Versandtflaschen und der Aufbewahrungsgefäße zu sorgen. Zur Reinigung und Spülung der Apparate und Flaschen darf nur einwandfreies Wasser im Sinne des § 2 dieser Verordnung verwendet werden. Flaschen, an deren Boden sich Niederschläge festgesetzt haben, sind von der Verwendung aus- zuschließen. Die Verwendung von Schrot zum Flaschenreinigen ist verboten. Kohlensäurchaltiges oder noch nicht mit Kohlensäure vermischtes Wasser, welches während der Nachtzeit in den Apparaten gestanden hat, darf für die Fabrikation von Minc- ralwasser nicht verwendet werden. Vor dem jedesmaligen Beginn der Tagesarbeit sind die Mischgefäße mit einwandfreiem Wasser sorgfältig auszuspülen.
§ 13. Zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren beim Füllen und Verschließen der Flaschen sind diese mit Sicher- beitskörben aus starkem Drahtgeflecht zu umgeben. Außerdem sind den Arbeitern geeignete Schutzbrillen und zum Schutze der Handgelenke Manschetten aus Leder oder starkem Zeug zur Verfügung zu stellen.
§ 14. Die Prüfung der Apparate nach Maßgabe dieser Bestimmungen erfolgt auf Kosten der Mineralwafferfabrikanten.
Die zur Ausübung der Untersuchungen berechtigten Sachverständigen werden durch den Regierungspräsidenten bestimmt. Die Gebühren für die Vornahme der im § 10 vorgeschriebenen Druckprobe werden auf den Betrag von 10 M festgesetzt.
Bestimmungen über die Abänderung dieser Gebühr und Festsetzung der Reisckostenentschädigung bleiben dem Regierungspräsidenten vorbehalten.
§ 15. Für Mineralwasserapparate, welche so klein sind, daß höchstens 2 Liter Mineralwasser gleichzeitig fertiggestellt werben können, kann der Regierungspräsident Ausnahmen von dieser Verordnung genehmigen.
§ 16. Diese Verordnung ist in deutlicher Abschrift oder gedruckt im Arbeitsraume an gut beleuchteter Stelle auf- zuhängen.
§ 17. Uebertretungen dieser Verordnung werden, sofern nicht die Bestimmungen des § 147 4 der Gewerbeordnung oder des Reichsgcsetzes vom 25. Juni 1887 R.-G.-BI. S. 273 5) Anwendung finden, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft.
§ 18. Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig wird die Poltzeiverordnung vom 30. September 1899 (Amtsblatt S. 284/286) ausgehoben. (A. II. 1341 a.)
Cassel, am 14. August 1906.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M e j e r. * * * Hersfeld, den 29. September 1906. Wird veröffentlicht.
I. 7860. Der Königliche Landrot.
J. V :
T h a m e r.
Hersfeld, den 4. Oktober 1906.
Am Sonnabend den 27. Oktober d. Js. Vormittags 11 Uhr findet bei dem Hesien-Nasiauischen Landgestüt zu Dillen- burg eine Vorführung des gesamten Beschäler-Bestandes unter der Leitung des Königlichen Gestütdirektors statt.
Hierbei werden auch die einzelnen Hengste bei der Arbeit gezeigt.
Das Arrangement soll hauptsächlich den Zweck haben, das Interesse an der Pferdezucht in der Provinz zu fördern und das Verständnis für die Pferdezucht zu heben.
Den Züchtern und Landwitten wird hierdurch Gelegenheit gegeben, die verschieden m Schläge des Hengstbestandes in einer ihrer Konstitution angepaßten Tätigkeit zu sehen und über die Leistungsfähigkett der Vatertiere zu urteilen.
Nach der Vorführung findet um 2V2 Uhr nachmittags in einem noch bekannt gegebenen Hotel ein gemeinsames Essen statt. Der Zeitpunkt ist so gelegt, daß auch diejenigen Be- sucher, welche beabsichtigen mit Zug 3“ N. abzusahren, am Essen tettnehmen können. Anmeldungen zum Essen sind bis zum 24. Oktober d. Js. an den Rechnungsführer des Landgestüts zu richten.
Die Herren Ottsvorstände des Kreises haben Vorstehendes zur Kenntnis der Züchter und Landwitte zu bringen.
I. 7945. Der Königliche Landrat
von Gruneli u s.
Hersfeld, den 6. Oktober 1906.
Die Herren Bürgermeister von Herfa, Oberhaun und Un- terhaun sowie die Herren Gutsvorsteher von Biengartes, Eich- bof, geringen (fisk. Oberförstern), Meisebach, Oberrode und Wippershain -fisk. Oberförsterei) werden wiederholt an die sofortige Erledigung meiner Verfügung vom 10. September d. Js. St. Nr. 2495 — Kreisblatt Nr. 107 — betreffend Neuwahl und Neuernennung der Mitglieder und Stellvertreter der Worein schätzungskom- missionen für die Steuerjahre 1907, 1908 und 1909 erinnert.
Der Vorsitzende der (Einkommensteuer;
Veranlagungs-Kommission
St. 2495 von Grunelius.
Hersfeld, den 3 Oktober 1906.
Diejenigen Herrn Ortsvorstände und GutSvorstände, welche auf meine Verfügung tvom 8. September 1881, I. 10 411, Nr. 73 des KreiSblatteS, betreffend die Herbst- köruug der Zuchtbullen, noch nicht berichtet haben, werden an die Erledigung binnen längstens 8 Tagen hiermit erinnert.
I- 7975. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher teil.
Braunfcheveig
Der nunmehr veröffentlichte Schriftwechsel zwischen dem braunschweigischen StaatSministerium und dem Reichskanzler und preußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten zergt auf der einen Seite das Bemühen, den Wünschen der Braunichweiger nach einer endgültigen Regelung der Re- gterung gerecht zu werden, auf der andern Seite die klare und entschiedene Vertretung der Reichsintereffen, die eine 9%^LVU r‘ Tumberland in Braunschweig nicht S "^ wenig Jahrzehnte vergangen, seit in Paris während des großen Einigungswerk« der deutschen Ration die Welfenlegion zum Kampfe gegen Preußen ge« bildet wurde. Es war die letzte Tat der alten deutschen Kleinstaaterei, der letzte Versuch, mit Hülse Frankreichs deutsche Angelegenheiten zu ordnen. Da, Welfeuhau» hat
seitdem nicht aufgehört, gegen den Besitzstand Preußens zu protestieren, und bis in die jüngste Zeit ist von dem Chef dieses Hauses die welsische Agitation in der Provinz Han. nover durch offene Kundgebungen und vertrauliche Verbin. düngen ermuntert worden.
Die Erwartung der nach einem Herzog verlangenden Braunschweiger, daß vom Reichskanzler oder von preußischer Seite Schritte unternommen würden, um die Behinderung CumberlandS an der Thronfolge zu beseitigen oder eine neue Feststellung zu bewirken, kannte sich nicht erfüllen. Die Sach- und Rechtslage ist seit dem Bundesratsbeschluffe vom 2. Juli 1885, der die Unvereinbarung einer Thron» folge des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit den Grundprinzipien der deutschen Bunderverträge aus« sprach, vollständig geklärt und durch den Tod des Prinz- Regenten Albrecht von Preußen in keiner Weise verändert worden. Kaiser und Kanzler als Hüter der Reichsintereffen mußten jede Art Intervention ablehnen.
Der von der braunschweigischen LandeSversammlung ge- wünschte Versuch eines Ausgleichs der Gegensätze hätte nur von der Seite ausgehen können, deren intransigente Haltung bisher das Hindernis für die Erledigung der Thronfolgesrage bildete. Sollte wirklich noch von dieser Seite ein Versuch gemacht werden, so kann man im voraus annehmen, daß er mit untauglichen Mitteln unternommen wird. In Braunschweig selbst glaubt niemand recht daran, daß ein Jahrzehnte lang aufrecht erhaltener Protest gegen die preußische Erwerbung Hannovers in einer den Reichsintereffen entsprechenden Form und Wirkung aufgehoben werden wird und kann.
M Vorgänge in Ulanii.
Das russische Ministerium beschäftigt sich anläßlich der nahenden Dumawahlen eifrig mit der Frage, wie die Bauern zufrieden gestellt werden können. Ein Projekt nach dem andern taucht zu diesem Zwecke auf. Ein in Vorbereitung befindlicher Ukas will dem Bauernstand den Zutritt in den Staatsdienst öffnen. Ueber einen anderen neuen Plan, der die Aufteilung des Gemeindebesitzes an die Kleinbauern in Aussicht nimmt, sie merkwürdigerweise aber auch in Form einer Barvergütung gestatten will, wird folgendes gemeldet:
Petersburg, 6. Oktober. In der gestrigen Sitzung beim Premierminister Stolypin, an der hohe Staatsbeamte der verschiedensten Ressorts teilnahmen, wurde ein hochwichtiges Projekt durchberaten, das dem Ministerkonseil unterbreitet werden wird. Es betrifft die Aufhebung des Gemeindebesitzes, des sogenannten „Mir", eine Einrichtung, die sich längst überlebt hat. An die Bauernschaft soll vom 1. Januar 1907 Gemeindebesitz zur Verteilung gelangen, und zwar erhält jeder Bauer ein Stück Land als Eigentum oder bessert Wert, falls erwünscht, in bar ausbezahlt. Das Land kann durch die Bauernbank hypothekarisch beliehen werden. Die russische Regierung ist somit bestrebt, kleinen persönlichen Grundbesitz zu gründen. Der „Mir" erstickte jedes persönliche Streben der Bauern und benahm das Interesse an der Bearbeitung des Bodens. In Sektiererdörfern, wo der Gemeindebesitz längst durch die Bauernschaft selbst aufgehoben ist, herrscht fast durchweg Wohlstand.
Czenstochau, 5. Oktober. Zehn standrechtlich zum Tode verurteilte Personen sind heute hier hingerichtet worden.
Ufa, 5. Oktober. Gestern abend um 8 Uhr wurde von 40 bewaffneten Personen ein Ueberfall auf einen Postwagen ausgeführt. In der Nähe der Brücke über den Bjelafluß hielten die Uebeltäter den Zug an, töteten einen Soldaten, verwundeten 3 Eisenbahnkassierer und raubten etwa 250 000 Rubel. Die Räuber entkamen.
T w er, 5. Oktober. Heute vormittag überfielen 7 Be- waffneteeincn von Borissowka kommenden Postwagen, fesselten den Kutscher und den Postschaffner und raubten 5111 Rubel. Die Uebeltäter sind entkommen.
Aus ]n- und Ausland.
Berlin, 6. Oktober 1906.
Se. Majestät der Kaiser hat am Mittwoch im Jagdschloß Rominten den Vortrag des Obersten 0. Oertzen vom Militärkabinett entgegengenommen. Heute vormittag 9 Uhr sind Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin und Prinzessin Viktoria Luise von Rominten mit Sonderzug nach Königsberg abgereist. — Der Kaiser traf gestern nachmittag kurz nach 5 Uhr in Cadinen ein und besichtigte bald nach der Ankunft mehrere Neubauten, darunter zwei Vier-Familienhäuser, Marstall und Wachtgebäude. Die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise war bereits nachmittags 3V* Uhr angekommen und von Landrat von Etzdorf am Bahnhof empfangen worden, wo auch die Gutr- arbeiter, die Beamten, Schüler und Förster, sowie zehn Paars in alter Landestracht Aufstellung genommen hatten.
Wie der „L. A." erfährt, gedenkt der Deutsche H a n d e l r t a g an den zuständigen Stellen Preußens und der anderen Einzelstaaten dafür einzutreten, daß die Verwendung der Warenhaussteuer allgemein entsprechend dem braunschweigischen Gesetz die Heranziehung der Warenhäuser usw. zu einer besonderen Gewerbesteuer (Umsatzsteuer) betreffend, vom 28. März 1904 geregelt werde. § 6 diese» Gesetze» bestimmt nämlich in dieser Hinsicht; „Der Ertrag der Steuer ist zur Förderung des Kleinhandels und des Handwerks zu verwenden. Zwei Drittel von dem Ertrage der Steuer werden der Gemeinde, in welcher die Steuer zur Erhebung gelangt ist, zur Erfüllung der obigen Zwecke» überlassen; ein Drittel von dem Ertrage ist aus» zufondern und an die Staatskasse abzuführen, um nach Bestimmung des herzoglichen Staatsministeriums dem Interesse der gesamten Handwerks uad Kleinhandel« zu dienen. In demselben Sinne hat sich auch kürzlich auf seiner Tagung in Eisenach der Verband »mitteldeutscher Handelskammern ausgesprochen. Er verlangt aber, daß die Gemeinden in der Verwendung der ihnen zufließenden Erträge aus der Warenhaussteuer zur Förderung des Kleinhandels und Handwerks an die Zustimmung der Handels- und Handwerkskammern ihrer Bezirke gebunden sein sollen.
Mit Hülfe der Bundesregierungen wird durch die «Gruppe Krüppelfürsorge" des deutschen Zentralvereins für Jugendfürsorge im Oktober (in Preußen am 10.) eine Statistik der jugendlichenKrüppel erhoben, um eine Unterlage dafür zu schaffen, in welchem Umfange die bestehende Krüppelfürsorge, gegebenenfalls mit Unterstützung von Staat und Gemeinden, erweitert werden müßte, um alle jetzt in körperlichem Siechtum, auf der Landstraße und im Verbrechertum verkommenden ober dem Armensäckel zur Last fallenden Krüppel unter 16 Jahren zu selbständigen Existenzen zu machen und damit dem Nationalvermögen jährlich Mil
lionen zu ersparen. Vereinzelte Statistiken kleinerer Bezirke machen es wahrscheinlich, daß es in Deutschland mindestens 70 000 Krüppel im schulpflichtigen Alter gibt, während die gesamten Krüppelheime, die unter der Leitung hochherziger Geistlicher fdbon Hervorragende» geleistet haben, zusammen nur 2500 Plätze aufweisen. Die moderne orthopädische Chirurgie vermag nach einer Statistik des einzigen staatlichen Krüppelheims München 93 pCt. der Krüppel soweit zu heilen, daß sie als Almosenempfängern zu selbständigen Menschen werden; das beweist, ein wie weiter Arbeitsfeld hier noch offen steht. Darum sollten bei der bevorstehenden Statistik alle diejenigen, welche mit einem warmen Herzen soziale» Verständnis verbinden, insbesondere die Herren Geistlichen, Lehrer und Aerzte, dafür Sorge tragen, daß da« Publikum die erforderlichen Angaben willfährig und möglichst genau macht. Die Zählkarten stellen die Adressen sämtlicher deutschen Krüppel dar; sie sollen, nachdem sie in der „Gruppe" einmal überarbeitet sind, den Bundesstaaten und Provinzen zur weiteren Verwendung zugestellt werden. Die mit der Krüppelfürforge betrauten Kreise werden daher gut tun, sich beizeiten darauf vorzubereiten, daß sie die Krüppel hervorholen und in geignete Fürsorge nehmen können.
(Zum Reichset a t.) Sehr erfreulich sind die Mitteilungen über den Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1905 im Deutschen Reiche. Besonder« zu begrüßen ist die Wirkung, die dieser Ergebnis auf die Finanzen der kleineren Bundesstaaten ausüben wird. Bekanntlich waren den Bundesstaaten aus den Jahren 1904 und 1905 über siebzig Millionen Mark an Matrikularbeiträgen gestundet worden. Die Sorge, diese Schulden an das Reich demnächst abtragen zu müssen, bedrückte namentlich die klein- staatlichen Finanzverwaltungen schwer. Nun sind sie infolge des günstigen Rechnungsjahres von dieser Sorge befreit. Die Matrikularbeiträge sind durch die erzielten Ueberschüsse im Reiche vollständig gedeckt, und nicht allein dieses: auch auf die für das Jahr 1905 bereits geleisteten Matrikularbeiträge erhalten die Einzelstaaten eine Rückvergütung von mehr als 25 v. H. Dieses günstige Ergebnis könnte zu der Annahme führen, die Zeiten des Reichsdefizits seien vorüber und die neuen Reichssteuern wären unnötig. Aber leider verhält sich die Sache nicht so hoffnungsvoll. Der diesmal herausgewirtschaftete Ueberschuß ist nämlich in der 'Hauptsache auf.solche Zolleinnahmen zurückzuführen, die durch die sogenannte Voreinfuhr entstanden sind. Bevor die neuen Handelsverträge in Kraft traten, sind nämlich, wie bekannt, aus spekulativem Antrieb große Massen von Waren eingeführt worden, deren Zollsatz durch den neuen Konventionaltarif erhöht wird. E« ist klar, daß man bei dem nächstjährigen Finanzabschluß auf so hohe Zolleinnahmen nicht wird rechnen können, daß sich vielmehr vermutlich ein Rückgang über die erfreulichen Mehrerträge des Jahres 1905 hinaus zeigen wird. Gleichwohl wird man im Interesse der Einzelstaaten das finanzielle Ergebnis dieses Jahres mit hoher Genugtuung begrüßen können. Die finanzielle Unsicherheit der Einzelstaten ist damit aber leider dauernd nicht behoben.
Der braunschweigische Regentschaftsrat hat in außerordentlicher Sitzung beschlossen, den Landtag zum 18. Oktober einberufen und ihm die Wahl des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen des jüngsten Sohnes des verstorbenen Regenten Albrecht, zum Regenten vorzufchlagem Prinz Friedrich Wilhelm steht im 27. Lebensjahre. Er ist Hauptmann im Kaiser Alexander Garde-Grenadierregiment und zurzeit zur Dienstleistung bei dem Großen General- stabe kommandiert.
Aus Provinz u. Nachbargebiet.
* (Zulassung v 0 n Feldpostpaketen mit Flüssigkeiten an die Truppen in Deutsch- Süd w e st a f r i k a.) Die Versendung von Flüssigkeiten, die seither im Feldpostverkehr mit den Truppen in Deutsch- Südwestafrika ausgeschlossen war, wird von jetzt ab unter folgenden Bedingungen versuchsweise zugelassen. Die Flüssig- leiten müssen in gut verlöteten Blechbehällern (Blechbüchsen) enthalten sein. Der Raum zwischen diesen und dem äußeren Behältnisse (Kistchen oder fester Karton) ist mit Sägespänen Kleie oder einem anderen aussaugenden Stoffe auszufüllen. Im übrigen unterliegen die Sendungen mit Flüssigkeiten den für die Feldpostpakete nach Deutsch-Südwestafrika all« gemeint geltenden Versendungsbedingungen.
* (Zum Tag von Jena.) Dr. theol. Sardemann, Pfarrer der Diakonissenhauses zu Cassel, richtet zum Tage von Jena, dem 14. Oktober, weil, soweit er es habe ver- folgen können, bisher keine Bestimmungen über eine Begehung diese» Trauertages von Jena erlassen sind, „als deutscher Mann, der sein Volk lieb hat", an die Geistlichen aller Konfessionen die herzliche Bitte um eine angemessene Ge- dächtnisfeier jenes Tages in den Gottesdiensten am 14. Oktober. In gleicher Weise bittet er die Vorstände der Kriegervereine, die Lehrer bet höheren und niedrigen Schulen, die Vorstände von Männer- und Jünglings-, von Frauen- und Jungfrauen-, von Gemeinde- und Volksvereinen, da» hundertjährige Gedächtnis der Schlacht bei Jena zum Nutzen und besten des deutschen Volkes zu begehen.
):( Hersfeld, 8. Oktober. Bestätigt: Die einstw. Anstellung der Lehrerin Auguste Si donie Johanne»! ohn, gen. W e d e k i n d an der hiesigen städt. Volksschule, sowie die Wahl der Lehrer Schminke aus Melsungen und Neuhau » aus Enger zu Lehrern an der hiesigen städt. Volksschule. — Zum Ortsschulinspektor ernannt wurde der Pfarrer S i e b e r t zu Rohrbach über die Schule in Biedebach.
•V Hersfeld, 8. Oktober. Bei herrlichstem Wetter unternahm am Sonntag der Kaninchenzucht-Verein mit 30 Personen einen Spaziergang über den Johannesberg nach Oberhaun, um dort eine einberufene Versammlung abzuhalten. Nachdem sich ca. 30 Mann aus Oberhaun und Umgegend eingefunden hatten, eröffnete der Einberuser, Herr B ü r k l e-Her»feld, gegen 5 Uhr mit einer kurzen Ansprache die Versammlung, woraus der Ein- berufet zum Vorsitzenden gewählt wurde. Herr P i l g r a m hielt hierauf den angekündigten Vortrag „Die rationelle Kaninchenzucht." Den sehr lehrreichen Ausführungen hörten die Anwesenden mit großem Interesse zu. Nach einer Aussprache verschiedener Anwesenden ergriff der Vorsitzende das Wort, um den zweiten Vortrag „Das Kaninchen und seine Rassen" zu halten. Dieser Vortrag endete mit einem kräftigen zu Herzen gehenden Appell an die dem Verein noch fernstehenden Züchter, daß nur durch einen Zusammenschluß aller Züchter die Hebung der Kaninchenzucht Fortschritte machen könne. Reicher Beifall lohnte die ebenfalls sehr interessanten Ausführungen. Nach einer wieder sehr