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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage" Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

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Nr. 4. Dienstag, den 10. Januar 1905>

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 4. Januar 1905.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Militärpflichtigen ihre desfallsigen Gesuche ost- nials zu spät einreichen und dadurch des Anrechts aus diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungs­schein Seitens der Ersatzbehörde III. Instanz ausnahmsweise erteilt wird.

Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Vermiuderung'bezüglicher Anträge, werden die betreffenden Vor­schriften hierunter zur öffentlichen Kenntnis gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände des Kreises an, dieselben anf orts­übliche Weise alsbald bekannt zu machen.

J. 11. 35. Der Königliche Landrat

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs Rat.

1. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen.kurzen Zeitraum handelt, ausnahms­weise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugclasse« werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Erteilung des Berechtigungsscheins erforder­lichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts späte- st e n s bis zum 1. April des ersten Militärpflicht­jahres (§ 22,2 der W.-O.) bei der Prüfungskommission zu erfolge«. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz erteilt werden.

2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein mürbe (§ 25 und 26 der W.-O.)

3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des erstenMilitär- p f l i ch t j a h r e s bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militärpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen aus­nahmsweise von der Prüfungskommission berücksichtigt werben (Ziffer 1).

4. Der Meldung (Ziffer 3) sind beiznfügcn:

a. ein Geburtszeugnis;

b. die Einwilligung des Vaters oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß ans dem Vermögen des Bewerbers die Kosten für die Bekleid-

Der Stern des missen Dauses.

Roman von J. I n e s.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Hilda setzte sich auf die Bank nieder, legte den Hut neben sich und warf das üppige Haar zurück,, welches ihr liebliches Gesicht umrahmte.

Die Bewegung erinnerte sie n Charlottens Bemerkung über ihr Haar, und ihre Lippen kräuselten sich abermals in verächtlichem Trotz.

Hektor, treues Tier," flüsterte sie, den Hund, der zu ihren Füßen lag, liebkosend.Du wenistens hast mich lieb, du und mein herzensguter Vater, kann ich denn damit nicht zufrieden sein?"

* *

*

Was ist denn wieder mit Hilda vorgegangen? Ich sah sie soeben mit einem Gesicht wie lauter Gewitterwolken zur Gartentür hinauSgehen."

So sprach Frau Horst, die mit einem Brett voll Backwerk aus der Küche kam und in das Wohnzimmer trat.

Nichts, wowon ich wüßte," antwortete Charlotte un­schuldig, während sie sich gemächlich in den Stuhl zurück- lehnte.Ich sagte ihr nur, daß die französischen Manieren, die sie so gern nachahmt, ihr sehr schlecht stehen. Weiter nichts."

Frau Horst strenges Gesicht wurde bei diesen Worten noch einen Schein strenger. Sie entgegnete nichts und fuhr ruhig fort, ein Stück des BackwerkS nach dem andern in den Schränk zu legen.

»34 finde Hilda in letzter Zeit überhaupt sehr ver. ändert," fuhr Charlotte fort.Sie war ein gutes, artiger Kind, bis sich Stefan so absonderliche Ideen über ihre Er­ziehung in den Kopf setzte. Das Pensionat hat sie gänz­lich verdorben. Sie ist halsstarrig geworden und gerade­zu lächerlich unabhängig so recht die Person dazu, eine rasche, unüberlegte Tat zu begehen."

Die Worte klangen einfach, für die Zuhörerin aber

ung und Ausrüstung, Wohnung unb Unterhalt wäh­rend des einjährigen Dienstes gestritten werden sollen, oder die Erklärung eines dritten (des Vaters, des Vormundes oder einer anderen Person), daß die be­zeichneten Koste« von ihm als Selbstschnldner über­nommen werden.*)

Die Unterschrift der Einwilligung und der Er­klärung, sowie die Fähigkeit des Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Erklärung der gerichtlichen oder nota­riellen Form.

c. ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober- Realschule«, Progymnasien, Realschulen, Realprogym- nasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen mili- tärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde anszustellen ist.

Sämtliche Papiere sind im Originale einzureichen.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Früh­jahr, die andere im Herbst. Das Gesnch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsgesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt unb der im § 89 1 der W.-O. für den Nachweis derBerechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.

*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (§ 15, 4 der W.-O.)

Hersfeld, den 30. Dezember 1904.

Am 1. Dezember d. Js. hat auf Beschluß des Bundes­rats in Verbindung mit der Viehzählung eine Erhebung über die Zahl der von der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau befreiten Schlachtungen stattgefunden. Die Erhebung bezieht sich auf die Zeit vom 1. Dezember v. Js. bis 30. November d. Js. Die Zahl der Schlachtungen, die der amtlichen Beschau unterlegen haben, läßt sich aus den nach den Runderlaffen des Herrn Ministers für Landwirtschaft vom 20. Juli und 19. November d. Js. aufzustellenden Nachweisen nur für die Zeit vom l. Januar bis 30. November b. Js. ermitteln. Um einen Ueberblick über die gesamte Fleischversorgung aus inländischen Schlacht­ungen während eines ganzen Jahre» gewinnen zu können, bedarf es daher noch einer Zusammenstellung über die der amtlichen Schlachtvieh- unb Fleischbeschau unterworfenen Schlachtungen für den Monat Dezember 1903.

mußten sie einen doppelten Sinn haben, denn die finstern Linien um Mund und Stirn wurden härter und härter, je länger Charlotte sprach.

Ich begreife nicht, was Stefan an dem Mädchen hat, daß er so viel Wesens um sie macht," fuhr die Jüngere fort, während sie die Arbeit sinken lies und sie sinnend be­trachtete.

Es ist feine sonderbare Art, sie zu seinem Abgott zu machen, gerade so, wie früher ihre Mutter. Unb was war der Dank dafür?"

Frau Horst schwieg auch jetzt, aber die hingeworfenen Bemerkungen gingen nicht spurlos an ihr vorüber.

3.

Werner von Roßlingens Gut, Hohensitz, lag zwischen Mönchsbucht und Braunsdorf. Das Schloß war ein altes, stolzes Gebäude und die Bäume des daranstoßenden Parkes standen majestätisch da in ihrem üppigem Blätter­schmuck, der sich hoch oben zu einem weiten, grünen Dach vereinigte.

An der Nordseite grenzte das Gut an die kleine Be­sitzungElisensruhe."

Das Haus, ein verhältnismäßig kleines, aber elegantes Gebäude, war früher der zu Hohensitz gehörige Witwensitz gewesen, aber schon vor langer Zeit in andere Hände übergegangen. Einer der Freiherr» von Rohlingen hatte es, um seinen noblen Passionen ungestört weiter leben zu können, verkauft, und jetzt gehörte es dem Förster Anton Schuch.

Eine Kastanienallee, genannt der Frauenhain, zog sich von dem südlichen Tor vonElisensruhe" nach der nörd­lichen Grenze von Hohensitz, wo die zwei Besitzungen durch ein kleines Tor von einander getrennt waren. In früheren Zeiten hatte das Tor und die Allee eine Verbindung zwischen dem Schloß unb dem Witwensitz gebildet. Jetzt hätte es eigentlich versperrt oder durch eine Hecke sollen ersetzt wer­den, nun die beiderseitigen Bewohner in keinem verwandt- schastlichen Verhältnis mehr zu einander standen. Die Ein­

Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird in Kürze für jeden Schlachtviehbcschauer ein Postkartenformular dies­seits zugesandt werden. Dasselbe ist unverzüglich den Fleisch­beschauern zu übergeben mit der Veranlassung, auf Grund des geführten Tagebuchs das Kartenformular gewissenhaft auszusüllen und hiernach, spätestens bis zum l 5. Januar 1905, dem Königlichen Kreistierarzt dahier einzusenden.

I. I. 9534. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungsRat.

Hersfeld, des 30. Dezember 1904.

Bei der diesjährigen amtlichen Revision der Fleischbe­schauer des hiesigen Kreises ist festgestellt worden, daß

1. verschiedentlich von dem schlachtenden Publikum Schlachtungen vorgenommen worden sind, ohne daß eine Lebendbeschau stattgefunden hatte,

2. eine größere Anzahl von Fleischbeschauern keine ge­eignete Anschneidemefler besitzen, sondern ihre Taschen- oder auch Küchenmesser bei Versehung der Fleisch- beichau benutzen,

3. die Tagebücher zum großen Teil schlecht geführt wor­den; einige Beschauer hatten unverantwortlicher Weise überhaupt keine Tagebücher geführt,

4. zahlreiche Beschauer, die Hausschlächterei betreiben, auch bei den eigenen Schlachtungen fast nie ihren Stell­vertreter heranziehen, was den Vorschriften wider­spricht,

5. mehrfach nicht die Schlachtvieh- und die Fleischbeschau von ein und demselben Beschauen vorgenommen wurde (§ 17, 1 B. B. A.), sondern die Lebendbeschau von dem eigentlichen Beschauer, die Fleischbeschau aber von dem Stellvertreter oder umgekehrt. Letztere» ist nur in be­sonderen Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung statthaft.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ange­wiesen, in allen Fällen, wo die Lebendbeschau unterbleibt, auf Grund des § 27, Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, die Beteiligten zu bestrafen, im Uebrigen aber den Beschauern zur Pflicht zu machen, daß das Tagebuch fortab vor­schriftsmäßig unb sauber geführt, die fehlenden bei­den Anschneidemefler baldigst beschafft und die sonstigen für die Schlachtvieh- und Fleischbeschauer bestehenden Be­stimmungen genauestens beachtet werden. Diejenigen Be­schauer, welche ihren Pflichten, bezw. Vorschriften nicht gewiflenhaft nachkommen, auch den ihnen gemachten Auf­lagen nicht entsprechen sollten, sind mir berichtlich namhaft zu machen.

I. I. 9559. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

fahrt und der Haupteingong vonElisensruhe" lagen an der Ostseite.

Es war Sonntag abend. Der Gottesdienst in Brauns­dorf, war zu Ende und in der schnell hereinbrechenden Dämmerung schritt ein junges Mädchen über den von Braunsdorf nach Elisensruhe führenden Wiesenpfad. Um die Schultern hatte sie ein leichtes weißwollenes Tuch ge­schlungen, denn der Abend war kühl. Es war Dorothea Schuch, des Försters einzige Tochter. Sie hatte eine ziem­lich graziöse Gestalt; die schneeweiße Stirn umrahmte goldblondes Haar,, ihre Augen waren groß und grau und besaßen durch die Unschuld, welche aus ihnen sprach, einen unwiderstehlichen Reiz. Um den kleinen Mund lag eine gewisse Unruhe, die ihrem Gesicht etwa» besonderes pikante« verlieh.

Plötzlich blieb sie stehen, schaute mit ernst sorgendem Blick nach den Schloßtürmen von Hohensitz hinüber, die sich wie dunkle Schatten von dem Abendhimmel abhoben und flüsterte traurig vor sich hin:

Wieder ist es Frühling und er kehrt noch immer nicht zurück. Zwei lange Jahrs ist er nun her, seit er zuletzt hier war. Ach, wenn werde ich seine Stimme wieder hören, wann ihm wieder in da« liebe Gesicht blicken?"

Ueber das tauige Gras kam ein junger Forstmann ge­schritten.

Er sang ein Lied vor sich hin und die Töne erreichten Dorotheas Ohr, als der Sänger noch eine Strecke von ihr

entfernt war.

Unweit der Stelle, aus welcher sie stand, war ein kleines Gebüsch, rasch schlüpfte sie dort hinein, in der Hoff­nung, seinen Blicken aus diese Weise zu entgehen. Aber seine Augen waren scharf und ihr helles Kleid, welches so heimlich verschwand, entging ihm nicht. Das Lied ver­stummte auf seinen Lippen.

Mit schnellen, fast trotzigen Schritten kam er näher und trat ganz dicht an die sich im Gebüsch verbergende Gestalt heran.

Fräulein Schuch!" rief er.

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