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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Kernsprech-slnschlutz Nr. 8

Nr. 03.

Dienstag, den 30. Mai

1905.

Amtlicher teil.

Von Seiner Majestät dem Kaiser und König zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg ernannt, scheide ich heute aus meinem hiesigen Amte. Ich kann dies nicht tun, ohne sür das Wohlwollen und die Unterstützung, die mir während meiner hiesigen Tätigkeit in reichem Matze zuteil geworden sind, hiermit herzlichst zn danken. Zugleich bitte ich hierdurch meinen wärmstenDank sagen zu dürfen sür die mir ans jenem Anlasie so zahlreich zngegangenen Zeichen srenndlicher Gesinnung, die alle besonders zu beantworten mir schlechter­dings nicht möglich ist. Gott schütze unser schönes Heimatland. Anch in der Ferne werde ich mit ihm verbunden bleiben.

Casiel, den 27. Mai 1905. gez.: v. Trott zu Solz, Oberpräsident der Provinz Brandenburg.

ur Abhaltung der

Hersseld, den 23. Mai 1905. g im Kreise Hersseld find folgende Termine bestimmt worden.

Ani

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden

19. Juni

7

Wilhelmshos mit

20. Juni

6"

Wüstfeld mit

23. Juni

930

Gittersdorf

Oberrode

Wippershain

10

Untergeis

7»

8

Petersberg

8

Landershausen

1Q30

Obergeis

Sorga mit Kathus Hermannshof

880

930

1015

Untenoeisenborn Wehrshausen Ransbach

24. Juni

llio 715 ^45

Aua Friedlos Reilos

845

Malkomes und

Dünkelrode

(an der Straße Hers- seld-Fnedewald)

11

Ausbach mit

81J

8M

Rohrbach

Taun mit

Biedebach

Mecklar mit

21. Juni

^ 30 8io

Gethsemane Philippsthal Röhrigshöfe Heimboldshausen Harnrode

930

93°

Friedewald mit

830

Meckbach

Herfa

9

26. Juni

^15

Eichhof

1015

Lautenhausen

930

Lengers mit

745

Asbach mit

104°

Hillartshausen mit

Wölfershausen und Beugendorf

Kohlhausen

Unterneurode

880

Beiershaoseu

1130

Hilmes mit

1015

Heringen

9

Kerspenhausen

Motzfeld

1115

Leimbach

94ö

Roßbach

123°

Schenklengsseld mit

1145

Widdershausen

1045

Hilperhaufen Mcngshausen Niederaula Niederjossa

20. Juni

615

Oberlengsfeld Lampertsfeld und Scheuksolz

23. Juni

7

830

9

Hersfeld Kalkobes

Slllmershauseu mit

27. Juni

H30

12

63°

Conrode

Heenes

Die vorstehend nicht benannten Gemeinden erhalten be=

2.

sondere Benachrichtigung.

Wenn mehrere Orte zusammen gemustert werden, so ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wo nicht anders bestimmt, sind die früheren Musterungsplätze beizube- balten und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) der­artig, daß der Schreiber unter Schutz (Torweg, vorspringen­dem Dach stehen kann.

^ ' cenn Ortsvorwände der Stadc- und Landgemeinden

iercxe ^ederboll am ortsübliche Seife teka i:

*y^*<w Pferde werden weder in : - Licho» gramen noch vorgerührt, ebmm auch nicht die durch ^vd oder Verkauf in Abgang gAommenen P'erde.

3. Die knerd urch bin^rzekomme«» Pferde sind den be-

rrw-enden re"yrn zun r« s;~« * i- noch

Hersseld, den 26. Mai 1905.

Nach dem in der Äreistogsfißung am 25. März 1905 feflgefleOten KreirhauShaltsetat für das Rechnungsjahr 1905 ßnb 24% der sämtlichen direkten Staatssteuern als all­gemeine KreiSsteuer zu erheben. Neben dieser Kreissteuer sind von den Landgemeinden undGutrbezirkendesKreises, mit Ausnahme der mit Landwegebauaufgaben bisher nicht be­tasteten Gemeinden Frietingen, Heddersdorf, Kalkobes und Niederjossa, noch 7 200 Mk. als B ett r äg e zu der Kreiswegesteuer aufzubringen und erfordert diese Summe w e i t e r e 8,6 % der sämtlichen direkten Steuern.

Die Stadt ßersfetb, die vorgenannten 4 Landgemeinden und der FitzkuS haben hiernach für das Etatsjahr 1905 24% der sämtlichen direkten Staatssteuern als Kreissteuer zu entrichten, während alle übrigen Gemeinden und GutS- beziike 24 und 8,6 32,6 % zu entrichten haben.

Die Berechnung der Kreissteuerbeträge für die Stadt und Landgemeinden sowie der Gutsbezirke des Hiestgen Kreises ist diesseits erfolgt und wird den Herren Bürger­meistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen ein Auszug aus dieser Berechnung zugehen und wird ersucht, den darin namhaft gemachten Gesamtbetrag im Wege der U m l a g e n e r h e b u n g von den Pflichtigen zur Gemeindekasse einziehen und in vierteljährigen R a t e n an die KreiSkommunalkasse dahier (im LandratS- amtslokale) portofrei einzahlen zu lassen.

Die erste Rate wird am I. Juni, die zweite Rate am 1 5. A u g u st , die dritte Rats am 1 5. R o - v e m b c r d. Js. und die vierte Rate am 1 5. Feb­ruar 1906 fällig und sind diese Zahlungstermine genau einzuhalten.

Bei jeder Zahlung ist der Auszug aus der Berechnung zur Quitlungsleistung auf demselben vorzulegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes Freiherr von Schleinitz,

A. 1422. Geheimer RegierungS Rat.

In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:

a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,

b. die vorübergehend (zeitig' kriegsunbrauchbaren und

c. die durch Erreichung des vorgeichrrebenen Alters ^vier­jährig) oder durch Kauf hinzugekommenen sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm :c. n-.chr _r geführten.

:- n . b gr.^ bar »irSe an der löste» 8:?^!

6.

dein noch : le nach § 5 der Pserbeaushcksr.rsvorschnn voigeschnebenen Befiirr.muvgsläsclchen anzudnngen.

Aui Loatie 6 der Boriüorunot-/.':e, wodurch bie Ein­tragung der Bestimmung mit einer1" in Fortfall

kommt, wird noch besonders aufmerksam gemacht' Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch folgendes bestimmt:

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.

Die Herren Ortsvorstäude selbst und im Behinderungs- falle ihre Vertreter haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und die angefertigten Vorführungslisten dem Kommissar vorzulegen. Ebenso sind auch die Vorführungs' listen von 1904 mit zur Stelle zu bringen (siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der Vorführungsliste). Außerdem sind die Ortsvorstände pp. verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner ver. pflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorsühren der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorsühren genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist ersorderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind'. Zür" Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist fobanu noch streng darauf zu achten, daß die an Wu Pferden be­findlichen Nummern und Bestimmungstäfelcheu seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets auss Genaueste übereinstimmend mit der Vorjührungsliste zu belassen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine, auch bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getronenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.

I. II. 2267. Der Königliche Landrat.

J. B.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 22. Mai 1905.

Der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Goßmann«- rode, Johannes Möhl, ist als solcher für einen am 5. Juni d. Jr. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum gewählt und bestätigt worden.

A. 1679. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Handwerkskammer Casiel.

Im Monat Juni werde ich als Beauftragter der Hand­werkskammer den Kreis Hersfeld bereifen, um die Befolgung der gesetzlichen statutarischen Vorschriften (§ 103 n. b. R. ®. O und § 44 des St.) nach Maßgabe der von der Handwerkskammer C »fiel beschlossenen und vom Herrn Minister für Handei und Gewerbe genehmigten Grundsätze, insbe­sondere der Vorschriften für die Regelung der Lehrlings­wesens zu überwachen.

Zur Vermeidung von Ordnungsstrafen, die wegen et» waiger Verstöße gegen die vocbezei chneten Vorschriften bis zu zwanzig Mark angedroht finb, weise ich besonders darauf bin, daß die Annahme eines Lehrling« nur durch schriftlichen L-hrvertrag erfolgen darf, der in seinen wesentlichsten Be- Kimmungen dem von der Handwerkskammer ausgestellten Formulare entsprechen muß, und daß ein Exemplar diese« Vertrages dem Vorstände der Handwerkskammer spätesten« 14 Tage nach Abschluß behuse Eintragung in die Lehr- lingsstammrolle der Kammer, zugleich mit der Einschreibe. gebühr von Mk. 1,50 einzusenden ist.

Sofern die« noch nicht geschehen ist, rate ich zu schleu­nigster Erledigung. Zu jeder gewünschten Auskunft erkläre ich mich auch aus schriftliche Anfrage gerne bereit.

Hanau, den 2). Mai 1905.

Albert Hüther, Beaaftragter der Haidw-rkskimmer Casiel.

nichtamtlicher teil.

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