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herrselder Kreisblatt

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Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 149* Dienstag, den 19* Dezember 1905.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 15. Dezember 1905.

Leffentlitze NmimchlW.

Steuerveranlagung für das Skunjü^r 1906.

Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3 000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 20. Januar 1906 dem Unterzeich­neten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.

Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amts­lokal Stift 671 II. Stock während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegen genommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Ab­satz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der ge­setzt ich en Rech tsmitt el gegen die Einschätz­ung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer­erklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission: von Grunelius, Regierungs-Assessor.

I. III. 2417.

Tiotz einer im Jahre 1900 feiten» der hiesigen Re­gierung ergangenen Verwarnung werden von den Privat- forftbeamten noch immer Uniformabzeichen getragen, welche denen der Königlich Preußischen Forstbeamten entweder gleich, oder so ähnlich sind, daß eine Unterscheidung kaum möglich ist Insbesondere sind es die A ch s e l a b, e i ch e n, welche zwar in Tv'M und Anordnung der Schnüre von den Achs-lobzeichen der Königlich Preußischen Forstbeamten obweichen, in der Farbe aber mit diesen Achselabzeichen übereinstimmen.

Infolge dessen finb in letzter Zeit mehrfache Bestrafungen von Privatsorstbeamten wegen unbefugten Tragens von Unisormabzeichen aus Grund des § 3608 des Straf-Gesetz- buche erfolgt.

Ich mache deshalb nochmals darauf aufmerksam, daß die Abzeichen der Privatsorstbeamten so beschaffen sein müssen, daß auch der Laie den Träger derselben von den Königlichen und den Kommunalforstbeamten unterscheiden kann.

Fliegender Adler an der Kopfbedeckung, Knöpfe mit dem Königlichen Wappen und grüne Achselstü cke kennzeichnen den Slaat»sorstb-amten;Wappenadler ander Kopfbedeckung und graueAchselstückedie Forftbeamten der Kommunalverbände und öffentlichen Anstalten. Abweichungen in der Form und Anordnung der einzelnen Schnüre, ob ganz oder zum Teil geflochten, oder ob zu 2, 3 ober 4 nebeneinander liegend, sind keine ausreichenden Unterschiede, weil sie nicht in die Augen fallen und daher für den Laien nur schwer oder gar nicht erkenntlich sind. C h a r a k te r i st i s ch i st a l l ein die Farbe derselben. Grüne oder graue Achselabzeichen dürfen daher nicht von den Privatsorstbeamten getragen werden.

Um die Privatsorstbeamten vor Weiterungen und den Folgen des unbefugten Tragens von Amtsabzeichen zu be­wahren, wird hierauf unter Bezugnahme auf den § 3608 des ReichS-StrafgefetzbucheS hingewiesen. (C. F./W. 4494 )

Gaffel am 5. Dezember 1905.

Der Regierungspräsident. Graf von Bernstorf f. * * * Hersfeld, den 14. Dezember 1905.

Wird veröffentlicht.

I. 9047. Der com. Landral.

I. 23.:

Thamer.

Hersfeld, den 14. Dezember 1905.

Ich mache hierdurch auf das im Verlage der deutschen Landbuchhandlung, G. m. b. 6 in Berlin 8. W. 11 er­schieneneJugend-Jahrbuch die Landjugend* (10. Jahrgang) aufmutfom. Das Buch ist von Heinrich Sohnrey im Auf­trage des Deutschen Vereins für ländliche Wohlfahrt- und Heimatpflege in Berlin (S. W. 11, Dessauerstraße 14) her­

ausgegeben und dazu bestimmt, der ländlichen Jugend an den langen Winterabenden eine edle, ihren Bedürfnissen angepaßte Lektüre zu bieten und die Liebe zur Heimat zu wecken und zu pflegen. Der Preis des Buches stellt sich bei Abnahme eines Stücks auf 1,50 Mark, bei größeren Lieferungen von 20 Stück an auf 1,20 Mark.

I. 9096. Der com. Landrat. von Grunelius, Regierungsassessor.

Hersfeld, den 16. Dezember 1905.

Den Königlichen Herren Ortsschulinspeklocen des Kreis- fchulinfpektionsbezirks Hersfeld (Land) II teile ich hierdurch ergebend mit, daß die Königliche Regierung in Gaffel den Herrn Pfarrer Werner in Wippershain für die Zeit vom 1. De­zember 1905 bis Ende April 1906 mit der Vertretung des für diese Zeit beurlaubten Kreisschulinspektors Herrn Pfarrer Dr. Bütte in Friedewald vorbehaltlich der Zustimmung des Königlichen Consistoriums beauftragt hat.

I. 9115. Der com. Landrat.

I V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 15. Dezember 1905.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß in letzterer Zeit im hiesigen Kreise Taschenuhren sowie Brillen im Um­herziehen feilgeboten worden sind.

Die Königliche Gendarmerie und die Ortspolizeibehörden deS Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß die vorbe- zeichnetenGegenstände nach§56 verReichSgewerbeordnungvom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind. Die etwa zur Kenntnis gelangenden Zuwiderhandlungen sind unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen.

J I 9001. Der com. Landrat von Grunelius, Regierungsassessor.

Hersfeld, den 15. Dezember 1905.

Unter dem Schweinebellande des Landwirts Konrad Schütrumpf in Leimbach ist die Schweineseuche ausgebrochen. I. 9064. Der com. Landrat.

von Grunelius, Regierungsassessor.

nichtamtlicher teil.

MHb'Wi und die Heimkehr des Generals nun £*

Ein etwas bitteres Weihnachtsgeschenk hat der ReichS- schatzsekretär von Stengel dem deutschen Volke beschert: die Ankündigung eines Nachtragsetats in der Höhe von 30 Millionen Mark für Deutsch-Südwestafrika, das Schmerzens­kind Deutschlands, weil die dortigen Zustände noch immer einen Anlaß zu Besorgnissen geben. Es besteht wohl kein Zweifel, daß diese Vorlage, nachdem bisher die viel größeren Kredite bewilligt sind und nachdem so viel deutsches Blut dort geflossen ist, von der Mehrheit des Reichstages an­standslos bewilligt werden wird, und e» wäre sehr zu wünschen im Interesse der Würde des Deutschen Reiche», daß die« ohne viele überflüssige Reden vor sich gehen möge. In Südwestafrika ist unsere deutsche rationale Ehre berührt. Das ist ein ausreichender Grund, um ein Zurück für uns nicht nur unmöglich zu machen, sondern, um es überhaupt von jeder Erörterung auszuschließen.

Die Nachricht, daß von der Regierung noch 30 Millionen Mark für erforderlich erachtet worden sind, mit der Be­gründung, daß die Lage in Südwestafrika noch immer ernst und besorgniserregend sei, könnte vielleicht befremden, nach­dem von dem Gouverneur Herrn von Lindequist der Auf- stand als beendigt bezeichnet worden war, und nachdem Herr von Trotha, unser bisheriger Oberstkommandierender, Afrika verlassen hatte. Tatsächlich handelt es sich aber in Südwestafrika nicht um ein neues Emporlodern des Auf­ruhrs, sondern darum, einige noch übrig gebliebene Ginge« borenscharen besonder« im Süden der Kolonie, denen e« in dem weit ausgedehnten, fast unbewohnten Gebiet immer wieder möglich gewesen ist, zu entkommen, zur entgültigen Unterwerfung zu bringen. Es wäre sehr unrecht, wollte man deutscherseits den Nochtragsetat als Anlaß benutzen, um gegen unsere Kriegsführung in Südwestafrika und be­sonders gegen den General von Trotha irgendwelche Vor- würfe zu erheben. Vielmehr verdienen beide, unsere tapferen Truppen, wie auch ihr Führer, die rückhaltsloie Aner. kennung des deutschen Volke«. Lassen wir die Ereignisse während seines Oberbefehl» noch einmal kurz an unserem Geist vorüberziehen.

Als General von Trotha am 1. Juni 1904 in Swo- kopmund landete, lagen die Verhältnisse so, daß den Herero infolge des Uebetfalle» bei Owikokorero und den vergeb­

lichen Vorstößen Leutweins am 9. und 13. April der Kamm gewaltig geschwollen war. Genau zwei Monate nach seiner Ankunft schlug General von Trotha die Herero in der ei t- scheidenden Schlacht am Waterberg, wo er versucht hatte, den Feind nach dem Muster von Sedan einzukreisen. In­folge der weiten Ausdehnung seiner geringen Truppenzahl nur etwa 2000 Mann ist ihm das nicht so gelungen, wie er es beabsichtigt hatte; immerhin war die Schlacht am Waterberg der entscheidende Schlag, der die Macht der Herero zertrümmerte, so daß sie sich nicht wieder erholt haben. Von den guten Weide- und Wasserplätzen sorlge- drängt, haben sie seitdem in der Sandwüste ein wenig be­neidenswertes Dasein geführt, bei dem Tausende zugrunde gegangen sind. Bedenkt man, daß General von Trotha, der den Kriegsschauplatz selbst nicht kannte, nicht nur sich selbst unterrichten, sondern auch seine Truppen zu der Eigen­art des Krieges erziehen, sie zu Reitern ausbilden und den ihnen völlig unbekannten Verhältnissen anpassen mußte, so bekommt man Achtung vor dem Maß von Arbeit, das in diesen zwei Monaten vollbracht worden ist.

Noch war der General damit beschäftigt, diesen Sieg voll auSzunützen, als im Süben des Landes der fast noch gefährlichere Aufstand der Hottentotten unter dem alten Hendrik Witboi ausbrach. Welche Arbeit hier geleistet wurde seit dem 22. November 1904, wo bei Kub von den vordersten Truppen die Angriffe WitboiS zurückgeschlagen wurden, bis heute, das wird dem deutschen Volke klar werden, wenn eine eingehende Beschreibung des Feldzuges an der Hand der Kriegstagebücher vorliegen wird. Für heute genügt es jedenfalls, auf das Endergebnis hinzuweisen, daß im Laufe von wenig mehr als einem Jahr in einem Gebiete, das um die Hälfte größer ist, als Deutschland, der Widerstand der Herero wie der Hottentotten, mit Ausnahme MorengaS und einiger versprengten Banden, gebrochen ist, sodaß an die Stelle der Militärverwaltung wieder die Zivilver­waltung hat treten können. DaS ist viel, sehr viel, und das deutsche Volk hat wohl Veranlassung, den nun heim­gekehrten General mit dem Lorbeer des Siegers zu schmücken, für feine und seiner tapferen Truppen Taten.

Hnrojtii in Ieutsch-Lsiafrilli.

Gouverneur Graf Götzen bestätigt in einem amtlichen Telegramm aus Dar es Salam die Meldung von der Entsetzung SsongeaS durch Major Johannes Au« Mahenge liegen, wie Graf Götzen weiter meldet, neue be­denkliche Nachrichten nicht vor. Die DetachementS Frhr. von Wangenheim und G r aw e rt , zusammen 160 Mann, beasichtigen zum Vormarsch auf Matenge am 12. d. MlS. Vereinigung in Kungulio am mittleren Rufidji. Die 15. Kompagnie unter Hauptmann Wunderlich marschierte am 14. tr. Mts. von Dar es Salam auf Mo:o- goro ab, mit Major v. Schleinitz, der mit der 5. und 15. Kompagnie die entgültige Beruhigung des Berglandes südlich Kilossa übernehmen wird. Oberleutnant Kling- h a r d t ist nach Bismarckburg zurückgekehrt.

In AufflanS in IM-MM-Mika.

Eine Depesche des Gouverneurs von Südwestafrika v. Lindequist, die am Mittwoch, 13. d. Mt»., in Berlin eintraf und am folgenden Tage der Budgetkommission mit­geteilt wurde, in deren Drucksachen sie am Freitag er­schienen ist, wird jetzt erst durch das offiziöse Telegrophen- bureau in folgender Form veröffentlicht: Gouverneur von Lindequist meldet, daß sich der Witboi-Großmann Sebulon mit Anhang, bestehend au« 105 Männern, 102 Weibern und 70 Kindern, in Gibeon gestellt habe. E« feien dabei von den Hottentotten 49 Gewehre, meist Modell 93, 21 Reittiere und 105 Stück Kleinvieh abgegeben worden. Das Leben wurde dabei denjenigen zugesichert, die nicht des Mordes überwiesen werden. Weitergehende Versprechungen feien den Leuten nicht gemacht worden.

Nach einer am Sonnabend nachmittag eingetroffenen Meldung hat M o c e n g a am 8. b. Mts einen erneuten Angriff auf Sandsontein gemacht, wobei von uns fünf Reiter gefallen, vier verwundet worden find. Die dem Befehl des Majors v. Estorff zum Kampfe gegen Morenga unterstellten Kräfte befinden fich in der Sammlung, die einige Wochen beanspruchen wird. Die Abteilung des Ritt­meisters Hägele warf am 3. d. Mts. östlich Aub Leute des Cornelius nach Süden zurück und verfolgte sie. Hierbei wurde ein Reiter schwer, ein Reiter leicht verwundet. Bei GubuomS, östlich Aminius, halte am 5. b. Mts. die 4. Batterie ein zweite» Gefecht gegen Hottentotten, in dem der Feind drei Tote, zwei Gewehre, acht Reitochsen und 25 Stück Großvieh einbüßte. Aus deutscher Seite wurde ein Reiter schwer, ein Offizier und ein Reiter leicht verwundet. In dem bereits gemeldeten Gefecht dieser Batterie am 1. b. MtS. sollen außer dem Kapitän der Hoachanar-Hottentotten Manafse auch sein ältester Eohu