritten Fürsorgeerziehung verfügt worden war, eine Ver­letzung des Reichsrechtes herleiten zu dürfen, und brachten die Sache infolge dessen vor den Reichstag. Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Rieberding beschränkte sich bei seiner Beantwortung der Interpellation darauf, darzutun, daß trotz der Berufung der Interpellanten aus die Reichs- gesetzgebung die Reichsregierung verfassungsmäßig nicht in der Lage sei, hier einzugreifen, da die« eine Verl etzung der verbrieften Rechte der einzelnen Bundesstaaten bedeuten würde. In dem gleichen Sinne äußerten sich auch die Vertreter der rechtsstehenden Parteien. So blieb denn ein materielles Eingehen auf die Angelegenheit de« polnischen Schulstreiks selber im wesentlichen den Rednern der oppo- sitionellen Parteien Vorbehalten.

Im österreichischen Abgeordnetenhaus- ist während der vergangenen Woche die Wahlreform angenommen worden. Seit der Verkündigung de» damaligen Ministerpräsidenten Freiherrn von Gautsch, daß die öster­reichische Regierung beabsichtige eine Wahlreform auf der Grundlage de« allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht« vorzuschlagen, ist wenig mehr als ein Jahr ver» gangen. Die Form, die Freiherr von Gautsch den tief in das innerpolitische Leben Oesterreichs einschneidenden Maß­nahmen gegeben hatte, ist im wesentlichen erhalten geblieben. Unter den neu hinzugekommenen Bestimmungen erscheint als eine der wichtigsten diejenige des § 42, wonach Aende­rungen der Wahlkreiseinteilung nur gültig beschlossen werden können bei einer Anwesenheit von 343 Mitgliedern ohne Einrechnung des Präsidiums, der Schriftführer vom Tage und der parlamentarischen Minister. Das soll künftig der Schutzwall sein, hinter dem sich die deutsche Minderheit gegen eine weiter« Einschränkung ihres politischen Einflusses zu verteidigen gedenkt.

Was die marokkanische Angelegenheit be­trifft, so sind gegenwärtig französische und spanische Kriegs­schiffe nach Tanger unterwegs, um dort die Einführung der Polizei möglich zu machen. Hoffentlich läßt sich eine Landung von Truppen vermeiden, da eine solche leicht eher erregend als beruhigend wirken könnte. Im übrigen hat sich die französische Regierung mit der allergrößten Bestimmtheit dahin ausgesprochen, daß Frankreich sich unter allen Um­ständen streng innerhalb der Grenzen der Algecirasakte halten werde, und es liegt absolut kein Grund vor, diesen Ver - ficherungen zu mißtrauen.

Rußland steht unter dem Zeichen der bevorstehenden Wahlen. Ueber den Ausfall derselben läßt sich irgend etwa» Sichere« nicht mutmaßen. Immerhin aber darf eS vielleicht als ein Moment von günstiger Vorbedeutung angesehen werden, daß bei den jüngst stattgehablen Petersburger Gemeinde­wahlen in allen zwölf Stadtvierteln kein einziger Kandidat der revolutionären Parteien, die Kadetten mit eingeschlossen, durchdringen konnte. Es ist sehnlichst zu wünschen, daß diese» Zeichen nicht trügen möge.

Reichstag.

Am Mittwoch hatte der Reichstag den zweifelhaften Ge­nuß einer Polendebatte, welche durch die bekannten Jntrr» pellationen der Polenfraktion und des Zentrums über den polnischen Schulstreik veranlaßt wurde. Der Staatssekretär der Reichrjustizamts» Rieberding erklärte sich zur Beant«