Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich

1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ^

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.nsvsnLvs

herrWer Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-slnschlutz Nr. 8

Nr. 132. Donnerstag, den 28. Dezember 1905>

AdWimkilskililüNS

auf das

ßersfelder Kreisblatt.

Das Hersfelder Areisblatt bringt außer den

amtlichen Bekanntmachungen

des Aöniglichen Landratsamtes dahier sowie zahlreicher anderer Behörden zuverlässige Mitteilungen über Ereignisse in der

Politik, Berichte aus dem Kreise, der Provinz und den Rachbargebieten.

Reichhaltige Nachrichten vermischten Inhalts bringen alle sonstigen mitteilenswerten Ereignisse zur Kenntnis der Leser. Ferner bilden sorgfältig ausgewählte

spannende Romane,

Erzählungen etc., die in jeder Nummer in Fortsetzungen erscheinen, einen weiteren Teil des Lesestoffs.

Die Abonnenten erhalten unentgeltlich jede Woche ein

Illustriertes Sonntagsblatt

und alle j^ Tage eine von besten Fachmännern bediente Illustrierte landwirtschaftliche Beilage.

Inv Laufe des Monat Mai erhalten die Abonnenten einen Auszug aus dem

Eisenbahnfahrplan, sowie bei Beginn des neuen Jahres einen

Wandkalender und märkteverzeicbnis.

Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld bei freier Lieferung ins Haus 1,40 Mk., für auswärts durch die Post bezogen 1,60 Mk. vierteljährlich.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein

Expedition des Hersfelder Kreisblattes.

Amtlicher teil.

Caffel, den 13. Dezember 1905.

Aus Anlaß eines Spezialfalles weisen wir darauf hin, daß für Obstbaumanlagen aus den Schulländereien Beihilfen

Morsch.

Roman von Friedrich Jacobsen.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Würde aber die Ehe geschieden, dann kam es darauf an, wem die Schuld an der Scheidung zur Last fiel der treu­losen Frau oder dem Manne, der die Ehre der Frau durch fälschliche Anschuldigung schmählich gekränkt hatte.

Im ersten Falle stand Senta vis-5.-vis de rien, im letzteren sprach das Gericht eine Rente aus, die dann nach dem Vermögen des Mannes reichlich bemessen wurde.

Das gegenseitige Testament aber wurde unter allen Um­ständen ungültig.

Sinn mochte die Sache drehen wie man wollte, die beste Lösung blieb immer, wenn der sieche Mann vor Rechtskraft des Urteils starb, und es war auch für ihn wohl ein schied- lichcr Ausgleich, denn was sollte er mit einem verpfuschten Dasein und einem kranken Körper beginnen.

Die Nachtlampe brannte sehr düster und Senta warf einen furchtsamen Blick in das große, von schweren alten Möbeln ungefüllte Zimmer.

Es hing ein Bild an der Wand, daS den früheren Besitzer des Hauses' darstellte, eine schlechte, unkünstlerische Arbeit in verpfuschter Rembrandtmanier, und der Pinsel des Malers hatte aus dem hartknochigen Gesicht fast einen Toten­schädel geformt, wie ihn jener Mann trug, an den das junge üppige Weib in dieser einsamen Nacht immer wieder denken mußte und es war ihr, als ob er in das Zimmer getreten sei, um ein Recht cinznfordern.

Sein Recht, das sie selbst ihm in einer schlimmen Stunde auf stürmischer Heide in Aussicht gestellt hatte.

Um welchen Preis?

Es war nichts geredet worden, was vor einem irdischen Gerichtshof zur Anklage formuliert werden könnte die Worte, welche zwischen dem Manne und dem Weibe gewech­selt wurden, hatten vielleicht nur einen zweideutigen Sinn,

aus Staatsfonds nur zu den Kosten der Beschaffung von Obst­bäumen selbst, nicht aber auch von Beerensträuchern und andern Anlagen, insbesondere aber aud) nicht zu den Kosten für Einpflanzungen, Melioration des Bodens, Zäune und bergt. gewährt werden können.

Die aus staatlichen Mitteln angekauften Obstbäume sind künftig als solche durch Täselchen zu bezeichnen und für die Schule zu inventarisieren, deren Eigentum sie verbleiben.

Bezüglich der bereits auf Staatsfonds beschafften Obst- bäume hat dies noch nachträglich zu geschehen.

Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.

F l i e d n e r.

An die Herren Landräte des Regierungsbezirks. (B. 16506.)

*

Hersfeld, den 23. Dezember 1905.

Wird den Herren Ortsschulinspektoren des hiesigen Kreises mit dem ergebenen Ersuchen um gefällige Bescheid­ung der Herren Lehrer hiernach behufs eventueller Veran­lassung des Erforderlichen mitgeteilt.

I. 9226. Der com. Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 4. v. M. A II. 9236 (abgedruckt in Nr. 47 des Amts­blatts vom 15. November d. I) bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Herren Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten durch Erlaß vom 25. Novem­ber d. I. III. B 3 1060 M. d. ö. a./IIa. 6881 M. d. I. zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für den Regierungs­bezirk Allenstein die Nummern 15012000 überwiesen haben. (A. II. 10464).

Caffel, den 13. Dezember 1905.

Der Regierungs-Präfident, I. B.: Mejer.

* * * Hersfeld, den 18. Dezember 1905. Wird veröffentlicht.

I. 9169. Der com. Landrat.

3- V.:

Thamer.

HerSfeld, den 20. Dezember 1905.

Nachdem die AmtSdauer des gewählten Vertreters und Ersatzmannes zur Genossenschaftsversammlung der Heffen- Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit dem Jahre 1905 abläuft, wird die Neuwahl eines Ver­treters und Ersatzmannes für die Sektion notwendig.

Nach § 6 des Genoffenschaftsstatuts ist für jede Ge­meinde rc. von der Gemeindevertretung oder, wo eine solche nicht besteht, von der Gemeindebehörde aus der Mitte der der Gemeinde rc. angehörenden, unter das landwirtschaft­

und es war nichts geschehen, um ihnen das Zweideutige zu nehmen.

Das war alles.

Moralisches Unrecht? Hoffnung auf einen nützlichen und willkommenen Zufall?

Senta Marxen hatte ihre Jugend unter Verhältnissen ver­lebt, an die man den strengeren Maßstab der alten zivilisierten Welt nicht legen durfte; es war da drüben in Brasilien nicht Brauch gewesen, philosophische Haarspaltereien zu treiben; das Klima war zu heiß gewesen und das Blut zu rasch, und die Tünche über den Formen der Gesellschaft war dünn man drehte sich eine Zigarette und blies das Denken in die Luft.

Aber unter dem regenschweren nordischen Himmel mußte Senta sogar grübeln.

Daß der Mann, dessen Schatten jetzt durch ihr Zimmer schritt, im Zuchthause gesessen hatte, daß die Gerichte ihn noch heute wegen einer unvollkommen gesühnten Tat ver­folgten, galt ihr gleich; es schmeichelte ihrer Eitelkeit, daß er um ihretwillen eine Schuld auf sich genommen hatte, nnd die Schuld selbst trug federleicht in ihren Augen.

Er war nicht schön, man konnte ihn sogar häßlich nennen. Aber Senta selbst besaß um so mehr körperliche Reize und die Huldigung der Salonhelden hatte sie mit Ucberdruß gesättigt.

Sie wollte sich einer dämonischen Natur zu eigen geben, unb der Mann mit dem Totenkopfe stieg aus einer rätselhaften Tiefe zu ihr herauf.

Sie konnte ihm Untertan werben.

Aber eins fürchtete sie und der Gedanke daran erfüllte sie jetzt mit Grausen.

Mitschuld--

Es kam endlich der Morgen und brächte kein Licht.

Der Regen hörte wohl auf, aber um so schwerere Wolken nuchingen den Himmel und drückten den freien Atem in die Brust zurück.

Die Natur war still wie der Tod; dann begann es zu stürmen.

Und in diese Stimmnng trat ein stummer Bote.

liche Unfallversicherungsgesetz fallenden Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter zunächst ein Wahlmann zu bezeichnen.

Diesen W a h l m a n n haben die Herren Ortsvorstände mir bis spätestens zum 2 0. Januar 1906 unter genauer Angabe des vollständigen Namens und Standes oder Berufs schriftlich namhaft zu machen.

Gemeinden, welche diese Frist oder eine etwa diesseits besonders gewährte Nachfrist nicht beachten, bleiben bei der Wahl des Vertreters und Ersatzmannes unvertreten.

A. 3183. Der com. Landrat

von Gruneliuö, Regierungsaffeffor.

Aus Anlaß der bevorstehenden Silber-Hochzeit unseres Kaiserpaares hat der Schriftsteller Hermann Müller Bahn ein Gedenkbuch:

.Deutschlands Kaiserpaar"

mit zahlreichen Abbildungen und Kunstbeilagen herausge- geben, das zur Verteilung in weiten Kreisen, auch unter der Jugend, sehr geeignet ist.

Es wird zu einem ermäßigten Subskriptionspreise von 35 Pfennig für die .kleine Ausgabe" in künst­lerischem Umschlag und

von 1 Mark 25 Psg. für diegroße Ausgabe" in künstlerischen Einband

angeboten. Bei Abnahme von größeren Mengen des Ge« denkbucheS werden noch weitere Preisvergünstigungen gewährt.

Die Herren Bürgermeister wollen mir bis zum 10. Januar k. J. bestimmt anzeigen, wieviel Stück der kleinen bezw. großen Ausgabe des GedenkbucheS auf Kosten der Gemeinde zur Verteilung des Wölkchens an würvige Schüler bestellt werden.

Hersfeld, den 23. Dezember 1905.

Der com. Landrat.

J. B.:

T h a m e r.

Der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes wird.hier- selbst am Freitag den 2. März k. J. abgehalten werden.

Meldungen zu dieser Prüfung sind unter post- und be- stellgeldsreiec Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 Mark bis spätestens den 3. Februar k. J. an den Unter­zeichneten zu richten.

Mit der Meldung zugleich sind einzureichen:

1. der Geburtsschein, 2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-, Meister­brief u. dgl.), 3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Meldende sich schon einmal der Prüfung erfolglos un­terzogen hat.

Es werden nur solche Schmiede zugelassen, welche das

Man hatte in Hamburg Zeit gebraucht, um die Verwirr­ung zu klären, die der Tod auch in einem einsamen Hause hervorzurufen pflegt; erst heute in den Vormittagsstunden des Montags kam von dem Rechtsanwalt Dr. Wangemann ein an Senta gesichtetes Telegramm mit der Meldung:

Gestern mittag ist Herr Konsul Marxen plötzlich am Herzschlage verschieden. Aufrichtigen Glückwunsch sendet Dr. Wangemann."

Senta mußte noch einmal auf das Papier blicken. 9la= türlich, da stand nichtaufrichtiger Glückwunsch", sondern aufrichtiges Beileid", das war so selbstverständlich, daß das Gegenteil ein grimmiger und sträflicher Hohn des Telcgraphcn- beamten gewesen wäre, aber

Das Beileid wäre der Hohn und der Glückwunsch wäre die Wahrheit gewesen.

Man sagt es nur nicht, es wird nicht einmal ange­deutet, die Wahrheit steht zwar ganz oben in dem Sittlich­keitskodex der Welt, aber sie steht ganz unten in ihrem Silleu- kodex.

Denn sie ist häßlich brutal.

Es war aber dennoch keine Heuchelei, daß Senta die_Kuic unter sich wanken fühlte und daß sie sich auf einen Stuhl niedersetzen mußte.

Denn die Nachricht hatte sie wirklich erschüttert.

Der Tote war ihr gleichgültig, sie hatte ihn vielleicht ge­haßt, und jedenfalls war der hartnäckige Ehestreit Grund genug, um keine Witwentrauer aufkommen zu lassen.

Auch das Plötzliche deS Todes kam nicht sehr unerwartet, denn Dr. Franz Schubert hatte ja als Arzt versichert, daß Konsul Marxens Tage gezählt seien.

Wenn nur nicht gerade er es gewesen wäre, der dieses Gutachten abgab.

Es war immerhin seltsam, daß dieser Zufall, der einmal sicher eintreten mußte, sich jene kurze Spanne Zeit aussuchte, innerhalb derer er ein glücklicher Zufall genannt werden durfte, während später nichts auf der Welt gleichgültiger sein konnte als Konsul Marxens Leben und Sterben.

Aber andererseits war es ein wahnwitziger Gedanke, irgend eine menschliche Vorsehung auzunehmc».