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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 32.

Sonnabend, den 17. März

1906.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 15. März 1906.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden und die Herren GutSbezirkrvorsteher des Kreise», welche meiner Verfügung vom 8. März d. Js., Jrl. I. Nr. 532 Kreis- blatt Nr. 29 betr. die Anzeige über die für dieZählung am 2. M a i d. J. maßgebenden Gärtnereiverhältnisse bisher noch nicht ent­sprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von drei Tagen hierdurch erinnert.

Der com. Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 13. März 1906.

Der Herr Reichskanzler hat die Anstellung einheitlicher statistischer Ermittelungen über die Zahl und Schwere der beim Automobilbetriebe vorkommenden Unfälle für das Reichsgebiet angeordnet.

Zu diesem Zweck haben die unteren Verwaltungsbehörden vom 1. April d. Js. ab bis auf weiteres über jedes zur amt­lichen Kenntnis gelangende in ihrem Bezirke vorkommende Er­eignis dieser Art einen Fragebogen auszufüllen und dem Herrn Regiemngs-Präsidenten einzureichen.

Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden angewiesen, sämtliche beim Automobil­betriebe vorkommenden Unfälle mir unverzüglich anzuzeigen. Zugleich sind hierbei, soweit als möglich, folgende Angaben zu machen:

1. Kurze Darstellung des schädigenden Ereignisses (Zeit, Ort, Ursache, Art und Folgen).

2. Ist der Besitzer des Kraftfahrzeugs ermittelt worden? .... Für den Fall der Bejahung, in welcher Weise?...... (Feststellung der Erkennungsnummer, Selbstanzeige oder in welcher Weise sonst?

Hat sich der Führer der Feststellung durch die Flucht zu entziehen versucht oder entzogen? ......

3. Befindet sich der regelmäßige Standort des Kraftfahrzeuges im Jnlande oder im Auslande? (Zutreffendes ist zu unter­streichen.)

4. Beschreibung des Kraftfahrzeugs. War dieses ein

a. Zweirad, mit oder ohne Anhänger, zur Personen- oder Lastenbesörderung? Zweirad, mit oder ohne Beiwagen, zur Personen- oder Lastenbesörderung?

b. Dreirad, mit oder ohne Anhänger, zur Personen- oder Lastenbesörderung?

c. Kraftwagen, zur Personen- oder Lastenbesörderung? (Zu­treffendes ist zu unterstreichen.)

d. Angabe *) des Eigengewichts des Wagens...... ß) der Zahl der Pferdekräfte......y) der Art der verwendeten Triebkraft ......

5. Wird das Kraftfahrzeug vorzugsweise verwendet

a. im Dienste öffentlicher Behörden (Post-, Heeres-, Marine-, Kommunal-Verwaltungen usw.) und zwar welcher? . . . .

b. im öffentlichen Fuhrverkehr, und zwar als Droschke oder Omnibus? (Zuttreffendes ist zu unterstreichen.)

c. für die Zwecke des Handelsgewerbes oder sonstiger Ge­werbebetriebe ? Welcher? (Bezeichnung der Gewerbeart.)

d. für die Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Be­triebe? (Zutreffendes ist zu unterstreichen.)

e. für andere Berufszwecke (z. B. von Aerzten, Feldmessern usw.) und zwar für welche? .'.....

f. für Vergnügungs- und Sportzwecke? (Zutreffendes ist zu unterstreichen.)

6. Hat das Ereignis zur Festsetzung einer Polizeistrafe Anlaß gegeben ?

a. Bezeichnung des Bestraften (Name, Stand, Wohnung),

b. War der Bestrafte als Führer des Kraftfahrzeugs tätig? War er als Führer eines anderen Fuhrwerks tätig?'

c. Kurze Angabe der strafbaren Handlung unter Bezeich­nung der angewandten Strafbestimmungen.

d. Höhe der festgesetzten Strafe.

e. Ist die Straffestsetzung rechtskräftig geworden oder ist Einspruch erhoben worden?*) (Zutreffendes ist zu unter­streichen.)

7. Hat das Ereignis zur Einleitung eines gerichtlichen Straf­verfahrens**) Anlaß gegeben?

a. Bezeichnung des Beschuldigten (Name, Stand, Wohnung.)

b. War der Beschuldigte als Führer des Kraftfahrzeugs tätig? War er als Führer eines anderen Fuhrwerks tätig?

c. Kurze Angabe der strafbaren Handlung und der Straf- beftimmungen, auf Grund deren die Beschuldigung er­folgt ist.

8. Angabe des durch das schädigende Ereignis etwa herbei­geführten Personenschadens.

a. Sind durch den Unfall betroffen worden «) der Führer des Kraftfahrzeugs?......ß) die sonstigen Insassen des Kraftfahrzeugs?..... wieviele?.....y) drjttc Personen? . . . . . wieviele?.....

b. Angabe der Tötungen. Stand***) und Alter des oder der Getöteten.

c. Angabe der Körperverletzungen. Stand***) I Art der und Alter des oder der Verletzten. | Verletzung.

9. Angabe des durch das schädigende Ereignis herbeigeführten Sachschadens.

a. Bezeichnung der beschädigten Sachen und der Art der Beschädigung.

b. Ungefähre Schätzung der Schadenshöhe.

Insoweit die erfragten Tatsachen nicht ermittelt werden können, ist die Antwort zu gebenNicht zu ermitteln."

I. Nr. 2111. Der com. Landrat von Grunelius, Regierungsasseffor.

*) Der Fragebogen ist erst nach Ablauf der Einspruchsfrist weiterzureichen.

") Gerichtliche Verfahren zur Entscheidung über Einsprüche gegen Polizeistrafen (oergl. Frage 6e) bleiben hier außer Kraft.

***) Der Stand ist genau anzugeben. Bezeichnungen allge­meiner Art wie Handwerker, Beamter, Kaufmann, Arbeiter, ge­nügen nicht.

Hersfeld, den 24. Februar 1906.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Dienstag, den 20. März d. I, von Morgens Va9 Uhr an, und zwar im Saale des Haftwirts Träger zu Ariedewald Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Mittwoch, den 21. März d. I., von Morgens Va9 Uhr a n,

«ud zwar im Saale des Haftwirts Aroneverg zu Schenkleugsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Donnerstag, den 22. März d. I.,

von Morgens V28 Uhr an,

und zwar im Saale des Hastwirts A. Aalender zu Kersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld. Freitag, den 23. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Sonnabend, den 24. März d. I.,

von Morgens 8 Uhr an,

und zwar im Saale des Hastwirts I. Muhn zn Miederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Montag, den 26. März d. I.,

von Morgens Vs9 Uhr an,

und zwar im Saale des Haftwirts A. Aalender zn Kersfeld,

Loofung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1886 gebotenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1885, 1884 und 1883 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs­terminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst be­ansprucht w i r d , sich i in M u st e r u n g s t e r - min e ebenfalls einfind en.

3. in den Terminen sich persönlich einzufinden und so lange znr Stelle §n sein, bis sämt­lich e Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stell- qertretcrs Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäst Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem

Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs­grund im Musterungstermm nicht erscheinen oder bei Aus­rufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vor- teile der Loofung entzogen werden. Ist die Verfäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heeres­pflichtige erfolgen.

Akklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schlennigk bei dem betreffenden Hrtsvorstande anznbringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorge- fchriebenen in L. F u n k' s Buchdruckerei hier stets üorräligen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesund­heitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.

Sämtliche Akklamationen find ««gehend bis späte stens znm 10 k. M. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt proto­kollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem be­treffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit seststellen lassen (z. B. geistige Beschränkheit, Bluthusten, Herz­leiden u. s. w.) find gleichfalls umgehend einzureichen bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 10. M ä r z d. I. hierher zu berichten.

J. M. Nr 278. Der com. Landrat

von Grunelius, Regierungsasseffor.

Bekanntmachung.

a. Die Zustellung derKriegsbeorderungen" wird in der Zeit vom 20. bis 30. März d. I». durch die Orts- behörden erfolgen.

b. Die noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachten Wohnuvgs-Bcränderungen" sind sofort zu melden.

c. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben, falls sie während du obengenannten Zeit nicht selbst zu Hause sein können, eventuell eine andere Person des Hausstandes mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung zu beauftragen.

d. Die jetzt in Händen der Mannschaften befindlichen vom 1. April ab nicht mehr gültigen alten Kriegsbeorder« ungen find beim Empfong der neuen Beorderung ab- zugeben. Werden sie bis zum 31. März nicht einge. zogen, so sind sie zu vernichten.

Hersfeld, den 10. März 1906.

Königliches BezirkSkommando.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Während der verfloffenen Woche hat der Tod mit dem Abscheiden Eugen Richter» eine empfindliche Lücke in dem parlamentarischen Leben Deutschland« gerissen. Mit dem Verstorbenen ist ein Mann von zweifellos hervorragen­den Geistesgaben dahingeschieden, die er aber leider so gut wie ausschließlich in den Dienst eines starren Doktrinaris­mus und einer unfruchtbaren Negation gestellt hat. Nur eine Seite seine« öffentlichen Wirken« verdient unum. wundene Anerkennung nämlich seine mannhafte und rührige Bekämpfung der Sozialdemokratie. Der Haß, mit dem die sozialistischen Revolutionäre ihn noch über das Grab hinaus verfolgen, ist der schönste Ruhmestitel Eugen Richters. Auch sein Verhalten zur Zeit der Obstruktion«, bewegung im Reichstage vor wenigen Jahren gehört zu den lichten Zügen im politischen Bilde des verstorbenen