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Bersfetoer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr«. 84.
Sonnabend, den $1. Juli
1906.
Amtlicher teil.
Berlin, den 21. Juni 1906,
Der Herr Justizminister hat für die Bezirke der Landgerichte I, II und III in Berlin vom 1. Juni 1906 ab die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht 1 in Berlin zur Strafregisterbehörde beBeQt. (Bekanntmachung beS Herrn Staatssekretärs des Reichr-JustizamtS vom 2. d. Mts., Zentralblatt f. d. Deutsche Reich Seite 586).
Der Minister des Innern.
Im Austrage, von K i tz i n g-
An den Herrn Regierungs-Prästdenlen in Gaffel. Ilb. 2430.
* *
Gaffel, den 10. Juli 1906.
Abschrift übersende ich zur gefälligen Kenntnis. Die Herren Landräte wollen die Ortspolizeibehörden benachrichtigen.
Der Regierungs-Prästdent.
In Vertretung. Mejer.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei- Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräte des Bezirk». A. II. 5899.
* *
*
Hersfeld, den 18. Juli 1906.
Vorstehende» wird den Ortspolizeibehörden de» Kreises zur Kenntnis gebracht.
J. I. 5772. Der Königliche Landrot
von Gruneliu».
Hersfeld, den 16. Juli 1906.
In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, daß Gewerbetreibende ein Gewerbe neu a n ■ gefangen oder ihren Gewerbebetrieb auf weitere neueZweige ausgedehnt haben, ohne dies, wie vorgeschrieben, beim Bürger. Meister anzumelden.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister des Kreises, derartige Fälle genau zu überwachen, die Gewerbetreibenden zur Anmeldung zu veranlassen und mir dann stet« unverzüglich einen Auszug au« dem Verzeichnis der Gewerbeanmeldung einzureichen.
Versäumtes ist nachzuholen.
Gewerbetreibende, die ihre Betriebe nicht anmelden, sind zur Bestrafung anzuzeigen.
Der Vorsitzende des Steuerausschusses der Gewerbe»
steuer-Klassen 111. und IV.
St. 2103. von Gruneliu«.
Hersfeld, den 19. Juli 1906.
Nachstehend veröffentliche ich eine Bekanntmachung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion vom 29. Juni d. I«., betreffend die Beschädigung der Reichs Telegraphenanlagen.
Die OctSpolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises haben auf die gehörige Beachtung der veröffent- lichten Vorschriften hinzuwirken.
I. 5771. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
* * *
Bekanntmachung.
Zum Schutz der ReichS-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen de« Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Tele- graphenanlage dadurch verhindertodergefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhtndertoder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrose bis zu 900 Mark bestraft.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegrtffcn.
Da die ReichS-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Stein, würfe rc.), teil« fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der ReichS-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen die Täter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bi» zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.
Gaffel am 29. Juni 1906.
Kaiserliche Ober-Postdtrektion. gez. Hoffmann.
Herefeld, den 18. Juli 1905.
Dem Tuchmacher August Hoßfeld, geboren am 20. März
1881 zu Hersfeld, ist durch Verfügung des Herrn Regierungs- Präsidenten zu Gaffel die Genehmigung erteilt, an Stelle des Familiennamens .Hoßfeld" fortan den Familiennamen .R o r d m a n n" zu führen.
I. 5843. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
UZnigliches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich von 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Die abgelaufene Woche hat wiederum eine interessante Ersatzwahl zumReichStage gezeitigt, diejenige für den verstorbenen angesehenen Führer der freisinnigen Volk«, partei, Eugen Richter in Hagen-Schwelm. Die abschließenden Ziffern dieser Ersatzwahl liegen zwar noch nicht vor, doch ist es sehr wahrscheinlich, daß wiederum eine Stichwahl zwischen dem freisinnigen und dem sozialdemokratischen Kandidaten stattfinden wird. Daß das Zentrum bet einer solchen den Ausschlag zu geben hätte, so kann man dem Ausgange der mutmaßlichen Stichwahl in Hagen-Schwelm mit Interesse entgegensehen, da sich ja hierbei die Zentrumsparlei für das Verhalten der Freisinnigen bei der Stichwahl in Altena-Jserlohn revanchieren will.
In München wurde in der abgelaufenen Woche das 15. deutsche BundeSschießen unter starker Beteiligung von Schützenbrüdern aus allen Gauen des Reiches und auch aus dem Auslande, abgehalten. Das BundeSschießen hat sich durch seinen gesamten Verlauf zu einem wirklich nationalen Feste gestaltet, das in seinen Nachwirkungen sicherlich dazu beitragen wird, das Bewußtsein der Zusammen- gehörigkeit aller deutschen Stämme erneut zu stärken. Zum Festorte des nächsten, im Jahre 1909 stattfindenden Bundes- schießen ist Hamburg gewählt worden.
In Frankreich ist in der vergangenen Woche der SchlußaktdeSDreysuS-Drama« erfolgt. Ueber zwölf Jahre hat das Verfahren gegen den Hauptmann Dreyfus gedauert. 1894 wurde er wegen Verrates militärischer Geheimnisse zu Degradation und zur lebenslänglichen Deportation verurteilt. Im September 1898 hob der Kassationshof dieses Urteil auf und verwies die Sache an den Militärgerichtshof zu Rennes zur Revision. Das dortige Kriegsgericht verurteilte ihn 1899 von neuem, doch billigte es ihm mildernde Umstände zu. Schließlich wurde Dreyrus am 21. September 1899 durch den Präsidenten der Republik begnadigt. Jetzt hat der Pariser KassationS- Hof den einst als Verräter gebranbmarttcn Mann von der Teufelsinsel als völlig unschuldig freigesprochen. Gewiß, das Schicksal des HauptmannS Dreyfuß entbehrt nicht einer gewissen Tragik. Es ist vielleicht eine der dunkelsten Seiten der menschlichen Einrichtungen, wen« die Justiz, der Hort und die Hoffnung der Unrechtleidenden irrt, wenn sie ein salschc« Urteil fällt. Aber solange Menschen am Richter- tische sitzen, wird sich leider stet« die bedauerliche Tatsache wiederholen, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Ein Glück noch, wenn es möglich ist, das geschehene Unrecht wenigsten« teilweise wieder gut zu machen, und da« ist durch da« Urteil des obersten französiichen Gerichtshofes geschehen.
Die innere Lage in Rußland ist noch immer sehr ernst. In der Moskauer Garnison ist offener Aufruhr. Die Kosaken hielten eine Versammlung ab, in der sie für die Forderungen des Volkes eintroten und unverzügliche Dekretierung sämtlicher bürgerlichen Freiheiten, Ein. berufung einer konstituierenden Versammlung u. s. w. verlangten. Auch unter den Mannschaften der Moskauer Ar. tillerte herrscht Gärung. In Petersburg sind in verschiedenen Stadtteilen die Schutzleute in den Aurstand getreten. Sie zogen gruppenweise umher und nötigten ihre diensttuenden Kameraden, ihre Posten zu verlassen. Die ausständigen Schutzleute stellten Forderungen wirtschaftlichen Charakter«. In Baku verbreiteten die Anarchisten Proklamationen, welche die Arbeiter auffordern, die Sprache der Kugeln und Bomben zu reden. Die Proklamationen tragen die Unterschriften „Rotes Hundert." Die Stadt ist völlig terrorisiert, die Polizei versagt den Dienst und verlangt die Beihülfe von Militärpatrouillen, alle« Anzeichen, daß dem schwergeprüften Lande voraussichtlich noch lang» keine Ruhe beschieden sein wird.
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Ueber die Unzweckmäßigkett eines Besuche» britischer Kriegsschiffe in russischen Häfen konnten unter den gegen
wärtigen Umständen die leitenden Kreise in London wie in St. Petersburg schon seit längerer Zeit nicht mehr im Zweifel sein. Der zum Teil leidenschaftliche Widerspruch gegen die Flottenfahrt nach Rußland, der in der öffentlichen Meinung Großbritanniens laut wurde und sich auch im Parlamente Gehör verschaffte, war für beide Regierungen peinlich. Sir Edward Grey, der Leiter der auswärtigen Politik England» unter dem liberalen Ministerium Campbell. Bannermann, wird es daher als Befreiung au« einer großen Verlegenheit empfunden haben, als aus Rußland die Absage des Besuches eintraf. Denn daß von St. Petersburg her der entscheidende Schritt geschehen ist, um die geplante englisch-russische Flottenkundgebung vorläufig aus der Welt zu schaffen, steht fest. Kaiser Nilolaus selbst hat in einem Telegramm an König Eduard Erklärungen abgegeben, denen die englische Regierung ohne weiteres den Verzicht auf die Ausführung der Geschwaderfahrt folgen ließ.
Die Gründe für die ablehnende Haltung des Zaren gegenüber der ihm zugedachten Ehrung durch einen englischen Flottenbesuch sind nicht in irgendwelchen geheimnisvollen Vorgängen auf diplomatischem Gebiet zu suchen. Die immer bedenklichere Gestaltung der inneren Lage Rußlands ist mehr als hinreichend, um baS Fallenlaffen eines Unternehmen» zu erklären, bei dessen Durchführung es zwischen den Seeoffizieren wie den Matrosen Rußland» und England«, demnächst aber auch in den Parlamenten beider Länder unvermeidlich zu störenden Zwischenfällen gekommen wäre. Solche Störungen aus den russisch-englischen Beziehungen fernzuhalten, ist die Hauptsache aller derjenigen, die in London, Paris und St. Petersburg für die Herstellung eines freundschaftlichen Einvernehmens zwischen den beiden großen in Asien rivalisierenden Weltreichen tätig sind. Nicht weil diese Annäherungsbestrebungen ins Wasser gefallen wären, sondern weil sie unter bet Hand weiter verfolgt werden, gerade auch von den britischen Liberalen trotz allen Preßgeschrei« gegen das „barbarische" Rußland, gerade deshalb mußte die Flotterverbrüderung als unzeitgemäß und für baS VersöhnungSwerk gifährlich versagt werden. Ein unter schrillen Mißklängen verlaufenes See. mannsfest in Kronstadt hätte den Erfolg jahrelanger Bemühungen der russischen und namentlich der englischen wie der französischen Diplomatie vereiteln können. Daher auch die ungeheuchelte, fast allseitige Befriedigung über Rußland« Absage in den Londoner und Pariser Leitartikeln.
Da« Erscheinen englischer Schiffe vor Kronstadt sollte eine persönliche Begegnung beS König« Eduard mit dem Kaiser Nikolaus ersetzen. In englischen Kreisen würde ein derartige« Zusammentreffen lebhaft begrüßt werden. Die Verhältnisse sind aber mächtiger als alle Wünsche. Kaiser Nikolaus kann für absehbare Zeit sein Reich nicht verlassen. Auch die Erwiderung des im vorigen Jahre von Kaiser Wilhelm in Björkö abgestatteten Besuch-« muß daher vor. läufig unterbleiben. Man wird die« angesichts der innern Lage de« Zarenreiches als eine natürliche Folge beS unberechenbaren Standes der Dinge in Rußland ansehen und den notwendigen Aufschub einer deutsch-russischen Monarchen, begegnung nicht einmal unerwünscht finden, wenn man in Betracht zieht, wie vielen deutsch-feindlichen Treibereien dadurch der Boden entzogen wird, daß Kaiser Wilhelm und Kaiser Nikolaus bis auf weiteres keine persönliche Aussprache miteinander haben werden.
Sie Revolution und Die Agrarfrage in Rußland.
Nicht nur politische, sonvern auch soziale Probleme haben die Lage in Rußland so furchtbar schlimm gestaltet, daß aus diesen ungelösten Problemen heraus die Revolution aus doppelten Gründen immer und immer wieder ihr Haupt erheben mußten, und sieht e» in dieser Hinsicht am bedenklichsten mit der Lösung der Agrarfrage aus. Wenn zunächst alle Wünsche in Rußland sich aus politische Reformen, auf eine ehrliche Verfassung und auf eine wirkliche Volksvertretung richten, die jedem Russen die Menschenrechte gibt und ihn vor schmählicher Beamtenwillkür schützt, so ist nach der Lage der Dinge in Rußland damit die Reformforderung noch lange nicht erschöpft, denn mehr als die Hälfte der russischen Einwohner, nämlich die Bauern in den weiten Distrikten, seufzen noch unter einem ganz an« deren Joche, einem Joche, welche» dem Sklavenjoche in den Zeiten der Sklaverei und der Leibeigenschaft sehr ähnlich ist und die armen russischen Bauern nach und nach zur Verzweiflung treiben mu6,^wenn sie nicht apatisch in einem Zustande absoluter Armut und Vertierung verharren wollen. Um die ungemein traurige Lage der russischen Bauern zu verstehen, muß daran erinnert werden, daß der edeldenkende Kaiser Alexander II., der vor etwa 40 Jahren die Leibeigenschaft in Rußland aushob, doch nur eine halbe Reform, arbeit für die ehemal» leibeigenen russischen Bauern getan hat. Der Kaiser hat die russischen Bauern nicht zu freien, kleinen Besitzern von Ackergütern gemacht, sondern er hat den Dorfgemeinden Kronland zu gemeinsamen Besitze ge»