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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Kernsprech-slnschlutz Nr. 8
Nr. 03.
Dienstag, den 30. Mai
1905.
Amtlicher teil.
Von Seiner Majestät dem Kaiser und König zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg ernannt, scheide ich heute aus meinem hiesigen Amte. Ich kann dies nicht tun, ohne sür das Wohlwollen und die Unterstützung, die mir während meiner hiesigen Tätigkeit in reichem Matze zuteil geworden sind, hiermit herzlichst zn danken. Zugleich bitte ich hierdurch meinen wärmstenDank sagen zu dürfen sür die mir ans jenem Anlasie so zahlreich zngegangenen Zeichen srenndlicher Gesinnung, die alle besonders zu beantworten mir schlechterdings nicht möglich ist. Gott schütze unser schönes Heimatland. Anch in der Ferne werde ich mit ihm verbunden bleiben.
Casiel, den 27. Mai 1905. gez.: v. Trott zu Solz, Oberpräsident der Provinz Brandenburg.
ur Abhaltung der
Hersseld, den 23. Mai 1905. g im Kreise Hersseld find folgende Termine bestimmt worden.
Ani
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden
19. Juni
7
Wilhelmshos mit
20. Juni
6"
Wüstfeld mit
23. Juni
930
Gittersdorf
Oberrode
Wippershain
10
Untergeis
7»
8
Petersberg
8
Landershausen
1Q30
Obergeis
Sorga mit Kathus Hermannshof
880
930
1015
Untenoeisenborn Wehrshausen Ransbach
24. Juni
llio 715 ^45
Aua Friedlos Reilos
845
Malkomes und
Dünkelrode
(an der Straße Hers- seld-Fnedewald)
11
Ausbach mit
81J
8M
Rohrbach
Taun mit
Biedebach
Mecklar mit
21. Juni
^ 30 8io
Gethsemane Philippsthal Röhrigshöfe Heimboldshausen Harnrode
930
93°
Friedewald mit
830
Meckbach
Herfa
9
26. Juni
^15
Eichhof
1015
Lautenhausen
930
Lengers mit
745
Asbach mit
104°
Hillartshausen mit
Wölfershausen und Beugendorf
Kohlhausen
Unterneurode
880
Beiershaoseu
1130
Hilmes mit
1015
Heringen
9
Kerspenhausen
Motzfeld
1115
Leimbach
94ö
Roßbach
123°
Schenklengsseld mit
1145
Widdershausen
1045
Hilperhaufen Mcngshausen Niederaula Niederjossa
20. Juni
615
Oberlengsfeld Lampertsfeld und Scheuksolz
23. Juni
7
830
9
Hersfeld Kalkobes
Slllmershauseu mit
27. Juni
H30
12
63°
Conrode
Heenes
Die vorstehend nicht benannten Gemeinden erhalten be=
2.
sondere Benachrichtigung.
Wenn mehrere Orte zusammen gemustert werden, so ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wo nicht anders bestimmt, sind die früheren Musterungsplätze beizube- balten und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Schreiber unter Schutz (Torweg, vorspringendem Dach stehen kann.
^ ' cenn Ortsvorwände der Stadc- und Landgemeinden
iercxe ^ederboll am ortsübliche Seife teka i:
*y^*<w Pferde werden weder in : - Licho» gramen noch vorgerührt, ebmm auch nicht die durch ^vd oder Verkauf in Abgang gAommenen P'erde.
3. Die knerd urch bin^rzekomme«» Pferde sind den be-
rrw-enden re"yrn zun r« s;~« * i- noch
Hersseld, den 26. Mai 1905.
Nach dem in der Äreistogsfißung am 25. März 1905 feflgefleOten KreirhauShaltsetat für das Rechnungsjahr 1905 ßnb 24% der sämtlichen direkten Staatssteuern als allgemeine KreiSsteuer zu erheben. Neben dieser Kreissteuer sind von den Landgemeinden undGutrbezirkendesKreises, mit Ausnahme der mit Landwegebauaufgaben bisher nicht betasteten Gemeinden Frietingen, Heddersdorf, Kalkobes und Niederjossa, noch 7 200 Mk. als B ett r äg e zu der Kreiswegesteuer aufzubringen und erfordert diese Summe w e i t e r e 8,6 % der sämtlichen direkten Steuern.
Die Stadt ßersfetb, die vorgenannten 4 Landgemeinden und der FitzkuS haben hiernach für das Etatsjahr 1905 24% der sämtlichen direkten Staatssteuern als Kreissteuer zu entrichten, während alle übrigen Gemeinden und GutS- beziike 24 und 8,6 — 32,6 % zu entrichten haben.
Die Berechnung der Kreissteuerbeträge für die Stadt und Landgemeinden sowie der Gutsbezirke des Hiestgen Kreises ist diesseits erfolgt und wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen ein Auszug aus dieser Berechnung zugehen und wird ersucht, den darin namhaft gemachten Gesamtbetrag im Wege der U m l a g e n e r h e b u n g von den Pflichtigen zur Gemeindekasse einziehen und in vierteljährigen R a t e n an die KreiSkommunalkasse dahier (im LandratS- amtslokale) portofrei einzahlen zu lassen.
Die erste Rate wird am I. Juni, die zweite Rate am 1 5. A u g u st , die dritte Rats am 1 5. R o - v e m b c r d. Js. und die vierte Rate am 1 5. Februar 1906 fällig und sind diese Zahlungstermine genau einzuhalten.
Bei jeder Zahlung ist der Auszug aus der Berechnung zur Quitlungsleistung auf demselben vorzulegen.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes Freiherr von Schleinitz,
A. 1422. Geheimer RegierungS Rat.
In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:
a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,
b. die vorübergehend (zeitig' kriegsunbrauchbaren und
c. die durch Erreichung des vorgeichrrebenen Alters ^vierjährig) oder durch Kauf hinzugekommenen sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm :c. n-.chr _r geführten.
:- n . b gr.^ bar »irSe an der löste» 8:?^!
6.
dein noch : le nach § 5 der Pserbeaushcksr.rsvorschnn voigeschnebenen Befiirr.muvgsläsclchen anzudnngen.
Aui Loatie 6 der Boriüorunot-/.':e, wodurch bie Eintragung der Bestimmung mit einer „1" in Fortfall
kommt, wird noch besonders aufmerksam gemacht' Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch folgendes bestimmt:
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstäude selbst und im Behinderungs- falle ihre Vertreter haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und die angefertigten Vorführungslisten dem Kommissar vorzulegen. Ebenso sind auch die Vorführungs' listen von 1904 mit zur Stelle zu bringen (siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der Vorführungsliste). Außerdem sind die Ortsvorstände pp. verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner ver. pflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorsühren der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorsühren genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist ersorderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind'. Zür" Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist fobanu noch streng darauf zu achten, daß die an Wu Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelcheu seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets auss Genaueste übereinstimmend mit der Vorjührungsliste zu belassen.
Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine, auch bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getronenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.
I. II. 2267. Der Königliche Landrat.
J. B.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 22. Mai 1905.
Der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Goßmann«- rode, Johannes Möhl, ist als solcher für einen am 5. Juni d. Jr. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum gewählt und bestätigt worden.
A. 1679. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Handwerkskammer Casiel.
Im Monat Juni werde ich als Beauftragter der Handwerkskammer den Kreis Hersfeld bereifen, um die Befolgung der gesetzlichen statutarischen Vorschriften (§ 103 n. b. R. ®. O und § 44 des St.) nach Maßgabe der von der Handwerkskammer C »fiel beschlossenen und vom Herrn Minister für Handei und Gewerbe genehmigten Grundsätze, insbesondere der Vorschriften für die Regelung der Lehrlingswesens zu überwachen.
Zur Vermeidung von Ordnungsstrafen, die wegen et» waiger Verstöße gegen die vocbezei chneten Vorschriften bis zu zwanzig Mark angedroht finb, weise ich besonders darauf bin, daß die Annahme eines Lehrling« nur durch schriftlichen L-hrvertrag erfolgen darf, der in seinen wesentlichsten Be- Kimmungen dem von der Handwerkskammer ausgestellten Formulare entsprechen muß, und daß ein Exemplar diese« Vertrages dem Vorstände der Handwerkskammer spätesten« 14 Tage nach Abschluß behuse Eintragung in die Lehr- lingsstammrolle der Kammer, zugleich mit der Einschreibe. gebühr von Mk. 1,50 einzusenden ist.
Sofern die« noch nicht geschehen ist, rate ich zu schleunigster Erledigung. Zu jeder gewünschten Auskunft erkläre ich mich auch aus schriftliche Anfrage gerne bereit.
Hanau, den 2). Mai 1905.
Albert Hüther, Beaaftragter der Haidw-rkskimmer Casiel.
nichtamtlicher teil.
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