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HerzMer Kreisblatt
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Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Anschlutz Nr. 8
Nr. 29.
Sonnabend, den 10. März
1906.
Amtlicher CoiL
Hersfeld, den 8. März 1906.
Zur Gewinnung eines zuverlässigen Ueberblickes über die zeitigen Verhältnisse des Gärtnereigewerbes ist durch gemeinschaftlichen Erlaß der Herren Minister für Landwirtschaft, Do- mainen und Forsten, des Innern und für Handel und Gewerbe vom 17. Dezember v. I. eine gärtnerei-statistische Zählung angeordnet worden.
Die Zählung ist am 2. Mai d. I. auszuführen.
Als „Gärtnerei" im Sinne der Erhebung kommen n u r nachstehende Arten oder Sonderarten dieses Berufes (Gewerbes) in Betracht: Baumschul- und Obstgärtnerei, Han- delsrebschulen, Obst-, Wein- und Fruchttreiberei, Gemüsegärtnerei, Blumentreiberei, Gemüsetreiberei, Samenzüchterei, Samenhandlung — letztere, sofern sie mit irgend einer Art von Gärtnerei verbunden ist, oder gärtnerische Erzeugnisse z. B. Blumenzwiebeln, Blumensamen, Blumenerde und dergleichen vertrieben werden — Freilandblumengärtnerei, Kranz- und Blumenbinderei, Blnmenhandlung (auch im Umherziehen), Pflanzenhandlung (auch im Umherziehen), Pflanzengärtnerei, Topfpflanzengärtnerei, Schnittblumengärtnerei (allgemein Blumen- und Zierpflanzengärtnerei, Kunst- und Handelsgärtnerei), Landschaftsgärtnerei, Decorationsgärtnerei, Gutsgärtnerei, Schloßgärtnerei, Hosgärtnerei, Herrschaftsgärtnerei, Villengärt- nerei, Gärtnerei der politischen und der Kirchengemeinden sowie von öffentlichen Korporationen, Gärtnerei in staatlichen Betrieben und Anstalten usw., Gärtnerei bei Stiftungen, Friedhofsgärtnerei, Gärtnerei in Versuchs-, botanischen, zoologischen Gärten, in Theater-, Vergnügungs-, Wirtschaftsgärten, Gärtnerei von Verschönerungs- und dergleichen Vereinen, von Unterrichts-, Erziehungs-, Heil- und sonstigen Anstalten und sonstigen Arten der Gärtnerei.
Unberücksichtigt zu lassen ist, ob die Gärtnereien ihre Erzeugnisse verkaufen oder nicht.
Nicht zur „Gärtnerei" gehört im Sinne der bevorstehenden Erhebung der f e l d m ä ß i g betriebene Gemüse-, Pflanzen-, Kräuterbau und dergleichen (Feldgärtnerei).
Ausgeschlossen von der Erhebung bleibt selbstverständlich auch alle Gärtnerei, die im wesentlichen bloß aus Liebhaberei, zur Erholung und dergleichen und ohne gärtnerisches Personal und ohne gärtnerische Vorrichtungen betrieben wird (z. B. die Gärtnerei in kleinen Haus gärten und dergleichen.
Die vollständige und lückenlose Ermittelung aller Gärtnereibetriebe und Unternehmer ist dringendes Erfordernis. Dabei kommt es nicht daraus an, ob der Betrieb ein sogenannter gewerblicher ist oder nicht, ob Gärtnereierzeugnisse gekauft, zugekauft, blos verarbeitet oder verwendet, oder ob sie selbst gewonnen werden, ob blos gärtnerische Arbeiten ausgeführt oder auch Pflanzen u. s. w. geliefert werden, ob die Gärtnerei im Hauptberufe oder im Nebenberufe betrieben wird.
Die Herren Bürgermeister derLandgemeinden und die Herren Gutsbezirksvorsteher des Kreises ersuche ich, mir bis zum 15. März c r. bestimmt anzeigen zu wollen:
1. ob und eventuell wieviel Gärtnereien der in Vorstehendem näher bezeichneten Art in ihrem Dienstbezirk vorhanden sind,
2. wer der Unternehmer der betreffenden Gärtnerei ist und
3. ob bezw. wie viel gelernte und angelernte Gärtner sowie Gärtnerlehrlinge in dem Betrieb für gewöhnlich beschäftigt werden.
Nach Eingang der Berichte werden denjenigen Herren Bürgermeistern und Gutsbezirksvorstehern, in deren Bezirk sich Gärtnereien der in Betracht kommenden Arten befinden, die für die Erhebung selbst erforderlichen Fragebogen und Zählkarten zur sorgfältigen Vervollständigung von hier aus alsbald zugeser- tigt werden.
532. Der com. Landrat von Grunelius, Regierungsassessor.
Hersfeld, den 24. Februar 1906.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Dienstag, den 20. März d. I.,
von Morgens VsO Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirts Träger zu Jriedewald Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. ; des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Mittwoch, den 21. März d. I.,
von Morgens Vs9 Uhr an,
und zwar im Saale des Hastwirts Aroneverg zu
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Donnerstag, den 22. März d. I.,
von Morgens V28 Uhr an, nnd zwar im Saale des Hastwirts A. Aalender zu
„ , Hersfeld, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Freitag, den 23. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselöen Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Sonnabend, den 24. März d. I ,
von Morgens 8 Uhr an,
und zwar im Saale des Hastwirts Z. Muhn zu Aiederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Montag, den 26. März d. I., von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirts A. Aalender zu Kersfeld,
Loofung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1886 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1885, 1884 und 1883 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz - Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich einzufinden und so lange zur Stelle zu sein, bissämt- liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. JmFalle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stell- aertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermin nicht erscheinen oder bei Auf- rufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Loofung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst vei dem Betreffenden Hrtsvorstande aaznvringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorge- schriebencn in L. Funk' s Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister re.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Aussprnch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen find umgehend Bis späte stens zum 10. k M. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler 'und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränkheit, Bluthusten, Herz
leiden u. s. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen bezw. den Reklamationsverhandlungen beizusügen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 10. M ä r z d. I. hierher zu berichten.
J. M. Nr 278. Der com. Landrat
von Grunelius, Regierungsassessor.
Gaffel, den 28. Februar 1906,
Auf Veranlassung der deutschen Kolontalgesellschaft iß der „Kleine Deutsche Kolonialatlas" in neuer Ausgabe zu einem Jahrbuche ausgestaltet und den Bedürfnissen der Schule angepaßt worden, sodaß die Lehrer für den Unterricht die nötigen Zahlen und Angaben leicht aus ihm zu entnehmen vermögen.
Der Herr Unterrichtsminister hat uns mittels Erlasses vom 12. d. M. — U. III. A. Nr. 23 U. III. U. II. — beauftragt, uns die Beschaffung dieses Atlasses für die Hand der Lehrer auf Kosten der Schulkassen angelegen fein zu lassen. Der Preis dieses Deutschen Kolonialatlas mit Jahrbuch (Verlag von Dietrich Reimer in Berlin) beträgt 60 Pfg.
Wir ersuchen Sie, darauf hinzuwirken, daß der bezeich« nete Atlas überall auf Kosten der Schulkassen angeschafft und ordnungsmäßig inventarisirt wird.
Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.
F l i e d n e r.
An die Herren Landräte und Kreisschulinspektoren des Bezirks, sowie an die Stadtschulkommission in Cassel und die Stadtschuldeputation in Hanau. — B. 1584. 1.
Hersfeld, den 7, März 1906.
Vorstehende Regierungsverfügung lasse ich den Herren Bürgermeistern der Schulart« des hiesigen Kreises mit dem Auftrage zugehen, für die baldige Beschaffung des deutschen Kolonialatlas mit Jahrbuch bei Dietrich Reimer in Berlin, Abgabe an die Schule und Jnventarifirung desselben im Schulinventar Sorge zu tragen und mir bis zum 1. Mai d. I. berichtlich anzuzeigen, daß solches geschehen ist. I. 1883. Der com. Landrat.
von Grunelius, Regierungsassessor.
Hersfeld, den 7. März 1906.
Den Herrn Bürgermeistern und Gutsvorstehern werden im Laufe der nächsten Tage die Gewerbesteuerrollen zugehen.
Dieselben sind alsbald eine Woche lang öffentlich aus- zulegen, nachdem der Ort, sowie die Zeit der Auslegung vorher in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweijen, daß nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks die Ein- ficht in die Rolle gestaltet ist.
Der Vorsitzende des Steuerausschuffes der Gewerbesteuerklasse 111 u. IV. von Grunelius, Regierungsassessor.
Hersfeld, den 7. März 1906.
Den Herren Bürgermeistern und GutSvorstehern werden in den nächsten Tagen AuSzüge aus der Betriebssteuer-Nach. Weisung pro 1906 zugehen.
Ich ersuche, gefälligst dafür zu sorgen, daß die in den Auszügen aufgeführten Beträge rechtzeitig eingezogen und bis zum 1. Juni d. Js. an die Kreiskommunalkasse hier — im Stift Nr. 671 — abgeführt werden.
Der com. Landrat von Grunelius, Regierungsassessor.
Hersfeld, den 5. März 1906.
Der auf Donnerstag den 15. März d. Js. in der Stadt Fulda angefetzte Viehmarkt wird unter den seither bekannt gegebenen Bestimmungen abgehalten.
Mit dem Auftrieb darf um 7 Uhr morgen» begonnen werden.
Es dürfen nicht mehr als vier Tiere auf einmal durch den Markteingang getrieben werden. Für höchstens je vier Stück muß ein Treiber mitgebracht werden, (cfr. Polizei. Verordnung vom 25. April 1904, Fuldaer Kreisblatt Nr. 52.) l 1802. Der com. Landrat
von Grunelius, ____________ Regierungsassessor.
Königliches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich vo« 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.