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Hersselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Sernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 60.
Dienstag, den 23. Mai
1905.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 16. Mai 1905.
Zur Herbeiführung einer Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens in FürsorgeerziehungSsachen hat der Herr Minister des Innern das hierunter abgedruckte Antragsformular vorgeschrieben.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden angewiesen, künftighin alle Anträge auf Unterbringung von Kindern rc. in Fürsorgeerziehung nach diesem Formulare mir einzureichen. Auch sind die seitens der Gerichte etwa ergehenden Ersuchen auf AuskunftSerteilung oder Anstellung von Ermittlungen in FürsorgeerziehungSsachen mit tunlichster Beschleunigung zu erledigen.
I. I. 3417. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Nal.
I. Nr..... ...... ., den.......
Antrag des.......zu......auf Unterbringung
de ....................... zur Fürsorgeerziehung auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1900.
A. Persönliche Verhältnisse.
I. Der Minderjährige -. Familien- und Vorname? Tag und Jahr der Geburt? Ehelich oder unehelich? Wohnsitz? Zeitiger und früherer Aufenthalt? Ist er schon vorbestraft, der Landespolizeibehörde überwiesen?
il. Die Eltern: Name, Stand, Wohnung, Leumund und Bestrafungen des Vaters? Der Mutter?
III. Namen, Stand, Leumund, Vorstrafen sonstiger dem Hausstände des Minderjährigen angehörigen Personen (Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter).
IV. Glaubensbekenntnis: des Minderjährigen? des Vaters? der Mutter?
V. Ist Vormundschaft, Beistandschaft, Pflegschaft eingeleitet? Von welchem Amtsgericht^
VI. Hat Entziehung des Erziehungsrechtes stattgefunden? Von welchem Amtsgericht?
vii. Name, Stand, Wohnung, Glaubensbekenntnis des Vormundes, Beistandes, Pflegers.
VIII. Name und Wohnung des zuständigen Geistlichen, sowie desLeiters oderLehrers der Schule, welche der Minderjährige besucht.
B. Begründung des Antrages.
I. Ist Fürsorgeerziehung erforderlich zur Verhütung der Verwahrlosung wegen Gefährdung des geistigen oder leiblichen Wohles des Minderjährigen seitens der Eltern oder sonstigen Erzieher und zwar:*) 1. Wird das Recht der Sorge für die Perso i des Minderjährigen mißbraucht durch Mißhandlung (Ueberschreitung des Züchtigungsrechts, übermäßige Ausnutzung der Arbeitskraft, Anleitung oder Zwang zu unredlichen oder unsittlichen H nhlungen) oder durch welche sonstige Handlungen? 2. Wird der Minderjährige vernachlässigt durch die Nichtgewähr- ung der erforderlichen Wohnung, (Schlafstelle, Kost, Kleidung oder durch Mangel an Sauberkeit) oder wodurch sonst? Wird der Minderjährige nicht abgehalten von schlechtem Umgänge und von der Begehung von Straftaten? Wird er nicht genügend zum Besuche der Kirche, Schule oder zur Erfüllung der ihm sonst obliegenden Pflichten angehalten? 3. Machen die Eltern oder
Goldsucher.
Roman von Edela Rüst.
(Fortsetzung.)
„Ja ich habe etwas zu viel Kaffee getrunken. Iß du nur ordentlich!"
„Ei ja! Deine Sülze Mutting, Donnerwetter — ich tilge den Rest, der noch für drei mäßige Esser reicht."
„Nur zu, mein Junge, nur zu — so lange es dir schmeckt."
• „Na — noch für die nächsten hundert Jahre, hoffe ich! Also ist es dir etwa nicht recht mit dem Balkon am Giebel? Verschumpsieren werde ich unser altes Haus nicht lassen, es wird schon so gemacht werden, daß es in den Stil paßt, dafür laß mich nur sorgen.
„Mir ist alles recht, was du tust, was du für dich tust. Aber für andere Leute" . . .
„Für andere Leute? Seit wann ist denn Nuckchen für dich andere Leute?"
„Für Eva geschieht es also?" _
„Mindestens freut es mich, daß sie mich auf den Gedanken gebracht hat. Verrate aber nichts, Mutting. Wenn sie dann 1111 AMahr eines Tages das Gerüst sieht, klettert sie sicher or Vergnügen gleich längs den Pfühlen hoch."
c • ' gA”1' “^ der Tisch abgeräumt war, und Konrad sich L. t.js? c zigarre anzündete und die Zeitung mit seiner Mnt- SWisfV' r " plötzlich zu ihr hinüber und erschrak über den den sie auf ih„ gerichtet hielt.
was hast du denn? Dn liest ja gar nicht?"
Viel "ai'iehHU ^ ^ mübe — Alexandra hat ein bischen — sie iwicku k^kr""? nicht mehr recht vertragen nicht" 0 s^rf, so ein bißchen nasal — ich weiß
„Dann hör' also zu."
Vaff^1^^ ^ lwW Zeitung vor. Das war noch nie eben L' l'fi dacht bei sich: Mein Gott, Mutter wird auaj nicht jünger I
sonstigen Erzieher der Trunksucht, Landstreicherei, Bettelei, des gewohnheitsmäßigen Diebstahls, der Gewerbsunzucht oder Kuppelei oder sonst eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens sich schuldig? 4. Weisen die Eltern die ihnen gebotene Gelegenheit zur Pflege und zum Unterricht ihrer nicht vollsinnigen Kinder hartnäckig zurück?
II. Falls der Minderjährige vor vollendetem 12. Lebensjahre eine strafbare Handlung begangen hat: 1. Welcher Art war die strafbare Handlung? 2. War er zur Zeit der strafbaren Handlung schon sittlich verwahrlost? Aus welchen Gründen? 3. Wie ist die strafbare Handlung aus den Lebensverhältnissen des Kindes, der Persönlichkeit der Eltern, Pflegeeltern, sonstiger Erzieher zu erklären, und aus welchen Gründen ist eine weitere sittliche Verwahrlosung zu befürchten?
111. Ist Fürsorgeerziehung notwendig zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern ober sonstigen Erzieher.-) 1. Entzieht oder widersetzt sich der Minderjährige der Aufsicht der Eltern, Erzieher, der Schule? Sind deren Zuchtmittel erschöpft oder aussichtslos? 2. Bewegt er sich gegen den Willen seiner Erzieher in schlechter Gesellschaft, in der er An- reizung zu liederlichem Leben und zur Begehung von Straftaten findet? 3. Hat er sich bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe schlecht geführt, in gröblicher Weise gegen die Hausordnungen der Gefängnisse oder anderer Zwangsanstalten und dergl. verstoßen? 4. Droht die Minderjährige der Gewerbsunzucht zu verfallen? Gibt sie sich der Gewerbsunzucht bereits hin? Steht sie unter Sitrenkontrolle? Seit wann? Ist sie wegen Uebertretung sitten- polizeilicher Vorschriften bereits bestraft?
C. Beweismittel.
1. Ergeben die Akten des Gemeinde-Waisenrats, der Armenverwaltung, Polizeiverwaltung, des Vormundschafts-, Strafprozeß-Gerichts die Richtigkeit obiger Angaben?
11. Werden hie Eltern, Angehörige, Erzieher oder welche sonstigen Personen als Zeugen vorgeschlagen?
111. Wird Bezug genommen auf die anliegende Auskunft des Vormundes, Beistandes, Pflegers, der zuständigen Lehrper- fonen oder Schulleiter, der zuständigen Geistlichen, des Gemeinde- waisenrats?^)
D. Ist durch Einwirkung der Eltern, Kirche, Schule, Armen- und Waisenpflege, freiwillige Liebestütigkeit, durch vormund- schaftliche Anordnungen oder sonstige Maßnahmen versucht worden, der Verwahrlosung vorzubeugen und eine geordnete Erziehung herbeizuführen? Mit welchem Erfolg? Aus welchen Gründen erscheint der Versuch aussichtslos, der Verwahrlosung durch eines der obenerwähnten Mittel, insbesondere durch Einwirkung der Armenpflege, zu steuern? Kann eine gedeihliche Erziehung noch durch Unterbringung in einer geeigneten Familie erhofft werden ohne Verhängung der Fürsorgeerziehung.
E. Liegt Gefahr im Verzüge vor? Aus welchen Gründen? Wird Antrag auf vorläufige Unterbringung des Minderjährigen gestellt (§ 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1900)?
F. Sonstige Bemerkungen.
(Unterschrift).
An d . . Königliche Amtsgericht, Abt. für Vormundschaftssachen (Landratsamt, d . . Magistrat) zu........
0 Vergl. 8 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1900, §§ 1666, 1684-1686, 1838 B. G. B.
3) Vergl. § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 2. Juli 1900, Art. 135, E. G. Z. B. G. B.
s) Wird die Auskunft dem Anträge nicht gleich beigefügt, so sind Name und Wohnung der betr. Auskunftsperson anzugeben.
Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten
Als er zu Ende war, fiel ihm noch auf, daß seine Mutter nicht strickte.
„Willst du denn nicht dein Strickzeug haben, Mutter? Es liegt ja da auf dem Sofa" . . .
„Nein ich danke — ich will nicht stricken — ich habe ja auch schon so viel gestrickt — der ganze Kadettenschrank oben im Flur ist voller Socken — da kannst du noch welche vererben — ich.habe keine Lust mehr!"
Konrad stand vom Tisch auf. Die Mutter kam ihm gar so sonderbar vor. Er legte die Arme von hinten um sie herum und küßte ihr die Wange: „Geh schlafen Julchen, dann kannst du morgen früh wieder Bäume ausreißen — du hast wohl wieder Zug um die Nase gekriegt — Tante Alexandra hat. sich draußen zu lauge verabschiedet — du weißt, du kannst das nicht vertragen — schäme dich, so 'ne Land- frau!"
„Ja — morgen wird es besser sein." Sie klopfte ihm leicht auf den schwarzbraunen Haarschopf und ließ sich von ihm bis in ihr Zimmer bringen. Er steckte ihr die Lampe an und überbrachte dann der Köchin die Botschaft, der gnädigen Frau ein heiße Zitronenlimonade zu bringen.
Sie hatte ihm lange Gute Nacht gesagt und ihn eine Weile fest im Arm gehalten, um sich zu der Kraft durchzu- bringen, mit ihm zu sprechen. Sie konnte es ihm nicht sagen — nicht heut, und auch nicht morgen--nie! So ließ sie ihn endlich gehen.
* *
*
Die kleine Coßnitz schmückte sich zum großen Ball bei Stresins. Ein neues rosa Damastnes trat heut zum erstenmal in Aktion. Die Dewert hatte noch bis Mittag im Schweiße ihres Angesichts daran gearbeitet; dann hatte sie noch in ein anderes Haus gemußt, um dort auch noch für den Abend die Toiletten ein wenig zuzustutzen, und so war Luise Klinger, die schwiudsichtige Tochter des väterlichen Leibdieners, in die Villa berufen, um noch hier und da einen Stich zu tun, Eva zu frisieren, und sonst bis zur Abfahrt zu bedienen.
Luise war eben viernndzwanzig geworden und hatte noch bis zu diesem Winter die Hälfte der Lettaner Damen täglich
vom 28. Februar 1878 (cfr. die landratsamtliche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im Kreisblatt Nr. 20, wonach die Abhaltung von Hauskollekten wegen Beschädigungen durch H a g e l s ch l a g nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, die Landwirte in ihren Gemeindebezirken hieraus speziell aufmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden hinzuweisen.
Hersfeld, den 17. Mai 1905.
J. I. Nr. 3503. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 19. Mai 1905.
Die unter den Schafen des Andreas Künne in Rotensee ausgebrochene Räude ist erloschen.
I. 3480. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Aonigliches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich von 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.
nichtamtlicher teil
ZWiicklnchrichttil aus Sofien.
Ostastatische Korrespondenten ausländischer Blätter geben sich die größte Mühe, immer neue Nachrichten über die deutsche Politik in Schantung zu erfinden. Bald soll Deutschland eine Mitwirkung bei der Ernennung des Gou- verneurs für die Provinz Schantung verlangt haben, bald il von wirtschaftlichen Monopolen die Rede, die wir in Schantung anstreben sollen. Das neueste auf diesem Gebiete war eine Flaggenhiffung, die von der Besatzung eines deutschen Kriegsschiffes in Haitschu, einem Küstenplatze südlich von Kiaulschou, unter Kanonendonner vorgenommen worden wäre. Der wahre Kern dieser Geschichte war lediglich, daß das Kanonenboot „Tiger" mit Lotungen an der alten Mündung des Hoangho in der Nähe von Haitschu beauftragt war. Solche Vermeffungen gehören zu den stieb« liebsten Tätigkeiten der Kriegsmarine.
Solche Nachrichten sind vor allem darauf berechnet, die Japaner mißtrauisch zu machen. Gewöhnlich wird in den Meldungen auch die Erregung der öffentlichen Meinung in Japan gleich mit vorweg angekündigt. Es ist ja kein Wun-
frisiert — sie war auch sonst sehr geschickt und anstellig beim Putzmachen und Plätten von delikatem Weißzeug und kniff- lichen Kleiderfrisuren. Aber sie hatte ihrem nett einträglichen Berns jetzt entsagen müssen — ihre Lungen wollten nicht mehr mit, sie saß immer gebückter und hustete sehr viel. Ein blasses, hübsches stilles Mädchen war sie, mit den reizvoll glänzenden, großen Augen einer poetischhindämmernden Schwindsüchtigen. Eva mochte sie immer gut leiden und hatte ihr bei gegebenen Gelegenheiten stets ihr Wohlwollen durch hübsche Angebinde kund getan.
Luise las gern. Sie saß dann stundenlang an ihrem Wohnzimnnrfenster auf dem Trittbrett in einem schwarzen Hoch- armigen Lederstuhl, der so manches Dezennium hindurch Kranke und Sterbende in seinen Polstern beherbergt hatte, und vergaß das eintönige Leben um sich herum — vergaß sich selbst und das Gift, das in ihr verheerend um sich fraß.
In der kleinen Wirtschaft, die die Mutter besorgte, gab es für sie nicht viel zu tun, und da der Arzt wünschte, daß sie so viel wie möglich in die Luft sollte, holte Eva sie oft vom Fenster und ihren Büchern fort, von denen sie sich dann leichter trennte, um mit ihr, manchmal bei Schnee und Regen, einen Gang über Land zu machen. Im Sommer gingen sie öfter auf den Kirchhof, setzten sich dort mit einer leichten Handarbeit auf eine Bank und sprachen über die Bücher, die sie gelesen hatten, und philosophierten viel über das Leben, das sie beide nicht kannten, und noch öfter den Tod, von dem sie noch weniger mußten.
Dabei hatte dann Eva immer das Gefühl, daß sie viel van Luise lernte und daß sie sich oft sogar mit gewisser Beschämung eingestehen mußte, daß Luise so viel klarer und fließender und gebildeter in Ausdrücken sprach als sie, die gesellschaftlich durch Klüfte von ihr ge trennte höhere Tochter.
Einmal hatte Eva zu ihr gesagt: „Wissen Sie, Luischen, daß ich oft, wenn Sie so sprechen, denke, es süße eine alte blinde Frau neben mir, die immer nach innen sieht, wo sich ihr allerhand Erscheinungen offenbaren, die dem Gebenden nicht sichtbar sind, weil zu viel Farbe um ihn ist?"
Luise hatte geantwortet: „DaS ist, weil ich so viel mit