Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ^
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herrselder Armblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 108
Sonnabend, den 15* September
1906>
Abmmtiils-GMW
auf das fiersfeltter Kreisblatt.
Das „Hersfelder Rreisblatt", amtliches Organ des Areises Hersfeld — ausgestattet mit Publikationskraft — bringt außer den
amtlichen Bekanntmachungen alle wichtigen Ereignisse in der Politik des In- und Auslandes, Reichs- und Landtagsverhandlungen, Nachrichten aus Provinz u. Nachbargebieten, Berichte aus Stadt und Kreis Hersfeld, wichtige Gerichts-Entscheidungen rc., vermischte Nachrichten aus aller Welt usw.
Ferner gelangen in jeder Nummer spannende Romane, Erzählungen rc. fortsetzungsweise zum Abdruck.
Durch ein grosses format ist es möglich, stets einen reichhaltigen Inhalt bieten zu können.
SEST* Die Verbindung mit einem der ersten Depeschen-Büreaus setzt uns in die Lage, vom 1. Oktober d. I. ab die neusten Nachrichten des Tages noch in der abends erscheinenden Nummer veröffentlichen zu können. Nötigenfalls werden sehr wichtige Ereignisse, durch Extrablätter bekannt gegeben. "222
■■■ An Gratisbeilagen erhalten unsre Abonnenten jede Woche ein
„Illustrirtes Sonntagsblatt" und alle (4 Tage eine ausgezeichnete „Illustrirte Landwirtschaftliche Beilage". Anfang Mai und Oktober je einen Auszug aus dem Cisenbahn-Fahrplan, sowie mit Beginn des neuen Zahres einen Wandkalender u. ein Märkteverzeichnis'.
Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld bei freier Lieferung ins Haus 1,40 Mk., für auswärts durch die Post bezogen 1,60 Mk. ausschl. Bestellgeld vierteljährlich.
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Expedition des Hersfelder Kreisblattes.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 11. September 1906.
Bei der Kontrolle über die Durchführung der Bundes- ralsbestimmungen vom 23. Januar 1902 wegen Regelung der Arbeitszeit in Gast- und Schankwirtschaften (R. G. Bl. S. 33) ist die Beobachtung gemacht worden, daß an- icheinend immer noch in weiteren Kreisen die irrige Auffassung verbreitet ist, als ob der Betriebsunternehmer den ll>m durch die erwähnten Bestimmungen auferlegten Verpflichtungen genüge, wenn er zwar dem Angestellten die vorgeschriebenen Ruhezeiten anbietet, für ihre Jnnehaltung aber nicht sorgt, sondern das Malerarbeiten des Angestellten während bet Ruhezeit duldet. Um dieser Auffassung ent- gegenzutreten, weise ich die Ortspolizeibehörden zur künftigen Beachtung darauf hin, daß eine Ruhezeit nur dann vom Unternehmer .gewährt" worden ist, wenn er zugleich Vorsorge dafür getroffen hat, daß die Arbeit des Angestellten in seinem Betriebe während dieser Zeit unterbleibt.
7285. Der Königliche Landrat. J. V.:
Trott zu Solz, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 11. Sepi.mber 1906.
--n»u^_hem Schweinebestande des Müllers ©lebe zu Eichmühle bei Kirchheim ist die Schwäne,euche uvsg--i^^»^- I. 7245. Der Königliche Landrat.
I. V.:
Trott zu solz, Re^ i eferenbar.
Hersfeld, den 11. September 1906.
Unter dem Schweinebestande des Johann Jakob Sunkel zu Reilos ist die Schweineseuche ausgebrochen.
I. 7246.
I. 7290.
Der Königliche Landrat.
I. V.:
Trott zu Solz, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 11. September 1906.
Die unter der Schafherde des Schäfers Heinrich Lippert zu Breitenbach a/H. Kreis Ziegenhain ausgebrochene Räude- krankheit ist erloschen.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Trott zu Solz, RegierungS Referendar.
UZnigliches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich von 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.
nichtamticher teil
Är M H Prmzeil Albrecht ton Preußen, Rezenten ton Arnnnschtneiz.
Wie schon am Mittwoch zu befürchten war, ist am Donnerstag früh V*6 Uhr der Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, dem schweren Schlaganfalle, den er am Montag abend während seinem Aufenthalte auf seiner Besitzung Schloß Camenz in Schlesien erlitten hatte. Der verewigte Prinz-Regent war am 8. Mai 1837 als Sohn des Prinzen Albrecht von Preußen und der Prinzessin Marianne von Holland geboren. Im Alter von zehn Jahren trat er als Leutnant in die preußische Garde ein, avancierte schnell und machte bereits im Jahre 1864 als Oberst im Hauptquartier des Prinzen Friedrich Karl den Feldzug gegen Dänemark mit. Im bömischen Feldzug 1866 führte der Prinz Albrecht als Generalmajor die erste schwere Kavallerie-Diviston, welche mit Auszeichnung bei Skalitz und Schweinsschädel und bei Königgrätz focht. 1870 im Kriege gegen Frankreich zeichnete stch der Prinz als Reiter- führer bei Grovelolte, Sedan und St. Quentin. Nach dem großen Kriege wurde der Prinz Kommandeur der 20. Kavallerie-Diviston und 1875 erfolgte die Ernennung zum General der Kavallerie unv gleichzeitig zum Kommandeur des 10. Armeekorps in Hannover. Im Jahre 1888 erhielt er die höchste militärische Würde, indem er zum General- feldmarschall und zugleich zum Generalinspekteur der 1. Armeeinsp ktion ernannt wurde. Aber bereits 3 Jahre vorher, nämlich im Jahre 1885 am 21. Oktober wurde der Prinz Albrecht von Preußen laut Beschluß beS deutschen Bundesrates und durch das braunschweigische Regentschafts- gesetz zum Regenten de« HeizogtumS Braunschweig erwählt. Nach der erblichen Thronfolge im Hause Braunschweig hätte der Herzog von Cumberland, der Sohn des ehemaligen Königs Georg von Hannover, Herzog von Braunschweig werden müssen. Aber Preußen hatte im Bundesrate gegen diese Thronfolge wegen der damals noch sehr heftigen Welfischen Agitation in Hannover Einspruch erhoben. Im Interesse der Sicherheit der Ruhe und de» Friedens im Deutschen Reiche hatte der Bundesrat die Bedenken Preußens für begründet erklärt und im Einverständnisse mit der Regierung und dem Landtage in Braunschweig die Einsetzung eines Regenten für Braunschweig beschlossen, so lange die von Preußen geltend gemachten Bedenken für eine Besetzung des Thrones von Braunschweig durch den Herzog von Cumberland oder seine Nachkommen bestehen würden. Die damals im Jahre 1885 durch den Tod des Herzogs Wilhelm von Braunschweig, der kinderlos starb entstandene braunschweigische Erbsolgefrage ist also durch den Tod des Regenten Prinzen Albrecht von Preußen aufs neue in Fluß gekommen, denn davon, daß etwa der älteste Sohn de» Prinzen Albrecht, der am 15. Juli 1874 geborene Prinz Friedrich Heinrich, ohne weiteres Regent von Braun- schweig werden könne, kann keine Rede fein, da für die Regentschaft eine Erbfolge nicht gilt. Wohl aber könnte laut Beschluß des Bundesrates und nach dem braunschwei- gischen Regentschaft-gesetze der Prinz Friedrich Heinrich mit
der Regentschaft von Braunschweig gleich seinew-^Er betraut werden. Der Prinz Rriebriifi--6^rrn?-^i‘ stegen- beut des 1. branden- burgischen Dragoner-Regiments Nr. 2. Erwähnt sei noch, daß der verewigte Prinz Albrecht mit der Prinzessin Maria von Sachsen-Altenburg vermählt war, welche bereits am 8. September 1898 verstorben ist. Aus bei Ehe des Prinz-Regenten Albrecht sind außer dem bereits erwähnten Prinzen Friedrich Heinrich noch zwei Söhne und eine Tochter entsprossen.
Braunschweig, 13. September. Au» Anlaß bes Ablebens des Prinz Regenten ordnet der Regentschaftsrat eine Landestrauer auf die Dauer von 6 Wochen an. Oeffentliche Musik, Schaustellungen, Lustbarkeiten usw. finb bis zum Beisetzungstage verboten. Die Trauer beginnt mit dem heutigen Tage. Gleichzeitig legt der Hof auf die Dauer von 6 Wochen tiefe Trauer an.
Politischer Wochenbericht.
Mitten in die Woche, über deren Ereignisse wir heute zu berichten haben,, fiel für Deutschland ein nationales Jubelsest, der achtzigste Geburtstag des Großherzogs Friedrich von Baden. Nicht bloß in Baden, nein, überall auf Erden, wo deutsche Herzen schlagen, hat man an diesem Ehrentage des greifen Fürsten aus dem Thron der Zähringer den innigsten Anteil genommen. Und wie könnte es auch anders sein, ist doch das ganze Fühlen und Wollen, Wirken und Wesen Großherzog Friedrichs mit den Geschicken Gesamtdeutschlands, mit unserm nationalen Werdegänge, mit dem Ausstiege unserer Nation zu Einheit und Macht aufs engste verknüpft. Niemand hat sich bewußter und freudiger in den Dienst des deutschen Einheitsgedankens gestellt, niemand tatkräftiger die Entwickelung gefördert, die durch Krieg und Sieg zu unserer nationalen Wiedergeburt geführt hat, als der gegenwärtige Herrscher Badens. Nicht minder groß als in der Erfüllung seiner nationalen Aufgaben aber erscheint Großherzog Friedrich auch in der echt monarchischen, nimmer rastenden Fürsorge für das seiner Obhut anvertraute schöne Badenser Land. So vermag der greise Fürst auf die hinter ihm liegende Zeitspanne zurückblicken mit dem Bewußtsein, in vorbildlicher Pflichttreue Großes erstrebt und Großes erreicht zu haben. Seine hoheitsvolle Persönlichkeit ist uns ein ernster und gütiger Mahner, das von den Vätern Errungene zu erhalten und zu mehren durch unablässiges Streben nach den höchsten Gütern nationalen Daseins. Möge es Großherzog Friedrich vergönnt sein, die ihm gewordene Hehre Mission als Vorbild und Mahner noch lange zu erfüllen, zum Heile Badens und Deutschlands.
Festtage hat es während der verflossenen Woche auch in Schlesien infolge des dortigen Kaisermanövers gegeben. K a i s e r W i l h e l m hat während seines Anfenthaltes im , ,^Manövergelände mehrfach Anlaß zu Trinksprüchen und Reden 'genommen. In der bedeutendsten dieser Kundgebungen wandle er sich in einem vielbemerkten Passus mit Schärfe gegen die „Schwarzseher". Es erscheint unerfindlich, wie ein Teil der öffentlichen Meinung dieser Stelle die Deutung geben konnte, als solle damit jede berechtigte, dem Streben nach Besserung entspringende Kritik und jede vorsorgliche, die Zeitschäden ernsthaft erwägende und um das Wohl des Vaterlandes ängstlich besorgte Gesinnung getroffen werden. Das bürste selbstverständlich nicht der Fall sein, sondern es liegt wohl klar auf der Hand, daß der Kaiser mit seinen Worten nur aus ganz bestimmte Kreise und Erscheinungen hingezielt hat, nämlich auf jene Kreise, in denen das alte Erbübel der Deutschen, die gallige Tadel- und Nörgelsucht, sowie ein kleinmütiger Pessimismus ihr Unwesen treiben. In diesem enger begrenzten Sinne aber ist das Kaiserwort gerade gegenwärtig vollauf berechtigt, ja man kann sagen, geradezu ein erlösendes Wort zur rechten Zeit. Die Uebertreibung, mit welcher die sogenannten Kolonialskandale in der Oeffentlichkeit breit getreten worden sind und immer noch breit getreten werden, lehrt aufs deutlichste, daß der Deutsche heute noch ebenso wie ehedem geneigt ist, zum Frohlocken des Auslandes mit selbstgeißlerischcm Behagen in den eigenen Wunden z>l wühlen und vaterländische Schäden durch das Vergrößerungsglas zu betrachten und zahlreiche Wahlen der letzten Zeit lehren ebenso deutlich, daß weite Kreise unseres Volkes noch immer nicht gelernt haben, jener feigen Tatenscheu zu entsagen, die sich als Wirkung des schwarzseherischen Grundsatzes: „Es hilft ja doch nicht" allemal einzustellen pflegt. Solchen gar nicht genug zu beklagenden Zeiterscheinungen gegenüber vermögen die Worte bc» Kaisers als ein weithin vernehmbares Menetekel zu wirken, und sie müssen deshalb bei richtiger, sinngemäßer Aussassung von jedem Patrioten aufs freudigste begrüßt werden.
In Rußland hat die neueste umfassende Kundgebung der Regierung bewiesen, daß es dem M i n i st e r p r ä s i denken Stolypin, der nach dem Attentat und inmitten des Unglücks, das ihn betroffen, eine wahrhaft antike Seelengröße an den Tag legt, ernst ist mit der Verwirklichung der verheißenen Reformen. Die Maßregeln, welche das Communique der russischen Regierung ankündigt, beweisen eingehendes Ver