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herzfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 69.

Sonnabend, den 16. Jnni

1906.

Amtlicher Ceil.

Die öffentliche Anstellung des Bureougehilfen Ernst Nordmann in Hersfeld als Versteigerer für den AmtS- gerichtsbezirk Hersfeld ist erloschen.

Cassel, den 8. Juni 1906.

Der RegierungS-Präfident. I. V.: gez. M e j e r.

*

Hersfeld, den 12. Juni 1906.

Wird veröffentlicht.

Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersfeld, den 12. Juni 1906.

Die unter dem Schweinebestande des Landwirts Friedrich Friedrich zu Hersfeld ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen.

I. 4764. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 13. Juni 1906.

Von der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft zu Dahlem bei Steglitz ist ein Flugblatt Nr. 36, betitelt:Die Bakterien - Ringkrankheit der Kartoffel" herausgegeben worden, das für Behörden, Körperschaften und Vereine sowie in einzelnen Abzügen auch für Privatpersonen durch die vorgenannte Anstalt unentgeltlich zu beziehen ist.

Eine Anzahl Exemplare dieses Flugblattes werden in Kürze den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Verteilung an die Landwirte von hier übersandt werden.

I. 4844. Der Königliche Landrat von Grunelius.

Hersfeld, den 14. Juni 1906.

Die unter dem Schweinebestande des Landwirts Lerch zu Mengshausen ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen. I. 4847. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 13. Juni 1906.

Unter dem Schweinebestande des Oekonomen Otto Schim- melpfeng zu Hersfeld ist die Rotlaujseuche ausgebrochen.

I. 4835. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Bekanntmachung

über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen JMarine und der Kaiserlichen Schutztruppen nach dem Gesetze vom 31. Jnai 1906.

Nach den Vorschriften des § 45 des Gesetzes vom 31. Mai 1906 haben die nachstehend bezeichneten Invaliden eine Neufest- stellung ihrer Versorgungsgebührnisse zu ^erwarten:

1. Die Versorgungsgebührnisse der seit dem 1. April 1905 aus dem aktiven Militärdienst entlassenen Personen werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes sestgestellt.

2. Die Versorgungsgebührnisse derjenigen Invaliden, welche an einem der von den deutschen Staaten vor 1871 oder dem Deutschen Reiche geführten Kriege teilgenommen haben, und nicht schon nach dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 höhere Gebührnisse erhalten haben, werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes festgestellt.

3. Die nach dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 (§ 7) zu einer Kriegszulage von 10 Mark monatlich an­erkannten Halbinvaliden erhalten die erhöhte Kriegszulage von 15 Mark monatlich.

4. Sämtliche als verstümmelt anerkannte Invaliden erhalten an Stelle der bisherigen Verstümmelungszulage von 18 Mark monatlich eine solche von 27 Mark nach den Vor­schriften des 8 13 des neuen Gesetzes"

Die als pflegebedürftig anerkannten Invaliden erhalten die gleiche Verstümmelungszulage von 27 Mark monatlich, daneben jedoch nur die nach den bisherigen Gesetzen für gänzliche Erwerbsunfähigkeit zustehende Pension.

5. Diejenigen KriegS- und Friedensinvaliden, welche im Reichs- oder Staatsdienst angestellt sind und deren Pension ganz oder zum Teile ruht, haben eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs nur dann zu erwarten, wenn ihre Pension als Feldwebel oder

Vizefeldwebel den Betrag von 15 Mk.

Sergeant 12

Unteroffizier 10

Gemeiner 9 monatlich überschreitet.

Die im Reichs und Staatsdienst angestellten ehemaligen Kapitulanten, welche eine Pension auf Grund achtzehn, jähriger und längerer Dienstzeit erhalten haben, erfahren eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs, sofern ihr Zivil- diensteinkommen den Betrag von 2000 Mark jährlich nicht erreicht.

6. Die imKommunaldienst angestellten Invaliden beziehen ihre bisher bezogene Pension neben dem Zivildienstein kommen unverkürzt weiter.

7. Die unter Nr. 2 bezeichneten Kriegsteilnehmer, welche auS dem Zivildienste mit einer Zivilpension bereits ausgeschie- den sind und nach den Vorschriften des neuen Gesetzes eine Erhöhung ihrer Geböhrnisse erfahren, haben eine Weit, regelung ihres PensionSbezugs zu erwarten, wenn sie in der zuletzt bekleideten Stelle nicht die Höchstpenston erreicht

haben oder ihre Zivilpension den Betrag von 2000 Mark nicht erreicht.

Die unter Nr. 1 bis 4 bezeichneten Jnv aliden haben ihre Militärpapiere unter genauer Be­zeichnung ihres Wohnorts nebst Straße und Hausnummer baldigst an den zuständigen Be­zirksfeldweb el einzureichen.

Die unter Nr. 5 bezeichneten Invaliden haben die Neu­regelung ihres Pensionsbezugs unter Beifügung ihres Pensions­quittungsbuchs und des Militärpasses durch ihre Vorgesetzte Dienst­behörde bei der zuständigen Pensionsregelungsbehörde zu be­antragen.

Die unter Nr. 7 bezeichneten Invaliden beantragen die Neuregelung ihres Pensionsbezugs bei derjenigen Kasse, von welcher sie ihre Zivilpension zuletzt bezogen haben; der Antrag ist jedoch durch Vermittlung derjenigen Behörde vorzulegen, welche die Zivilpension angewiesen hat.

Die Neuregelung sämtlicher Versorgungsgebührnisse beginnt mit Wirkung vom 1. Juli 1906. Nachzahlungen für eine vor diesem Tage liegende Zeit finden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes nicht statt.

II. Marineinvaliden.

Vorstehende Bestimmungen finden auf die Marineinvaliden mit nachfolgenden Maßgaben entsprechende Anwendung -

1. Die Versorgungsgebührnisse derjenigen Invaliden, welche im Dienst an einem Schiffbruch oder an einer als Feld­zug erklärten militärischen Unternehmung auf einer dienst­lichen Seereise teilgenommen haben, werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes festgestellt, sofern die In­validen nicht schon nach dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 neu anerkannt worden sind.

2. Die im Reichs- und Staatsdienste angestellten ehemaligen Kapitulanten der Marine, welche eine Pension auf Grund einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Jahren erhalten haben, erfahren außer dem Falle der Ziffer I 5 Absatz 2 eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Zivildiensteinkommens, wenn sie beim Aus­scheiden aus dem aktiven Dienste Dienstalter-, Seefahr- oder Fachzulage bezogen haben.

III. Schutztruppeninvaliden.

Eine Nachprüfung der Versorgungsgebührnisse der Invaliden der Schutztruppen nach dem neuen Mannschaftsversorgungsge­setze erfolgt ohne besonderen Antrag.

Hersfeld, den 12. Juni 1906.

Königl. Bezirkskommando.

nichtamtlicher teil.

<5um (5. I«ni.

Wieder jährt der Tag, in deffen Morgenstunden Kaiser Friedrich, der schwer geprüfte Dulder nach langen, unsagbar qualvollen Leiden die Augen zum ewigen Schlummer schloß. Der Tod war für den Liebling des deutschen Volkes, der seine Leiden ohne einen Klagelaut ertragen hatte, eine Erlösung gewesen, aber tief erschüttert trauerten Millionen treuer Herzen an seiner Bahre. Wenige Jahre vorher noch eine glänzende, herzgewinnende Lichtgestalt, eine stolze Heldennatur, dann ein gebrochener Kranker, und als Kaiser des mächtigen Deutschen Reichs ein mit dem Tode ringender Mann. Kaiser Friedrichs tragisches Geschick wird nie ver­gessen werden, und unwandelbar lebt in unseren Herzen der Gedanke an den edlen Kaiser, den herzensguten Menschen, den idealen Mann.

Als Kaiser Friedrich die Augen schloß, ergriff sein damals noch nicht dreißigjähriger Sohn, unser Kaiser Wilhelm II., die Zügel der Regierung mit dem Gelübde, Recht und Verfassung zu achten, den Frieden zu wahren, in Wirklich­keit der Reiches und Staates erster Diener zu sein. Und das hat Kaiser Wilhelm unverbrüchlich gehalten: er ist allezeit ein Mehrer des Reiche« gemessn, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Segnungen des Friedens, und er hat er erreicht, daß dem dritten Kaiser des neuen Deutschen Reichs dieselbe Hochachtung und Ehrerbietung in allen Ländern Europas und der Welt entgegengebracht wird, wie seinem Vater und Großvater. Streng hat sich der Kaiser an die Verfassung gehalten, sorgsam hat er daraus geachtet, daß jedem sein Recht zuteil werde, und seine rastlose Schaffens­kraft, seineunermüdliche Arbeit-freudigkeit sind bekannt und anerkannt. Ferner rühmen wir an unserem Kaiser den hellen Geist, den praktischen scharfen Blick, seine Gewissen­haftigkeit, die alles selbst prüft, seine Offenheit, welche die Dinge so hinstellt, wie sie sind, und es verschmäht, ein» gerissene Unzuträglichkeiten durch ein Mänteichen der Oeffent- lichkeit zu entziehen. Kaiser Wilhelm ist in eine persönliche Besprechung aller Zeit- und Streitfragen eingetreten, und das hat nur dazu beigetragen, die Achtung vor dem Träger der Krone zu befestigen und zu vermehren. Kaiser ist aus dem Posten!' so klingt es oft aus Volksgesprächen heraus, und volles Vertrauen zu dem Herrscher ist in den Herzen des Volkes eingekehrt.

Kaiser Wilhelm II. ist kein Josef II., kein ungestümer Reformer, der reformiert, ohne daraus zu achten, ob das Neue besser ist als das Alte. Aber er bat gezeigt, daß er veralteten Zuständen energisch auf den Leib geht, ohne sich im Fortschreiten zu übereilen. Ein Kaiser kann kein Partei- mann sein, er hat die Interessen aller Volksschichten sorg­fältig gegeneinander abzuwägen, und immer wird es deshalb Unzufriedene geben; aber bie gute Absicht, den reinen Willen kann nur unterschöben und verkennen, wer

absichtlich andere und sich selbst täuschen will. Der Kaiser hat selbst einmal in seiner ungeschminkten Weise gesagt, er wisse wohl, daß man oft im Volke manche seiner AuS- landreisen für überflüssig und unnötig halte. So hat in der Tat mancher gedacht. Jetzt aber sehen wir den Erfolg dieser Reisen. Deutschland hat immer mehr Freunde ge­wonnen und die friedensfeindlichen Elemente haben sich zur Genüge überzeugt, daß ihr Weizen in absehbarer Zeit nicht blühen wird. Und wenn der Friede in Europa bisher ungestört erhalten geblieben ist, so ist das zum guten Teil unserem Kaiser und feiner Friedensliebe zu verdanken.

Vor seiner Thronbesteigung wurde der damalige Prinz Wilhelm in recht weiten Kreisen wohl für einen schneidigen Offizier gehalten, der sich nur für Militärangelegenheiten interessiere, für andere Gebiete aber wenig Interesse habe.

Die Folgezeit hat indes bewiesen, wie irrig diese An­schauungen waren, und heute wissen wir, daß der Kaiser alle Gebiete, sei es Wissenschaft und Kunst, sei es Technik, Handel und Industrie, mit gleicher Aufmerksamkeit behandelt. Deutschland ist auch heute noch das Land der meisten politischen Parteien, die Meinungsverschiedenheiten über einzelne Maßnahmen der Reichsregierung werden unver­mindert fortdauern, aber niemand, abgesehen von der vaterlandslosen Sozialdemokratie, wird auch da« bestreiten können, daß wir unter dem dritten Hohenzollernkaiser mit derselben Zuversicht in die Zukunft blicken können, wie unter dem ersten.

Politischer Wochenbericht.

Die ReichStagSersatzwahl in Beuthen- T a r n 0 w i tz hat, wie vorauszusehen war, mit einem glän­zenden Siege des nalionalpolnifchen Kandidaten, Redakteurs Napieralski, geendet. Das Fiasko der Zentrum-politik in Oberschlesien kann nicht stärker sein, als eS tatsächlich ist. Jahrzehnte lang hat das Zentrum die Polen gestreichelt und gehätschelt und in Presse und Parlament alle ungerecht­fertigten polnischen Ansprüche und Provokationen mit seinem Schilde gedeckt, und nun wird es zum Dank dafür von den edlen Polen einfach vor die Tür gesetzt. Wer sich einiger­maßen auf Völkerpsychologie versteht und den Charakter des Sarmatentums kennt, mußte diese Entwickelung längst voraussehen. Das Zentrum aber erwies sich allen ent­sprechenden Voraussagen gegenüber als unbelehrbar und scheint leider auch fernerhin in dieser Unbelchrbarkeit ver­harren zu wollen; denn, wenn die ZentrumSpress; bei Be­sprechung der Beuthen-Tharnowitzer Wahl den Wahlaus­gang dem sogenannten Hakatismus zur Last zu legen sucht, so ist das, gelinde gesagt, lächerlich. Schon das überraschend starke Anwachsen der für den deutsch-nationalen Kandidaten abgegebenen Stimmen zeugt vom Gegenteil.

In zwei auswärtigen Parlamenten, in Frankreich und Italien, haben programmatische Erklärungen vom RegierungStische aus stattgefunden. In Frankreich führte Ministerpräsident Sarrien das neue Kabinett mit einem längern Programm ein. Es ist natürlich, daß in der Rede des französischen Ministerpräsidenten die Befriedigung über den republikanischen Wahlsieg, der freilich für denjenigen, der hinter die Kulissen zu blicken vermag, mit in erster Linie vermöge des in Ländern parlamentarischen Regime» üblichen Wohlterrorismus erfochten worden ist, lauten und kraftvollen Ausdruck fand. Aus den Aufgaben und Zielen des neuen Kabinetts, die Ministerpräsident Sarrien sodann entwickelte, konnte man wieder einmal entnehmen, wie rückständig doch in sozialpolitischer Hinsicht die Länder republikanischer Frei, heit gegenüber unserm monarchischen Deutschland sind. All­gemeine Einkommensteuer, Alter-pensionen der Arbeilerund vieles andere marschierte da als Zukunftsmusik auf, was bei uns längst greifbare Wirklichkeit geworden ist. Dieser Teil der Auslassungen des französischen Ministerpräsidenten sei unsern Sozialdemokraten recht angelegentlich zur Lektüre empfohlen. In Italien erzielte Ministerpräsident Giolitti bei der Vorstellung des neuen Kabinetts ein starkes Ver­trauensvotum des Parlaments. Aus seiner Rede bean­sprucht für Deutschland besonders Interesse die Entschieden. Heil, mit der er für ein Festhalten der italienischen Politik an den bewährten Bündnissen Italiens eintrat.

In Oesterreich-Ungarn hat die Spannung zwischen den beiden Reichshälften gegenwärtig einen außer­ordentlich hohen Grad erreicht. Schon die Programmrede des neuen österreichischen Ministerpräsidenten Freiherrn von Beck deutete hieraus hin. Es folgten alsdann die christlich, sozialen Demonstrationen vor dem ungarischen Delegation«- gedäude. Daß es sich bei diesem Vorgänge um eine grobe Taktlosigkeit handelt, kann keinem Zweifel unterliegen, und das Gebaren der Christlich-Sozialen wird denn auch von der gesamten Wiener Presse verurteilt. Ader anderseits wird von einem Teil der Presse doch auch unumwunden zu­gegeben, daß jene Kundgebung ein spontaner Ausdruck des Volksempfinden» war und der zur Zeit in Oesterreich herr­schenden Stimmung entspricht. Was speziell die Lage in der cisleithanischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie betrifft, so erscheint dieselbe infolge der schwebenden