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herrsel-er Armblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 146. Dienftag, den 12. Dezember 1905.

Amtlicher teil.

Hersseld, den 7. Dezember 1905.

Die Schulstelle in Biedebach wird vom 1. April 1906 ab frei und wollen Bewerber um dieselbe ihre Meldungs- gesuche nebst. Zeugnissen bis zum 30. Dezember d. Js. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Gamb in Obergeis oder dem Unterzeichneten einreichen.

Das Einkommen besteht neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchendienstvergütung. Der Einheitssatz der Dienstalterszulage beträgt 120 Mk.

I. I. 8873. Der Königliche Schnlvorstand

von Grunelius, Regierungsassessor.

Hersfeld, den 7. Dezember 1905.

Die Schulstelle in Mecklar kommt vom J. Februar 1906 ab zur Erledigung.

Das Einkommen derselben besteht neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchendienstver- gütung. Der Einheitssatz der Dienst-Alterszulage beträgt 120 Mark.

Bewerber wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen bis zum 30. Dezember d. Je. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Ackermann in Mecklar oder dem Unter­zeichneten einreichen.

I. I. 8868. Der Königliche Schulvorstand von Grunelius, Regierungsassessor.

Hersseld, den 7. Dezember 1905.

Auf Grund der Beschlüsse des Vorstandes und des Aus­schusses der Landes-VersicherungSanstalt Hessen-Nassau sowie mit Genehmigung des Reichs - Verstcherungeamts ist die Gültigkeit der von der LandesversscherungSanstalt unter dem 1. Dezember 1903 erlassenen Kontroll-Vorschriften bis auf weiteres über den I. Januar 1906 hinaus verlängert. Die Beteiligten werden hiervon in Kennt­nis gesetzt.

I 854. Der com. Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Königliches Landratsamt.

Sprechstunde: Täglich von 912 Uhr an den Wochentagen vormittags.

nichtamtlicher teil.

Jas Schilmittrhalluagsgtsktz.

Den wichtigsten Gegenstand der inneren Politik Preußens bildet zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, der vor kurzem dem Landtage zugegangen ist. Schon lange vor seinem Erscheinen hat dieser Gesetzentwurf einen heftigen Geister­kampf entzündet und zu einer eingehenden Erörterung für und wider seine prinzipiellen Grundlagen, die der Haupt­sache nach feststanden, den Anlaß gegeben. Es ist daher nach, seiner Veröffentlichung kein Grund zur Erregung über etwas Neues und Unerwartetes vorhanden, und so darf ge­hofft werden, daß die Diskussion sich trotz alles künstlichen Echauffements doch im wesentlichen ruhig und sachlich ge­stalten wird. Die Bedeutsamkeit und Weitschichligkeit der Materie verlangt, daß den Einzelheiten des Entwurfes be­sondere Ausführungen gewidmet werden, und daß die mannigfachen Gesichtspunkte ihre eigene Darstellung und Erörterung finden. Hier soll daher zunächst nur der Ver. such einer allgemeinen Betrachtung und Würdigung gemacht werden.

Der in Frage stehende Gesetzentwurf gliedert sich, so kann man sagen, in zwei große Hauptteile, einen staanzi-ll. materiellen und einen geistig-ideellen. Der erstere sucht die SchulunterhaltungSpflicht neu zu regeln, während der zweite eine gesetzliche Ordnung und Festlegung der kon­fessionellen Verhältnisse vorsieht. Der innere Zusammen­hang zwischen den beiden Materien ist darin gegeben, daß an Stelle der alten Träger der SchulunterhaltungSpflicht, die im wesentlichen konfessionell geartet waren, neue ton* fhuiert werden sollen, und daß daher die alten Träger das Recht haben, Garantien für die Erhaltung des kon­fessionellen Charakters der Schulen, deren Lasten sie bisher getragen haben, zu verlangen. Aber auch abgesehen hier­von erscheint der Versuch, gleichzeitig mit Ausrollung der EchulunterhaltungSfrage auch die KonsessionSfrage ihrer endgültigen Erledigung entgegenzusühren, durch daSVerlangen

der übergroßen Mehrheit des Volkes danach sachlich gerecht­fertigt. Es gehört zu den Pflichten einer konstitutionellen Regierung, dem Volkswillen, soweit dies mit dem StaatS- wohle verträglich ist, Rechnung zu tragen.

Fragt man nun, in welcher grundsätzlichen Weise der Entwurf die beiden großen Aufgaben aus dem Gebiete des Volksschulwesens, die wir soeben bezeichnet haben, zu lösen unternimmt, so kann die Antwort nur lauten : durchaus im Rahmen des parlamentarischen Kompromisses vom 13. Mai vorigen Jahres. Jnbezug auf die Schulunterhaltung for­derte bekantlich der gemeinsame Antrag der Konservativen, Freikonservativen und Nationalliberalen, die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der bestimmt, daß in Zukunft die Unter­haltung der öffentlichen Volksschulen der bürgerlichen Ge­meinden oder Verbänden solcher unter ergänzungSweiser Beteiligung des Staates an den Kosten obliegen soll. Der dem Landtage unterbreitete Entwurf entspricht durchaus dieser Forderung. Träger der Schullast sollen hinfort nach § 1 des Entwurfs die bürgerlichen Gemeinden, die ihnen gleichstehenden stelbständigen GutSbezirke und die sogenannten Gesamtschulverbände, die mehrere Gemeinden ganz oder teilweise in sich vereinigen, sein, und ebenso ist das subsidiäre Eingreifen des Staates vorgesehen. Das Gleiche aber gilt auch von der Regelung der konfessionellen Verhältnisse. Der genannte Antrag verlangt in dieser Beziehung die Festlegung des Grundsatzes, daß in der Regel die Schüler derselben Konfession angehören und von Lehrern ihrer Konfession unterrichtet werden sollen. In dem vorliegenden Gesetzentwürfe wird dieser Grundsatz durch den § 18 zur Seltung gebracht, wo es heißt:Die öffentlichen Volks­schulen sind in der Regel so einzurichten, daß der Unter­richt evangelischen Kindern durch evangelische Lehrkräfte, katholischen Kindern durch katholische Lehrkräfte erteilt wird." Ausnahmen von dem Konfessionsprinzipe wollte der Kom- promißanlrag nur aus besonderen Gründen, insbesondere aus nationalen Rücksichten oder da, wo dies der historischen Entwicklung entspricht, zulassen, und auch nach dieser Rich­tung bewegt sich der Entwurf in den gleichen Bahnen, in­dem er die Provinzen Westpreußen und Posen von seinem Geltungsbereiche überhaupt auSschließt, in dem ehemaligen Herzogtum Nassau den bisherigen Rechtszustand unangetastet läßt und schließlich im § 18 Absatz 4 noch ganz allgemein dort, wobesondere Gründe" obwalten, die Errichtung von Simultanschulen vorbehaltlich der Genehmigung der Schul- aufsichtsbehörde zugesteht. Kurz, wohin man blickt, überall herrscht zwischen den Leitsätzen des Kompromisses und den grundlegenden Bestimmungen des Entwurfes die weitgehendste Uebereinstimmung.

Die Bahn für eine Verständigung in den Lebensfragen des preußischen Volksschulwesens ist daher soweit geebnet, wie es überhaupt nur möglich sein dürfte. Die Regierung erscheint mit ihrer Gesetzesvorlage gewissermassen nur als Vollstreckerin des ausdrücklich kundgetanen Willens der par­lamentarischen Mehrheit. Bekanntlich sind im Lande Quer­treibereien im Gangs, um eine der am Kompromisse be­teiligten Fraktionen zum Abfall zu bewegen. Wir halten er für ausgeschlossen, daß solche Versuche Erfolg haben könnten. Treu und Glauben im parlamentarischen Leben müßten darunter aufs schwerste leiden, und eine Fraktion, die so handelte, würde sich jedes Anrechts begeben, zukünftig noch als ernster und beachtenswerter politischer Faktor in Rechnung gestellt zu werden.

tlnruficn in IM-WfM.

Ueber die Loge in Dcutsch-Ostasrika ist eine neue größere Depesche des Gouverneurs Grafen Götzen in Berlin einge­gangen. Sie besagt folgendes: Nach Meldung der Bezirks- chess von Mnanse, Tabora und Kilimatinde erscheint die Ruhe in ihren Bezirken gesichert. Der englische Missionsbischof Peel in Mpopua erbat wegen der zahlreichen Frauen Schutz gegen etwaige Flüchtlinge ans Kilossa. Da das Hochland dort gesund ist, wurden 25 Mann Marine-Infanterie unter Leut­nant von Engelbrccht aus Morogoro abgesandt. sDie 5. Kompagnie unter Oberleutnant Wendland (150 Mann, ein 6 cm Geschütz, ein Maschinengewehr) erreichte am 4. Dezem­ber Morogoro und tvird auch die Sicherheit von Kilossa übernehmen. Das Detocheurent von Wangenheim marschiert am 6. Dezember von Kilossa nach Mahenga. Die 15. Kom­pagnie, Massaua-Leutc unter Hauptmann Wunderlich, wird am 12. Dezember von Dar-es-Salam nach Morogoro vor­geschoben. Bezirksamt Songea meldet über Kapstadt, daß die Lage wieder ernster sei, da die Station unter Lebensmittel­mangel leide. Es ist anzunehmen, daß inzwischen Major Jo­hannes mit der 13. Kompagnie und Leutnant Schlüter mit 30 Askaris und einer Proviantkolonne von Saugenburg in Songea eingetroffen sind. In den Küstenbezirken tritt eine merkbare Beruhigung ein.

Ist Vorgänge in Wnnii.

Pete r « burg , 8. Dezember. In der hiesigen 14. und 18. Flottenequipage herrscht neuerdings wieder lebhafte Erregung. Beide erhielten Order, nach Kronstadt überge. führt zu werden, wogegen sich die Matrosen energisch zur Wehr setzten. Sie wollten sich lieber niedermachen lassen, als diesem Befehle nachkommen, da in Kronstadt der Kriegs- zustand herrscht. Militär besetzte zunächst die Kasernen, wurde aber schließlich wieder zurückgezogen. Die Matrosen bleiben hier. Nun haben auch im Petersburger Gou­vernement Agrarunruhen begonnen. Das Gut der Fürstin Trubetzkoi, an der baltischen Bahn bei Elisawetino gelegen, wurde gänzlich geplündert. Um die Bauern in der Nähe von Gatschina im Zaum zu halten, wurde eine Eskadron der Leibgarde-Kürassiere hingesandt. In den Kreisen Jam- burg und Peterhof haben Arbeiter der Güter, aus denen große Spiritusbrennereien und Butterfabrikationen betrieben werden, ihre Tätigkeit eingestellt.

In der Provinz scheinen sich unterdessen wichtige Er­eignisse abzuspielen. Die Nachrichten darüber sind spärlich und unzuverlässig. Klar ist nur, daß die Meuterei der Truppen fortschreitet. Nach Meldungen Petersburger Blätter waren in Riga bei den Regimentern Wjasma und Jsborsk Unruhen ausgebrochen. Die Forderungen der Truppen um Verbesserung ihrer Lage wurden bewilligt. Nach Berichten aus Charbin wurden dort mehrere hohe Offiziere gelötet. Da es an Offizieren fehlt, sollen bis aus weiteres alle höheren Chargen in der Mandschurei zurückgehalten werden.

Toulon, 9. Dezember. 50 russische Matrosen, welche sich an Bord eines hier von der La Seyne-Werst erbauten Torpedobootes befinden, meuterten gegen ihre Offiziere. Die Meuterei wurde durch die Mithilfe der französischen Arbeiter unterdrückt.

Warschau, 9. Dezember. Im Kexholmschen Garde- Infanterieregiment ist eine Meuterei ausgebrochen. Die Soldaten forderten die sofortige Entlassung einiger ver­haßter Offiziere. Der Regimentskommandant bat sie um Geduld, alle Forderungen der Soldaten würden befriedigt werden. In Plock veranstaltete eine Rekrutenabteilung eine Manifestation mit roter Fahne, wobei revolutionäre Reden gehalten wurden. Militär zerstreute die Versammlung; 6 Rekruten wurden verhaftet.

Kiew, 9. Dezember. Die Meutereien der Disziplinar- Bataillone sind in Woronesch und Bobrinsk unterdrückt. Die Umgegend dieser Orte wird durch zersprengte Diszi- plinarsoldaten unsicher gemacht. In Woronesch dauert der Brand der Kasernen fort.

Aus ]n- und Ausland.

Berlin, 9. Dezember 1905.

Se. Majestät der Kaiser unternahm gestern nachmittag vom Neuen Palais bei Potsdam einen Spazier- gang; zur Abendtafel bei Ihren Majestäten waren Professor Schiemann, Frau o. Chelius und Frau v. Friedeburg ge­laden. Heute vormittag hörte Se. Majestät der Kaiser nach einem Spaziergang von 9Va Uhr ab die Vorträge des Staatssekretärs des Reichsmarineamts, des Chefs des MarinekabineltS und des Chefs des Militärkabinetts. Um 12Va Uhr empfing Se. Majestät den Grafen Eberhard Stolberg-Wernigerode zur Rückgabe der Orden seines ver- storbenen Vaters und nahm um 12/* Uhr militärische Meldungen entgegen, darunter diejenigen dreier griechischer Offiziere, des Oberleutnants SaliS vom 3. Feld-Artillerie- regiment, den Oberleutnants WernadoS vom 11. Infanterie­regiment und des Leutnants Sriva vom 1. Kavallerieregiment, sowie des schwedischen Marineattachss Kapitän Kraak (zur Abmeldung). Se. Majestät empfing ferner den Hauplmonn v. Barby zur Rückgabe der Orden des verstorbenen Generals der Kavallerie z. D. v. Barby, den Hauptmann Conrady zur Rückgabe der Orden des verstorbenen Generals der Infanterie v. Conrady.

Im Reichstag wurden am Sonnabend die Etats- beratungen fortgesetzt. Nach Herrn Baffermann erhob sich der Reichskanzler Fürst ü. Bülow zu einer etwa dreiviertel- lünbigen Rede, die sich im wesentlichen gegen die r'-us- ührungen des Abg. Bebel richtete. Fürst v Bülow erntete >en Dank der Haufe«, als er unserer braven Truppen in Südwestafrika in warmen Worten Erwähnung tat und der Hoffnung Ausdruck gab, daß das auf afrikanischem Boden vergossene Blut die Kolonie nur noch enger an das Muler- and kitten werde. Ebenso fiel die Verteidigung der Krieg- ührung des Generals von Trotha auf fruchtbaren Boden. Dann folgte die Abrechnung mit Herrn Bebel. Der Reichs- anzler hielt der Sozialdemokratie vor, sie suche auswärtige Politik zu treiben, ohne das richtige Verständnis dafür zu laben. Starke Völker feien die einzigen, die man respektiere. Viel bemerkt wurde, daß bei dieser Gelegenheit Fürst von Bülow die jüngste Rede des Finanzministers Frhrn. von