Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich

1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ^>

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile lOpfg.,im amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.^D^^L^s

Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 6. Sonnabend, den 14. Januar 1905>

Amtlicher Ceil.

Bekanntmachung.

Im Wege des öffentlichen Ausgebotes soll gemäß Be­schlusses des Kreisausschusses vom 1. Januar d. Js. das dem Kreise Hersfeld gehörige, in der Ortschaft Widdershausen telegene vormals Schlosser Johannes Schneider'sche Anwesen Nr. 54Va, bestehend aus:

a. Wohnhaus Nr. 54 Va mit Hofraum,

b. Stallgebäude rc.

c. Hausgarten von etwa 20 qm Größe zum Verkauf gebracht werden und ist hierzu Termin auf

Dienstag den 24. Januar er.

Vormittags 10 Uhr in die Gastwirtschaft von Ruch in Widdershausen anbe- raumt.

Die Verkaufsbedingungen werden im Termin näher bekannt gegeben.

Hersseld, den 12. Januar 1905.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

A. 141 II.

Hersfeld, den 4. Januar 1905.

In Gemäßheit des § 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

i. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1885 bis ein- schliefslich 31. Dezember 1885 geboren sind,

2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr M'lttärverbält- nis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. JS. zur Rekrutirungs Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüb­licher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche, ohne au einem an­deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Auf­enthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der int Gesetze ange­drohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) anszustellenden Rekrutirungs-Stammrollen pro 1885 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekrutirungs - Stammrollen der Jahre 1883 und 1884 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungMilitaria einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten.

Die Einträge sind, wie in § 46 2 der W. O. vorgeschrie­ben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Ansnahine in die Rekrutirnngsstammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbcurhunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzugebcu, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Ver­fügung vom 29. Januar 1902 J. II. Nr. 247, im Kreisblatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten). Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die betreffende Spalte ist als­dann überhaupt nicht auSzufüllen.

Ferner haben die Herren OrtSvorstäude pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltcnvcn, zum einjährig srei- »villigen Dienst berechtigten Militärpflichtige», welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezwse. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von

der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Ge­stellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

J. II. Nr. 26. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersseld, den 13. Januar 1905.

Die in Folge des Baues der Eisenbahnstrecke Gerstungen« Vacha-Hünseld erforderlich gewesene Verlegung der Straße Vacha Hersseld innerhalb der Gemarkung Philippsthal zwischen den Kilometersteinen 25,5 und 26,5 ist fertigge­stellt und wird vom 15. d. Mts ab dem öffentlichen Ver­kehr wieder zur Verfügung gestellt.

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung« Rat.

Hersseld, den 11. Januar 1905.

Die Herren Standesbeamten des Kreises, welche die Nebenregister vom Jahre 1904 noch nicht eingereicht haben, werden hiermit an die al«baldige Einsendung er­innert.

I. A. 160. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Mit Rücksicht auf die erhöhte Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche wird der auf den 16. d. M. fallende Schweinemarkt in Vacha auf Grund des § 28 des Reichs- viehseuchengesetzes von mir hiermit ausgehoben.

Dermbach, den 10. Januar 1905.

Der Großh. S. Direktor des IV. Verwaltungsbezirks. König. * *

Dermbach, den 10. Januar 1905.

In Abschrift an den Königl. Herrn Landrat in Hersfeld zur gefälligen Kenntnis.

Der Großh S. Bezirksdirektor. König.

An den Königl. Herrn Landrat. in Hersseld.

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 11. Januar 1905.

I. 268. Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nachrichten für diejenigen freiwilligen, welche in die Unteroffizier- schulen eingestellt zu werden wünschen.

1. Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen, zu Un­teroffizieren heranzubilden.

2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizier- standes (Feldwebel rc.) des Militärverwaltungsdienstes (Zahl­meister rc.) und des Civildienstes zu erlangen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Natur­lehre, Stenographie, Hand- und Planzeichnen sowie Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajo­nettfechten und Schwimmen.

3. Die Untcrosfizierschüler gehören zu den Militärpersonen des Friedensstandes; sie stehen wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahnen­eid zu leisten.

4. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß min­destens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende soll mindestens 154 ein groß, voll­kommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen, sowie wahr­nehmbaren Anlagen zn chronischen Krankheiten sein und die Branchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

5. Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit ungenannten Zahlen kennen.

6. Der Einzustellende muß mit ausreichendem Schuhzeug, zwei Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforder­lichen Putzzeuges versehen sein.

Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Unter­ossizierschüler werden bekleidet und verpflegt, wie jeder Soldat des aktiven Heeres.

7. Wer in eine Unterosfizierschulc ausgenommen zu werben wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Auscut haltsortes oder bei dein Kommandeur einer Unterossizierschule (z. B. in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißensels, Ettlingen und Dimicmvcrbev) persönlich zu melden und hierbei folgende Papiere vorzulegen:

a. einen von dem Civilvorfitzenden der Ersatzkommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,

b. den Konfirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empsang der ersten Kommunion,

c. etwa vorhandene Schulzeugnisse,

d. eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäs- tigungsweise, über überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.

Eine Einstellung findet indessen bei den Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, Weißenfels und Ettlingen nicht mehr statt, da dieselben sich aus Unteroffiziervorschülern ergänzen.

8. Die Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der Unteroffizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwer- der, sollen, soweit angängig, berücksichtigt werden.

9. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier­schulen in Biebrich und Marienwerder findet im Monat Okto­ber statt.

10. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unterosfizierschulen entlassen.

11. Während ihrer Dienstzeit in der Unterosfizierschulc er­halten bei guter Führung diejenigen Unterossizierschüler, welche in die Heimat beurlaubt werden, eine einmalige Reise-Ent­schädigung.

12. Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel eingesehen werden.

Die Erziehung geschieht unentgeltlich.

nichtamtlicher Ceil.

Politischer Wochenbericht.

Der Reichstag und daspreußischeAbgesrd- netenhau« haben ihre Arbeiten nach der WeihnachtS- pause wieder ausgenommen. In beiden Parlamenten stehen für die nächste Zukunft wichtige Entscheidungen bevor: im Reichstage gilt es die Handelsverträge und im preußischen Abgeordnetenhause die K a n a l v 0 r I a g e. WaS die Handelsverträge anbetrifft, so ist wohl mit Sicher­heit zu erhoffen, daß sie unserer Landwirtschaft das dringend benötigte Maß höher» Schutzes bringen werden. In diesem Fall aber erscheint auch ihre Annahme außer jedem Zweifel. Sozialdemokratie und freisinnige Wadcnstrümpfler sind so gründlich blamiert, wie nur möglich, und wenn es noch ein politisches Schamgefühl gäbe, so müßten die Bebel und Gothein jetzt vor Scham förmlich versinken. Das werden sie freilich nicht tun, sondern in gewohnter Weise auch fernerhin ihre Tiraden keck vom Stapel lasten. DaS deut­sche Volk aber sollte endlich einsehen, was es von freisinnig* sozialvemokratischen Drohungen oder Prophezeiung-» zu halten hat, und dieselben in allen Fällen für leeren Wind erachten. Für die definitive Erledigung der Kanalfraae ist dringend ein AuSgang zu wünschen, der auch in Zukunst ein harmonisches Zusammenwirken der Regierung mit den Parteien der Rechten möglich macht.

Im Ruhrgebiet ist ein Massenstreik b e r Berg. [ eute im Entstehen, der sich leicht zu einem Generalstreik auSwachsen kann. Die Wahl des Zeitpunktes wie die Art und Weise, in welcher der Streik inszeniert woiden ist, stellen der wirtschaftlichen Einsicht, dem Recht« und Ver- antwortlichkeitSgesühl und Der Disziplin t er Bergleute im Ruhrbezirke da« denkbar schlecht ße Z-uani« aus. Die Organisationen versagen in diSziplinärer Hinsicht vollkommen; die Autorität der Führer, die zur Mäßigung m ihnen unD vom Streik abraten, wird verhöhnt unD verspottet, und fremde unreife Buischen geben Den Ton an unh reißen die Masse mit sich fort. Fast durchweg wurde die A-beil unter Kontraktbruch eingestellt, und vielfach sind vor der Arbeitsein­stellung nicht einmal Klagen oder Beschwerden bei den Zechenverwaltungen anhängig gemacht worden. Dazu kommt die Unüberlegtheit, die in der Anzettelung eines bei der gegenwärtigen Konjunktur rettungslos verlorenen Streikes liegt. Das Unbegreifliche wird nur dann begreiflich, wenn wenn man erwägt, daß auch dieser Streik im letzten Grunde sozialdemokratische Mache und das Produkt einer jahrelangen von der politischen Revolutionspartei systematisch betriebene Hetze ist. An dieser Tatsache ändert e« auch nichts, daß gegenwärtig die sozialdemokratischen Führer eine schlau er- heuchelte Mäßigung zur Schau tragen. Wer wirklich bremsen will, der tut dies bei Zeiten und nicht erst dann, wenn der Wagen bereits in vollster abschüssiger Fahrt begriffen ist.

In der Erörterung auswärtiger Dinge nehmen naturgemäß derFallPortArthurs unddieWilkungen dieses EreignisteS zur Zeit wohl noch den breitesten Raum ein. Soviel dürfte sicher sein, daß dieVorteile, die denJapanern au« dem Besitze Port Arthurs erwachsen, außerordentlich hoch zu veranschlagen sind. Mit dem Fall dieser Festung ist es der japanischen HeereSführung ermöglicht, die sturm­erprobte seitherige BelagerungSarmee dem Feldheere zur Ver- stä'kung zuzusühren. Auch düiste Port Arthur für diejenige Nation, die es künftig bei gleichzeitiger Seebeherrschung im Besitze hat und seinen weiteren Ausbau auf Grund der