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herssel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage" Zernsprech-Anschlutz Nr. 8
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Nr^ 82. Sonnabend, den 15. Juli 1905.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 11. Juli 1905.
Die unter dem Schweinebestande des Bauers Johannes Metz zu Ausbach ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. I, 4765. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 11. Juli 1905.
Unter den Schweinen des Landwirts Johannes Fröhlich in Gittersdorf ist die Rotlausseuche auSgebrochen.
I. 4767. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
HerSfeld, den 11. Juli 1905.
Unter dem Schweinebestande des Valentin Schäfer in Mrcklar ist die Rotlausseuche ausgebrochen.
I, 4778, Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierunas-Rat.
Hersseld, den 11. Juli 1905.
Die unter den Schweinen des Bürgermeisters Hildebrand zu Rohrbach ausgebrochene Rollauffeuche ist erloschen.
I. 4791. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
HerSfeld, den 12. Juli 1905.
Unter den Schweinen des Gutsbesitzers Müller in Hof Thalhausen (Gemeindebezirk Wehrshausen) ist die Rotlauf, seuche ausgebrochen.
I. 4816. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rat.
Nachrichten
für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffiziervorschulen einzutreten wünschen.
1. Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, geeignete junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Unter- offtzierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht und dem Eintritt in das wehrpflichtige ,en Beruf tüchtig
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beendeter Schulpflich. ..... ..... ...............
Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren künftige werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie d finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänz nur im Hinblick auf den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Militär-Verwaltungs- bezw. Zivildienst wünschenswert ist. — Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung, unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes, besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
2. Die Ausbildung in den Unteroffiziervorschulen dauert in der Regel 2 Jahre.
3. Bei dem Uebertritt in die Unteroffizierschule hat der Freiwillige den Fahneneid zu leisten und steht dann wie jeder andere Soldat des Heeres unter den militärischen ©eschen.
4. Nach der in der Regel 2 Jabre dauernden Ausbildung in der Unteroffizierschule werden die in den^intcroffiziervorschulen vorgebildeten Unteroffizierschüler an Infanterie, Jäger-, Marine- Infanterie- und Artillerie-Truppenteile überwiesen, und zwar diejenigen Unteroffizierschüler, welche die Befähigung hierzu erworben haben, als Unteroffiziere.
5. Wer in eine Untcroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 144/2 Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthalt zuständigen Bezirkskommando oder bei dem Kommando einer Unteroffiziervorschule vorzustellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen:
1) ein Geburtszeugnis,
2) den Konfirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,
3) ein Unbescholtenheitszeugnis der Polizei-Obrigkeit,
4) etwa vorhandene Schulzeugnisse,
5) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschüfti- gungsweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
. Bei der Gestellung zum Eintritt in eine Unteroffizicrvor- chule müssen die Einberufenen mit einem paar guten Stiefel zwei neuen Hemden sowie mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.
wähn &W Lebensunterhalt Notwendige wird unentgeltlich gc-
ausführlichen Bestimmungen können bei dem BezirkS- feldwebel cingcschen werden.
' ®le Erziehung findet unentgeltlich statt.
.. . . Nachrichten öicjcntncn Freiwilligen, welche in die Unteroffizier: fdntlen eingestellt zu werden wünschen.
1. Die Unteroffizierschulen haben die BesUmmuna innoe
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gründlich» militärische Ausbildung und solchen At auw welcher sie befähigt, bei besonderer Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizier-standes (Feld
webel etc.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmeister etc.) und des Zivildienstes zu erlangen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigungen aller Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Naturlehre, Stenographie, Hand- uud Planzeichnen sowie Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
3. Die Unteroffizierschüler gehören zu den Militärpersonen des Friedensstandes; sie stehen wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.
4. Der in der Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Der Einzustellende soll mindestens 154 Zentimeter groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.
5. Der Einzustellende muß sich radellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.
6. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, zwei Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein. Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Unteroffizierschiiler werden bekleidet und verpflegt wie jeder Soldat des aktiven Heeres.
7. Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei dem Kommandeur einer Unteroffizierschule (z. Z. in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels, Ettlingen und Marienwerder) persönlich zu melden und hierbei folgende Papiere vorzulegen:
1) einen von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,
2) den Konfirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion, -
3) etioa vorhandene Schulzeugnisse,
4) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäftigungsweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
Eine Einstellung findet indessen bei den Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, Weißenfels und Ettlingen nicht mehr statt, da dieselben sich aus Unteroffiziervorschülern ergänzen.
8. Die Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder sollen, soweit angängig, berücksichttgt werden.
9. Äie Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder findet im Monat Okiobcr statt.
10. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffiziersberuf erweisen, werden aus den Unteroffizierschulen entlassen.
11. Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule erhalten bei guter Führung diejenigen Unterofstzierschüler, welche in die Heimat beurlaubt werden, eine einmalige Reise-Entschädigung.
12. Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel eingesehen werden.
Die Erziehung geschieht unentgeltlich.
Vorstehende Bestimmungen werden wiederholt zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Hersfeld, den 8. Juli 1905.
J. n. 3083. Der Königliche Landrat.
I. V.:
Thamer.
Zugelaufen: 1. ein Hund, männlich, weiß mit schwarzen Flecken. 2. ein weißgelber weiblicher Hund. Meldung der Eigentümer bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich in der Marokko-Angelegenheit ist erfolgt. Durch diese freundschaftliche Verständigung ist jetzt die Differenz, die zwischen den beiden benachbarten Ländern schwebte, beseitigt. Von England und andern in Marokko interessierten Mächten ist in dem Abkommen nicht die Rede. Ihre Wünsche fallen unter die von beiden Vertragschließenden garantierte Handelsfreiheit in Marokko. Der Abschluß des deutsch-französischen Vertrages ist sowohl ein Verdienst der deutschen Diplomatie als auch das Ergebnis der in Frankreich gereiften Erkenntnis, daß in Marokko für beide Völker hinreichend Raum vorhanden ist, und daß man um Marokko keinen Krieg zu führen braucht. Mit Genugtuung können daher beide Regierungen auf den 8. Juli zurück- blicken, der dem Zwiste ein Ende gemacht hat. Der überaus freundschaftliche Ton, mit dem von deutscher wie von französischer Seite die Verhandlungen geführt wurden, wird sicher auch für die Verhandlungen auf der Konferenz vorbildlich sein. Dieser Hoffnung gibt auch der größte Teil der französischen Preffe Ausdruck. So schreibt z. B. der „Figaro": „Es ist zu hoffen, daß die mühseligen Verband, lungen, bet denen Fürst Radolin sehr viel persönliche Courtoisie an den Tag gelegt hat, den Erfolg der Konferenz zum Ergebnis haben werden. Schon die Gewißheit des Friedens allein ist ein durch die Verhandlungen errungener, außerordentlich wertvoller Gewinn, den die öffentliche Meinung im voraus günstig ausgenommen hat."
Das große Spektakelstück der Sozialdemo-'
kratie, das mit dem Auftreten der französischen Sozialisten Saures in einer öffentlichen Versammlung am 9. Juli in Berlin in Szene gesetzt werden sollte, ist durch da» energische Einschreiten des Reichskanzlers Fürsten Bülow gescheitert. Die maßlose Uebelhebung der Sozialdemokratie kann durch nichts besser gekennzeichnet werden als durch den Jubelhymnus, mit dem der „Vorwärts" da« Auftreten des französischen „Genossen" in Berlin zu einem Ereignisse stempelte, das den Beginn einer neuen Aera in der Geschichte der Völker bilden würde. In Deutschland dachte kein Mensch daran, einen Krieg mit Frankreich wegen Marokko anzusangen, und es war deshalb ein ziemlich müßiges Unterfangen, wenn die deutschen Sozialdemokraten Herrn Saures aus Frankreich nach Berlin einlusen, um hier den Frieden zu predigen. Aber an die Ehrlichkeit der Absicht, im Geiste des Ausgleiches von Gegensätzen zwischen Deutschen und Franzosen zu wirken, haben die Veranstalter der ge» planten Spektakelstücks selbst am allerwenigsten geglaubt, wie die dem Verbot vorangegangenen Kundgebungen ihrer Parteiblätter deutlich genug erkennen lassen. Nur auf organisierte Verhetzung unter Mitwirkung ausländischer Kräfte kam es ihnen an, der französische „Genosse" Jaurö» sollte der Lockvogel sein, welcher der um Verhetzungsstoff verlegenen deutschen Sozialdemokratie aus der Verlegenheit helfen sollte; sein Auftreten in Berlin sollte auf die irregeleiteten Massen eine tiefere Wirkung ausüben, als die abgebrauchten alten Methoden zu erreichen vermögen. Nun hat das energische Vorgehen des Fürsten Bülow das Spiel, zu dem die Karten so gut gemischt waren, verdorben, und die ohnmächtige Wut darüber macht sich in der sozialdemo- kratischen Presse Lust.
Der Aufst a nd bet ruifif^eu Ba ueto, Ur sich das Land und die Wälder der ihnen benachbarten Gutsherren einfach zu eigen machen, ist noch immer in Zunahme. Er scheint der Ausdruck eines wirklichen Notstandes zu sein. Der russische Bauer greift zu der seit Anfang des vorigen Jahrhunderts fortlebenden, in immer neuen Formen austauchenden Legende, daß der Zar befohlen habe, alles Land neu zu teilen, und daß fein Befehl von Beamten und Gutsberren unterschlagen worden sei. Sie leben in dem Bewußtsein, daß ihnen bitteres Unrecht geschehe, und diese Vorstellung wird durch die Hetzereien der revolutionären Agitatoren kräftig genährt und gefördert.
Die in der Geschichte der Flotten aller Welt beispiellos dastehende Affäre des russischen Kriegs, schiffes „Fürst Potemkin" im Schwarzen Meere hat ihren Abschluß dadurch gefunden, daß sich das Schiff im Hafen von Constanza den rumänischen Behörden ergeben hat. Die Schiffsmannschaften wurden als Deserteure behandelt. Da zwischen Rußland und Rumänien für solche kein AuSlieferungsvertrag besteht, hat Rumänien keine Veranlassung, die Mannschaften auszuliefern. Man kann die rumänische Regierung nur beglückwünschen, daß sie unter Beobachtung der Vorschriften des Völkerrechts und ohne zu Gewaltmaßregeln schreiten zu müssen, der peinlichen Lage ein Ende gemacht hat.
Auf dem russisch-japanischen KriegS- scha»platze haben die Japaner einen neuen Erfolg ge» habt. Sie haben die an der Südküste der Insel Sachalin liegende Hafenstadt Korsakows eingenommen, und die Russen haben sich nordwärts zurückgezogen. Der andere, bedeuten, der« Hafen ist Alexandrowsk an der Westküste, das Haupt- depot der dorthin deportierten russischen Verbrecher. Da beide Häfen unbefestigt sind, dürfte die Eroberung Sachalin« für die Japaner, die über die Seeherrschaft verfügen, eine leichte Aufgabe sein.
Der russisch-japanische Krieg.
Binnen wenigen Wochen werden in dem nordamerika- nischen Hafenstädtchen Portsmouth die FriedenSverhand. lungen zwischen den japanischen und den russischen Bevoll» mächtigten beginnen, womit der japanisch-russische Krieg sozusagen in sein diplomatisches Stadium tritt. Unter« dessen beeilt man sich aber japanischerseits, bis zum Beginn der Friedenskonferenz ein neues Faustpfand durch die Besetzung der Insel Sachalin, welche langgestreckt nördlich von Japan liegt, zu erhalte» und es kann keinem Zweifel unter» liegen, daß der japanischen Energie und Tatkraft dies Unternehmen ohne größere Schwierigkeiten gelingen wird. Gleich im ersten Anlauf haben die Japaner die Russen aus Korsakowsk, dem befestigten Hafenplatzs an der Südküste Sachalins, vertrieben, und bringen nunmehr nach dem Nordwesten der Insel, nach Alexandrowsk, vor, welcher Platz den zweiten militärischen Stützpunkt der Russen auf Sachalin bildet. Einigermaßen sonderbar nimmt sich die russische Berichterstattung über bas Vorgehen der Japaner gegen Sachalin au». General Linewitsch meldet in einem Be« richt vom 10. Juli folgendes: Am 9. Juli näherten sich zwei japanische Kompagnien, aus der Gegend von Hailung- chen kommend, unseren bei Shimiaoste stehenden Vorposten. Nachdem diese Verstärkung erhalten hatten, zwangen sie den Gegner durch Gewehrfeuer zum Rückzüge. Laut ein»