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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
9te. 68. Sonnabend, den 1V. Juni 1905»
Amtlicher teil.
Zur Abhaltung der
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
19. Juni
7
730
8
845
930
1015 1Q45
H30
Wilhelmshof mit
Oberrode Petersberg Sorga mit Kathus Hermannshof Malkomes und Dünkelrode
(an der Straße Hers- jeld-Friedewald)
Friedewald mit
Herfa Lautenhausen Hillartshausen mit
Unterneurode Hilmes mit
20. Juni
123°
ßl5
Motzfeld
Schenklengsfeld mit
Oberlengsseld Lampertsfeld und Schenksolz Conrode
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
20. Juni
ß45
8
830
030
1015
11
Wüstfeld mit Wippershain Landershansen Unterweisenborn Wehrshausen Ransbach Ausbach mit Gethsemane
21. Juni
730 815 83°
9
930
1015 1115 H45
7
Philippsthal Röhrigshöfe Heimboldshausen Harnrode Lengers mit Wölsershausen und Bengendorf Heringen Leimbach Widdershausen Hersfeld
23. Juni
830
9
Kalkobes Allmershausen mit Heenes
dem noch
Die vorstehend nicht benannten Gemeinden erhalten besondere Benachrichtigung.
Wenn mehrere Orte zusammen gemustert werden, so ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wo nicht anders bestimmt, sind die früheren MusterungsPlätze beizube- halten und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Schreiber unter Schutz (Torweg, vorspringendem Dach) stehen kann.
Die einschl.
Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden Gutsbezirke werden nun hiermit angewiesen, die be
stimmten Termine wiederholt aus ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und insbesondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.
Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde (Vorführungs- listen), zu welchen die Formulare in den nächsten Tagen von hier aus übersandt werden, sind alsbald in doppelter Ausfertigung anzufertigen und ist bei deren Aufstellung folgendes genau zu beachten:
1. Die bei der letzten Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen ausgenommen noch vorgeführt, ebenso auch nicht die durch Tod oder Verkauf in Abgang gekommenen Pferde,
2. In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:
a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,
b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (vier^
jährig) oder durch Kauf hinzugekommenen sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend eineni^Arunde (hochtragend, lahm r" nicht Vorgefühlen.
3. Die hierdurch hinzugekommenen Pferde sind den betreffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.
4. Sämtliche Pferde sind durch die ganze Liste durchzu- nummerieren und müssen die entsprechenden Nummern deutlich und groß, den Pferden au der linken Kopfseite befestigt werden.
5. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde sind an der linken Seite außer-
Hersseld, den 2. Juni 1905.
- Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Meis findet am
Dienstag, den 27. Juni d. Js. und
. Mittwoch, den 28. Juni d. Js.
, Jedesmal von morgens 7 Uhr ab iL baate des Gastwirts Herrn B. Bolender hierselbst statt.
\<e Herren Ortsvorstündc des hiesigen Kreises werden ucrmit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vor- (Migen bctrcffcnbcn Militärpflichtigen alsbald auszu-
s'^ichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militär- ^ Migen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen 110 denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Auf-
Hersseld, den 23. Mai 1905.
im Kreise Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden.
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
23. Juni
9M
Gittersdorf
10
Untergeis
1080
Obergeis
H15
Aua
24. Juni
715
Friedlos
?45
Reilos
815
Rohrbach
83°
Tann mit
Biedebach
93°
Mecklar mit
Meckbach
26. Juni
?15
Eichhof
745
Asbach mit
Kohlhausen
83°
Beiershausen
9
Kerspenhausen
945
Roßbach
1016
Hilperhausen
1130
Mengshausen
12
Niederaula
27. Juni
630
Niederjossa
nach § 5 der Pferdeaushebungsvorschrifr
die
vorgeschriebenen Bestimmungstäfelchen anzubringen.
6. Auf Spalte 6 der Vorführungsliste, wodurch die Eintragung der Bestimmung mit einer „1" in Fortfall kommt, wird noch besonders aufmerksam gemacht. Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch folgendes bestimmt:
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß aus' ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstände selbst und im Behinderungsfalle ihre Vertreter haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und die angefertiglen Vorführungslisten dem Kommissar vorzulegen. Ebenso sind auch die Vorführungs- listen von 1904 mit zur Stelle zu bringen (siehe Anmerkung
3 des Titelblattes der Vorführungsliste). Außerdem sind die Ortsvorstände pp. verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorsühren genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume ausgestellt sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die au den Pjerdeu befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelchen seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend mit der Vorführungsliste zu belassen.
Schließlich wird noch bemerk, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine, auefj bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschästs ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen
I. II. 2267.
Der Königliche Landrat.
I. V.: T h a m e r.
rufung ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere HeereSpflichtigc zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Erfatz-Gcschäst werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbcits- oder Nichtarbeitssähigkeit eS bei Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattsinden kann.
Besonders wirb noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei ,
den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § 656 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Reklamanten, welche sich außerhalb befinden, und welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, die desbezüglichen Postscheme mitzubringen, wie auch alle Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen, (z. B. geistige Be- schräiiktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) durch Vorlage Tön ärztlichen Attesten nachgewiesen werden müssen.
Die Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kennt- nis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anznweisen, die Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.
J. II. 2393. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersseld, den 9. Juni 1905.
Die Liste der zu der Aerztekammer wahlberechtigten approbirten Aerzte für die Provinz Heffen-Naffau aus dem Kreise Hersseld liegt in Bezug auf die im November d. I. stattfindende Neuwahl der Aerztekammer-Milglieder in der Zeit vom 14. bis einschl. 29. Juni d. J. im Bureau des Königlichen Landratsamtes hier zur Einsicht der In« tereffenten offen.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
Hersfeld, den 29. Mai 1905.
Der Bürgermeister der Gemeinde Aurbach Heinrich M e tz zu Ausbach ist für einen vom 14. Juni beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum gewählt und bestätigt worden. A 1714. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
Hersfeld, den 5. Juni 1905. In der Gemeinde Oberellenbach des Kreises Rotenburg o/F. ist die Schafräude auSgebrochen.
I. 3865. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 5. Juni 1905.
Der auf Donnerstag den 15. Juni d. Js. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekannt gegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 6 Uhr morgen« begonnen werden.
I. 8850. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierung-Rat.
Gefundene Gegenstände:
Ein Regenschirm. Meldung des Eigentümers bet dem Ortsvorstand in Schenklengsfeld.
Eine U h r mit Kette. Meldung des Eigentümer« bei dem OrtSvorstand in Kalkobes.
Eine Vorderwage mit Vorring. Meldung des Eigentümers bei dem OrtSvorstand in Aua.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Die verfloffene Woche war für Deutschland eine Freuden- woche, da während derselben die V e r m ä h l u n g des Kronprinzen des deutschen Reiches mit der HerzoginCecilie von Mecklenburg. Schwe« r i n stattfand. Selten wohl ist die Reichshauptstadt die Stätte glänzenderer Feierlichkeiten und eines lauteren und volleren Festjubels gewesen als in den Tagen von der Ein. Holung der Kronprinzessin bis zur Vermählung. Wem es vergönnt war, aus unmittelbarer Nähe die Eindrücke dieser Tage in sich anszunehmen, der ist stcherlich um einen Schatz unvergeßlicher Erinnerungen reicher geworden. Das war