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Kr. M.
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1904.
Amtlicher Teil.
Berlin W. 9, den 12. November 1904.
Allgemeine Verfügung Nr. 59 von 1904.
Verbot der Zerlegung von Tieren vor der Fleischbeschau. Bericht vom 19. Oktober 1904 — I. B. 16704. —
1. Aktenheft.
Zuwiderhandlungen gegen das in § 17 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen A .des Bundesrats zum Fleisch- befchaugesetze ausgesprochene Verbot einer Zerlegung der geschlachteten Tiere vor der Besichtigung durch den Beschauer sind nach den §§ 26 und 27 des Fleischbeschaugesetzes nicht strafbar. Eine Weiterverfolgung der gegen das freisprechende Urteil des Schöffengerichts in Merzig eingelegten Berufung erscheint daher aussichtslos. Das erwähnte Verbot bezweckt die Ermöglichung einer sachgemäßen und zuverlässigen Beschau. Insoweit durch eine verbotswidrige Zerlegung die sichere Beurteilung der Genußtauglichkeit des Fleisches in Frage gestellt wird, wird der Beschauer die Vornahme der Beschau abzulehnen haben oder doch das Fleisch weder für genußtauglich noch für bedingt tauglich oder minderwertig erklären dürfen. Dies wird namentlich dann der Fall sein, wenn die Zusammengehörigkeit der einzelnen Fleischteile nicht mit Bestimmtheit ersannt werden kann oder der Verdacht einer Beseitigung oder Unterschiebung von Teilen nicht von der Hand zu weisen ist.
Da sich die Tierbesitzer hiernach dnrch eine vorschriftswidrige Zerlegung der geschlachteten Tiere vor der Beschau der Gefahr aussetzen, daß das Fleisch entweder als untauglich beanstandet oder durch die Ablehnung der Beschau dem Verkehr entzogen wird (vergl. die Straf- Vorschrist in § 27 Nr. 3 des Fleischbeschaugesetzes), so ist zu erwarten, daß die Beachtung des Zerlegungsverbotes hierdurch im allgemeinen genügend gesichert sein wird. Sollte sich jedoch das Bedürfnis herausstellen, die Beachtung des Verbotes durch weitere Maßnahmen zu fördern, so haben wir nichts dagegen einzuwenden, daß einerseits in allen Fällen einer vorschriftswidrigen Zerlegung der Schlachttiere vor der Beschan die ausschließliche Zuständigkeit des tierärztlichen Beschauers angeordnet, andererseits in den Gebührentarisen bestimmt wird, daß in solchen Fällen die Kosten der Ergänzungsbeschau dem Tierbesitzer zur Last fallen und in Bezicken, in denen ein Tierarzt ordentlicher Beschauer ist, die vom Besitzer zu entrichtenden Beschauge- bühren erhöht werden.
Wir machen jedoch unter Bezugnahme aus § 24 Nr. 2 des Fleischbeschaugesetzes und § 6 Abs. 2, § 13 des Aus- führungsgesetzes dazu (vergl. auch die allgemeine Verfügung vom 1. August 1902, betreffend Vorbereitung der Ausführung des Fleischbcschangesetzes, unter II Nr. 3 a. ee) darauf aufmerksam, daß die Ausdehnung der ausschließlichen Zuständigkeit der tierärztlichen Beschauer im Wege der Polizeiverordnung zu erfolgen hat.
Von den hiernach etwa zu treffenden Anordnungen ersuchen wir uns Anzeige zu erstatten.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier.
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Abschrift übersenden wir zur Kenntnis und weiteren Veranlassung.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
I. A.: gez. Förster.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: gez. v. C o n r a d.
An die Herren Regierungs-Präsidenten (mit Ausnahme desjenigen in Trier) und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. — Gesch. Nr. M. f. L. I. G. a 9362. — Gesch. Nr. M. d. g. A. M. 9071.
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Cassel, den 29. November 1904.
Abdruck zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Mitteilnng an die Ortspolizeibehörden und die Beschauer, Sollte sich im dortigen Bezirke die Notwendigkeit des Erlasses einer bezüglichen Polizeiverordnnug Herausstellen,
so ersuche ich, vor deren Erlaß mir unter Beifügung einer kreistierärztlichen Aeußerung eingehend zu berichten.
Der Regicrnngs-Präsident. In Vertretung, v. K a m e k e. An die Herren Landräte des Bezirks. A. II. 16302.
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Hersseld, den 10. Dezember 1904.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnisnahme und Bescheidung der Beschauer mit- getcilt.
Sofern sich ergeben sollte, daß bezügliche polizeiliche Vorschriften erforderlich sind, ist mir eingehend zur Sache zu berichten.
I. 1. 9091. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 7. Dezember 1904,
In Folge der neuerdings eingeführten Fleischbeschau» und Schlachthausstatistik, nach welcher regelmäßig vierteljährlich von den Schlachtvieh- und Trichinenbeschauern Nachweisungen der geschlachteten bezw. untersuchten Schweine einzureichen sind, ist die nach meiner Verfügung vom 23. April 1896 I I. 2340 (Kreisblatt Nr. 51) halbjährlich bis zum 6. Juli und 6. Januar jeden Jahres einzureichende Uebersicht über das Ergebnis der Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen abkömmlich geworden.
Die vorerwähnte Verfügung wird hiermit aufgehoben. Der Terminkalender ist alsbald zu berichtigen.
I. I. 8966. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungö-Rat.
Hersfeld, den 10. Dezember 1904.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises Hersseld werden hiermit an die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 27. Juni 1899 J. A. 1977, Kreisblatt Nr. 76, (Vorlage der Gemeinderechnungen pro 1903/04 zur Nachprüfung betreffend) mit Frist bis zum 2 7. d. M t s. erinnert. I. A. 4422. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 12. Dezember 1904.
Unter dem Schweinebestande des Gastwirts Baum- gardt zu Wetzlos (Kreis Hünfeld) ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.
I. 9107. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz.
Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 12. Dezember 1904.
Die unter den Schweinebeständen des Webers H. Eduard Weber II und des Konrad Schmidt zu Langen- schwarz (Kreis Hünfeld) ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen.
I. 9106. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Mit Rücksicht auf die erhöhte Gefahr der Verbreitung der Maul» und Klauenseuche, wird der auf den 19. d. MtS. fallende Schweine markt inVacha, sowie der auf den 20. b. MtS. fallende Schweinemarkt inKaltennordheim auf Grund des § 28 des Reichsviehseuchen-Gesetzes von mir hiermit ausgehoben.
Dermbach, den 8. Dezember 1904.
Der Großherzoglich S. Direktor des IV. Verwaltungsbezirkes.
Nichtamtlicher Teil.
Der Arieg zwischen Japan und Rußland.
Am Schahs ist nach einer bisher allerdings vereinzelten Schanghaisr Depesche jetzt doch eine ernstere Aktion der Japaner in Gang gekommen. Danach machte der japanische rechte Flügel eine Bewegung nach Norden; die Vorhut erreichte Huanscha. Es wird berichtet, daß ein heftiger Kampf entbrannt sei.
Ueber die Situation der russischen Flottenreste vor Port Arthur wird heule berichtet:
Aus glaubwürdiger Quelle verlautet in Tokio, daß die „Ssewastopol" unter dem Schutze der Landbatterien von Mantamschan liege, aber den japanischen Torpedoangriffen auf Gnade und Ungnade ausgesetzt sei. Die russischen Torpedobootzerstörer sollen sich zwischen die Hospitalschiffe geflüchtet haben.
Petit Parisien teilt einen Brief Rojestwenskijs an einen Petersburger Freund mit. Der Admiral erklärt darin, er könne ohne Verstärkung den Kampf gegen Togos Flotte nicht aufnehmen. Er äußert ferner seine unumwundene Anerkennung über die tatkräftige englische Unterstützung bei der Fahrt des russischen Geschwaders von Vigo nach Dakar.
Wie der „Daily Mail" aus Tokio gemeldet wird, hat ein nach Moji zurückgekehrter japanischer Offizier gemeldet, daß während der vereinbarten Waffenruhe vor Port Arthur mehrere tausend tote Russen in der Nachbarschaft des 203-Meter-HügelS gefunden wurden. Die teilweise Zerstörung der Arsenale macht es den Russen unmöglich, weiterhin Munition herzustellen. General Stösse! hat sein Hauptquartier angeblich nach Pagatu- schon verlegt. Der Petersburger Berichterstatter desselben Blattes meldet unterm 12. d. M., daß erst gestern die rusfische Regierung die Bestätigung der japanischen Meldungen über die gänzliche Zerstörung der Flotte im Hafen von Port Arthur empfangen hat.
Politische Nachrichten.
Berlin, 13. Dezember.
Se. Majestät der Kaiser hörte gestern nachmittag im Königlichen Schlosse zu Berlin den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts Wirkl. Geh Rats Dr. v. Lucanus und kehrte um 7 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück. — Heute morgen unternahm Se. Majestät einen Spaziergang in der Umgebung des Neuen Palais, hörte später die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts Generaladjutanten Grafen Hülfen-Haefeler und des Chefs des Admiralstabes Admirals Büchsel, nahm militärische Meldungen entgegen, darunter diejenigen des Kapitäns zur See van Semmeln, stellvertretenden Gouverneurs von Kiautschou, des Generalarztes Dr. Scheibe, des Majors Johannes von der Ostafrikanischen Schutztruppe, der Teilnehmer an der Westindienfahrt auf dem Dampfer Prinzessin Viktoria Luise und nahm aus den Händen des Hauptmanns v. Götze die Orden seines Vaters, des verstorbenen Generals v. Götze entgegen.
Die Geschenke des Kaisers für den NeguS Menelik von Abessinien und dessen Gattin Taitu wurden von dem Kaiser dieser Tage besichtigt. Die Geschenke bestehen aus einer Reihe schwerer Silbergegenstände: Große Humpen und Aufsätze. Für die Königin Taitu ist ein silbernes Waschservice bestimmt, außerdem eine Kollektion kostbarer Seidenstoffe. Sämtliche Geschenke sind deutscher Herkunft. Besonders erwähnenswert ist unter den Geschenken ein Daimlsrsches Lastautomobil, das dem Vernehmen nach die Werke für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gegenwärtig sind die Mitglieder der Expedition mit den Vorbereitungen für ihre Ausrüstung noch sehr in Anspruch genommen, da es notwendig ist, sich auf die Dauer von vier Monaten