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herrselder Krdsblatt
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Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 26. Sonnabend den 3. März 1906>
Amtlicher Ceil.
Hersfeld, den 24. Februar 1906.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Dienstag, den 20. März d. I.,
von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirts Träger zu Jriedewald Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Mittwoch, den 21. März d. I., von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirts Kroneöerg zu Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Donnerstag, den 22. März d. I.,
von Morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Hastwirts A. Aalender zu Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Freitag, den 23 März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselven Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Sonnabend, den 24. März d. I., von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirts A. A«h» zu Aiederanka, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Montag, den 26. März d. I.,
von Morgens V29 Uhr an,
und zwar im Saale des Hastwirts A. Aalender zu
Kersfeld,
Loosung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Ausgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Fainilicnverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1886 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1885, 1884 und 1883 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz - Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungster - mine ebenfalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich einzu finden un b s 0 lange zurStelle zu sein, bissämt - liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde g e m u st e r t sind. I m F a l l e einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche 311 er scheinen habe n.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstemnn nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musteruugsloknle nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mt. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Lvosung entzogen werden. M die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst alS unsichere Heeres- Mehlige erfolgen.
Akklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst Sei dem vetreffenden Hrtsvorftande anzuvringen, welcher
für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen in L. Funk' s Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Akklamationen sind umgehend öis spätestens zum 10 k M. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt prvto kollarisch darüber vernimmt. daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränkheit, Bluttnisten, Herzleiden u. s. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen bezw. den Reklamatiousverhandlungen beizufügen.
Die Herren Ortsvorstände 2c. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 10. März d.I. hierher zu berichten.
I. M. Nr 278. Der com. Landrat
von Grunelius, Regierungsassessor.
Hersfeld, den 1. März 1906.
Der Metzger Adam Stiebing zu Philippsthal beabsichtigt auf seinem Grundstück hinter seinem Wohn- Hause ein
Schlachthaus zu erbauen und hat um die Genehmigung hierzu nachgesucht.
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Einwendungen hiergegen innerhalb 14 Tagen schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll dahier angebracht werden können. Ueber die etwa rechtzeitig erhobenen Einwendungen (nach Ablauf der vorerwähnten Frist können solche nicht mehr geltend gemacht werden) wird am
Freitag, den 16> März d. Js.
morgens 10 Uhr im Geschäftslokale des hiesigen Landratsamtes mündlich verhandelt werden, und zwar auch im Falle des Ausbleibens der Interessenten.
Die Zeichnung und Baubeschreibung liegen während der Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen. A. 709. Der com. Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 28. Februar 1906.
Die amtliche Ausgabe der »Jahresberichte der Königlich Preußischen Regierungs- und Gewerberäte und Bergbehörden für 1 9 05* wird bemäift in der Reichsdruckerei fertig gestellt werden.
Für den Bezug des Werkes ist folgendes zu beachten:
1. Die Direktion der Reichsdruckerei wird die bis spätestens zum 1. k. Mts. unmittelbar bei ihr im voraus bestellten Exemplare des Werkes zu einem Vorzugspreise ablassen, der auf 5 Pfg. für jeden Druckbogen zu 16 Seiten festgesetzt ist. Für Buchbinderarbeiten einschließlich der bedruckten Umschlages werden außerdem in allen Fällen 30 Pfg. bei einem broschierten, 60 Pfg. bei einem kartonnierten, und 1 Mk. bei einem in Ganzleinen gebundenen Exemplare mit Gold- und Schwarzdruck, wie bisher, berechnet werden. Die Kosten für Verpackung und Absendung trägt die Reichs« druckersi, die Portokosten der Sendungen müssen die Besteller tragen.
Der besonders niedrige Vorzugspreis kann nur gewährt werden, wenn die Bestellungen bei der Direktion der Reichsdruckerei, Berlin SW. 68, Oranienstraße 91, rechtzeitig, b. h. spätestens am 1. März d. Js. eingehen. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob broschierte, kartonnierte oder gebundene Abdrücke des Werkes gewünscht werden.
2. Nicht rechtzeitig eingehende Bestellungen werden, wenn etwas anderes im Bestellschreiben nicht ausdrücklich gesagt wird, dem R. v. Deckerschen Verlage, Berlin SW. 19, Jerusalemerstraße 56, der den buchhändlerischen Vertrieb der Werkes übernommen hat, zur Erledigung überwiesen werden. Für die Ausführung solcher Bestellungen, wie aller später ohne Vermittelung eine» Zwischenhändlers un
mittelbar an den bezeichneten Verlag gerichteten Bestellungen, ist neben den Buchbinder' und etwaigen Portokosten ein Nettopreis von 8 Pfg. für jeden Druckbogen des Werkes zu bezahlen.
Der Ladenpreis des Werkes, der für alle Exemplare zu zahlen ist, die nicht unmittelbar von der Reichsdruckerei oder dem Verlage, sondern im Wege des Buchhandels bezogen werden, ist für jeden Druckbogen auf 12 Pfg. festgesetzt.
Das Werk wird dem vorjährigen an Umfang etwa entsprechen. Wenn es, wie zu erwarten ist, 50 Druckbogen umfaßt, würde daher
a. der Vorzugspreis für die bis zum 1. k. M. bei der Reichsdruckerei bestellten broschierten Exemplare 2,80 Mk., b. der Nettopreis für die unmittelbar bei dem R. v. Deckerschen Verlage bestellten broschierten Exemplare 4,30 Mk.,
c. der Ladenpreis für die durch den Buchhandel bezogenen broschierten Exemplare 6,30 Mk.
betragen. Die Jahresberichte werden auch diesmal mancherlei Mitteilungen über die praktische Handhabung der Arbeiter- schutzgesetzgebung und beachtenswerte, durch Beschreibungen und Skizzen näher erläuterte Vorschläge für Unfallverhütung und Bekämpfung gewerblicher Krankheiten, sowie auch für weitere Kreise interessante Mitteilungen aus dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen enthalten.
Den Ortspolizeibehöcden des Kreises gebe ich hiervon Kenntnis mit der Veranlassung, für eine tunlichst« Verbreitung des Werkes zur Förderung der sachgemäßen Durch, sührung der Arbeiterschutzgesetzgebung Sorge zu tragen.
I. 1614. 1 , Der com. Landrat. ' Ä- & • T h a m e r.
Hersfeld, den 28. Februar 1906.
Die unter dem Schweinebestonde des Landwirts Hein« rich Fischer zu Heimboldshausen ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen.
I. 1684. Der com. Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Die verflossene Woche hat unserm Vaterlande einen doppelten Fest- und Freudentag beschert: das Fest der Silbernen Hochzeit des Kaiserpaares und die Feier der Vermählung des Prinzen Eitel Friedrich mit der Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg. Ueberall, wo deutsche Herzen schlagen, in des Reiches Grenzen und auf dem ganzen übrigen Erdenrund, ist das Doppelfest des Kaiserhauses in monarchischer Liebe und Treue mitgefeiert worden, und die Ueberzeugung, daß unser nationales Leben in seinem Blühen und Gedeihen auss engste verflochten ist mit dem Blühen und Gedeihen des Hohenzollerngeschlechtes, daß seine Freuden auch unsere Freuden und seine Feste auch unsere Feste sind, hat einen erneuten machtvollen Ausdruck gefunden. Ganz naturgemäß richten sich die Blicke zurück in die Vergangenheit bis zu jenem Tage, da unser Kaiser, der damalige Prinz Wilhelm, am Traualtar den Lebensbund mit der Kaiserin, unserer allverehrten und allgeliebten Landesmutter, schloß. Damals äußerte der Prinz bei Entgegennahme der zahlreichen Glückwünsche, er und seine Gemahlin wüßten, daß diese Huldigungen nicht ihnen, sondern dem Hohenzollernhause gälten, daß sie so viel Liebe erst durch ernste Pflichterfüllungen verdienen müßten. „Wir bringen dieses Gelöbnis dar als schwachen Dank für alle Zeichen der Liebe und Anhänglichkeit und bitten, dem gesamten Vaterlande mitzuteilen, daß wir unser ganzes Leben der Erfüllung unserer Pflichten widmen werden." Heute kann das deutsche Volk bezeugen, daß dieses Gelöbnis in vollem Umfange erfüllt worden ist. Viele Millionen danken dem Kaiserpaare dafür aus tiefstem Herzensgründe und verbinden mit diesem Danke die heißesten Segenswünsche für die Zukunft. Möge das Erdenwallen des Kaiserpaares auch weiterhin unter der besonderen Huld und Gnade des allmächtigen Gottes stehen, und möge der lichte Sonnenschein des Glückes und der Freude, der heute den Herrscherthron umstrahlt, ihm auch fürder leuchten!
Neuesten Nachrichten von der Marokko-Konferenz zufolge scheint durch die Antwort der französischen Delegierten auf die letzte deutsche Meinungsäußerung die Möglichkeit auf Wiederaufnahme der Besprechungen über die Polizeisrage eröffnet worden zu sein. Tritt diese Wiederaufnahme tatsächlich ein, so wäre dringend zu wünschen, daß Die erneuten Verhandlungen aldann zu einem befriedigenden Ergebnisse führen möchten. Dies kann aber nur geschehen, wenn Frankreich sich zu einer wesentlichen Einschränkung seiner Forderung entschließt. Die- Uebertragung der vollen Polizeigewalt an Frankreich ist gleich -