Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hers seid vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, na
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.nLvsn»«
Hersfelder KrtisW
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Anschlutz Nr. 8
Nr. 134.
Donnerstag, den 15. November
1906
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 9. November 1906.
In bet Kreisausschußsitzung am 8. d. Mt«. sind gemäß § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen auf den sachverständigen Eingesessenen be« Kreises für das Jahr 1907 folgende Herren als Schiedsmänner gewählt worden:
1. Oeconom Peter Heil in Hersfeld,
2. Oeconom Friedrich Friedrich daselbst,
3. Oberamtmann Suntheim daselbst,
4 Oeconom Franz Noll daselbst,
5. Gutsbesitzer Richard Braun zu Oberrode,
6. AmtSral greife zu Bingarle»,
7. Landwirt Wilhelm Schwarz in Unterhaun,
8. Bürgermeister Stuckhardt in Kohlhausen,
9. Bürgermeister a. D. Ruhn in Asbach,
10. Oeconom Johannes Jakob Schenk in Kerspenhausen.
11. Oeconom Philipp Schäfer in Mengshausen,
12. Gutsbesitzer Friedrich Boß in Kirchheim,
13. Oeconom Meister zu Hof BeierSgraben,
14. Bürgermeister Bätz in Kalkobe»,
15. Landwirt Johannes Claus in Mecklar,
16. Gutsbesitzer Heinrich Hoßbach zu Hof Weißenborn,
17. Gutsbesitzer Adam Führer in Lautenhausen,
18. Gutsbesitzer Georg Gliemeroth sen. in Wölfershausen,
19. Gastwirt Georg Ruch II. in Widder-Hausen,
20. Landwirt Georg Weitz in Harnrode,
21. Bürgermeister Lingemann in Philipp-thal,
22. Ackermann Rudolph in Aurbach,
28. Ackermann Heinrich Burghardt I. in Ran-bach,
24. Schmied Scheer in Schenkleng-feld,
25. Oeconom Adolf Reinhardt in Unterweisenborn,
26. Landwirt Heinrich Rüger daselbst,
27. Bürgermeister Ludwig Mohr in Conrode,
28. Bürgermeister Wilhelm Brandenstein in Heimbold«- hausen.
Die Ort-polizeibehörde hat die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätzungssall aus der Zahl dieser Personen zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die au» dem beamteten Tierarzt« und zwei Schied-männern gebildete Commission. Die Schiedsmänner sind von der Ortspolizeibehörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Tierarztes ein nicht beamteter Tierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger beeidigt ist.
Die den Schiedsmänner« als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staat«kaffe bestritten.
Die Herren Ortsvorstände be« Kreise» haben die vor- stehend genannten Personen von der auf sie gefallenen Wahl alsbald in Kenntni» zu setzen und denselben dabei
Entlarvt
Kriminalerzählung von C. G. Burg.
Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Von dem Augenblicke an verwandelte sich der Postillon d’amour in einen Spion, der die beiden sauberen Menschen in der Tasche hatte. Bald kannte er Rudi's Schleichgänge durch den Garten inS Hinterhaus. Nun war es Zeit.
Eines Tages sah der Bauer nach dem Sommerkorn, da tauchte der Karnickellips neben ihm auf.
„Nun, wie wird die Ernte, Wahrsager und Zeichendeuter?"
Karnickellips lächelte:
„Man erntet, was man säet; mancher, der auf gute Ernte rechnet, bekommt taube Aehren!"
Der Bauer sah ihn scharf an.
„Weißt Tu etwas?"
„Hast Du für mich zehn Gulden übrig?" lautete die Gegenfrage.
„Wenns die Nachricht wert ist!"
„Mehr!"
„Mein Wort darauf, Lips!"
„Nun gut!"
Er flüsterte lange mit ihm.
Es war ein paar Tage vor Pfingsten; zum Fest erklärte der Bauer, er müsse verreisen. Er fuhr auch mit großem Pomp morgens früh ab, aber abends gegen 9 Uhr kehrte er nlit dem Karnickellips zu seinem Garten zurück. Sie krochen beide hinter einen Birkenbusch.
Da erschien der Jäger zuerst, gleich darauf die Wirtschafterin. Sie küßten sich, der Bauer aber knirschte mit den Zähnen.
„Was wohl Peter Meißner hat," meinte sie. „Er war so komisch."
„Na, was sollte der Narr haben? Der ahnt nichts!"
„Meinst Du, Rudi?"
„Na, gewiß! Morgen abend komme ich ins Hans; laß Deine Tür offen!"
zugleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falle» an allen Orten des Kreise» Abschätzungen vorzunehmen.
A. 4084. Der Königliche Landrat
von Gruneltu«.
Nach dem Erlasse der Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und be« Innern vom 20. v. Mt». findet im preußischen Staate am 1. Dezember d. I«. eine außerordentliche Viehzählung kleineren Umfang« statt.
Ich rechne auf die Mitwirkung der selbständigen Orts- einwohner bei der Austeilung, Ausfüllung und Wiederein- sammlung der Zählpapiere und hege die Erwartung, daß bei der Wichtigkeit dieser Zählungen für die Staat«» und Gemeinde-Verwaltung, wie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke allerorts die Haushaltungs- Borstände die für da« Zähleramt bestimmten Personen bereitwillig unterstützen werden.
Ich weise wiederholt darauf hin, daß die unter der Bevölkerung noch immer verbreitete Annahme, die Ausnahme erfolge zu steuerlichen Zwecken, durchaus irrig ist.
Caffel, am 6. November 1906. (A. III. 4681.)
Der Regierungspräsident. Graf v. B e r n st o rf f.
Hersfeld, den 12. November. 1906.
Unter den Schweinen des Maurer« Johannes Rehbein in SchenklengSfeld ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.
I. 9192. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 12. November 1906.
Unter den Schweinen des Schuhmachers Johannes Weppler zu Rotensee ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.
I. 9197. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Da« unterzeichnete Schiedsgericht beabsichtigt, alle diejenigen Akten zu vernichten, die seit länger als 10 Jahren weggelegt gewesen und seit Januar 1896 mangels neuer Eingänge unbenutzt geblieben sind.
Diejenigen Beteiligten, die an einer längeren Aufbewahrung der Akten ein Interesse zu haben glauben, werden aufgefordert, e« innerhalb 4 Wochen nachzuweisen.
Gaffel, den 5. November 1906.
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, Graf von G ö r tz , Vorsitzender.
Gefundene Gegenstände:
Ein Hunde-Maulkorb. Meldung be« Eigentümers bei dem Orttvorstand in Asbach.
„Nicht zu früh!"
„Wie gewöhnlich!"
Jetzt scheiden sie, Lips aber fühlte den Bauer zittern. Er erhielt seine zehn Gulden und heiser flüsterte Peter Meißner: „Keine Seele darf etwas erfahren, Lips!"
„Nein, Bauer!"
Er pfiff wieder durch die Zähne, als Peter Meißner verschwand. Der Bauer aber wußte unbemerkt ins Haus zu kommen, holte seine Flinte und Schießbedarf heraus, dann schlich er sich hinaus und verschwand. Karnickellips aber ging dem Jäger nach und flüsterte:
„Der Dreikronenwirt hat morgen abend Tanzmusik und braucht Lapins zum Ragout, will doch noch mal meine Schleifen nachsehen!"
Ei, da spionierte der Grüne herum, und dort, potz, zehntausend Mohrenköpfe, war das nicht der lange Veiten?"
Er selbst hatte einst wegen Wilddieberei in Untersuchungshaft gesessen, und der lange Velten auch; ihm hatte man nichts beweisen können, aber der Lange bekam fünf Jahre Zuchthaus. Wer ihn angezeigt hatte, das war der Rudi Lex gewesen, damals noch Forstgehilfe in Etterheim; der Lange hatte ihm dazumal Rache geschworen, und jetzt war er frei! Lips schlich sich an ihn und zupfte ihn am Rock, als er schon die Flinte von der Schulter hatte.
Veiten erschrak sehr! Als er aber Lips erkannte, lachte er:
„Ah, Du bist es Brüderchen?"
„Ja, laß hier aber das Knallen; auch hat das Grünwild jetzt Schonzeit!"
„Magst Recht haben!"
Der Lange erkundigte sich dann nach des Försters Gewohnheiten ; Karnickellips sagte ihm, waS er wußte.
„Ne," lachte da Veiten Nordhuber, „wenn er dem Peter Meißner die bewußten Hörner aussetzt, so ist's zum Lachen! Leb wohl, Kamerad!"
„Karnickellips hob ruhig einige junge Hasen aus den Schlingen und murmelte:
„Ich will doch morgen abend lieber am Platze sein!"
Es war am 2. Pfingstseiertage, als Kordel Lindner feinem
AOrche ob Mt Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der außerordentlichen Viehzählung am 1. Dezember 1906.
Die siebente allgemeine Viehzählung im Deutschen Reiche ist planmäßig für den 1. Dezember 1907 in Aussicht genommen. Um aber schon jetzt darüber klar zu sehen, ob der zur Zeit wenigstens in dem größten Bundesstaate vorhandene Viehbestand dem Bedürfnisse der Bevölkerung genügt, hat sich die Preußische Staatsregierung veranlaßt gesehen, bereits für den 1. Dezember des laufenden Jahres eine außerordentliche Viehzählung beschränkten Umfanges anzuordnen.
Dem vorerwähnten Zweck entsprechend, ist die Erhebung nach den denkbar einfachsten Grundsätzen aufgebaut, sodaß die Beantwortung der zu stellenden Fragen keinem der Befragten einen nennenswerten Aufwand an Zeit und Mühe verursachen kann.
Gezählt werden folgende Viehgattungen: 1. die Pferde, und zwar die unter und über 3 Jahre alten; 2. das Rindvieh bei Unterscheidung der unter Va Jahr alten Kälber, des Va bis 1 Jahr sowie des 1 bis 2 Jahre alten Jungviehes und der 2 Jahre alten und älteren Bullen, Stiere, Ochsen einer-, der Kühe, Färsen und Kalbinnen anderseits; 3. die Schafe, und zwar gesondert die unter 1 Jahr alten und älteren, und 4. die Schweine, bei denen folgende Gruppen gebildet werden: unter Va Jahre alte, Va bis 1 Jahr alte und 1 Jahr alte und ältere. Alle übrigen Viehgattungen, die bei früheren Viehzählungen ermittelt wurden, wie Maultiere, Maulesel und Esel, Ziegen, das Federvieh und die Bienenstöcke, bleiben diesmal unberücksichtigt. Zu den Fragen nach dem Viehstande tritt nur noch die nach der Zahl der auf einem Gehöfte befindlichen Viehbesitzenden Haushaltungen. Um diese Frage richtig zu beantworten, ist streng auf den begrifflichen Unterschied zwischen Gehöft und Haushaltung zu achten; die Zähleinheit bildet bei der Viehzählung, abweichend von dem bei der Volkszählung angewendeten Verfahren, nicht die Haushaltung, sondern das Gehöst. Das Gehöft kann aus einem einzigen Hause bestehen, und das wird, namentlich in den Städten, auch häufig der Fall fein; es kann aber auch mehrere Gebäude umfassen, z. B. außer dem eigentlichen Wohnhause noch Wirtschaftsgebäude verschiedener Art, die mitunter auch bewohnt sein können. Für die Landgemeinden und Gutsbezirke wird diese Tatsache nicht selten zulreffen. Ganz besonders bei den letzteren ist daraus zu achten, daß der Gutshof mit sämtlichen räumlich zugehörigen Baulichkeiten stets ein Gehöft bildet, ebenso aber auch jedes außerhalb des engeren Gutshofes liegende Jnsthaus (Knechts- und Tag- löhnerhaus), jedes Vorwerk usw. Maßgebend für die Bezeichnung als Gehöft ist demnach allein die räumliche Lage der einzelnen Baulichkeiten, nicht etwa die rechtliche Zugehörigkeit zu irgend einem Anwesen.
Freunde Tedel Meißner bei Schullehrers einen Besuch machte. Herr Magnus Dietlein, der Ortsmagister, galt für einen reichen Mann.
Als die Freunde allein saßen, sagte Kordel:
„Und du leidest es, daß sich die Wurzner in Deinen Hof setzt?"
Tedel zuckte die Achseln und entgegnete:
„Wie das Gerücht geht, hat sie sehr nahe Bekanntschaft mit dem neuen Förster; offenbar betrügt sie den Vater, aber was ist da zu machen?"
„Ich will heute abend mal spionieren! Der Eschenhof- bauer ist verreist, im Gasthause ist Tanzmusik; wenn er eine Gelegenheit benutzt, zu ihr zu schleichen, so eS heute abend!" sagte Kordel.
„Laß das lieber, Kordel; ihrem Richter entläuft die doch nicht!"
Aber Kordel war klüger. Abends 9 Uhr verließ er die „Drei Kronen" und schlich nach dem Eschenhof. Er bemerkte nichts. Früher war Peter Meißner mit der Büchse dort in einem sicheren Versteck, am Waldrande lag der lange Welten mit seinem Schießprügel im Anschläge, am Gartenzaune aber steckte der Karnickellips in einem Gestrüpp, worin ihn wohl niemand entdeckt hätte.
Bald darauf erschien Rudi Lex, lauernd, lauschend. Eben wollte er ins Haus schlüpfen, eben legte Peter Meißner da§ Gewehr an, da ertönte ein Knall, Rudi faßte nach dem Herzen, schwankte und fiel niever.
Drüben am Waldrande erhob sich sogleich der Lange, warf die Büchse über die Schulter, hob drohend die Faust und rief:
„Du bringst keinen mehr ins Zuchthaus!"
Peter Meißner schlugen die Zähne zusammen im Fieber- srost. Was hatte er tun wollen? — Wer war ihm zuvorgekommen ?"
Er flüchtete, vergrub sein Gewehr mit allem Zubehör im Bruch und eilte dann nach der Stadt.
Als er andern Tags nach Hause zurückkehrte, empfing ihn die Wurzner aufgeregt und berichtete, eS sei ein Mord auf seinem Grund und Boden geschehen an dem Jäger, und Kor-