Die Ehefrau des EisenbahnarbeiterS Georg Gotzmann, Anna Martha geb. Neusel in Friedlos hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann Georg Gotzmann zuletzt wohnhaft in Friedlos für
Bestimmungen
über die
Stufcni Der Pttsmu-KrustloWN des Pustkurses
tut zu erklären.
Der bezeichnete Verschollene aufgefordert, sich spätestens in auf
wird dem
vormittag- 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht
an
beräumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wirb.
An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Ausgebotstermine dem Gericht Anzeige zu
2.
September 1906.
MgcrU
Obersörsterei Hersfeld - Wippershain.
vormittags 10 Uhr kommen in der Möllerschen Gastwirtschaft ju Wippershain die noch vorhandenen Brennholzreste aus den Schutzbezirken Wippershain, Wüstefeld und ®orga zusammen mit
280 rm Kiefern Scheit und Knüppel und 1300 rm Kiefern Reis III. Kl.
zum Verkauf.
Der im Termin anwesende Forst- kaffenrendant nimmt Zahlungen entgegen.
Für das bustge Sanbtranttti haus soll die Lieferung der
für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis einigt. 31. März 1907 im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Hierzu iü Termin auf den
vormittags 11 Uhr, im Bureau des Landkrankenhauses anb-raumt.
Die Landkrankenhaus- Derroaltung.
Zum 1. Oktober einen
Laden
in bester Lage, zu jedem Ge, schäft geeignet, zu vermiete«.
Off. unter C. 100 an die Exp.
d. 81.
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verbessert augenblicklich schwache Suppen, Bouillon, Saucen, Gemüse, Salate usw.
§ 1.
Der Reisende hat vor Besteigen des Wagens bei dem Wagenführer einen Fahrschein zu lösen.
Ein Vorverkauf von Fahrscheinen findet nicht statt. Es können sich jedoch Reisende einen Platz sichern zu Fahrten nach Hersseld, Schenklengsseld und Friedewald, indem sie bei einer dieser Postanstalten sich einen Berechtigungsschein zu einer Fahrt nach Hersseld, Schenklengsseld oder Friedewald geben lassen. In Schenklengsseld und Friedewald findet die Ausgabe von Berechtigungsscheinen nur unter dem Vorbehalt statt, daß in
dem
der
Wagen noch Plätze unbesetzt sind.
§ 2.
Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
Der Fahrschein ist nicht übertragbar.
§ 3.
Von der Reise mit den Kraftwagen sind ausgeschlossen die im § 52 Postordnung bezeichneten Personen.
Für ein Kind im Alter bis zu vier Jahren wird Personengeld nicht erhoben, wenn es keinen besonderen Wagenplatz einnimmt, sondern auf dem Schoße einer erwachsenen Person, unter deren Obhut es reist, mitgenommen wird.
Der Wagenführer ist verpflichtet, diesen die Plätze führers ist Folge zu leisten.
§ 5.
berechtigt und auf Verlangen der Reisenden anzuweisen. Den Anordnungen des Wagen-
§ 6.
Der Anspruch auf Beförderung ist durch die Zahl der Wagenplätze (10) beschränkt. Wenn sich mehr als 10 Personen gleichzeitig zur Mitsahrt melden, so stehen die Reisenden für kürzere Strecken denen für weitere Strecken nach.
§ 7.
Der Fahrschein ist aufzubewahren und aus Verlangen des Dienst- und Aufsichtspersonals vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Fahrschein betroffen wird, wird nach § 29 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 bestraft.
§ 8.
Wenn die Fahrt wegen Betriebsstörung unterbrochen werden muß und die Unterbrechung länger als 20 Minuten dauert, so sind die Reisenden berechtigt, den Betrag der Fahrscheine für die nicht durchfahrene Strecke zu- rückzuverlangen. Die Erstattung findet gegen Rückgabe der Fahrscheine und gegen Quittung auf denselben über den erstatteten Betrag bei den Postanstalten in Hersseld, Schenklengsseld und Friedewald statt.
Pneumatik-Defekte sind von diesen Betriebsstörungen ausgenommen. § 9.
Kleine Reisegepäckstücke, die ohne Belästigung der anderen Reisenden im Personenraum untergebracht werden können, dürfen die Reisenden unter eignet Aufsicht bei sich führen.
Anderes Reisegepäck muß dem Wagenführer zur Verladung übergeben werden; es werden hierfür die postordnungsmäßigen Sätze erhoben. Die Beförderung erfolgt nur, soweit dies ohne Gefährdung der Reisenden und der Ladung möglich ist. Der Wagenführer ist verpflichtet, über die Ein- lieferung des Gepäcks einen Gepäckschein zu verabfolgen, gegen dessen Rückgabe die Herausgabe des Gepäcks erfolgt.
§ 10.
Das Ein- und Aussteigen während der Fahrt ist verboten.
Cassel, 3. September 1906.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
auf dem Kurse Hersseld-Friedewald-Schenklengs- feld-Hersfeld.
Schönes Gut oder grösserer Wald taufe gegen Baar. Ausfübrl. Beschreibung erbitte unter F. L. M. 864 an d. Exped.
1. tunb fahrt
2. Rund fahrt
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3. Rund fahrt
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Hersseld
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Wilhelmshof
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782
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Sorga
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780
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5
Hermannshos
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744
248
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Friedewald Ag.
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15
Weißenbom
6°2
815
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17
Motzfeld
6°9
82O
321
19
Hilmes-Straßenkreu-
619
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835
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21
Schmklengsfeld
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23
Lampertsfeld
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344
24
Schenksolz
634
8»
349
26
Malkomes
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352
27
Malkomes-Straßen-
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kreuzung
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30
Hermannshof
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404
31
Sorga
724
910
408
32
Wilhelmshof
730
922
924
419
421
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Hersfeld
Hersfeld Bhnhf.
744
746
Tarif
der Kraftwagen-Personenpost
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20
22
27
3
4
5
8
9
11
12
14
16
30
31
32
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km
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Hersfeld Bhnhf. Hersfeld Wilhelmshof Sorga Hermannshof Malkomes-Straßen- kreuzung
Malkomes Schenksolz Lampertsfeld Schenklengsseld Hilmes-Straßenkreuzung
Motzfeld Weißenbom Friedewald Malkomes-Straßen- kreuzung
Hermannshos Sorga Wilhelmshof Hersfeld Hersfeld Bhnhf.
Hersfeld-Schenk lengsfeld-Friedervald-Hersfeld.
d. Bl.
Zum 1. Okt. oder früher tüchtiges
Hausmädchen
gesucht.
Frau Gustav Altenburg.
Personen
Fahrpreise von
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Ein ordentliches
zum 1. Oktober ev. schon früher ge^ sucht.
L. Quentel, Weinstraße.
für ein hiesiges Weist- und Mann- faktvrwaren-GeschSst gesucht.
Zu erfragen in der Expedition des Blattes.
Wilhelmshos Sorga Hermannshos Malkomes (Str.) Malkomes (Ort) Schenksolz Lampertsfeld Schenklengsfeld Hilmes (Straßenkreuz.) Motzfeld Weißenborn Friedewald
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Bekanntmachung.
Sonntag den 9- September 1906
nachmittags 3Va Uhr
findet in HerSfeld int Gasthause zum Stern eine
allgemeine
ßMMechmlW
statt, zu welcher alle Handwerker des Kreises Hersseld hiermit eingeladen werden.
Der Syndikus der Handwerkskammer T h a n h e i s e r wird nochmals über die Notwendigkeit der Gründung von Handwerksinnungen sprechen.
Die Handwerkskammer:
Wilhelm Zimmermann,
Vorsitzender i. V.
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Kanincbenzucbtemin hersseld und Umgegend.
I. lokale Ausstellung mit Prämierung
am 8. und 9. September 1906 im Gartenrestaurant des Bierbrauereibesitzers ßerrn 3. Steinweg.
Eröffnung: Sonnabend nachmittag 3 Uhr.
Sonntag nachmittag von 3 Uhr ab: Konzert.
Eintrittspreises Sonnabend 20 Pfg., Sonntag vormittag 20 Pfg. und Sonntag nachmittag 25 Pf. pro Person.
Kinder unter 14 Jahren in Begleitung der Eltern frei. Zu zahlreichem Besuch ladet ergebenst ein
Der Vorstand.
Nachweislich allein echter Peru-
Guano
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von den Anglo-Continentalen vormals Ohlendorffschen Guanowerken
als bester Dung für Roggen und Weizen
ist stets vorrätig bei:
Heiurich Itgeuhardi, Hersfelst.
Bor allen minderwertigen sonstigen Marken wird gewarnt I
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Opfer, Pächter.
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Gickelsburg.
Ausschank der Brauerei W. Engelhardt
Vor dem Frauentor am Wehneberger Wege.
Schönster Blick auf die Stiftsruine, Gichhof und Mannesberg Schattiger Garten.
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| Zum israelit. Neujahr
M empfehlen wir
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Glückwunsch
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W in reicher Auswahl.
I Ludwig Funks Buchdruckerei
Muster zur gefl. Rnsicht.
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Druck und Verlag von Ludwig Funk» Buchdruckerei in Hersseld. Verantwortlicher Redakteur: Friedrich Funk in Hersseld.