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Herrselder Armblatt

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Kernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 5. Donnerstag, den!£ Januar 1905»

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 4. Januar 1905.

In Gemäßheit des § 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

i. in dem Zeitraum vom i. Januar 1885 bis ein- rchlierslicb 31. Dezember 1885 geboren find,

2. dieses Hiter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Grsatz-Behörde zur JMusterung bezwse. Hushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr JMilitärverhält- nis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Relrutirungs Stammrolle zu meiden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüb­licher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstaude seines Wohnortes zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem an­deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Huf- entbaltsort zu habe«, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze ange­drohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutirungs-Stammrollen pro 1885 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten re. und den beiden Rekrutirnngs - Stammrollen der Jahre 1883 und 1884 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungMilitaria einznreichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten.

Die Einträge sind, wie in § 46 2 der W. O. vorgeschrie­ben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Ausnahme in die Rekrutirungsstammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbeurkunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung au§, daß die Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden

Der Stern des weissen Dauses.

Roman von I. I n e s.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Hilda fuhr vor ihm zurück; ein Gefühl namenloser Angst ergriff sie. Ihre Augen begegneten sich die ihren verrieten Schreck und Ueberraschung. Er konnte den Blick nicht mißverstehen. Hilda liebte ihn nicht im Gegen­teil, und da sie kaum den Kinderjahren entwachsen und überdies stets offen und ehrlich war, verstand sie sich nicht aufs Kokettieren. Bitter und enttäuscht ließ er ihre Hand sinken. Nur mit Mühe gelang es ihm, sich zu beherrschen. Hilda gewann inzwischen ihre Faflung wieder.

Ich verstehe Sie nicht, Herr Selten," sprach sie in ihrem gewöhnlichen Ton und mit kühler Würde.

Wäre es möglich, daß Sie nicht verstanden hätten, wo« Ihnen ein jeder meiner Blicke von der ersten Stunde an, wo ich Sie sah, gesagt haben muß, daß ich Sie liebe?" fragte er stürmisch und ein paar Sekunden schlug ihm das Herz in leiser Hoffnung höher.

Ob ich es verstanden habe oder nicht, macht keinen Unterschied," entgegnete sie bestimmt.Ich wünschte, Herr Selten, Sie sagten mir nicht dergleichen Dinge. Bitte, lassen Sie mich vorüber, Sie zwingen mich sonst, zu der anderen Türe hineinzugehen."

Sie werden doch wenigstens ein einziges freundliches Wort für mich haben, das ich in meinem Herzen mit- nehmen kann als Erinnerung an die glücklichen Tage, welche ich hier verlebt habe," bat er in glühender Leiden­schaft.

Sie schwieg. Ein Blick auf des Mädchen» festgeschloffene Lippen sagte Robert Selten, daß seine Liebe hoffnungs­los war. Schweigend öffnete er da« Tor und sie schritt hindurch.

Sie soll trotzdem die Meine werden," rief es in seinem Innern, als^er ihr durch den Garten folgte.Eins ist sicher, sie liebt noch leinen andern, und da kann ich hoffen, «hört zu werden."

Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzugeben, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Ver­fügung vom 29. Januar 1902 I. II. Nr. 247, im Kreisblatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten). Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die betreffende Spalte ist als­dann überhaupt nicht auszufüllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig frei­willigen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezwse. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Ge­stellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

I. II. Nr. 26. Der Königliche Landrat

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 4. Januar 1905.

Indem ich nachstehend die Bestimmungen für die zehn, wöchentliche Lehrkurse im Obstbau an der Obstbauanstalt zu Oberzwehren veröffentliche, mache ich die Interessenten des Kreises daraus aufmerksam, daß als Termine zur Ab­haltung der diesjährigen Kurse mit Vorbehalt etwa notwendig werdender Zeitänderung vorgesehen sind: 6wöchentlicher Hauptkursus vom 6. März 15. April, 14tägiger Nachkursus vom 10. 22. Juli, 14tägiger Herbst« kursus vom 16. 28. Oktober.

Die drei Kursabschnitte bilden einen zusammenhängenden Lehrgang.

Im Interesse einer nachhaltigen Hebung des Obstbaues, welche ohne geeignet ausgebildete Baumwärler nicht möglich ist, veranlasse ich die Herren OrtSvorstände, insbesondere der größeren Gemeinden des Kreises, die Ausbildung und Anstellung geeigneter Personen als Baumwärter in Er. wägung zu ziehen.

Anmeldungen können hierher gerichtet werden.

I. 52. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Bestimmungen für die zehnwöchentlichen Lehrkurse im Obstbau an der Obstbau- Anstalt zu Oberzwehren, Bezirk Cassel.

§ 1. Die Lehrkurse sollen solchen jungen Leuten aus Stadt

4.

Die Frühlingsblumen waren verblüht, Hollunder und Goldregen halten ihre duftenden Blüten abgestreift; auf den Wiesen arbeiteten geschäftige Schnitter, als durch Braun-dorf die Kunde ging, daß der Besitzer von Hohensitz mit seiner Mutter von der Reise kommen und das Schloß mit seiner Gegenwart beehren würde.

Da» Gerücht fand bald Bestätigung durch die An­kunft der Dienerschaft, an deren Spitze sich der Keller­meister Staub befand, der dem freiherrlichen Hause an= gehörte, so lange die Bewohner Braunsdorfs zurückvenken konnten.

Da» nächste Ereignis war die Ankunft der herrschaftlichen Kutsche, in der der junge Freiherr selbst an der Seite seiner Mutter saß, welche sich, obgleich es Juni war, in warme Pelze gehüllt hatte, und auf dem Dienersitz hinten die Kammerzofe der Baronin mit einem Hut nach der neuesten Mode und des Baron» Kammerdiener Philipp.

Die Kirchenglocken in Braunrdorf läuteten hell und die Aufregung im Dorfe war eine allgemeine. Die Verkäufer beeilten sich, ihre Schaufenster neu zu dekorieren, in allen Wohnungen wurden frischgewaschene Gardinen aufgesteckt, und im Gasthau» .zu Hohensitz" zog man eine Flagge auf, deren Alter man, nach den verblichenen Farben zu urteilen, gewiß auf mehrere Jahrhunderte geschätzt haben würde. Das kleine Dorf hatte wie da» verzauberte Schloß im Märchen durch Ankunft des Prinzen so durch die Rückkehr der freiherrlichen Herrschaft neue» Leben er­halten.

Für die Försterstochter Dorothea Schuch war die Rückkehr des jungen Freiherr» Werner das bedeutsamste Ereignis.

Vor fünf Jahren, als sie mit ihrem Vater ElisenSruhe bezog und Werner, einen schönen Jüngling von neunzehn Jahren kennen lernte, hatte sie ihn in ihr Herz einge­schloffen. Die beiden jungen Leute, Dorothea zählte zu jener Zeit sechzehn Jahre, waren auf den gemeinschaftlichen Streifzügen durch Felder und Wälder, wie im Schatten

und Land, denen daran gelegen ist, die Praxis des Obstbaues gründlich zu erlernen, die beste Gelegenheit hierzu bieten. Theo­retische Ausbildung erhalten die Teilnehmer an diesen Kursen nur insoweit, als dieselbe für das Verständnis der praktischen Arbeiten im Obstbau notwendig ist. Eine kurze Anleitung zur Bewirt­schaftung ländlicher Hausgärten (Gemüsebau usw.) wird den Teil­nehmern geboten.

§ 2. Die Teilnehmer der Kurse müssen gut beleumundet sein und ausreichende Elementar-Schulkenntnisse Lesen, Rech- nen, Schreiben besitzen. Körperliche und geistige Gesundheit ist unerläßlich.

§ 3. Der Kursus ist dreiteilig. Der erste und Hauptabschnitt beginnt Mitte März und hat eine Dauer von 6 Wochen. Der vierzehntägige Sommerabschnitt findet in der Regel im Monat Juli, der ebensolange Herbstabichnitt im Monat Oktober statt.

§ 4. Durch seinen Eintritt unterwirft sich der Teilnehmer der in der Anstalt geltenden Haus- und Schulordnung und hat sich während der Kursusdauer allen ihm übertragenen Arbeiten willig und unverdrossen zu unterziehen.

§ 5. Die Teilnahme am Unterricht, sowie die Unterweisung in der praktischen Arbeit ist unentgeltlich. Jedoch haben die Teil­nehmer die Kosten für Wohnung und Verpflegung selbst zu tragen.

§ 6. Zur Beschaffung der notwendigen Arbeitsgeräte' und Lehrmittel hat jeder Zögling bei Beginn des KursuS den Betrag von 10 Mk. zu zahlen.

§ 7. Diejenigen Teilnehmer, welche nach geschehener Verein­barung den Aufenthalt in der Anstalt länger ausdehnen, können ihre Arbeit nach Maßgabe ihrer Leistungen und der Dauer ihrer Anwesenheit in der Anstalt vergütet erhalten.

§ 8. Den Teilnehmern steht während ihrer Anwesenheit die Benutzung der Anstalts-Bibliothek frei, sofern sie sich den hier­über festgesetzten Bedingungen unterwerfen.

8 9. Nach vollständig beendigtem Kursus haben die Teil­nehmer sich einer Prüfung zu unterziehen und erhalten Zeugnisse über ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Verhalten. Für die ein­zelnen Kursabschnitte werden .auf Wunsch Aufenthaltsbescheinig­ungen gegeben.

§ 10. Die Leitung der Anstalt wird bestrebt sein, soweit es ihr möglich, den unter ihrer Leitung ausgebildeten Teilnehmern des Kursus geeignete Stellungen zu ermitteln und stellt in gleicher Weise Gemeinden zur Empfehlung geeignet ausgebildetcr Per­sonen zur Verfügung.

§ 11. Der Lehrkursus untersteht der Leitung des AnstaltS- vorstehers, an welchen Aufnahmegesuche und Anfragen franko zu richten sind.

Die Königliche Maschinenbau- und Hütten- Schule zu Duisburg eröffnet am 3. April b. Js. in ihren beiden Abteilungen:

1. Masch inenbauschule für Schlaffer, Schmiede, Maschinenbauer, Keffelschmiede und ähnliche Gewerbetreibende,

2. Hüttenschule für Eisen- und Metallhüttenleute und -Gießer, Arbeiter von Kokereien, Glashütten, Cement­fabriken und der chemischen Großindustrie

einen neuen Lehrgang. Das Programm der Anstalt wird aus Verlangen kostenfrei zugesandt. Die Anstalt gehört nach Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen zur Prüfungs­ordnung für die mittleren und unteren Staatseisenbahn- beamten zu den anerkannten Fachschulen, deren Reifezeugnisse für die Annahme zum Werkmeisterdienst folgende Vergünstig­ungen gewähren: Nur die Reifeprüfungen der von der

der hohen Eichen in Hohensitz, wo sie zusammen Schillersche Dramen laßen, gute Freunde geworden.

Ein- oder zweimal hatten sie sich seitdem wiedergesehen. Der junge Baron hatte stets einen freundlichen Gruß für seine einstmalige Spielgefährtin; in dem Herzen des Mäd­chen» aber hatte eine tiefe, innige Liebe Wurzel geschlagen, die mit der Zeit um so inniger wurde, da Dorothea nie» mal- versuchte, sie zu ersticken, sondern sie durch einen Hoffnungsschimmer noch zu heißerer Glut anfachte. Nun, nach zweijähriger Abwesenheit, war Werner von Roßlingen wieder nach Hohensitz zurückgekehrt und Dorothea» Herz hüpfte vor Freuden.

5.

Auf dem Schlöffe hatte man zu Mittag gegessen. Im Wohnzimmer auf ein Ruhebett hingestreckt, welche» man dicht an da» Kaminfeuer herangerückt hatte, lag die Baronin. Obgleich es Sommer war und schönes Wetter, ließ sie doch jeden abend ein Feuer anzünden. Ihre Ge­sundheit war sehr zart, und außerdem halte sie die letzten Monate unter dem sonnigen Himmel Italien» zugebracht und behauptete, in dem weniger warmen Deutschland er­frieren zu müssen.

Sie war eine kleine Dame mit maisgelber Haut und einem stolzen harten Zug um den Mund. In ihrer Jugend mochte sie hübsch gewesen sein, jetzt aber sah sie matt und leidend aus. Sie lag fast begraben unter Kiffen und Tüchern. Ueber bas Ruhebett war ein reiches Tigerfell ausgebreitet.

Am Flügel saß Werner, der hübsche, lustige, gutherzige Baron, mit strahlenden, blauen Augen, braunem Haar, lachenden Mund, den ein voller Schnurrbart beschattete, einem schöngeformten Hals, den der heruntergeschlagene Kragen ziemlich weit sehen ließ, einer hohen, schlanken Ge­stalt und einerweichen, sonoren Stimme kurz ein Mann, den inan lieben mußte. Wenige nur vermochten seinem liebenswürdigen Wesen, seinem gewinnenden Lächeln zu widerstehen.

Seine Mutter vergötterte ihn, die Dienerschaft würde